Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 46 (14.11.1902)
- Date
- 1902-11-14
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 46 Dr. Bloch's Wochrnfchrifk. Sette 745 wache zeigt erschreckend die Verwilderung des öffentlichen Geistes, die der Antisemitismus herbeigeführt hat. Es ist seit Langem ein öffentliches Geheimniß in Wien, daß der Antisemitismus in der Sicherheitswache stärker vertreten ist, als es sich mit einem öffentl'chen Amte verträgt. Zahlreiche Wachleute sind ausgesprochene Antisemiten und fanatische Anhänger der christlichsocialen Partei. So lange diese Gesinnung sich auf keine andere Weise äußert als durch Abgabe der Stimmzettel für die Lueger- Candidaten, geht uns die Gesinnung der Sicherheitswache weiter nichts an. Allein die Parteizugehörigkeit findet in der Handhabung des Sicherheitsdienstes ihren Ausdruck. Die Hüter der öffentlichen Ordnung haben am vorigen Freitag in Favoriten nicht ihre Amtspflicht erfüllt, sondern als Parteigänger gehandelt. Für das Eindringen in das Arbeiterheim und das Niedersäbeln zahlreicher zumeist ganz unbetheiligter Personen gibt es keine andere Entschuldigung, resp. Erklärung, als daß die Parteiwuth den Leuten die Besinnung geraubt hat. Das aber ist gewiß, daß die Disposition zum Dreinhauen bei der Wache schon im Vorhinein vorhanden war, und die Schuld an dem traurigen und beunruhigenden Zustande, daß die Organe der öffentlichen Sicherheit von leidenschaftlichem Parteihaß erfüllt sind, dem sie unter Umständen in Ausübung ihres Amtes die Zügel schießen lassen, trifft weniger die irregeleitet? Mannschaft, als jenes System der Gewissenlosigkeit, der Verhetzung und der politischen Erpressung, welches das öffentliche Leben in Wien und in Niederösterreich terrorisirt. Unter einem solchen System verwildern die Sitten und verrohen die Gemüther. Anläßlich eines heimtückischen Angriffes auf einen Civilwachmann, dem ein betrunkener Strolch einen Messerstich versetzte, jubelt das „Deutsche Volks blatt" förmlich darüber, daß der Tbäter ein Arbeiter war, und aus seinen blutrünstigen Schilderungen leuchtet die Hoffnung hervor, daß der arm? Wachmann das Opfer des Mefferattentats werden möge, damit es, den Thäter ganz willkürlich zum Socialdemokraten stempelnd, von socialdemokratischen Meuchelmördern sprechen kann. Was zur Hetze beiträgt, was die Bevölkerung aufstacheln kann, wird fructificirt, und schon schreibt das Verganiblatt: »In Amerika hat man für derartiges Gelichter ein ebenso praktisches als wirksames Mittel: die Lynchjustiz. Vielleicht wird man auch bei uns zu demselben seine Zuflucht nehmen . . ." Das ist eine Aufforderung, deutlich genug, um von christlich, socialen Möbelpackern und Ochsenknechten verstanden zu werden. In einer Stadt, deren Bürgermeister öffentlich zum Prügeln politischer Gegner aneifert, da ist freilich auch Raum für Lynchjustiz. Herr Vergani aber hüte sich, von Gelichter und von Lynchjustiz und von Amerika zu reden. In Amerika sperrt man Gelichter von seinem Caliber in die Tombs. Sing-sinq heißt das Gefäugniß von New-Iork; dort sperrt man auch die Defraudanten ein, und in N?w-L)ork werden Polizisten, di? ihr Amt mißbrauchen, vom Districtsanwalt unerbittlich zur Rechenschaft gezogen. Nicht der Sicherheitswache geben wir die Schuld an den Exceffen, die ein Theil dieses Corps in Favoriten begangen hat, sondern ihren Verführern, die sie aufgestachelt haben und deren Beispiel zeigt, daß in Wien nachgerade jede Rechtsbeugung und jede Gewaltthat erlaubt zu sein scheint, wenn sie im Dienste der christliche socialen Parteiherrschaft begangen wird. * * * »Im Namen der ehrlich denkenden Bevölkerung" hat der Herr Bürgermeister in der letzten Gemrinderathssitzung dem Magistrat für die Anfertigung der Wählerlisten den Dank ausgesprochen. Wer dem Herrn Bürgermeister die Befugniß ertheilt hat, im Namen der ehrlich denkenden Bevölkerung zu sprechen, ist uns gänzlich unbekannt. Es ist überflüssig, auf die Qualität der magistratischen Arbeit heute ausführlich zurückzukommen. Thatsache ist, daß die Wählerliste incorrect und unvollständig war, und daß trotz der Vereitelung der öffentlichen Prüfung die Zahl der Hinein- und Herausreclamirten mehr als 10.000 betragen hat. Früher schon wurde seitens der Christlich-Socialen dieses Resultat als sehr günstig ausgeschrieen. Kaum vier Percent der Wählerzahl, sagen sie, beträgt die Anzahl der Reclamationen. Wir fragen ganz einfach: Was wird man von einem Bankdirector sagen, der stolz erklären wird: „O, unser Wechselportefeuille ist ausgezeichnet — wir haben kaum vier Percent falsche Wechsel!" Laff?n wir aber die Qualität der Wählerliste außer Discussion. Mit welchem Rechte untersteht sich der Herr Bürgermeister, alle diejenigen, die nicht mit seiner Ansicht einverstanden sind und dem Magistrat durchaus keinen Dank zu sagen sich veranlaßt fühlen, aus den Reihen der „ehrlich denkenden Bevölkerung" auszuschließen und sie, allerdings nur vor seinem Troß, als die unehrlich denkende Bevölkerung zu stigmatisiren? Das ist eine unanständige Beleidigung aller seiner Nichtanhänger und ein so typisches Beispiel der jesuitischen Methode, nach welcher Dr. Lueger feine Gegner bekämpft, daß die fortschrittliche Minorität im Gemeinderathe ihm in der allerschärfsten Weise und auf die Gefahr der Ausschließung hin hätte entgegentreten müssen. Gemeinderath Zifferer protestirte allerdings gegen diese beispiellose Aeußerung und Gemeinderath Schuh meier sagte ihm: „Sie mißbrauchen Ihre Stellung! ' Damit sollte es aber nicht abgethan sein. Dem Herrn Dr. Lueger gebührt eine empfindliche Zurechtweisung für einen so unerhörten Vorgang. I s 6 g r i m. Zur Ritualmordlüge. Eine Reminiscenz aus dem ProceßRohling-Bloch. Aus Berlin wird gemeldet: Der Redacteur der „Staatsbürger-Zeitung", Otto Böckler. der sich bekanntlich seinerzeit, um der Absitzung einer Strafe zu entgehen, nach Wien geflüchtet hatte und von dort wegen mehrerer Strafsachen, die noch gegen ihn schwebten, ansgeliefert worden war, hatte sich beute wegen dreier dieser Straffälle zu verantworten. In dem einen Falle hatte er einen Regierungspräsidenten beleidigt und erhielt hiefür 100 Mark Geldstrafe. Eine zweite Sache betraf die Verächtlichmachung von Einrichtungen der indischen Religionsgemeinschaft. Di se Sache wurde vertagt. Im dritten Falle war er wegen Beleidigung des Professors der Theologie Strack angeklagt, welcher ein Gutachten über die Frage des Ritualmordes abgegeben hatte. Vor Eintritt in die Verhandlung stellte der Vertheidiger den Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgniß der Befangenheit desselben. Landgerichtsrath Ziehn hatte in einem Proceß gegen einen Verleger antisemitischer Bücher Namens Dewald. als der Vertheidiger vom rituellen Morde sprach, angeblich gelächelt, und darauf gründet sich der Ablebnnngsantrag des Vertheidigers. Befragt, ob er sich für befangen halte, gab der Landgerichtsrath zur Antwort: „Ich erinnere mich nickt, ob ich bei den Ausführungen ienes Angeklagten oder dessen Vertheidigers über den jüdischen Ritualmord mitleidig gelächelt habe. Ich halte es aber kür durchaus möglich. Die Frage, ob es einen jüdischen Ritualmord gäbe, ist nicht neu. Sie ist längst von comvetenster Seite wiederlegt. Wenn es gleichwohl noch immer Personen gibt, welche diese Frage aus Geschäftsgründen, aus Gewissenlosigkeit oder aus Haß gegen die Juden als offene behandelt wissen wollen, so können sie doch unmöglich von einem Richter verlangen, daß er ihnen und ihren Zwecken zu Liebe seine wissenschaftliche Erkenntniß beiseite setzt und ihren mit der Wiffenschaft in Widerspruch stehenden Ausführungen eine andere Beachtung schenke, als die des Mitleids. Es wäre sonach wohl möglich, daß ich bei den Ausführungen des Angeklagten oder seines Vertheidigers über den jüdischen Ritualmord gelächelt habe. Ich halte mich aber gleichwohl nicht befangen." lieber das Ablehnungsgesuch wurde sofort entschieden. Tie Anträge wurden dem zuständigen Gerichtshof unterbreitet, und dieser erklärte: Da Landgerichtsrath Ziehn erklärt habe, nicht befangen zu sein, werde das Ablehnungsgesuch verworfen. Wegen Beleidigung des Professors der Theologie Tr. Hermann L. Strack, wurde der angeklegte Redacteur zu einer Geldstrafe von dreihundert Mark verurtheilt. Böckler hatte am 25. September 1901 in einer Versammlung des Deutschen Antisemitenbundes geäußert, in Professor Strack's gegen den Blutaberglauben gerichteten Schriften stoße man auf Fehler, wie sie einem Schulknaben nicht ungestraft hingingen, und ein solcher Mann habe einen Rohling unwissend und meineidig genannt. Gegenüber diesen beleidigenden Aeußerungen. die der Angeklagte gethan hatte, legte Professor Dr Strack vor Gericht in einer umfangreichen Aussage seine Ansicht über Rohling dar Er sagte unter Anderm, in einem Processe gegen den antisemitischen Buchhändler Dewald sei beantragt worden, das Gutachten des Professors Rohling über den Ritualmord einzuholen.- Er, Strack, sei in diesem Processe als Sachverständiger vernommen worden und habe die Einholung des Gutachtens von Rohling für unangebracht erklärt. Er habe, um dem Gerichte den Grund dieser seiner Anschauung anzugeben, eine Stelle aus seiner Schrift „Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit" verlesen, in der er auf Seite NI den österreichischen Professor und Eanonicus August Rohling öffentlich des Meineides und grober Fälschung angeklagt habe. Die Beschuldigung, daß Rohling meineidig fei, gründe ich darauf, daß Professor Rohling in Sachen Grumkow's ein eidliches Gutachten in der Judenfrage abgegeben habe, das so merkwürdig sei, daß man nur annehmen könne, er habe bei Abfassung des Gutachtens grob verbrecherisch gehandelt oder es unter der Einwirkung der Parteiverblendnng abgegeben. Wo die Grenze zwischen beiden Alternativen liege, sei schwer zu sagen. Er müsse. den Vorwurf erheben, daß Rohling »n die Texte Tinge hinein interpretirt habe, die, wenn sie nicht auf verbrecherischen Willen hindeuten, nur durch pathologische Vorgänge erklärt werden könnten. Er halte danach den Eid für objectiv falsch, und er erinnere auch an folgende That-