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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-12-12 · 50 (12.12.1902) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
50 (12.12.1902)
Date
1902-12-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 820 Dr. Bloch's Wochsnfchrifk. Das Streben des Vereinsvorstandes geht allerdings dahin, die verkrüppelten Pfleglinge je nach ihrer körperlichen und geistigen Eignung auszubilden. Das wird aber erst dann möglich sein, wenn man die Mittel haben wird, mindestens 15 Pfleglinge aufzunehmen und zu erhalten. Beschäftigungen im Gemüse- und Obstgarten und in einer künftig zu begründenden Baumschule, die die Kräfte nur ganz minimal in Anspruch nehmen, sollen dann zur Hebung derselben wie auch zum Vergnügen und zur geistigen Anregung der Kinder dienen. Ueberhaupt begnügt sich der Bericht nicht, das Geleistete mitzutheilen; ein großer Theil desselben spricht auch von den Berbefferungs- und Aenderungs-Plänen, wie Vergrößerung des Gemüsegartens, Veredelung des Obstgartens u. s. w., die noch der Zukunft Vorbehalten sind und zu denen der Verein vor Allem die nothwendigen Mittel braucht. Im Laufe dieses Sommers wurde in den Monaten Juli und August den der Erholung und Kräftigung bedürftigen Schützlingendes Kaiserin Elisabeth-Lehrmädchen-Hortes (Präsidentin Frau kais. Rath Bertha Kohn) freie Unterkunft im Kinderheime gewährt, was von den günstigsten Folgen für den Gesundheitszustand der betreffenden Mädchen begleitet war. Nachdem der Bericht nochmals die Aufnahmsbedingungen wiederholt, schließt er mit einem warmen Appell an den Wohlthätigkeitssinn aller Menschen- und Kinderfreunde, die dazu beitragen sollten, das Elend kranker Kinder, den Kummer armer Mütter zu lindern und jenen unglücklichen Geschöpfen Heim und Pflege zu verschaffen. Siebenhundert Mitglieder hat der Verein, doch brauchte er ihrer siebentausend, um allen Anforderungen, die man an ihn stellt, gerecht zu werden. Möge er überall werkthätige Hilfe und Unterstützung finden. Ern Beitrag znm Ritualmordmärchen. Am Vormittag des 21. November verbreitete sich in Hernals das Gerücht, in der Wohnung des Schnittwaarenhändlers Adolf Morgenstern, Haslingergaffe 47, sei ein fremdes Kind verschwunden. Der Schneidermeister Wenzel Hlasek erschien nämlich in dem Geschäfte des Morgenstern und verlangte sein sechsjähriges Kind, welches sich nach feiner Behauptung in das Morgenstern'sche Geschäft begeben hatte. Der Kaufmann erklärte, er habe das Kind nicht gesehen und dieses habe seinen Laden gar nicht betreten. Allein $tafe! blieb dabei, das Kind müsse in der Wohnung von dem Ehepaar Morgenstern versteckt worden sein. Eine Hausdurchsuchung ergab ein negatives Resultat. Trotzdem blieb Hlasek noch immer dabei, Morgenstern halte das Kind versteckt. Auf der Straße hatte sich bereits eine große Menschenmenge angesammelt, welche sofort vom „Ritualmord" sprach und gegen das Ehepaar Morgenstern drohend Stellung nahm. Die Situation war bereits sehr bedenklich, als die Gattin des Hlasek das Kind an der Hand herbeibrachte. Es hätte zu Morgenstern Zugehör einkaufen gehen sollen, ging jedoch zu einem anderen Zugehörbändler und hielt sich längere Zeit auf der Straße auf. Das Ehepaar Morgenstern erhob nun durch Dr. Oskar Hein gegen Hlasek die Ehrenbeleidigungsklage, welche am 9. d. M. den Strafrichter von Hernals Gerichts secretär Dr. Gaunersdorfer beschäftigte. Der Angeklagte gab an, er habe die Beschuldigung, Morgenstern beraube sein Kind der Freiheit, nur in gutem Glauben vorgebracht. Er habe das Kind dis knapp vor die Ladenthür begleitet. Wie sich später herausstellte, war das Kind nicht hineingegangen. Richter: Aber die Eheleute haben Ihnen doch gleich gesagt, sie haben das Kind nicht in der Wohnung. Da hätten Sie zum Wachmann gehen und ihm sagen sollen, Ihr Kind hat sich verlaufen, nicht aber, der Morgenstern hält es gefangen. Mit solchen Beschuldigungen muß mau sehr vorsichtig sein, überhaupt aber gegen Juden. Man hört heutzutage allerhand Märchen, daß die Juden „Blut brauchen", und um diesem Märchen nicht neuen Stoff zu liefern, hätten Sie vorsichtiger sein sollen. Der Richter verurtheilte den Angeklagten zu einer Woche Arrest, verschärft mit einem Fasttage, und nahm an, daß der Angeklagte unter einer Suggestion, hervorgerusen durch die Lectüre von Zeitungsartikeln über die Blutmärchen, gehandelt haben mag. Wien. Löbliche Redaction! Ein „reichsdeutscher Leser" reflectirt in der letzten Nummer Ihres geschätzten Blattes auf mein Eingesendet von neulich, mit welchem ich vor systematischer Entlaffung christlicher Angestellter, speciell von Hausmeistern, seitens der jüdischen Arbeitsgeber in reinster Absicht gewarnt habe, und Sie werden wohl^dieser Erwiderung in Ihrer nächsten Nummer Raum geben. Als ich meine Warnung schrieb, Nr. 50 wußte ich, daß ich damit in ein Wespennest steche,-denn wir leben in einer Zeit des allgemeinen, also auch des jüdischen Chauvinismus, in welcher die Stimme der nüchternen Vernunft nicht gerne gehört wird. Ich fühle die Noth der vom Antisemitismus materiell Betroffenen so stark wie irgend Einer und gebe gerne zu, daß derselben unter die Arme gegriffen werden soll, aber nur wo dies ohne aufdringliche Tendenzmacherei möglich ist. Es geht jedoch durchaus nicht an, einerseits das Schlagwort auszugeben: „Juden, stellet nur Juden an", wenn andererseits der antisemitische Kampfruf: „Kaufet nur bei Christen" bekämpft wird. Es ist gewiß sehr peinlich, das Gefühl zu haben, daß unsere christlichen Hausgenossen unsere Feinde sind, allein es scheint mir richtiger, würdiger, dieses Gefühl zu ertragen, als uns auf die schiefe Ebene der Maßregelungen zu begeben, welche uns nicht nur moralisch entwerthen. sondern auch des Rechtes berauben würde, über die Gewaltthätigkeit und Roheit unserer Gegner zu klagen. Wer nicht einsieht, daß wir Juden gebundene Hände haben, gebunden durch unser Sittengesetz und durch den lauernden Haß der Gegner, welche nur darauf warten, daß wir uns Blößen und ihnen so neue Waffen in die Hand geben, der wird meinen Standpunkt allerdings nicht verstehen. Gewiß sind meine Gegner in dieser Frage die „Charaktervolleren", indem sie ihr Handeln mit ihrem Fühlen in Einklang zu bringen versuchen; ob sie aber die Klügeren sind, bleibt dahingestellt. Und Klugheit war es gar oft, welche uns Juden stark gemacht hat, denn der Bedrängte kann sich nicht immer nur mit Mitteln vertheidigen, welche ihm der Charakter vorschreibt, wie gerne er auch diesen den Vorzug geben würde. Indem ich Ihnen für die Veröffentlichung dieser Zeilen im Vorhinein danke, zeichne ich achtungsvoll EinAbonnent. Buden bei Wien. (Dr. JosefSchwarz gestorben.) Am 8. d. M. starb hier der bekannte Arzt Dr. Josef Schwarz im 58. Lebensjahre. Dr. Schwarz wirkte seit dem Jahre 1876 als praktischer Arzt in Baden. 1879 wurde er von der Stadtgemeinde Baden zum dirigirenden Arzt des dortigen Spitales für arme skrophulose Kinder ernannt und in derTodesco-Stiftung bekleidete er die Stelle des ordinirenden Arztes. Durch die von ihm eingeführten Sanitätscurse bei der Freiwilligen Feuerwehr in Baden gab er die Anregung zur Errichtung der Rettungsabtheilung dieser Feuerwehr. Die Sanitätscurse des Bezirksverbandes der Feuerwehren leitete er bis kurz vor seinem Tode. Die Feuerwehr ernannte ihn schon vor Jahren in Anerkennung seiner vielfachen Verdienste um das Sanitäts- und Rettungswesen zum Ehrenmitgliede. Als er im Juni 1901 sein fünfundzwanzigjähriges Jubiläum als Arzt in Baden feierte, wurde er von der Gemeinde und den vielen Corporationen, in welchen er verdienstlich wirkte, beglückwünscht. Der Verein der Aerzte Niederösterreichs, für dessen Gedeihen er als Obmann und Obmannstellvertreter selbstlos und aufopfernd thätig war, ließ ihm ein ehrendes Glückwunschschreiben überreichen. Bei der Ergänzungswahl für die Gemeindevertretung von Baden, die im Vorjahre stattfand, wurde der allgemein geachtete und beliebte Arzt vom I. Wahlkörper als Ersatzmann in die Gemeindevertretung gewählt. Außer zahlreichen fachwissenschaftlichen, literarischen Publikationen verfaßte Dr. Schwarz auch die besonders beachtenswerthe Monographie „Die Heilquellen Badens", von der im Jahre 1900 bereits die dritte Auflage erschienen ist. Der Tod des geachteten und beliebten Arztes, der auch Mitglied des isr. Cultusvorstandes war, erregt große Theilnahme. Baden. (Kaiser-Jubiläums-Stipendium.) Mit Bezug auf die in Aussicht gestandenen Feierlichkeiten anläßlich des 50jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers machte im Jahre 1898 dessen wahrhaft fürstliches Wort die Völker Oesterreichs darauf aufmerksam, alle ihre Loyalitätskundgebungen in Wohlthätigkeitsacten zu bethätigen. In diesem Sinne hatte auch der Vorstand der Badener israelit. Cultusgemeinde am 10. October obcitirten Jahres beschlossen, ein Stipendium für mittellose, würdige jüdische Gymnasialschüler in Baden zu bewilligen, welches am 2. December, am Tage des Regierungsantrittes unseres glorreichen Monarchen, an die hiezu Bestimmten ausgefolgt werden soll, was seitdem Jahr für Jahr geschah. Am 2. December dieses Jahres aber, als Lustrum dieses alle Völker beglückenden Regierungsjubiläums, gestaltete sich die Vertheilung des Stipendiums an die Gymnasialschüler Ernst Pollack und Max Lackenbacher zu einem wahrhaft erhebenden Festabend in der Cultusgemeinde Badens. Im hellerleuchteten Sitzungssaale der Cultusgemeinde war das Kaiserbild mit Lorbeerpflanzen reichlich decorirt. Die in festlicher

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