Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 51 (19.12.1902)
- Date
- 1902-12-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 828 Dr. Bloch's Wochsnfthrrfl. Str. 51 Je nachdrücklicher wir Gerechtigkeit für das jüdische Volk — in Rumänien ebenso wie überall — fordern, desto mehr müssen auch wir Gerechtigkeit üben, und um dieser Gerechtigkeit willen treten wir Denjenigen entgegen, die dem Vorstand des Kaiser Franz Josef-Ferienheims einen sachlich und persönlich gleich unbegründeten Vorwurf gemacht haben. Aber noch aus einem anderen, gleich maßgebenden Grunde können wir diesen Vorwurf entkräften und als nichtig erklären: auf Grund persönlicher Erfahrungen, die ein Wiener Schriftsteller gemacht hat und von denen er uns Keuutniß gab. Er war von der Königin im Laufe dieses Sommers in ihrem Landsitz Segenhaus bei Neuwied empfangen worden und im Verlaufe des mehrstündigen Gesprächs regte die Königin selbst die Frage an, die so schmerzlich unsere Empfindungen berührt — die Judenfrage in Rumänien. Bei dieser Gelegenheit kam der Adel ihres Denkens und Fühlens zum Ausdruck. In eine völker-psychologische Erörterung eintretend, gab sie ihr Zartgefühl und ihre hohe Gesinnung so unumwunden kund, daß die Verehrung, welche der Dichterin gezollt werden muß, der Königin gerade dieses Landes nicht entzogen werden darf, deren Gedanken als Herrscherin mit denjenigen ihrer Poesien sich in vollster Uebereinstimmung befinden. Zur Steuer der Wahrheit, zur Bekämpfung unrichtiger Urtheile, zur Ausübung der Gerechtigkeit sollen diese Zeilen dienen. I. L. Das talmigoldene Wiener Her;. Der Winter schreitet ergrimmt durch die Lande; er ist ein interconfessioneller Tyrann. Frost und Hunger sind sein Gefolge und sie ftagen nicht nach dem Glauben der Armen, die sie anfallen und würgen. Es wird wieder viel von dem „goldenen Wiener Herzen" gesprochen, und selbst der Prinz Liechtenstein hat jüngst bei der Weihnachtsbetheilung eines christlich-socialen Vereines unter hoher Patronanz dieses „goldene Wiener Herz" gerühmt; nur freilich in seiner Weise! „Das sprichwörtliche goldene Wiener Herz", sagte er, „schlägt nur in der Brust der gläubigen, überzeugten Christen." Daß die Nächstenliebe der Christlich-Socialen konfessionell beschränkt sei, ist nichts Neues mehr. Eine wirksame Illustration zu den Worten des erlauchten Prinzen bot vor wenigen Tagen der Bürgermeister Dr. Lueger im Gemeinderathe durch die Mittheilung zweier charakteristischer Spenden. Eine in Bayern verstorbene Gräfin vermachte den Armen Wiens 160.000 Kronen, jedoch unter der Bedingung, daß die Stadt Wien ihrem Neffen eine jährliche Reute von 4800 Kronen auszahle. Das ist, geuau berechnet, eine dreipercentige christliche Nächstenliebe. Sollte jedoch der Herr Neffe zur mosaischen Religion übertreten, so hat jede Subvention aufzuhören. Die Gemeinde Wien würde demnach aus diesem Nachlasse nur dann ein gutes Geschäft machen, wenn sie den Herrn Neffen bewegen könnte, seinen Glauben zu wechseln. Ferner hat ein jüngst verstorbenes Fräulein Feyerfeil, gewesene Kammerjungfer der Fürstin Pauline Metternich, den armen Waisenkindern im Alter von zwölf Jahren testamentarisch den Betrag von 18.000 Gulden vermacht und zwar „ohne Unterschied der Confession, aber mit alleiniger Ausnahme der Judenkinder". Das ist jene Art von Humanität, wie sie der Prinz Liechtenstein und die Seinigen propagiren. Die jüdische Wohlthätigkeit hat bisher solche Unterschiede nicht gekannt. Noch heute ist das Oberhaupt der Stadt Wien in der Lage, fast in jeder Sitzung des Gemeinderathes Spenden jüdischer Gemeindeangehöriger zu verlautbaren, welche den Armen ohne Unterschied der Confession zugute kommen sollen. Sollen! Denn in der Praxis stellen sich die Dinge wesentlich anders, als sie in der Absicht der Testatoren oder Spender gelegen waren. In der Praxis werden seit der Etablirung des christlich-socialen Gemeinderegimes alle jene Stiftungen und Armengelder, welche „ohne Unterschied der Confession" gegeben wurden, thatsächlich mit genauer Unterscheidung der Confession vertheilt und jüdische Bewerber um solche Unterstützungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gemeinde Wien hat sich ihrer Verpflichtung zur Unterstützung der jüdischen Armen vollständig entzogen, so zwar, daß dieselben nunmehr ausschließlich der Wiener Cultusgemeinde zur Last fallen und daß die Mittel der letzteren für die ins Ungemessene wachsende Armenpflege nicht mehr ausreichen. Nicht laut und eindringlich genug kann es gesagt und immer wiederholt werden, daß jene Wohlthäter jüdischen Glaubens, welche heute noch ihre Spenden dem Bürgermeister der Stadt Wien mit der Clausel überliefern, daß dieselben „ohne Unterschied der Confession" zur Verkeilung gelangen sollen, bewußt oder unbewußt jüdische Arme schwer benachtheiligen und nur den Gegnern des Judenthums die Möglichkeit bieten, mit Hilfe jüdischen Geldes sich ihrer talmigoldenen Wiener Herzen rühmen zu können. Ein geradezu elastischer Fall ist das Testament des Fräulein Feyerfeil. Diese Dame verbrachte fast ihr ganzes Leben in der intimsten Umgebung jener Fürstin Pauline Metternich, welche durch die freundschaftlichsten Beziehungen mit der jüdischen Lauts üuaues verbunden ist; jener Fürstin Metternich, deren Specialität die Veranstaltung rauschender Wohlthätigkeitsfeste ist, bei denen dem hohen Adel das Vergnügen, den wohlhabenden Juden aber die Bestreitung der Kosten zufällt. Wie haben sich doch unsere jüdischen Frauen und Mädchen dazu gedrängt, unter der Patronanz der Fürstin Pauline Metternich Blumen und Confetti und vielleicht auch noch kostbarere Dinge zu verkaufen! Wie haben sie nach der Ehre gegeizt, ihre Reize vor den Blicken der feudal-clericalen Cavaliere zur Schau stellen zu dürfen! Wie wurde die Fürstin Metternich selbst als ein Genie im Wohlthun, als ein freier vorurtheilsloser Geist gepriesen! Und nun plötzlich dieses charakteristische Testament der Kammerjungfer der vielgefeierten Fürstin! W den Tausenden unserer jüdischen Gesellschaft, welche so freudig der Fahne der scheinbar aufgeklärten Aristokratin gefolgt sind, zur bitteren Enttäuschung. Die armen Judenkinder allein werden von der Wohlthat des Testamentes ausgeschlossen; über das Grab hinaus reicht der Judenhaß der Erblasserin. Nicht clericale Unduldsamkeit hat ihr bei dieser Bestimmung die Feder geführt, denn sie hat die Protestantenkinder, die Kinder von Unitariern, von Mohammedanern und anderen Confessionen nicht ausgeschlossen, es ist der reinste Antisemitismus, der dieses Testament dictirte. Und dieser Antisemitismus — das möge wohl beachtet werden — stammt aus der unmittelbarsten Umgebung der Fürstin Pauline Metternich. Wie muß das intime Milieu selbst jener aristokratischen Kreise, welche nach Außen hin so gerne mit ihrer konfessionellen Vorurtheilslosigkeit prunken, beschaffen sein, wenn solche Gesinnungen, wie sie in dem Testamente des Fräulein Feyerfeil zum Ausdruck gelangen, daselbst gedeihen und heranreifen können. Ist da nicht die Annahme berechtigt, daß jene Vorurtheilslosigkeit nur zur Schau getragen wird, um auf solche Weise das Judengeld heranzulocken, welches gewisse Kreise unseres hohen Adels benöthigen, um ihre verblaßten Wappenschilder aufzufrischen? Für jene jüdischen Philanthropen, welche noch immer durch reichliche Geldopfer auf dem Altar der christlich-socialen Menschenliebe sich das Bürgerrecht in unserer Aristokratie oder in unseren christlichen Patricierkreisen erkaufen wollen, ist das Testament des Fräulein Feyerfeil eine gründliche Lehre. Der Jude hat, wo immer ihm das menschliche Elend entgegentrat, nie nach der Confession gefragt und auch Andersgläubigen stets mit vollen Händen gegeben. Wir wollten, daß es auch fernerhin so bleiben könnte, wir wollten, daß das jüdische Herz in der Betätigung echtester und wahrhafter Menschen-