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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-10-31 · 44 (31.10.1902) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
44 (31.10.1902)
Date
1902-10-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Sette 712 W. SUNtz'S M>VttMfchrLfL. Nr. 44 es wieder einmal zu einer Abbitte gezwungen wird. Bei nächster Gelegenheit zerrt es wieder die Ehre irgend eines Juden in den Koth, voraussetzend, daß ihm nur zweierlei passiren kann. Entweder reagirt der Jude auf die Verleumdung nicht, oder er begnügt sich mit einer entschuldigenden Notiz, die so versteckt als möglich gegeben wird, und Tausende, die den Schmähartikel gelesen haben, erfahren nichts davon, daß er widerrufen worden ist. So bleibt die Infamie des Antisemitenblattes unbestraft und die Ehrabschneider machen sich vielleicht noch über den Juden lustig, der sie in deplacirter Großmuth hat laufen lasten. Isegrim. Ein Hochofen vor 3000 Jahren. Bei Ausgrabungen in Südpaläjtina sind Funde gemacht worden, die den Beweis erbringen, daß das Heißluftgebläse für Hochöfen, das im Jahre 1828 dem Ingenieur Neilfon patentirt wurde, schon vor 3000 Jahren im Orient bekannt gewesen ist. Die Nachforschungen an der bezeichneten Stätte haben die Ueberbleisel von acht Stätten zu Tage gefördert, die in der Zeit von 1500 vor Christo entstanden sein müssen. Man fand hier Hochofenbestandtheile für Eisenbereitung, die eine Vorrichtung besaßen, um die Außenluft vor ihrer Einführung in den Ofen zu erwärmen. Bald so, bald so! Unterschlagungen sind zwar etwas Unerfreuliches, aber das Urtheil darüber kann doch sehr verschieden ausfallen, je nachdem dabei Freunde oder Gegner im Spiele sind. Eine besondere Virtuosität im* Umlernen entwickelt das clerical-antisemitifche „Deutsches Volksblatt" in Wien. Die „Arbeiter-Zeitung" stellt neben einander, was das Blatt über einen jüdischen und eiuen clericalen Defraudanten schreibt: Am 20. September 1902: Die Erklärung für die verbrecherische Handlungsweise Jellineks ist bald gefunden.... es war die wilde, unbezwingliche Geldgier, die das typische Merkmal für das Erwerbsleben jener Race ist, der auch Jellinek angehört .... Es genügt dem Juden nicht, sich durch seine orientalische Phantasie allerlei schöne Dinge vorgaukeln zu lasten, er will seinen üppigen Gelüsten fröhnen, und wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, dann greift er ungenirt in die Taschen der Nächsten... Warum soll ein Jellinek, besten Stammes genossen ja ein gutes Recht geltend zu machen glauben, wenn sie die Reichthümer der Welt in ihren Cassen aufhäufen, nicht auch noch den Ehrgeiz haben, Millionär zu sein? Am 21. October 1902: Religions- und Racenangehörigkeit sind uns bei Beurtheilung dieser Defraudationsfälle vollkommen gleichgiltig... Eine von Jellinek gestohlene Million wiegt gerade so viel wie eine, die Drozd unterschlagen hat.. . Jeder denkende Mensch weiß, daß kein Religionsbekenntniß vor Verbrechen schützt, daß es in jeder Religionsgemeinschaft, in jeder Gesellschaftsklasse, in jedem Stand Unwürdige gibt! Diese Unwürdigen müssen an den Pranger gestellt werden, gleichgiltig, ob es sich um Christen oder Juden handelt. Zu was für Erkenntnisien, meint die „Arbeiter-Zeitung" dazu, ist das „Deutsche Volksblatt" innerhalb eines Monats gelangt! Allerdings waren es durchwegs Christlich-Sociale und Pfaffen, die nach Jellinek die Serie der Defraudanten vervollständigten. Eine ordentliche demagogische Redaction braucht aber für jedes Ereigniß zwei Gesinnungen. Stiehlt einmal ein Jude, so verwendet man das Muster vom 20. September mit dem Refrain: „Dös is nur a Jud im Stand'!" Stehlen dann wieder Christlich-Sociale, so verwendet man das Muster vom 21. October mit dem Refrain: „Menschen, Menschen san wir alle!"... Eine interessante Entscheidung des höchsten Badischen Verwaltungsgerichtes. Karlsruhe. Am 16. September 1902 hat der großherzoglich Badische Berwaltungsgerichtshof eine Entscheidung erlösten, welche auch für weitere Kreise von Interesse sein dürfte. Ein Wirth, in einem Curorte des badischen Schwarzwaldes hatte auf dem Dache seines Wirthshauses ein Wirthsschild und auf diesem den Zusatz , ,J u d e n r e i n es Haus" angebracht; auf Beschwerde einiger Touristen hat das großherzogl. Bezirksamt W. als Inhaberin der Bezirkspolizeiverwaltung dem Wirthe auf Grund des § 30 Polizeistrafgesetzbuches die Beseitigung dieses Zustandes aufgegeben; gegen diese polizeiliche Verfügung erhob der Wirth Klage beim Berwaltungsgerichtshofe, der aber diese Klage unter Verfüllung des Klägers in die Kosten aus folgenden Gründen adwies: An sich liege zwar in der Kundgebung, daß der betreffende Wirth keine Juden bei sich aufnehmen wolle, keine Rechts- und Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 30 P.-St.-G.-B., denn die Concestion zum Betrieb einer Wirthschaft begründe keine Verpflichtung zur uneingeschränkten Ausübung des Gewerbes und könne daher der Wirth jederzeit Gästen nach seinem Belieben die Aufnahme verweigern; mit der Fassung „Judenreines Haus" würde aber zugleich der Mißachtung der Israeliten Ausdruck gegeben, insofern damit angedeutet würde, daß durch den Verkehr von Juden in dem Haufe dieses verunreinigt werde. Jedenfalls erscheine, wenn hierdurch auch kein bestimmtes Gesetz verletzt werde, eine derartige Verunglimpfung und Verächtlichmachung einer ganzen Volksclaffe, der Angehörigen einer vom Staate anerkannten Religionsgemeinschaft und die ständige Fortdauer dieser Behandlung durch die Kundgebung solcher Gesinnung auf einer vom Publicum jederzeit wahrnehmbaren, an hervorragender Stelle angebrachten Aufschrift als eine Verletzung der öffentlichen Ordnung, eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 30 Pol. St.-G.-B. Da nun dieser ordnungswidrige Zustand geeignet sei, die Gefühle eines Theiles des Publikums zu verletzen und einen nachtheiligen Einfluß auf das friedliche Zusammenleben der Confessionen auszuüben, so liege die Beseitigung eines solchen zweifellos auch im öffentlichen Interesse, und sei daher die bezirksamtliche Verfügung nach § 30, Abs. 2, Pol. St.-G.-B., wohlbegründet. vr. Fg. Das Ophir der Bibel. Von Dr. Karl Peters ist soeben eine Schrift erschienen : „Im Goldland des Alterthums." Forschungen zwischen Zambesi und Sabi. Mit 50 an Ort und Stelle gemachten Original- Illustrationen von Tennyson Cole, 1 Heliogravüre, 50 photographischen Aufnahmen und 2 Karten. München, 1902. Verlag von I. F. Lehmann. Preis geheftet Mark 14 —, schön gebunden Mark 16.—. Die zufällige Auffindung einer alten Karte von Afrika nach einer Darstellung vom Jahre 1719 hat den bekannten Forscher Dr. Karl Peters veranlaßt, sich mit der Ophirfrage eingehend zu beschäftigen. Er ist zu dem Resultate gelangt, daß der heutige Name des Welttheiles Afrika mit dem Namen Ophir und dieser wiederum mit dem Namen Sofala, dem portugiesischen Küstengebiet in Ostafrika, in engstem Zusammenhang steht. Die Beweisführung, daß der semitische consonantische Sprachstamm A. f. r. mit dem Namen Afrika unverkennbar verknüpft ist, klingt so überzeugend, daß dem Leser ein Zweifel ganz ausgeschlossen erscheint. Seine Beweise stützt aber Doctor Peters nicht auf die Etymologie des Wortes, er glaubt vor Allem einen sinnfälligen Beweis dafür erbringen zu müssen, daß Ophir, das Goldland des Alterthums, mit Sofala identisch sei. Die goldhaltige Formation des Hinterlandes dieser Küstenstrecke ist einer dieser Beweise; hier begegnet uns nun Peters in feinem Element als Forscher. Jeder Fund gibt ihm Anregung zu weiteren Schlüffen. Uralte Mauerwerke, btc bisher für menschliche Wohnungen oder auch für Brunnen gehalten worden waren, erkennt er als Minenarbeiten und Goldwäschereien. Der Fund einer egyptischen Grabfigur im Makalangalande beweist ihm Wechselbeziehungen der alten Egypter mit den Ureingeborenen dieses Landes (Puntfahrten), ja, er stellt sogar fest, daß die religiösen Anschauungen und Gebräuche der Makalanga mit dem ursemitischen Baaldienst (Verehrung der Sonne, der Höhen und Steine) die denkbar größte Aehnlichkeit haben und somit in kulturellem Zusammenhang damit stehen müssen. Nach alledem scheint es höchst glaubwürdig, daß Südafrika das Ziel der Ophir- und Puntfahrten gewesen ist. Nicht zum Mindesten interessant sind, nachdem die Vergangenheit des alten Ophirlandes behandelt worden ist, Dr. Peters' Erwägungen über die Bedeutung und Entwicklungsfähigkeit dieses Landgebietes für Gegenwart und Zukunft. Zufällig waren die in Frage stehenden Gebiete das Ziel des ersten Colonialplanes von Dr. Peters selbst gewesen.

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