Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 50 (12.12.1902)
- Date
- 1902-12-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 818 Dr. Bloch's Wochsnschrrfk. Nr. 50 freisinniger, d. h. als minder streng in der buchstäblichen Gesetzesbeobachtung denken dürfen, trat Stephanus, der Armenpfieger, besonders hervor. Die Anklage gegen ihn vor dem Eynhedrium lautete, daß er fortgesetzt blasphemische Reden führe gegen „den heiligen Ort" und das Gesetz, indem er behaupte, daß Jesus den Tempel zerstören und die Sitten, die Moses geboten habe, ändern werde. Diese Anklage wird in der Apostelgeschichte als erlogen verzeichnet; aber, wie die Rede des Stephanus beweist, war sie an sich begründet, erlogen war nur die Tendenz, die man den Worten gab. Stephanus hat nicht wider den.Tempel und das Gesetz gesprochen, um ihren göttlichen Ursprung zu bestreiten, sondern er hat die begrenzte Dauer dieser Einrichtung behauptet. Damit setzte er sich allerdings in Widerspruch zu dem vulgären Judenthum seiner Zeit, aber schwerlich in Widerspruch zu Allem, was jüdisch war. Das es im Judenthum, vornehmlich in dem der Diaspora, bereits Richtungen gab, die den Tempelcultus und in diesem in erster Linie die blutigen Opfer, für unwesentlich, ja für bedenklich hielten, steht fest. Ebenso gewiß ist aber auch, daß aus äußern und inner« Gründen in manchen jüdischen Kreisen die äußerliche G e s e tz es b e o b a ch tu n g nicht hoch geschätzt wurde, bezw. hinter der Moral mehr oder weniger zurücktrat. Es ist demnach historisch und psychologisch wohl verständlich, daß ein für das Evangelium gewonnener Diasporajude die souveränen und exclusiven sittlichen Momente, welche dasselbe darbot. mit schon bestehenden Dispositionen in Bezug auf die relative Werthlosigkeit des Tempels und des Ceremoniengesitzrs verband und das Ecgebniß zog: der Messias Jesus wird den Tempelcultus abschaffen und das Ceremoniengesetz ändern. Man beachte dabei das Futurum; die Apostelgeschichte scheint hier sehr genau zu berichten: Stephanus hat nicht zu Aenderungen aufgefordert — erst der als Messias wiederkehrende Jesus wird Wandel schaffen — sondern er hat diese Aenderungen prophetisch vorhergesagt und damit allerdings den Unwerth der bestehenden Ordnungen behauptet. Zur Heidenmifsion hat er nicht aufgefvrdert, aber er hat sie durch sein Wort und seinen Tod doch mitbegründen helfen. Stephanus wurde gesteinigt und starb, wie Huß, für eine Sache, deren Consiquenzen er noch nicht überschaute; seine Steinigung ist nicht auffallend — diese Art von Jesusgläubigen konnte das orthodoxe Judenthum am wenigsten vertragen. Auch die Anhänger des Stephanus wurden verfolgt — grell war ja auf einmal die kleine Christenschaar in ihrer Gefährlichkeit beleuchtet —; sie mußten Jerusalem verlaßen, nicht aber die A p o st e l; diese haben sich also mit Stephanus in dem Punkte der Anklage noch nicht solidarisch erklärt." Jedermann wird zugeben, daß diese Darstellung Harnack's im Allgemeinen eine ebenso unbefangene als einleuchtende, ist. Allein wie klar er auch hier sieht, die volle Consequenz, die sich mit Nothwendigkeit aus dem Berichte der Apostelgeschichte ergibt, zieht er doch nicht. Man darf doch billig fragen, wie es bei dieser „Christen"-Berfolgung, wofern dieselbe in Wirklichkeit von dem .orthodoxen Judenthum" ausgegangen und wofern sie in Wirklichkeit der Christusgemeinde gegolten, gekommen ist, daß die Häupter und Führer dieser Gemeinde nach wie vor ruhig in Jerusalem bleiben durften, während die Gemeinde selbst ins Exil zu gehen gezwungen war? Allein diese Verfolgung ging auch nicht von dem „orthodoxen Judenthum" aus und kehrte sich auch nicht gegen die messiasgläubige Gemeinde in Jelusallm. Der Aufruhr brach vielmehr in den jerusalemischen Diaspora- Synagogen aus, in denen das Christenthum geboren wurde. Hier traten unter den Anhängern der neuen Lehre die Gegensätze zutage, die sich um die Frage bewegten, ob die mosaischen Opfer- und Ceremonialgesttze noch weiter Geltung haben oder nicht. Mit dieser religiösen Bewegung innerhalb der urchristlichen G'weinde hatte das orthodoxe Judenthum vorerst nichts zu schaffen. .Das Volk, die Aeltesten und die Schriftgelehrten" wurden da nur als die herrschenden Faktoren angerufen zur Bestrafung etwaiger „Gotteslästerungen". Das besagt ganz unzweideutig selbst der tendenziös gefärbte Bericht der Apostelgeschichte, der da lautet: .Stephanus aber, voll Glaubens und Kräfte, that Wunder und große Zeichen unter dem Volk. Da stunden etliche auf von der Schule, die da heißt der Libertiner und der Kyrenäer und der Alexandriner und derer, die aus Cilicien und Asien waren, und.befragten sich mit Stephanus. Und sie vermochten nicht zu widerstehen der Weisheit und dem Geiste, aus welchem er redete. Da richteten sie zu etliche Männer, b;c sprachen: Wir haben ihn gehört Lästerworte reden wider Moses und wider Gott. Und bewegten das Volk und die Aeltesten und die Schriftgelehrten; und traten herzu und rissen ihn hin und führten ihn vor den Rath . . Also nicht von dem orthodoxen Judenthum, sondern von nationalgesinnten, gesetzestreuen christgläubigen Diasporajuden wurde Stephanus dem Gericht überliefert. Bei Verfolgung des Stephanus und seines Anhanges handelte es sich durchaus nicht um Bestrafung antipharisäischer oder christlicher Tendenzen, sondern ausschließlich um Verfolgung des von Diasporajuden nach Judäa importirten hellenistischen Antino m i s m u s, gegen welchen sich die gesetzestreuen, wenn auch antipharisäischen Apostel Jesu ebenso auflehnten, wie das orthodoxe Judenthum. Daher kam es denn auch, daß jene von dieser „Christen"-Berfolgung unberührt blieben, während Stephanus gesteinigt wurde und sein Anhang zum Wanderstab greifen mußte. Harnack fühlt gar wohl die große Schwierigkeit, welche der Bericht der Apostelgeschichte, daß sich nach dem Tode des Stephanus „eine große Verfolgung über die Gemeine zu Jerusalem erhob und sich alle zerstreuten — außer den Aposteln", der Erklärung bietet; er scheint ihm „sehr wichtig und bezeugt zugleich die Treue der Berichterstattung der Apostelgeschichte an diesem Punkte." Und er sucht diese Schwierigkeit dadurch zu beheben, daß er erklärt: „Verfolgt wurden augenscheinlich die Christen damals mit Auswahl; unbehelligt blieben solche, deren Devotion gegenüber dem Tempel und Gesetze zweifellos war, also zunächst auch noch Petrus und die anderen Apostel. Diese haben sich also mit Stephanus in dem Punkte der Anklage noch nicht solidarisch erklär 1."*) - ' Diese Erklärung Harnack's aber reicht nicht aus. Das Richtige vielmehr ist: daß si ch d i e Apo st e l Jesu in dem Punkte der Anklage mit dem „orthodoxen Judenthum" solidarisch fühlten. Allerdings muß man — wie ich schon so oft gezeigt habe, und wie dies nicht stark genug betont werden kann — nicht immer Gesetzestreue mit Pharisäismus identifieiren. Das ton» serv ative Diasporajudenthum und ebenso das jüdische Christenthum waren gesetzestreu und national gesinnt, ohne pharisäisch zu sein, sie gingen parallel neben dem pharisäischen Judenthum einher; daß es aber zu blutigen Zusammenstößen zwischen beiden gekommen wäre, wird nirgends berichtet. Erst als der hellenistische AntinvmismuS aggressiv auf judäischem Boden auftrat, da änderte sich die Situation. Soviel aber steht unwiderleglich fest, daß das vorchristliche Diasporajudenthum, um seiner Heidenmission alle Wege frei zu machen, frühzeitig die unbedingte Gleichberechtigung deS Proselyten mit dem geborenen Juden proclamirt, einer freien und noch Umständen freiesten Auffassung des Ceremonialgesetzes gehuldigt, kurz sich überhaupt entnationalisirt hatte, oder, um mit Harnack zu sprechen, „daß das Judenthum als Religion durch innere Umbildung bereits entschränkt war." Noch mehr: Wir wißen, daß lange schon vor der Bildung des Christenthums auf palästinensischem Boden selbst jüdische, wegen ihrer hohen Frömmigkeit und Heiligkeit vielgerühmte und vielbewunderte Gemeinschaften blüh'en, welche den Opfercultus verwarfen und die religiöse Gleichberechtigung aller Nationalitäten nicht nur ausgesprochen, sondern auch bethätigt hatten. Wir meinen: die Gemeinschaften der E s s e n e r s e c t e, in Bezug auf welche selbst Bouffet (S. 443) einräumt, „daß sie der Canal gewesen zu sein scheint, durch welchen dem jungen Christenthum in seiner ersten Entwicklung manche fremdartige Elemente (Sacramentswesen, Verwerfung des Cultus) zugeströmt sind." Diese Gemeinschaften verwarfen, wie Philo und JosePhuS übereinstimmend berichten, den Opfercultus und schloffen sich von dem nationalen Mittelpunkte, dem Tempel, ab. Sie waren bereits entnationalisirt. Zum Ueberfluß lesen wir bei Philo, „d a ß ihre Secte sich nicht auf leibliche Abstammung, sondern aufTugendeifer und innigeMenschenliebe gründ e.** 2 3) Dazu stimmt die Schilderung, die Plinius von einem Zweige der essenischen Genossenschaft in Judäa entwirft, von dem er u. A. berichtet: „Täglich erneuert sie sich auf gleiche Weise durch eine Menge Ankömmlinge, die sich zahlreich einfinden, und des Lebens müde, von den Wogen des Schicksals verschlagen, ihre Lebensart annehmen.") (Schluß folgt.) ') Harnack, S. 36 und Note 1. 2) Bei Eusebius, Praep. ev. VIII, 11; Philo II, 632. 3) Plin. Hist. Nat. V, 17 : ... . In äiem ex aequo convenarum turba renascitur large frequentantibus quos vita fessos ad mores eovum fortunae fluctibus agit.