Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 48 (28.11.1902)
- Date
- 1902-11-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 760 Dr. Bloch's Wochvnschrifl. Nr. 48 allen Gebieten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens zurückgedrängt wird, das Leben in der Cultusgemeinde intensiver gepflegt und der Cultusvorstand zum Krystallisationspunkte dieses intensiveren Gemeindelebens gemacht werden muß. Nicht der Sieg der einen oder der anderen Candidatenliste, sondern der Sieg dieses Gedankens der innigen und festen Zusammengehörigkeit aller Juden unter der besonnenen und erfolgreichen Führung, die in stürmischer Zeit und unter schwierigen Verhältnissen nicht nur die Ehre und Würde der israelitischen Cultusgemeinde, sondern auch ihre materiellen Grundlagen vor jeder ernsteren Erschütterung bewahrt hat, erfüllt uns mit aufrichtiger Genugthuung. Der 23. November 1902 hat den Beweis erbracht, daß in der Wiener Judenschaft noch eine mächtige Kraft wohnt, eine Kraft, nicht nur zur Abwehr der uns umdrängenden Feinde, sondern eine Kraft zu positiver Arbeit, zu energischer Wahrung der gesetzlichen und der historischen Stellung der Wiener Judengemeinde. Diese Kraft gilt es, bei großin Aufgaben zu erproben und zu bewähren. Während der Wahlbesprechung ist es wiederholt auch von oppositioneller Seite anerkannt worden, daß der derzeitige Präsident und daß die einzelnen Mitglieder des Cultusvorstandes mit voller Hingebung und seltener Opferwilligkeit ihres Amtes gewaltet haben. Die Wählerschaft hat dieses Urtheil ratificirt und namentlich dem hochverdienten Präsidenten ihr rückhaltloses Vertrauen in demonstrativer, ehrenvollster Weise zum Ausdrucke gebracht. Das gebrarrdmarkte Rumänien. Die antisemitische Presse aller Länder kann sich noch immer nicht über die Behandlung beruhigen, welche dem rumänischen Gesandten in London widerfahren ist. Sie speit noch immer Gift und Galle und zeigt, daß sie empfindlich getroffen ist. Die rumänische Regierung erhebt Beschwerde beim Ministerium in London, weil der Vertreter des Königs C a r o l eine Zurücksetzung empfindlicher Natur erfahren hat. Alle Vertreter der fremden Mächte in London waren zum Lordmayor-Bankett eingeladen — der rumänische Gesandte ausgenommen. Der Lordmayor von London, ein im ganzen britischen Weltreiche hochangesehener Jude, hat damit prompt auf die freche Herausforderung geantwortet, die ein rumänischer Verein in Bucarest beging, als er Juden und Ungarn von seiner Mitgliedschaft ausschloß, und die rumänische Regierung keine Miene machte, ihrer vertragsmäßigen Pflichten eingedenk zu sein und der Gleichberechtigung im Lande ohne Unterschied der Confesfion oder Nation Anerkennung zu verschaffen. Sie ist in einer schlechteren Lage als der Lordmayor von London. Wenn sie Ausnahmen macht oder gestattet, verletzt sie übernommene Verpflichtungen, und wie Jeder das Recht hat, einen Dieb zu verfolgen, so steht Jedermann das Recht zu, Anklage gegen sie zu erheben, und sie verdankt es nur der Schwäche des Gerichtshofes — des europäischen Areopags der Mächte — daß ihr nicht der Proceß gemacht wird, wie sie es verdiente. Dem Lordmayor von London aber kann man nicht au den Leib. Er ist in seinem vollen Rechte, wenn er in seinem Hause nur Denjenigen als Gast empfängt, der eventuell auch ihm Gastrecht geben würde, und daß er Denjenigen ausschließt, der im gegebenen Falle sein oder seiner Brüder Recht verletzt. Ein Versuch, den Lordmayor dafür zur Verantwortung ziehen zu wollen, daß er dem rumänischen Gesandten gegenüber eine Ausnahme machte und ihn vom Empfange ausschloß, müßte kläglich niißglücken. Er ist durch keinen internationalen Vertrag gebunden, einen Wilden bei sich zu sehen, und wenn es die Rumänen als eine ihnen angethane Schmach empfinden, daß ihr Vertreter „ausgenommen" wurde, so liegt es an ihnen, sich das zu Herzen zu nehmen, sei es, daß sie England den Krieg erklären, oder daß sie sich civllisiren, damit ihre Vertreter wieder in gute Gesellschaft ausgenommen und nicht mehr ausgeschlossen werden. Wie es beliebt! Es heißt zwar, die rumänische Regierung habe sich wegen der Ausschließung des rumänischen Gesandten vom Lordmayor-Bankett an das englische Cabinet gewendet. Wir zweifeln aber durchaus nicht, daß das Londoner Ministerium den Herren in Bukarest sehr deutlich sagen wird, was der Engländer unter „my house is my castle“ versteht, und daß überdies das Ministerium Balfour nicht hinter dem Staatssecretär der Union, Herrn Hay, Zurückbleiben wird. Daß Herr Samuel als Lordmayor von London wußte, was seines Rechtes ist, steht ebenso fest, als daß er nur tactvoll gehandelt hat, wenn er dem Rumänen den Anblick des Juden — soweit es an ihm lag — ersparte. Ein englischer Jude hat es den Herren gezeigt, wie man es anstellen muß, um aus die freche Herausforderung von Rumänen nach Gebühr zu antworten. Die Herausforderung lautete: „Juden und Ungarn ausgenommen." Der Jude hat bereits darauf reagirt, wie wir meinen, vor ganMuropa wirksam reagirt. Was wird der Ungar thun? Wir haben noch nichts gehört, daß ein ungarischer Minister sich des seinen Connationalen zugefügten Unrechts angenommen hätte. Der rumänische Verein mag noch so autonom in der Wahl seiner Mitglieder sein, die öffentliche Ankündigung der Ausschließung von Ungarn ist eine Beleidigung, aus die ebenso prompt geantwortet werden sollte, wie es seitens des Juden, der die Macht dazu besaß, geschehen ist. Die Ungarn halten ja so viel, und mit Recht, auf ihre nationale Ehre und sie halten ebenso viel auf ihr Politisches Prestige. Beide werden aber beeinträchtigt, wenn irgend ein rumänischer Verein es sich ungestraft herausnehmen darf, den Ungar am Barte zu zupfen, wie er es sich dem Juden gegenüber erlaubt. Hat sich der Jude zur Wehr gesetzt, so muß es der Ungar auch thun. Ja noch mehr. Er darf sich eine politische und nationale Herausforderung noch weniger gefallen lassen, als der arme Jude, der ja weder eine nationale noch politische Macht ist, und gerade Rumänien gegenüber hat der Ungar alle Ursache, auf seiner Hut zu sein. Der Jude hat freilich nur einen Weg gehabt: Rumänien die gesellschaftliche Inferiorität fühlen zu lassen, zu der es in Folge der civilisationsfeindlichen Haltung herabsinken muß. Der Ungar aber hat der Wege viele, ihm steht eine ganze Auswahl unter mannigfachen Mitteln zur Verfügung, um den Rumänen seine Superiorität zu demonstriren. Durch ein Gesetz, das die Einwanderung aus den Nachbarstaaten erschwert, wird allerdings weder die Superiorität erwiesen, noch irgend ein Nachbarstaat gezüchtigt. Durch ein solches Gesetz schadet Ungarn nur sich selbst. Ungarn ist ein arbeitsarmes, industriebedürftiges Land, das eher auf Vermehrung als auf Verminderung «einer Population bedacht sein sollte, und wenn es der Einwanderung aus Nachbarstaaten seine Grenzen verschließt, so nützt es nur diesen allerdings sehr kurzsichtigen Völkern, indem es ein arbeitswilliges und arbeitsfähiges Element von sich abstößt und den Zwang ausübt, daß es in seinen alten Grenzen verbleibe. Ist aber dieser Gesetzentwurf, der dem Laude nicht frommt, auch kein Abwehrmittel gegen die Nachbarstaaten, so bleibt uns eben Ungarn den Beweis noch schuldig, daß es sich einer ihm angethanen Beleidigung erwehrt hat. Mit der bloßen Verachtung straft man die rumänische Frechheit nicht. Es zeigt sich oft genug, daß sie für Achtung oder Verachtung, die sich nicht durch Thaten kundgeben, nicht feinfühlig genug sind. Wird aber die Verachtung durch die That kundgegeben, wie es in London geschah, dann verspürt auch der harthäutige Rumäne die Ohrfeige, die ihm applicirt wurde. Also heraus mit der That, Herr von SM. * * Am 18. November wurde unter Vorsitz des Sir Marcus Samuel, des neuen Lord-Mayors von London, im Londoner Trocadero- Restaurant ein Festessen gegeben, um zu Gunsten einer im Brondesburydistrict zu erbauenden neuen Synagoge nebst der dazu gehörenden Religionsschule die erforderlichen 6500 Pf. St. zu sammeln. Es war das bereits die dritte Veranstaltung religiöser Art, die der Lord-