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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-10-17 · 42 (17.10.1902) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
42 (17.10.1902)
Date
1902-10-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 42 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 677 wurde der blutlechzenden Meute Leopold Hilsner als Opfer ausgeliefert und der Minister Herr von Ruber war gerettet. Leopold Hilsner wurde zweimal von den Geschwornen einstimmig wegen angeblicher Theilnabme an der Ermordung der Agnes Hruza zum Tode verurtheilt. Die Geschwornen mußten beim Anblick des Angeklagten sich sofort sagen, daß dieser nach seiner körperlichen Constitution unmöglich eine starke Frauensperson, wie Agnes Hruza es war, allein umbringen konnte. Bei einem derartigen Constict war er der ungleich Schwächere und hätte den Kürzeren ziehen müssen. Die Geschwornen sowohl von Kuttenberg als auch von Pisek haben, um ein verurtheilendes Votum zu schöpfen, zu der Supposition Zuflucht nehmen müssen» Leopold Hilsner als Helfershelfer und Theilnehmer des Mordes anzusehen, während die Hauptarbeit bei dem Verbrechen andere, unbekannt gebliebene Personen geleistet hätten. Nun aber steht dem entgegen das autoritäre wissenschaftliche Gutachten der medicinischen Facultät an der czechischen Universität in Prag, welches unwiderleglich darthut, daß die Agnes Hruza einem sexuellen Verbrechen zum Opfer gefallen, somit nicht von mehreren Personen gemeinsam ermordet worden. Diese Thatsache allein beweist unwiderleglich, daß Leopold Hilsner das Opfer eines Justizirrthums war. Abgesehen davon, daß gegen ihn keinerlei ben eiskräftige Verdachtsmomente vorgebracht wurden, als die Aussage des Kronzeugen Pecek, welcher viele Monate hindurch, angeblich aus Angst vor den Juden, schwieg, um sich nachher zu erinnern, daß er den Angeklagten zur kritischen Zeit in einer Entfernung, welche die Sehkraft des normalen menschlichen Auges notorisch unwirksam macht, in der Nähe des Thatortes genau gesehen haben wollte. Der Präsident des Piseker Schwurgerichtes hat denn auch nach dem verurtheilenden Verdict mit seiner Ueberzeugung von der völligen Unschuld des Angeklagten nicht zurückgehalten, sondern dieser Ueberzeugung im intimen Kreise unbefangen und freimüthig Ausdruck gegeben. Die Geschwornen standen unter dem Einfluß einer beispiellosen terroristischen Hetzpresse, welche nicht müde ward, anzukündigen, Hilsner werde nach der Verurtheilung, wenn er sein unabänderliches Geschick vernehme, ein Geständniß ablegen und seinen Mitschuldigen nennen. Von den Kronzeugen sind bereits drei ins Irrenhaus gewandert. In Preußen zeigt sich immerhin der unendliche Segen einer starken Staatsgewalt, die sich ihrer vollen Verantwortlichkeit bewußt ist vor dem eigenen Gewissen sowohl als auch vor der Geschichte. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Könitz undPolna. — „Staatsbürger-Zeitung" und „Deutsches Volksblat t". — Christlich-sociale Defraudanten. — Bischof und Rabbiner.) Der geschäftliche Vertrieb der Judenhetze hat in Preußen durch das Urtheil in dem Processe gegen die Redacteure der „Staatsbürger-Zeitung" eine unangenehme Störung erfahren. Wenn man nicht einmal mehr die Juden verleumden und die Richter verdächtigen darf, wie soll dann das richtige antisemitische Blatt sein Geschäft betreiben? Könitz liegt in Deutschland und Polna liegt in Oesterreich. Mit dem geographischen Unterschied allein ist's nicht abgethan; der Culturzustand ist ein anderer und das allgemeine Rechtsgefühl ist ein anderes. Was in Könitz an Verleumdung Unschuldiger, an Einmengung in das gerichtliche Verfahren und an Verhetzung der Bewohner geleistet wurde, war durchaus nicht ärger als das, was in Polna geschehen ist. Auch hier etablirte sich ein sogenanntes Untersuchungscomitä, das die Recherchen in die ausschließliche Richtung des Ritualmords und der Thäterschaft von Juden zu drängen suchte, auch hier wurden Zeugen bearbeitet und falsche Beweismittel fabricirt. Der schließliche Erfolg war allerdings ein anderer. In Preußen wurden die antisemitischen Verleumder zur Rechenschaft gezogen; es wurde ihnen Gelegenheit gegeben, die Wahrheit ihrer Anschuldigungen zu beweisen. Bei uns durfte ein sicherer Hans Arnold Schwer, Reporter beim „Deutschen Volksblatt", Geschichten erzählen von Fläschchen mit Blut, die man bei jüdischen Familien gesunden, aber kein Mensch hat ihn dazu verhalten, bei Gericht darüber Auskunft zu geben. Dieses Individuum durfte sich als den Beaufsichtiger der Justiz geriren, Zeugen bearbeiten, den Bruder Hilsuer's betrunken machen und über dessen angebliche Aussagen notorische Lügen veröffentlichen, von denen besagter Hans Arnold Schwer zu seiner Schande gestehen mußte, daß er Aussagen erdichtet habe, weil er sich einen Jux machen wollte. Eine solche Niedertracht in einer anhängigen Sache wegen Mordes begangen, hätte mit Zuchthaus bestraft werden müssen. Hans Arnold Schwer hat keine andere Strafe erhalten, als daß er in den Gemeinderath gewählt wurde. Die sittliche Verworfenheit, die zu einem solchen Treiben allein befähigt, wurde in den Urtheilsgründen des Kouitzer Processes ungeachtet der maßvollen Sprache nach Gebühr gebrandmarkt. Die Redacteure der „Staatsbürger-Zeitung" hatten geglaubt, mit der Ehre Anderer nach Belieben wirthschaften zu können. Sie hatten mit der Ehre unbescholtener Personen ein grausames Spiel getrieben. Haben die Kumpane von der Wiener antisemitischen Schandpresse weniger qethan? Haben sie nicht schuldlose Menschen ohneweiters des Mordes oder Mitschuld am Morde bezichtigt, und haben sie nicht das Gericht verdächtigt? Es ist bekannt, daß das Verfahren gegen Hilsner eingestellt werden sollte, daß aber der damalige Justizminister Dr. Ruber den Befehl ertheilte, die Anklage zu erheben. Warum? Weil Ernst Schneider den Justizminister verdächtigte, daß er von den Juden bestochen worden sei, und ihn mit Scandal bedrohte. Zu seinem eigenen Schutze vor miserablen Verdächtigungen ließ also der Justizminister die Anklage erheben. Nun könnte man sagen, es sei kein Unglück, wenn Jemand angeklagt wird. Ist er unschuldig, so wird sich seine Unschuld in der Verhandlung Herausstellen und er wird vollständig rehabilitirt aus dem Processe hervorgehen, was im Interesse seiner Ehre und seines Fortkommens vielleicht besser für ihn ist, als wenn ein nicht widerlegter Verdacht an ihm haften bleibt. Darüber ließe sich trotz aller schwerwiegenden Bedenken, die eine gerichtliche Procedur gegen einen Unschuldigen erweckt, reden lassen, wenn wir es mit gewissenhaften, unbeeinflußten und die Wahrheit liebenden Zeugen zu thun haben. Wenn aber die seit Jahren systematisch betriebene Hetze den jüdischen Angeklagten, sei er schuldig oder nicht, vor der Bevölkerung als denjenigen hinstellt, der unter allen Umständen schuldig sein muß, ist da eine verläßliche Erforschung der Wahrheit überhaupt noch möglich? Können antisemitisch verhetzte Menschen, denen man den Haß gegen die Juden mit den raffinirtesten Mitteln, in Wort und Schrift und Bild, eingeimpft hat, jemals als glaubwürdig erscheinen? Gibt es antisemitische Geschworne, die, von Judenhaß erfüllt, ohne ein dem jüdischen Angeklagten gefährliches Vorurtheil den Verhandlungssaal betreten? Müssen sie nicht, sogar beim besten Willen, ihren Eid zu halten, unwillkürlich dem jüdischen Angeklagten und dem jüdischen Zeugen mit größerem Mißtrauen begegnen als dem „Arier"? Darin liegt eine fluchwürdige Folge des Antisemitismus, daß er die Rechtspflege gefährdet, die objektive Rechtsfindung unmöglich macht. Mag auch der unbefangene Beurtheiler noch so sehr von der Unschuld Hilsner's üherzeugt sein — unter dem Eindrücke antisemitischer Agitation ist ein verläßliches Urtheil ausgeschlossen. Selbst wenn Hilsner schuldig wäre, so könnte das Verdict antisemitisch gesinnter Geschworner, zu Stande gekommen infolge von Aussagen antisemitischer Zeugen, nicht beruhigen. Man erinnere sich doch, wieviel in dem Processe notorisch Unwahres ausgesagt und wie vielen Zeugen der Judenhaß nachgewiesen wurde! In einem antisemitischen Milieu ist der Jude verloren, und wir sind überzeugt, daß derselbe Herr Lewy, bezüglich dessen der Gerichtshof in dem Processe gegen die „Staatsbürger-Zeitung" mit aller Entschiedenheit erklärte, daß absolut kein Verdacht gegen ihn vorliegt, von Konitzer Geschwornen auf Grund der Aussagen der unter antisemitischer Agitation und Suggestion stehenden Zeugen verurtheilt worden wäre. Antisemitismus und Justizmord sind nicht weitauseinander. In Xanten hat die preußische Justiz den notorisch unschuldigen Schächter Bu s ch h o ff anklagenlassen, aber sie hat'diese Anklage nicht blos durch den Staatsanwalt, sondern auch durch den Oberstaatsanwalt vertreten lassen und diese beiden Functionäre der Anklage haben auf Freisprechung plaidirt. Wer weiß, ob nicht sonst die Geschwornen auch den unschuldigen Buschhoff verurtheilt hätten! Das Eingreifen des Antisemitismus in die Rechtspflege hat also zur Folge, daß sie die Erforschung der Wahrheit unmöglich macht, weil die Judenhetze eben nur einen jüdischen Thäter finden will, den arischen Mörder also außer Combination glaubt, daß sie die Unglaubwürdigkeit der Zeugen herbeiführt, weil er ihnen den Verdacht gegen die Juden und den Willen, Juden als die Thäter erscheinen zu lassen, suggerirt. Bei dieser Parallele zwischen Könitz und Polna muß noch gesagt werden, daß die Redacteure der „Staatsbürger-Zeitung" sich

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