Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 46 (14.11.1902)
- Date
- 1902-11-14
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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tflt. 46 Vr. Bloch's Wochenschrift. -Zelte 741 Geschäfte abwickeln. Nach diesen zwei Tagen mußte er um eine Aufenthaltsbewilligung einschreiten, die ihm gegen eine Taxe auf acht Tage gewährt und nur einmal verlängert wurde. Dann mußte er fort. Natürlich hatten die Jahrhunderte Breschen geschossen, Ausnahmen geschaffen. Die erste bestand für die Studenten, welche hierherkamen, um zu studieren; aber gesetzlich auch nur für jene, welche ein Unterstützungszeugmß vermögender Ellern beibringen konnten. Die zweite für die Docwren der Medicin, welche Mitglieder der Wiener medicinischen Faculrät waren; doch sollte» diese jüdischen Doctoren nach einer nicht aufgehobenen Verordnung eigentlich nur jüdische Kranke behandeln dürfen. Weiter durften in Wien jene Juden ständigen Aufenthalt nehmen, welche k. k. landesprivilegirte Fabriken errichtet,.» oder ein k. k. Großhandels-Privilegium erlangten. Wetters nach den Bestimmungen des Passarowitzer Tractats die türkischen Juden, die Großhandel betrieben. Die Hauptausnahme aber bestand in den sogenannten Tolerirten, d. h. Geduldeten, welche von der Regierung aus den verschiedensten Gründen und zu den verschiedensten Zwecken die expreffe Erlaubniß, in Wien wohnen zu dürfen, eryalten hatten und deren Zahl im Jahre 1847 nicht mehr als 197 betrug. Diese Toleranz war erst wenige Jahre vorher auf die Witwe und die unmündigen Kinder erstreckt worden; vordem mußten diese nach Ableben des Tolerirten dem Gesetze nach Wien verlassen und in die jüdische Heimaksgemeinde zurückkehren. Noch dem auf dem humanitären wie wirtyschaftlichen Gebiete außerordentlich verdienten M. L. Bled-.rmann hatte Kaiser Franz diese Vergünstigung abgeschlagen. Hieraus ist auch zu erklären, daß dieie tolerirten Familien so rasch wieder verschwanden. Bon den 66 tolerirten Familien, die wir aus dem Jahre 1787 kennen, waren 1847 nur noch 10 in Wien. Alle orefe Ausnahmen bestätigen natürlich nur bte gehässige Regel, die Ausschließung als Princip. K. k. Großhändler und Fabrikanten dursten sie demnach werden, zu letzterem Zwecke auch Realbesitz erwerbe», weil das in der Handels- und Jndustriepolitik der Regierung gelegen war, aber sie konnten, wenn sie ein Gewerbe lernten, nicht Meister werden. Selbst der Handel mit Getreide, Rohproducten und Pelzen war ihnen erst seit 1817 gestaltet. Die principielle Gehässigkeit zeigt sich aber am deutlichsten in dem Mangel jeder öffentlich rechtlichen Stellung der jüdischen Gemeinschaft. Die Wiener Juden bildeten nämlich keine Gemeinde. Mühsam hatten sie das Recht erlangt, zu den Verhandlungen über das Judenspital „Vertreter" zu ernennen, mit denen auch weiter die Regierung sich benahm. Der Rabbiner war ein Fleifchausseher. der Prediger ein SchuUnspector. Natürlich contrastlrten, wie jeder weiß, der Wien zu jener Zeit gekannt hat, mit diesem gesetzlichen Verhältnisse die thatsächltchen außerordentlich. Gegenüber 197 „Tolerirten" zählte Wien zur Zeit der März-Revolutron nach mäßiger Schätzung zwölftausend Juden, von denen nur eine verhältnißmäßig kletne Zahl unter die obigen Ausnahmen fiel. Am krassesten aber war der Widerspruch zwischen Gesetz und Wirklichkeit auf dem wrrthschaftlichen Gebiete, dem des Handels. Wenn Sie eines der amtlichen Handelsschema jener Zeit zur Hand nehmen — was finden Sie in demselben? Bor Allem die ganze Masse der Detail - Kausleute am Graben, Kohlmarkt und so weiter, die sämmtlichen Gemischtwaaren-, die Specereihändler der Borstädte. Denn alle diese sind, wenn auch noch so klein, Mitglieder des bürgerlichen Handelsstandes, des Handels-Gremiums. Neben diesen finden Sie die Mitglieder des k. k. priv. Großhandlungs-Gremiums. Doch repräsentirt damals diese exclusive Oberschichte des Kaufmannsstandes keineswegs oder zum kleinsten Theile den eigentlichen En gros-Handel. Denn zu jener Zeit waren diese k. k. priv. Großhändler der Mehrzahl nach Banquiers, von denen einige noch — gleichsam aus Pietät und Tradition — den Colonialwaaren- oder Wollhandel betreiben, aus dem sie hervorgegangen sind. Welche aber in diesem Schema fehlten — das sind fast durchaus die j ü d is ch e n, die wirklichen Engrossisten des Textilhandels; nahezu die sämmllichen Insassen des oben geschilderten Handelsviertels zwischen Hohem Markt und Salzgries sind Kaufleute, die offtciell nicht einmal erwähnt werden durften, weil ihnen das Recht, sich m Wien auch nur aufhalten zu dürfen, vollständig fehlte. Gesetzlich figuriren, beispielsweise im Schema des Jahres 1845, als Kaufleute nebst den jüdischen k. k. Großhändlern nur jene 63 Juden, welche als „tolerirte Mische Handelsleute" mit der Beschränkung auf bestimmte Artikel im Anhänge angeführt find. Mit dieser Zahl wäre dem Schema nach der jüdische Handel erschöpft. Ich kenne in der ganzen Wirthschaftsgeschichte Europas kein widersprechenderes und auch merkwürdigeres Bild. Diqenigen, in deren Händen der ganze Ln ^ros-Handel in Textilwaaren gelegen war, mußten diesen ganzen Absatz versteckt, heimlich vollziehen; ja noch mehr, sie mußten in dieser heimlichen Wirthschaft noch dazu von oben protegirt werden. Denn nicht als ob der Polizei der lebhafte uno riesige Verkehr in den engen, vollgepfropften, lheuer bezahlten Läden der Preß-, Krebs-, Stern-, Salz- und Rosmaringaffe, auf der Flscyerstiege, Wlpplingerstraße, Salvator-, Settenstetten- und Kohlmeffergaffe unbekannt gewesen wäre, sie hat ihn auf das Genaueste gekannt. Hätte sie doch sonst stockolino sein müssen. Aber die Öoerbehörden, die Hofcommerz-Commiffwn, das damalige Handelsministerium, sowle die Hoskammer, das „Finanzministerium-, waren sich wohl bewußt, daß, wenn es der löblichen k. k. Polizeidirection eines schönen Abends eingefallen wäre, hier dem wirklichen Gesetze nach reinen Tisch zu machen, des anderen Morgens der ganze En gro8-Zwifchenhandel Wiens in Textil-, Nürnbergeruno vielen anderen Waaren wie mit einem Schwamme weggewaschen gewesen wäre. Die unzähligen Fabrikanten der Vorstadt, wie auch großentheils jeue der Provinz hätten thatsächlich nicht gewußt, an wen ihre Maare verkaufen! Die Vorstadt wäre insolvent gewesen! Auf diesem Gebiete aber war man oben stets vorsichtig, vorsichtiger als heute, und die Polizei hatte demgemäß stille Weisung, diese jüdischen Kaufleute, Elemente, die nun einmal in dem Wiener Geschäftsbetriebe unentbehrlich geworden waren, nicht zu molestiren. Um so unbarmherziger ging die Polizei gegen dre armen Tmfet vor, welche in üen verschiedensten Berufen Brot für sich und ihre Familie in Wien zu verschaffen suchten, und waren der von dem verhaßten Letter des Judsnamtes: Wiesenberger, fortwährend betriebenen nächtlichen Aushebungen, Abstrafungen, Abschaffungen kein Ende. Hier angelangt, wirft sich uns natürlich U"d sofort die Frage auf — und die Beantwortung derselben ist eben das Thema dieses meines Vortrages — welche waren die zwingenden wirthschaftlichen Nothwendigkeiten, die es bewirkten, daß die Wiener Juden trotz aller dieser gesetzlichen Gitter und Fangeisen zu diesem förmlichen Monopol im Trxttl-En gros-Handel gelangt sind? Um die Genesis desselben darzulegen, müfleu wir auf die Entstehung unseres Wiener Großhandels überhaupt, das ist bis zum letzten Viertel des 17. Jahrhunderts, also gerade bis zu jenem Zettpunkte, in welchem öte Juden, wie oben erzählt, aus ihrem Ghetto ausgewiesen wurden, zurückgehen. In diesem Ghetto hatten die Juden einen mäßigen Detail-, wie En gros-Handel betrieben. Zu dem ersteren besaßen sie auch 33 Läden ut der „Inneren Stadt". In Paranthese will ich nur bemerken, daß gerade diese Läden ihnen zum Verhängniß wurden. Denn speciell dieser wegen petitionirten die christlichen, bürgerlichen Kaufleme fortwährend bei der Regierung um Ausweisung der Juden. Ais die bürgerliche Kaufmannschaft dieselbe erreicht hatte, stand Wien — ich bitte das wörtlich zu nehmen — nahezu ohne En Zros-Handel da. Und zwar hatte sich das folgendermaßen vollzogen. Im Mittelalter war der internationale Transit-Handel Wiens: von West nach Oft mit seinem Endpunkte Constannnopel, dann aus dem kürzesten Wege von Meer zu Meer, vom Süden nach dem Norden, d. h. von den Hansestädten bis zu dem an der Spitze des adriattschen Meeres gelegenen Venedig, die zwei großen Richtungen, welche sich eben geographisch hier im Wiener Becken von jeher kreuzen mußten, sehr bedeutend gewesen; aber zu jener Zeit war derselbe einerseits durch die Eroberung Constantinopels und die darauffolgenden Türkenkriege, andererseits durch den Niedergang Venedigs, des Correspondenzplatzes unserer Stadt, seit der Entdeckung des Seeweges um das Cap, verloren gegangen. Wir hatten nur einen Import, und dieser lag in den Händen großer, deutscher Handelsgesellschaften, der deutschen „Niederläger" im Regensburger- und Köllnerhvfe. Einen selbstständigen Handel hingegen, einen Export rn eigener Waare hatte Wien nicht; denn eine „Industrie" fehlte in Wien vollständig, sein Gewerbe selbst war durchaus nur „stadlheimisches Handwerk" und ohne jeden Verkauf über die Stadtmauer hinaus. In dem zweiten, dem historischen Theile meines Buches über die „Gewerbefrage" finden Sie diesen jämmerlichen Stand des damaligen Wiener Gewerbes genau und detaillirl nachgewiesen. Wohl aber hatte die österreichische Provinz schon eine mannigfache Erzeugung. Auf den mageren böhmischen und mährischen Gebirgsbörfern hatte die Noch nicht nur beten, sondern auch arbeiten gelehrt. Schon seit Ausgang des Mittelalters war dort aus dem Hausfleiße der Bäuerinnen eine große gewerbliche Leinenweberei entstanden, die den Bedarf der Stabte versorgte. Auch hatte sich