Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 42 (17.10.1902)
- Date
- 1902-10-17
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 682 Dr. Bloch's Wmhvnfchrifl. Nr. 42 lich ins Haus zu treten, weder in das eigene, noch in ein fremdes; nicht baarfüßig zu gehen; früh Mahlzeit zu halten; lieber den Sabbath zum Wochentag zu machen, um nur nicht die Hilfe des Menschen in Anspruch nehmen zu müssen." Der unvoreingenommene Laie, der das liest und weiß, wie hoch R. Akiba die Arbeit schätzte und stellte, da er beispielsweise lehrt: „Groß ist die Arbeit, denn sie ehrt den Mann" (Aboth. d. R. Nath.) und wieder: „Unterziehe dich jeder noch so niedrigen Arbeit und sprich nicht: ich bin ein Priester, bin ein großer Manu" (ibiä.); muß aus jener Sentenz R. Akibas herauslesen, daß er mit ihr drastisch documentiren wollte, wie hoch die Arbeit zu schätzen und wie sehr der Müßiggang zu fliehen sei: Arbeite selbst am Sabbath, nur falle nicht den Menschen zur Last!" Wien, den 10. October 1902. E. B. Budapest. (Zur Lage der Juden in Rumä" nien.) Von einem Mitgliede des hiesigen Comites zur Unterstützung der Juden in Rumänien erhalten wir die folgenden Zeilen, die ein grelles Streiflicht auf die trostlose Lage der Juden in Rumänien werfen: Bor einigen Tagen hat sich bei mir Dr. Rudolf Brunner, ein jüdischer Advocat aus Rumänien, gemeldet. Der Betreffende wollte über Oderberg nach Amerika auswandern; nachdem er jedoch die für sich und seine Frau gelöste Rundreisekarte unterwegs verloren hat und die 39 Gulden, die er bei sich hatte, gerade nur ausreichten, um die Reisekosten seiner Frau nach Deutschland zu decken, war er genöthigt, seine Reise in Gödöllö zu unterbrechen. Die dortige Cultusgemeinde hat ihn mit Reisespesen hieher versehen und ihn an mich gewiesen, daß ich dem Armen in seinem Unglück beistehen möge. Ich that dies aus dem rumänisch-jüdischen Fond und unser armer Glaubensgenoffe ist wahrscheinlich nach Bremen gelangt, von wo er sich mit seiner Frau und seinem einjährigen Kinde nach Washington begibt, um sich dort eine neue Heimat zu gründen. Sein Schicksal und die Unbilden, die er durchzumachen hat, illustriren sehr lebhaft den in Rumänien herrschenden Judenhaß und das willkürliche Verfahren der Behörden. Brunner mußte nämlich sein Vaterland deshalb verlaffen, weil eines schönen Tages die Richter erklärten, daß sie mit einem jüdischen Advocaten nicht verhandeln. Als er hierüber bei dem rumänischen Justizminister Klage führte, klingelte der Minister seinem Diener und befahl ihm': „Führen Sie diesen Juden hinaus!" Nichtsdestoweniger kehrte er nach seiner Vaterstadt zurück und machte den Versuch, ob nicht vielleicht doch die Richter ihre Meinung ändern werden. Als er aber zuletzt gegen einen rumänischen Bauer, der von einem Juden eine Dreschmaschine gekauft hatte, die sicherstellungsweise Execution verlangte, zerriß der Richter dieses Gesuch des Dr. Brunner vor deffen Augen mit der Erklärung, daß er das Gesuch berücksichtigen werde, wenn es von einem christlichen Advocaten eingereicht werden wird. Damit war das Maß der Bitterniß voll. Da Brunner wußte, daß er bei der Regierung vergebens Gerechtigkeit suchen würde, machte er seine gesammte Habe zu Geld und ging mit Weib und Kind lieber in die weite Welt, als daß er sich noch länger solchen Mißhandlungon ausgesetzt hätte. Das ist eine Tatsache von vielen. Eger. Seit dem Jnslebentreten des Gesetzes vom 21. März 1890 haben sich die Verhältnisse in den Gemeinden Böhmens gründlich geändert. Ob dieselben besser geworden sind, möchte ich nicht unbedingt bejahen, und zwar deshalb nicht, weil man auch nicht ohne weiters behaupten kann, daß Religion und Moral während dieses Zeitraumes bei uns einen Fortschritt gemacht haben. Unter den 36 Paragraphen dieses Gesetzes sind es insbesonders § 11 und § 22, welche die vormalige illegale Cultusgemeinde in eine gesetzliche Körperschaft umgestaltet haben. Der Erstere bestimmt, daß für jede Cultusgemeinde wenigstens ein Rabbiner zu bestellen ist, dem Letzteren gemäß ist jeder Israelit verpflichtet, die auferlegten Leistungen in die Cultusgemeinde zu entrichten. Alinea 4 und 5 des § 11 haben hierzulande ganz eigenartige Zustände geschaffen, welche zumeist durch die Gemeinden selbst herbeigeführt wurden. Die allgemeine Bildung eines Rabbiners soll nach der Verordnung des Cultusministers mindestens das mit gutem Erfolge absolvirte Obergymnasium umfassen; doch wurde der Statthalter für Böhmen ermächtigt, in vorkommenden rücksichtswürdigen Fällen die erlangte allgemeine Bildung theilweise zu erlaffen. Bezüglich der religiösen Wiffenschaft blieb es der Gemeinde überlassen, zu entscheiden, ob der anzustellende Rabbiner die nöthige Qualification besitzt. Anfangs hatte der Referent in Cultusangelegenheiten bei der Statthalterei als Norm bestimmt, daß jeder Bewerber um Dispens von dem absolvirten Gymnasium mindestens das Lehrbefähigungszeugniß für allgemeine Volksschulen nachzuweisen habe. Dazu muß ja derselbe vier Claffen einer Mittelschule absolvirt und vier Jahre eine Lehrerbildungsanstalt besucht haben. Nun kamen aber von Seiten der Gemeinden häufige Gesuche für die bei ihnen angestellten Bediensteten, die hohe Statthalterei möge dieselben von dem Nachweise der allgemeinen Bildung völlig befreien, und damit war allem Unfug Thür und Thor geöffnet. Personen, welche von einer biblischen und nachbiblischen Literatur keine blaffe Idee haben, die kein einziges staatsgiltiges Zeugniß besitzen, wurden zu Rabbinern ernannt und als solche behördlich zur Kenntniß aenommen. Die Behörde mochte sich sagen: „Wenn die Gemeinde es für gut und würdig erkennt, derlei Individuen als ihre Rabbiner zu bestellen, warum soll man es ihr verwehren?" Heute sind einzelne dieser davon betroffenen Gemeinden schon zur Einsicht gekommen, daß sie gefehlt haben, und möchten gerne den Fehler verbessern, aber es will nicht immer gelingen, sie sind dem Fluche der Lächerlichkeit verfallen und wissen sich nicht mehr aus der Verlegenheit herauszufinden. Der vormalige Schächter und Vorbeter ist durchaus nicht gewillt, sich seiner Stellung zu entledigen und spielt mitunter eine sehr traurige Rolle. Die Gemeinde, welche ihn zum Rabbiner erwählt hat, bringt er in Verwirrung; er stiftet Unfrieden, Uneinigkeit, Zank, Hader, Zwiespalt und Zerrüttung, so zwar, daß er in diesem Kampfe der Parteien sein weiteres Dasein fristet und sogar die Bedingungen macht, unter welchen er weiter im Amte bleibt. Während nun die eine Gemeinde den Mann ihrer Wahl gerne los fein möchte, kommt die andere aus dem ewigen Wechsel in der Person ihres Rabbiners nicht heraus; denn diese hat — das ist buchstäblich zu nehmen — im Laufe von zwölf Jahren 9, sage und schreibe neun verschiedene Personen in Stellung gehabt, wobei zwischen der einen und der anderen Anstellung jedesmal zumindest drei bis sechs Monate verstrichen sind, so daß im Durchschnitte jede dieser neun Personen kaum ein Jahr in der Gemeinde verblieb. Wie unter solchen Umständen die religiösen Institutionen gedeihen und sich entwickeln, kann man sich leicht vorstellen. Der gesammte Religionsunterricht ist allenthalben auf die von der Behörde festgesetzten zwei Stunden pro Woche reducirt. Das Resultat ist selbstredend ein kaum nennenswerthes. Das religiöse Leben beschränkt sich auf den Besuch des Gotteshauses im günstigen Falle einmal wöchentlich; der größere Theil der Gemeinde kommt aber nur an den höchsten Festen des Jahres in die Synagoge. Was sonst als heilig und wichtig im Judenthume gehalten wurde, darauf achtet heute Niemand mehr. Ich erwähne beispielsweise die Anfertigung der Mazzoth für das Pessachfest. Diese Manipulation ist zumeist Geschäftsleuten überlassen, bei welcher gar keine Aufsicht stattfindet Das Mehldazu wird aus der erstbesten Dampfmühle gekauft, genau so wie es jeder Bäcker macht, um Semmel zu backen. Soweit meine Kenntniß reicht, kümmert sich selten ein Rabbiner um das Anfertigen der ungesäuerten Brote nach religiöser Vorschrift. Die Speisegesetze werden überhaupt nur in äußerst seltenen Fällen beobachtet. Sabbath- und Festtage werden nicht gefeiert, kurz das ganze religiöse Leben bei den Juden existirt nur dem Namen nach, und man kann schon heute die Berechnung machen, wann die jüdische Religion hier zu existiren aufhören wird, wenn nicht durch irgend ein günstiges Ereigniß eine Wendung zum Besseren eintritt. Will nun der Rabbinerverband in Böhmen eine Besserung in den religiösen Verhältnissen des Judenthums herbeiführen, so kann ich demselben nur zwei Dinge empfehlen: 1. Mit einem streng religiösen Leben, d. h. mit gutem Beispiele den Gemeinden voranzuleuchten. 2. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen wöchentlich zweistündigen Religionsunterricht noch allenthalben Bibelschulen nach dem Muster von Prag und Wien einzurichten, damit die Jugend eine gründliche Kenntniß der Bibel im Originaltexte erlange. (Psalm 8. Vers 3.) P l o n i. Würzburg. (Gerechtigkeit und Gericht.) Zwei Tage lang, so berichtet die „Frankfurter Zeitung" wurde am Schwurgericht in Würzburg gegen den verheirateten Metzgermeister Aron Baum in Nordheim (Rhön) wegen Meineids verhandelt. Im August vorigen Jahres hatte der Bäckermeister Johann Schmitt in Nordheim wegen eines Viehkaufes Differenzen mit Baum. Kurz darauf fand der sogenannte Fleischbesudelungsproceß in Würzburg statt, den Memminger in einer Hetzbroschüre, betitelt „Jüdische Schweinerei", zur antisemitischen Agitation verwerthete. Schmitt las eine solche Broschüre, und da fiel es ihm auf einmal ein, daß auch er im Jahr 1896 gesehen habe, wie Baum in seinem Schlachthaus das Hintertheil eines geschlachteten Thiers verunreinigt habe. Er erzählte dies im Wirthshaus und in Dörfern der Umgegend von Nordheim; die Kunden Baum's blieben infolge dessen aus. Durch solche Verdächtigungen aufgebracht, stellte B. den Schmitt zur Rede, es kam zu gegenseitigen Schimpfereien, und nun lief Schmitt zur Gendarmerie, um seine angeblichen Wahrnehmungen anzugeben. Zwei Bekannte beider Parteien erschienen darauf bei Schmitt und machten ihm Vorhalt. Jetzt erklärte dieser, seine Angaben seien nicht wahr und nur aus Zorn gegen Baum erhoben worden. Er unterschrieb einen Widerruf, der dreimal in einer Zeitung veröffentlicht und auch der Gendarmerie mitgetheilt wurde. Aber am gleichen Tag wiederholte Schmitt seine Angaben wieder im Wirthshaus. Nun stellte Baum Klage. Bor der Strafkammer erzählte Schmitt, er sei im April 1896 eines Abends zwischen 10 und 11 Uhr in das Haus Baum's gegangen, um von diesem eine Auskunft zu erlangen. Bei dieser Gelegenheit habe er über