Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 48 (28.11.1902)
- Date
- 1902-11-28
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 48 Dr. Vloch's Wochenschrift. Sette 785 Wien rasch bekannt gemacht. Dieser Verein war es nämlich, der den jungen Schulim Schnur mit einem Begleiter nach Dombrowa schickte, um seine fälschlich seiner Ermordung angeklagten Verwandten zu entlasten. In seinem Berichte gedenkt natürlich Präsident Dr. Neustädter dieses aufsehenerregenden Falles, bei welchem die amerikanischen Juden in rühmlicher Hilfsbereitschaft für verfolgte Glaubensbrüder eintraten, und erwähnt auch dankend der Hilfe, die ihm bei dieser Gelegenheit in Wien von Dr. I. S. Bloch und der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" zutheil wurde. Der interessanten Rede des Präsidentenfolgt ein genauer Cassenbericht, in welchem die geringen Administrationsausgaben sofort auffallen.Erzielt konnten dieselben nur durch die werkthätige Hilfe der Mitglieder werden, die als Aerzte, Pflegerinnen u. s. w. dem Vereine stets gratis ihre Dienste zur Verfügung stellten. Trotzdem beträgt der Cassastand nur 705°83 Dollars, und es ist dringend zu wünschen, daß dieser eminent wohlthätige Verein kräftige Förderung finde. Der Verein unterstützte in mannigfachster Weise im vergangenen Jahre 391 Oesterreicher und Ungarn, 194 Russen, 26 Deutsche, 27 Rumänen, 7 palästinensische Juden und 1 Portugiesen. Es steht zu erwarten, daß seine Leistungen auch ferner mit dazu beitragen werden, das Elend der Millionenstadt so viel wie möglich zu lindern. Berurtheilung des Grafen Pückler. Berlin, 25. November. In dem Processe gegen den antisemitischen Agitator Grafen Pückler wurde heute das Urtheil verkündet. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Gefängniß und sofortige Verhaftung beantragt. Das Gericht verurtheilte den Grafen Pückler wegen Aufreizung zum Classenhasse zu 400 Mark und wegen Beleidigung des Sanitätsrathes Neumann zu 600 Mark Geldstrafe. Das Urtheil über die dritte Anklage wegen Beleidigung der Richter, die den Grafen Pückler in einem früheren Processe verurtheilt hatten, wurde vertagt, da der Gerichtshof die Aussagen der vernommenen Zeugen nicht für genügend erachtete. Es werden noch andere Zeugen vorgeladen werden, welche die Rede Pückler's, in welcher derselbe die Beleidigung der Richter begangen hatte, gehört haben, vor Allem der antisemitische Abgeordnete Liebermann v. Sonnenberg. Der Verleger der antisemitischen „Staatsbürger Zeitung", Bruhn, der zugleich mit Pückler angeklagt war, wurde freigesprochen: In der Begründung des gegen den Grafen Pückler gefällten Berdictes wird defien Auftreten sehr milde beurtheilt. Von den Reden, in denen er zu Gewaltthätigkeit gegen die Juden aufforderte, sagt der Gerichtshof, daß viele Sätze in diesen Reden nur bildliche Ausdrücke enthalten. Kein vernünftiger Mensch könne glauben, daß in absehbarer Zeit paffiren werde, was Graf Pückler in seinen Redewendungen andentet. Der Gerichtshof rühmt das Gottvertrauen, den tiefen Glauben an die christliche Religion, den hohen patriotischen Sinn, den eine der incriminirten Reden bekunde. Allerdings lasse es sich auch nicht vertheidigen, daß so schwere Beleidigungen gegen Andere ausgesprochen werden, denn der christliche Glaube berechtigte nicht dazu, in dieser Weise gegen Andersgläubige vorzugehen. Inzwischen ist ein neuer Proceß gegen den Grafen Pückler eingeleitet worden. Aus Glogau wird darüber Folgendes berichtet: Bei dem Glogauer Landgericht schwebt gegen den Grafen Pückler ein Verfahren wegen Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten, begangen durch eine Rede, die der Graf Pückler in Klein-Tschirne gehalten hat. Ein sittlicher Werthmeffer des alten Judenthums. Im 4. Heft des Jahrganges 1902 d s Schmoller'schen „Jahrbuches für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reiche" bringt Reichsgerichtsrath Dr. O l s h a u s e n eine Geschichte des Bettelwesens. Es ist wohl selbstverständlich, daß die Ausdehnung des Bettelns in erster Linie von der wirthschaftlichen Lage eines Volkes abhängig ist. Aber auf eine ausschließlich materielle Grundlage ist die Ausdehnung des Bettelwesens doch nicht zu stellen, oder man müßte zu jenen extremsten materialistischen Geschichtsphilosophen gehören, die in der ganzen Culturbewegung nur materielle Kräfte wirken sehen. Man wird im Gegentheil nicht leugnen können, daß Einfachheit der Lebensführung, sparsamer Sinn, Verlegung des Schwerpunktes unserer Lebensfreuden in den inneren Menschen wesentlich dazu beitragen, auch ein kleines Einkommen auskömmlich zu machen. In dieser Beziehung ist das Urtheil werthvoll, das Dr. Ols Hausen in der obengenannten Abhandlung über die alten Juden fällt. Er schreibt: „Bei den Juden schloß außer der Einfachheit des ganzens Lebens die von der heidnischen völlig verschiedene sittliche Würdigung der Arbeit als einer von Gott jedem Menschen auferlegten Pflicht schwerere sociale Nothstände aus. Wo aber im einzelnen Fall Elend herrschte, da half Barmherzigkeit gegen Arme, auch ohne daß es einer eigentlichen Bettelei bedurfte; das Gesetz selbst schrieb in mannigfachen Wendungen vor, für den Bedrängten die Hand aufzuthun und ihm zu helfen, und, wie heute, waren auch damals die Juden zu gegenseitiger Unterstützung stets bereit. Betteln durfte nur derjenige, der nicht für einen Tag Existenzmittel hatte. Erst in dem späteren Judenthum kam der verhängnißvolle Gedanke auf, daß das Almosengeben an sich verdienstvoll und ein Gegengewicht gegen etwaige Sünden sei, eine Anschauung, die unvermeidlich zur Entstehung eines Bettlerproletariats führen mußte." Die Anschauung von dem sittlichen Werth der Arbeitspflicht auch unter den heutigen Juden ist es, die den antisemitischen Zorn herausfordert. Eine Religionsdisputation zu Beginn des achtzehnten Jahrhunderts. Hamburg, 15. November. Im „Verein für Mische Geschichte und Literatur" sprach gestern Abend Herr Doctor Lewinsky aus Hildesheim über „Eine Religionsdisputation in Hannover zu Beginn des 18. Jahrhunderts." Als Vorsteher der jüdischen Gemeinde zu Hannover lebte am Ende des 17. Jahrhunderts ein reicher, angesehener »Hofjude", Liepmann Cohen oder Leffmann Behrens, der von seinen Glaubensgenossen den Ehrentitel „Schtadlan" (Fürsprecher) erhielt. Er hatte einflußreiche Beziehungen zu dem welfischen Fürstenhause. Durch dre Gunst des Herzogs Johann Friedrich (gest. 1679) wurde ihm gestattet, ein Haus in Hannover käuflich zu erwerben; auf seine Verwendung erließ der Herzog auch ein Edict zum Schutze der auf dem jüdischen Gottesacker zu Hannover Bestatteten. In gleichem Ansehen stand Behrens als Hof- und Schutzjude bei dem zum Kurfürsten ernannten Herzog Ernst August (gest. 1698). Auch zu auswärtigen Fürsten unterhielt er finanzielle Beziehungen, wie zu dem in Celle residirenden Herzog von Braunschweig- Lüneburg, zum Herzog Adolph Friedrich von Mecklenburg, zum Fürstbischof von Bamberg u. A. Im Hochsommer des Jahres 1704 sandte Leffmann Behrens einen Specialcourier in das Haus des zu Stadthagen wohnenden Rabbi Joseph, um ihm die Bitte zu übermitteln, umgehend nach Hannover zu kommen, da der Kurfürst Georg Ludwig auf Betreiben eines getauften Juden (vermuthlich des Eliezer Edzard) die Abhaltung einer Religionsdisputation zwischen Juden und den Convertiten befohlen hatte. Der ganze fürstliche Hof, die Herzogin-Mutter, die Kurfürstin Sophie von Hannover, der alte Herzog Georg Wilhelm von Celle (gest. 1705), die Prinzen, die weltlichen und geistlichen Räthe, darunter der Hofprediger (wohl Abt Molanus), sowie andere hervorragende Persönlichkeiten sollten jenem geistigen Turnier beiwohnen. Diese Kunde, die ihm an einem Fasttage zuqing, versetzte den im Greisenalter stehenden Rabbi Joseph in nicht geringe Bestürzung, er trat aber sofort mitten in der Nacht die Reise nach Hannover an. Wenige Stunden nach seiner Ankunft fuhr Leffmann Behrens mit ihm und einem im Lehrhause zu Hannover lebenden Aron aus Abterode, der bei der Disputation assistiren sollte, in das kurfürstliche Schloß, wo der gesammte Hof und die dazu schon Geladenen versammelt waren. In anschaulicher Weise schildert Rabbi Joseph in einem kürzlich aufqefundenen hebräischen Manuscript seinen Empfang im Leineschlosse: „Die Kurfürstin-Mutter reichte mir ihre Hand zum freundlichen Empfange. Auch der anwesende Abt erinnerte sich, daß er vor 40 Jahren,' als er in Rinteln als Professor lebte, an einer Disputation mit mir theilgenommen hatte. Durch diese Gunstbezeugungen gewann ich Muth." Nur durch einen Tisch getrennt, standen sich der Convertit und Josef Stadthagen gegenüber, in unmittelbarer Nähe war der Platz des Kurfürsten und seines prinzlichen Bruders, dem gegenüber der Abt Posto faßte. In einer Nische befanden fich die Plätze der Kurfürstin-Mutter und des Herzogs von Celle. Im Hintergründe standen die sonstigen Hofbeamten. Ein zahlreiches Auditorium füllte den Vorsaal und die benachbarten Räume des Fürstenschloffes, voll Spannung den Ausgang des ungewohnten Schauspieles erwartend. Um 3 Uhr begann die Disputation, eröffnet durch den Apostaten, der zunächst dem Kurfürsten für die Erfüllung seiner Bitte, die Juden zu einer Disputation zu befehlen, dankte und dann an den Rabbi sechs Fragen richtete, die vor Allem die Stelle eines