Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 45 (7.11.1902)
- Date
- 1902-11-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 728 Dr. Vloch's Wochsnschrist. Nr. 45 „In Folge der Unzulänglichkeit der Locale beträgt die Zahl der Kinder, welche die rumänischen Schulen besuchen, nur 42.367, so daß ein Lehrer auf 31 Kinder statt auf 80 kommt. Dieses Ergebniß ist ein unglückliches. Bei dem gegenwärtigen Stande der Dinge kann von Zulassung fremder Kinder nicht einmal die Rede sein, da die Locale nur die Hälfte der rumänischen Kinder aufnehmen können/ Dieselbe Ausschließung der Juden findet sich in dem Gesetze vom 4. April 1898 über den Secundär- und höheren Unterricht, in dem Gesetze vom 23. Februar 1893 über den professionellen und commerciellen Unterricht in allen Graden. Nur für den Militärdienst behandelt man sie nicht als Fremde. Der Militärdienst ist auferlegt durch das Gesetz vom November 1882 den Einwohnern des Landes. Die Juden sind Fremde, aber sie bewohnen das Gebiet, sie müssen deshalb den Militärdienst leisten. Um zu sehen, mit welcher Geschicklichkeit die Regierungen dieses Landes das Instrument der Gesetzgebung handhaben, muß man den Kriegsminister General Manu hören, der während der Berathung des Gesetzes im Senat sagte: „Der Eingeborene, der in der rumänischen Armee dient, wird dadurch noch nicht rumänischer Bürger. Die Blutsteuer, die man zahlt, hat mit der Naturalisation nichts zu thun. Der Sohn eines Fremden, geboren im Lande, kann das Los ziehen und in der Armee dienen, er wird dadurch noch nicht rumänischer Bürger; um dies zu werden, muß er die Naturalisation durch Vermittlung der Kammern erhalten. Diese können sie ihm gewähren oder verweigern, ohne durch die Thatsache, daß er in der Armee gedient hat, gebunden zu sein/ Nicht ein Wort wird von den Juden gesagt, aber diese „Söhne von Fremden, geboren im Lande, welche dienen müssen", sind die Judrrf. Sie bleiben Fremde selbst nach Ableistung des Militärdienstes. Man kann sie aus dem Lande vertreiben. Man hat sie auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1881 aus den Landgemeinden vertrieben. Die Regierung hat dasselbe Gesetz benutzt, um die Israeliten aus Rumänien zu vertreiben, welche auf dem Wege der Presse gegen die ihren Glaubensgenossen zu Theil gewordene Behandlung protestirt hatten. Alle diese gesetzgeberischen Maßregeln zusammen haben ihre traurigen Folgen gehabt: die jüdische Bevölkerung in Rumänien ist ruinirt; langsam sah sie sich die Mittel zum Leben entrissen, und als vor zwei Jahren die wirthschaftliche Krise, die Rumänien so hart getroffen hat, eintrat, wurde das Elend der Juden so groß, daß sie keine andere Wahl als Tod durch Hunger oder Auswanderung hatten. Angesichts dieses Unglücks eröffnete die „Alliance Jsraälite" eine Subscription, welche ihr gestattete, in allen volkreichen Mittelpunkten unentgeltliche Küchen für die unglücklichen Hungernden zu organisiren; seit fast zwei Jahren mußte sie Tausenden von Familien, die aller Hilfsmittel beraubt sind, Wohnung und Nahrung verschaffen; dieses Hilfswerk hat bereits bedeutende Summen verschlungen, sie mußte es aufrechterhalten, da sonst schlimmeres Unheil entstanden wäre. Diejenigen, welche die Kraft zum Geben haben, ziehen fort. Im Jahre 1900 hat man gesehen, wie sich zahlreiche Banden von Emigranten bildeten, sie verließen das rumänische Gebiet, ohne zu wissen, wohin sie gehen sollten; sie strandeten in den benachbarten Gebieten, als sie nicht mehr die Kraft hatten, weiter zu gehen. Die am meisten Glück hatten, haben sich hauptsächlich nach den Vereinigten Staaten begeben. Die anderen Staaten Europas haben deren eine gute Anzahl empfangen, wir haben sie auch in Paris ankommen sehen; es waren zum größten Theil junge Leute, Arbeiter, beseelt von dem lebhaften Wunsche, zu arbeiten, aber geschwächt durch die langen Leiden. Dieser Auszug dauert fort. Im Laufe des Jahres 1902 haben mehr als 10.000 rumänische Juden Rumänien verlassen. Es wandern nicht allein Arbeiter aus. zahlreiche Familien, die noch einige Mittel besitzen, aber keine Möglichkeit sehen, ihr Schicksal zu bessern und die riskiren, das, was ihnen geblieben, zu verlieren, oder zu erschöpfen, bereiten sich ebenfalls zur Auswanderung vor. Man kann feststellen, daß auf eine Bevölkerung von 250.000 Seelen mehr als drei Viertel keine andere Abhilfe für ihr Elend als Auswanderung sehen. Während 20 Jahren haben die rumänischen Israeliten gehofft, daß die Signatarmächte des Berliner Vertrages für die Durchführung der Bestimmungen des Artikel 44 durch Rumänien Sorge tragen würden. Nachdem diese Hoffnung geschwunden ist, sehen sie für sich Heil nur im Exil. Die amerikanische Republik, die ihnen eine so edle Gastfreundschaft gewährt, hat die Aufmerksamkeit der europäischen Regierungen auf die Verletzung des Berliner Vertrages gelenkt. Es ist, wie wir überzeugt sind, nicht unnütz, daß sie sich an Frankreich gewandt hat. Es wird Frankreich ewig zur Ehre gereichen, in jeder Epoche die Sache der unterdrückten und verfolgten Völker vertheidigt zu haben. Die französische Republik hat einen bedeutenden Antheil an den Beschlüssen des Berliner Congresses genommen, der die Emancipation der Völker der Balkanhalbinsel gesichert hat; sie ist es gewesen, die vorgeschlagen und die Annahme der Vertragsbestimmungen, welche den rumänischen Juden die Rechte von Bürgern sicherte, durch jene hohe Versammlung bewirkt hat. Glauben Sie nicht, Herr Minister, daß die Tradition Frankreichs, die Bedeutung seiner Rolle in den Verhandlungen des Vertrages von 1878, die Achtung vor einem diplomatischen Instrument, das seine Unterschrift trägt, die Regierung der Republik dazu führen muß, das im Jahre 1878 begonnene Werk zu vollenden und die vollständige Ausführung des Artikels 44 des Berliner Vertrages zu verlangen? Wir wissen, Herr Minister, daß wir rechnen können auf Ihre Gefühle der Humanität, aus Ihren weitgehenden Liberalismus, auf Ihre Liebe zur Gerechtigkeit für die Bertheidigung einer arbeitsamen und, rechtschaffenen Bevölkerung, welche das Opfer der grausamsten Verfolgungen ist. Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung unseres tiefen Respectes. Für das Central-Comitä: Der Präsident Ger. N. Leven. Wie wir hören, hat das Central-Comitö eine ähnliche Eingabe auch an die italienische Regierung gemacht. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Sieg der christlich-socialen Wechsel st ube. — Der Buchmacher und das arbeitende Volk. — Die Lügen des Professor Sturm. — Bilanz der christlichsocialen Wirthschaft) Der Wahltag endete mit einem vollständigen Siege der Wechselstube Schelhammer u. Schattera. Mittwoch Abends erschien nämlich eine sogenannte Sonder-Ausgabe des „Deutschen Volksblattes", auf deren Rückseite ein Börsencomptoir „zur coulantesten Besorgung aller Bank- und Wechselstuben-Transactionen" empfohlen wird. Wenn es sich nämlich ums Geschäft handelt, fallen die Principien von der Bekämpfung des mühelosen Gewinnes und des Börsenspiels ins Wasser. Die Wechselstube Schelhammer und Schattera ist das, was im antisemitischen Jargon ein „christliches" Geschäft genannt wird. Sie ist jederzeit bereit, auch jüdisches Geld zu nehmen und in ihren Courtagerechnungen kennt sie keinen Unterschied der Confession. Weil es aber auch recht viele Antisemiten gibt, die ab und zu gerne ein Spielchen an der Börse wagen, kommt sie diesem Spieltrieb unter Wahrung ihres arischen Charakters entgegen. Erst kürzlich konnten wir lesen, daß dieses „Haus" Börseaufträge auch für Minderjährige ausführt und daß es über die Klage eines Vormundes vom Gerichte verurtheilt wurde, das Depot eines Minderjährigen, obgleich dieser durch Vermittlung dieser tugendhaften Firma sein Geld an der Börse verspielt hatte, ohneweiters auszufolgen. Es war nun kein ungeschickter Streich einer nach Aufträgen für die Börse lüsternen Wechselstube, den Tag der Landtagswahlen zu einer gediegenen Reclame auszunützen und unter dem Vorwände, dem p. t. antisemitischen Publicum das Resultat der Landtagswahlen mitzutheilen, sich von Vergani für „Transactionen" empfehlen zu lassen. Die auf der ersten Seite des Blattes enthaltene Liste der Gewählten war nämlich, wie man bald feststellen konnte, schon früher gemacht, bevor noch das authentische Resultat bekannt war, denn sie enhnlt falsche Daten. Da wurde gemeldet, daß im X. Bezirk der Christlich- Sociale Julius Prochaska gewählt sei, während dieser Wahlgang bekanntlich unentschieden blieb und erst eine engere Wahl zwischen den beiden Candidaten entscheiden wird. Ferner enuncirte die von der Wechselstube Schelhammer & Schattera bezahlte Separatausgabe die Wahl des Christlich - Socialen Dr. K n o tz in Floridsdorf, während bekanntlich der Socialdemokrat S e i tz als gewählt erscheint. Die Liste war eben „in biaueo" angefertigt worden, der Sieg der Christlich-Socialen war auch für Favoriten und Floridsdorf „escomptirt" worden, und die eigens veranstaltete Reclame für ein Börsecomptoir bildet eine heitere Illustration für den Betrieb des antisemitischen Geschäftes.