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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-12-05 · 49 (5.12.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
49 (5.12.1902)
Date
1902-12-05
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 796 Dr. Bloch's Wochsnschrifl. Nr. 49 immer wieder Hilfe bringen — wenn er nur ein ehrlicher Kerl ist. Aber daran liegt es eben, Rumänien ist nicht verfolgen, ehrlich zu Werke gegangen. Das Mißtrauen gegen Rumänien hat seinen Grund nicht etwa darin, daß man befürchtet, Rumänien habe kein Geld, sondern vielmehr darin, daß dem rumänischen Worte kein Vertrauen geschenkt werden darf und kann. Rumänien hat das Vertrauen Europas getäuscht, Rumänien hat vertragsmäßig übernommene Pflichten unerfüllt gelassen, Rumäniens Gesetzgebung ist nicht nur im Widerspruch mit dem Berliner Vertrage, sondern im Widerspruch mit europäischer Cultur und Civilisation; Rumäniens Gerichtsverfahren ist kein verläßliches; Rumäniens Verwaltung ist eine parteiische; Rumäniens Politiker haben gegebene Versprechen nicht eingehalten. Das ist der Grund des Mißtrauens in Rumäniens Creditwürdigkeit, und da alle diese Quellen des berechtigten Mißtrauens durch noch so viele Broschüren und Zifferncolonnen nicht verstopft werden können, muß auch der neueste Versuch, Rumänien weiß zu waschen, ein vergeblicher sein und bleiben. Wenn Dr. Bloch einmal den Antrag gestellt hat, es sei die Finanzwelt Europas vor Rumänien zu warnen, so hat er dies in voller Keuntniß der rumänischen Verhältnisse, in vollster Keuutniß des rumänischen Unrechts gethan. Herr v. Brakel kennt wahrscheinlich diese Thatsachen nicht, oder mindestens nicht so genau, wie Dr. Bloch; er würde sonst wohl selbst eiusehen, daß man mit noch so vielen Ziffernreihen Demjenigen nicht zu Vertrauen verhelfen kann, auf dessen Moralität kein Verlaß ist. A. W i e n e r. Vom Jahrmarkt ors Levens. Glossen zur Tagesgeschichte. König Carol in Verlegenheit. — Der alldeutsche Ehrenmann. — „Deutsches Volksblatt" für oder gegen Juden-Concurrenz? Sei-.e Majestät der König von Rumänien unterhält die freundschaftlichsten Beziehungen zu allen auswärtigen Staaten und Alles ist in seinem Lande in wunderschönster Ordnung. Wer das nicht glaubt, braucht nur die Thronrede zu lesen, die Seine Majestät von Rumänien gehallen hat und deren Verfasser ein Meister des Styls sein muß, nach dem zu urthcilen, was er weise verschweigt. Die Thronrede weiß nichts von der amerikanischen Note, die so großes, internationales Aufsehen verursacht hat und in welcher Rumänien einer flagranten Verletzung des Berliner Vertrages beschuldigt wird. Sie weiß auch nichts von den anderweitigen Kundgebungen, welche durch diese Note veranlaßt wurden. Die gewissenlose Behandlung seiner jüdischen llnterthanen gereicht dem rumänischen Staat zur Schande vor der gesitteten Welt, und darum verargen wir es dem König Carot nicht, daß er die Demüthlgung, die ihm die Note Amerikas bereitet hat, vor seinen Unterrhanen verschweigt. Weder die Lyrik der Frau Carmen Sylva noch die Pose, die König Caiol als Regent eines civillsirten Landes einzunehmen beliebt, vermögen die rumänische Barbarei zu verhüllen. Wie man im gebildeten Auslande über Rumänien denkt, hat das Verhalten Englands bewiesen, wo es offtciell genehmigt wurde, daß der jüdische Lord-Mayor Londons gegen. Rumänien durch die Nichteinladung des rumämschen Gesandten offenkundig und deutlich demonstrirt hat. Unsere heimische Antisemiteupreffe macht ihrem Aerger darüber durch pöbelhafte Angriffe auf Sir Samuel Markus Luft und bezeichnet sein Vorgehen als jüdische Frechheit. Zu ihrem großen Schmerz wurde aber ausdrücklich constatirt, daß der Lord-Mayor nicht etwa auf eigene Faust vorgegangen ist, sondern sich bei seinem Verhalten im vollsten Einverständniß mit den Collegen und mit den maßgebenden Kreisen der Hauptstadt Englands befunden ha;. Das ist keine jüdische Demonstration, sondern eine Demonstration der englischen Civilisation und des Rechtsgesühls des englischen. Volkes. Rumänien hat kein Recht, sich für einen civilisirteil Staat zu halten. * * # In Brüx vor dem Schwurgerichte streiten die Alldeutschen miteinander herum, ob der K. H. Wolf ehrlos ist oder nicht. Wie wir darüber denken, das haben wir zu einer Zeit, als von einem Proceffe noch lange keine Rede war, ausgesprochen; heute, wo die Frage zur gerichtlichen Entscheidung steht, ist es nicht gestattet, sich in Prüfung der Beweise einzulassen. Das Eine behaupten wir aber schon jetzt, daß für unsere Anschauung der Ausspruch der Geschwornen weder in der einen, noch in der anderen Richtung maßgebend sein wird. Die Atmosphäre, innerhalb deren dieser Proceß durchgeführt wird, ist von politischer Leldeuschaft erfüllt. Alldeutsche Jungfrauen und solche, die es nicht mehr sind, bringen dem großen Cherusker vor dem Gerichtsgebäude und innerhalb desselben ihre lauten Huldigungen dar und begrüßen ihn mit Heil-Rufen, und im Gerichtssaale spielen sich Scenen ab, als hätten nicht die Geschwornen, sondern die Galerie das Berdict zu fällen. Ob in einem solchen Milieu ein unbefangener Rechtsspruch möglich ist, das vermögen wir von hier aus nicht zu beurtheilen. Registrirt sei nur aus der Verhandlung, daß ocr Abgeordnete Berger den K. H. Wolf als reif für das Zuchthaus erklärt hat, daß die „Ostdeutsche Rundschau", das von K. H. Wolf herausgegebene B>att, von Eisenbahnen und vom Zuckercartell pauschalirt war. Der verflossene Herausgeber dieses Blattes aber ist gleich seinem einstigen Chef und Freund Ernst Vergani als Corruptionstödter aufgetreten, und ohne daß wir irgendwie den Proreß in Brüx besprechen wollen, stellen wir klipp und klar die Behauptung auf, daß die „Ostdeutsche Rundschau" nicht um ein Haar besser ist, als Vergani's „Deutsches Volksdlatt". Soviel für heute. Wir behalten u>.s vor, auf den Proceß des Herrn K. H. Wolf zu einem Zeltpullkte zurückzukommen, als es gestattet sein wird, die vorgekommenen Beweise zu discutiren. * * * Achtundfünfzig jüdische Geschäftsleute haben den Vergani auf Ersatz ihres Schadens von je 10 Kronen gerichtlich belangt. Als nämlich, wie in jedem Jahre, eine Anzahl jüdischer Firmen am Neujahrstage ihre Geschäftslocale gesperrt hatten, brachte das „Deutsche Volksblatt" eine Liste, in der achtundfünfzig solcher Inhaber geschlossener Geschäfte namhaft gemacht waren; selbstverständlich nicht in der Absicht, um ihnen Reclame zu machen oder sie als nachahmenswerthe Beispeile von Religiosität zu rühmen, sondern in der gehässigsten und verächtlichsten Absicht, diese Firmen vor der christlichen Bevölkerung zu denunciren und die christlichen Leser darauf aufmerksam zu machen, daß sie bei diesen jüdischen Geschäftsleuten ja nichts kaufen sollten. In dem Berichte über die Klage heißt es, die betreffenden Geschäftsleute hätten sich durch das „Deutsche Volksblatt" für beleidigt erachtet. Damit geben wir den achtundsünfzig Firmeninhabern Unrecht. Das „Deutsche Volksblatt' ist nicht in der Lage, irgend Jemand zu beleidigen. Es kann höchstens den Versuch unternehmen, dies zu rhun, in welchem Falle man es immerhin der verdienten Züchtigung zuführen kann. Dre Ehrabschneiderkien und die Verleumdungen find ja das tägliche Brot des „Deutschen Volksblattes". Zu diesen Verleumdungen gehört auch die immer wiederholte Behauptung, daß die Juden die Christen hassen und daß sie die christliche Kirche verfolgen. Niemals wird es einem anständigen Juden einfallen, die Gebräuche und die Einrichtungen einer anderen Religion herabwürdigen zu wollen. Der Jude, der dies thäte, dem würde man nicht blos die verdiente gesetzliche Strafe gönnen, sondern seine Glaubensgenossen würden auch sein Betragen auf das Entschiedenste tadeln. Wir Juden verlangen ja nichts als Duldung, und wir sollten auch nur im Entferntesten daran denken, Andersgläubige zu provociren und in ihren Gefühlen zu verletzen? Daß es die Juden darauf abgesehen haben, ist einfach eine nichtswürdige Verleumdung, nur dazu berufen, den Haß gegen die Juden in der Bevölkerung zu schüren. Dagegen scheut die verlotterte und ehrlose Antisemitenpresse nicht davor zurück,- die Religionsgebräuche und Satzungen der Juden zu verspotten und zum Ausgangspunkt der Judenhetze zu benützen. Auf der einen Seite zetert sie gegen die jüdische Concurrenz, auf der anderen Seite findet sie es anstößig, daß fromme jüdische Geschäftsleute an hohe« Feiertagen ihre Läden geschlossen halten, obgleich die jüdische Concurrenz wenigstens doch für diesen einen Tag entfällt. Confiquenter Weise sollten doch die Antisemiten wünschen, daß die jüdischen Geschäftsinhaber an möglichst vielen Feiertagen ihre Läden sorgfältig geschlossen halten, denn dann kommen vielleicht mehr Käufer in die christlichen Geschäfte. Was sollen die Juden eigentlich anfangen? Halten sie ihre Geschäfte offen, dann machen sie den christlichen Gewerbeinhabern so unerträgliche Concurrenz. Schließen sie an den Feiertagen, dann sagt man wieder, sie „pfeifen" auf das christliche Geld, die Christen mögen sich das merken und auch an den Wochentagen die jüdischen Geschäfte meiden. Was nun die Klage der achtundsünfzig Juden betrifft, so ist es nebensächlich, ob das

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