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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-10-17 · 42 (17.10.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
42 (17.10.1902)
Date
1902-10-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 676 Dr Bloch's Wochsnschrifk. Nr. 42 diese dreisten Burschen als die Herren der Situation fühlen. Sie hetzen gegen Juden und gegen Alle, die es wagen, nicht mit ihnen einer Meinung zu sein. Sie geben sich fortwährend als die alleinigen Pächter des Patriotismus aus, als die Stütze der gesellschaftlichen Ordnung und wühlen gegen die Gesellschaft, viel schlimmer als die schlimmsten Anarchisten. Hat doch die „Staatsbürger- Zeitung^ die Frechheit gehabt, noch einen Tag vor der Urtheilsverkündigung den Versuch zu machen, den Gerichtshof einzuschüchtern, und in seinem Schlußwort hat Bruhn, der Verleger der Zeitung, an Schamlosigkeit Alles überboten, was er bisher geleistet hat. Die sechs Monate Gefängnißstrafe ist eine nicht genügende Sühne für das Unglück, das er über viele jüdische Familien in Könitz und in besten Umgegend gebracht hat. Und im Uebrigen liegt das Uebel viel tiefer. Den Männern von der „Staatsbürger-Zeitung" war der Hochmuth zum Kopf gestiegen und sie haben sich nun auch an Behörden herangewagt, sie mit ihrem Geifer zu bespritzen. In der Folge werden sie etwas vorsichtiger sein. Aber nach wie vor werden sie ihr Verleumdungsgewerbe gegen die Juden betreiben, und nach wie vor werden sie das Judenthum mit Schmutz bewerfen, ohne daß die Behörden von den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln Gebrauch machen werden. Thatsächlich haben die antisemitischen Treibereien den Juden das Leben in den kleineren Orten unmöglich gemacht, da sie dort geächtet sind. Sie strömen Alle in die Großstädte, wo sich zur Zeit ein jüdisches Proletariat in erschrecklichem Maße angehäuft hat. Den Antisemiten ist es gelungen, die Juden wirthschastlich sehr zu schädigen und in der socialen Leiter um viele Stufen zurückzuwerfen. Dagegen verhält sich die Regierung recht kühl. Sie wäre wahrscheinlich auch in der Konitzer Angelegenheit nicht mit solcher Entschiedenheit vorgegangen, wenn nicht da viele höhere Gerichts- und Verwaltungsbeamte in ihrer persönlichen Ehre auf's Gröblichste verletzt worden wären. Und unterdeflen wärmen sich ein paar reiche Juden in der Sonne der hohen und höchsten Gunst; keiner dieser „Hofjuden" hält es für nöthig, seine Stimme für seine verfolgten Glaubensgenosten und für seinen geschmähten Glauben zu erheben, wo sie vielleicht gehört worden wäre. Diese Leute ziehen es vor, „sich da nicht zu erkennen zu geben". Stets betheuern sie, „man merke nichts vom Antisemitismus!" * * * Von anderer Seite wird uns geschrieben: Der Proceß, welcher während der letzten Woche vor dem ersten Berliner Landgerichte gegen die beiden leitenden Geister der antisemitischen „Staatsbürger-Zeitung" Dr.Bruhn und Dr.Bötticher geführt wurde, fordert den Vergleich zwischen Wien und B erlin zwischen der preußischen Md der österreichischen Justizverwaltung geradezu heraus. Die Vorgänge in Könitz unterscheiden sich um kein Haar von den Vorgängen in Polna. Der antisemitische Redacteur Dr. Bötticher war das Oberhaupt eines „Ueberwachungscomitös", das in Könitz „amtirte". Man kennt diese Comites auch aus dem Polnaer Processe, und es kann ruhig gesagt werden, daß auf den Stadtrath Schwer in seiner Thätigkeit' als Chef des Ueberwachungscomites von Polna das Urtheil des Berliner Staatsanwalts ohneweiters zu übertragen ist. Dieses Urtherl geht dahin, daß es gerade die Schuld des Comiläs gewesen ist, wenn in Könitz der Mörder des Ernst Winter nicht entdeckt wurde. Es mußte um jeden Preis ein Jude, da und dort, als Mörder gefunden, es sollte um jeden Preis der concrete Fall eines Ritualmordes geschaffen werden. Im heftigen Streben nach diesem großen Ziele wurde in Könitz wie in Polna jene schreckliche Verwirrung angerichtet, die jede Spur zerstörte; diese Ver" Wirrung war eben nothwendig, da nur, wenn es ganz dunkel und coufus in den Köpfen der Konitzer Spießbürger und der Polnaer Bauern wurde, das antisemitische Ideal, der Nachweis des Ritualmordes, triumphiren konnte. Bei uns in Oesterreich durste Herr Schwer es wagen, in VergMews Schandblatt mit fetten Lettern auf das Bestimmteste zu behaupten, daß Augenzeugen die jüdischen Mörder gesehen haben, wie sie das Blut des ermordeten Christenmädchens wegtransportirt haben — aber keine österreichische Staatsbehörde fand sich veranlaßt, den stechen Verbreiter dieser ruchlosen Lügen des Näheren zu bestagen oder von ihm den Beweis für dieselben zu verlangen. Nach Könitz wie nach Polna sollen zur Zeit, da der Mord geschah, stemde, unbekannte Juden gekommen sein. In Polna hat man diese Thatsache, allerdings auf übereinstimmende Zeugenaussagen hin, geglaubt, in Könitz wird sie bezweifelt. Man hat dort keine wirklichen Spuren dieser fremden Männer gefunden und ihre Namen sind bis heute unbekannt geblieben. Und doch wurde auch in Könitz von vielen Leuten behauptet, daß sie selber die Verdächtigen gesehen hätten. Wenn man den Staatsanwalt hört, wie er den Seelenzustand der Konitzer Zeugen schildert, so hat man die treue Photographie der Vorgänge in Polna. Er nimmt nicht an, daß Alle aus Haß gegen die Juden falsch aussagten; aber in den Köpfen dieser Leute hatten sich eben Phantasiegebilde festgesetzt, welche ihnen die Unterscheidungsfähigkeit nahmen. Sie glaubten Dinge gesehen zu haben, die sie nicht gesehen hatten, und der Eine behauptete steif und fest, mit dem Ausdrucke innerster Ueberzeugung, was sein Nachbar ebenso bestimmt in Abrede stellte. Man faßt sich an den Kopf, sagte Staatsanwalt Kanzow, man stagt sich, wie dies Alles möglich sei. Erinnerungen aus der Zeit der Hexenprocesse werden lebendig: der Eine hat die Hexe gesehen, der Zweite, wie sie auf dem Besen reitet, der Dritte, wie sie den Zaubertrank mischt. Die furchtbare Schuld an all' diesen Ausschreitungen trägt das antisemitische Ueberwachungscomittz. Es hat den Ritualmordwahn in Könitz eingeschleppt und eine geistige Epidemie war die Folge, deren Wüthen, wie man weiß, mit den äußersten Mitteln der Staatsgewalt bekämpft werden mußte. Ein wahres Judenverfolgungsfieber, so sagte der Staatsanwalt selbst, habe sich der Bevölkerung Westpreußens in Folge der antisemitischen Hetze bemächtigt, und jeder Jude, der nicht sein Alibi Nachweisen konnte, stand unter dem Verdachte des schrecklichsten, scheußlichsten Verbrechens. Die Herren Dr. Bruhn und Doctor Bötticher waren die Urheber dieses schmählichen Zustandes; der Eine stellte sein Blatt völlig in den Dienst der Ritualmord-Agitation, der Andere inscenirte an Ort und Stelle jene furchtbare Bewegung, die den Staatsanwalt sogar zum Verzweifeln an den Grundlagen der Gerechtigkeit brachte. Geradezu verheerend waren die Resultate der antisemitischen Thätigkeit in Könitz; die Stadt gerieth in offenen Aufruhr. Der Friede, welcher zwischen christlicher und jüdischer Bevölkerung bis dahin geherrscht hatte, war mit einemmale zerstört; Existenzen wurden vernichtet, so jene des Schlächters Lewy, der in Folge des wieder ihn angestrengten Processes all' seine Habe verlor und nun in Berlin von Unterstützungen leben muß. Sein Schicksal theilen noch andere Juden; sah sich doch ein großer Theil der Konitzer Judenschaft gezwungen, auszuwandern, da sie in Könitz nicht mehr leben konnten und mochten. Sogar auf die Umgebung der Stadt erstreckte sich die Katastrophe, welche die Judenschaft betroffen hatte, und in Kammin wurde eine der angesehensten Familien des Ortes, die alle Ehrenämter vereinigte, auf die Aussage zweier Irrsinniger hin wie durch einen Blitzstrahl vernichtet. Hätte die preußische Justizverwaltung die Schwäche gehabt, den Fleischhauer Lewy oder irgend einen andern beliebigen Juden wegen Ermordung des Gymnasiasten Winter vor das Schwurgericht zu citiren, ein einstimmiger Schuldspruch war sicher. Allein die Männer, welche an der Spitze der preußischen Justizverwaltung ftehen, waren bei all ihrer junkerlichen Abneigung gegen die Juden viel zu gewissenhaft, um ein solch frevelhaftes Spiel zu wagen. In Xanten hatte man einen Schwurgerichtsproceß angeordnet gegen den unglücklichen Schlächtermeister B u s ch h o f f, allein man beauftragte die Staatsanwaltschaft zugleich, auch die Vertheidigung des Angeklagten zu führen und auf Freisprechung zu plaidiren. Und noch immer war man über den Ausgang nicht beruhigt und man fürchtete einen Justizmord, und man entsendete einen Ober-Staat sa n w a l t mit der Mission, auch seinerseits von der Unschuld des Angeklagten die Geschwornen zu überzeugen. Sollen wir demgegenüber die traurige Geschichte des Hilsner-Processes neu austollend Die Untersuchung gegen Hilsner hatte von vornherein so schwache Anhaltspunkte, daß eine Einstellung dieser Untersuchung und eine Haftentlassung Hilsner's unmittelbar bevorstand. Die Wendung trat ein, wie es heißt, über besondere Anordnung des damaligen Justizministers Ruber, gegen welchen Ernst Schneider eine infame Interpellation voll versteckter Anklagen und Drohungen wegen eines mysteriösen Falles in der Familie Leon im niederösterreichischen Landtag losgelaffen hatte. Da der junge Leon nicht eingesperrt worden, so

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