Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 42 (17.10.1902)
- Date
- 1902-10-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ur. 42 Dr■ BIOCll S Jahr«,««- XIX Centrslorggn für die gesammten Interesten des Iudenthums. Wr«. 17. Oktober 1902. -H. —fr- Lrfch eint jeden Freitag. -- Brief-Adresse: Wien, IX/1» Derggaffe 39. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. X X 13. ft. Postsparcassen-Nmt Clearing-Verkehr Nr. 810.976. Ledsrlion und Administratto» Wien IX/1, Berggafse Nr. 39. Talephon Nr. 14.847. X- -•= — m »ezugSPrei» für Vrstrrrrtch Halbjährig 8 Lroneu. Einzelexemplare Sv Heller. Für»» Kuslemd: Halbjährig 1v Aronen. Ganzjährig 2V » Anzeige«: Die 4mal gespaltene Vetltzeile 24 Heller. .=m Inhalt: Leitartikel: Könitz und Polna. — VomJahrmarkt des Lebens: Glossen zur Tagesgeschichte. Graf Julius Andraffy und Prinz Liechtenstein. Statistik der rumänischen Juden. Vom Gemeindebund der israelitischen Cultusgemeinde Böhmens. Jüdische Wohlthätigkeit gegenüber Nichtjuden. Der Ritualmord von Szt. Marton-Käta. Verbot der Actien der jüdischen Colonialbank in Rußland. Ein jüdisches Regiment. — Correspondenzen: Arbeit für die Arbeitslustigen. Vorläufiger summarischer Bericht über die bisherige Thätigkeit des „Hilfsvereines für die nothleidende jüdische Bevölkerung in Galizien", Wien, 1., Tuchlauben 17. „Die Arbeitsscheu der Juden." Budapest, Eger, Würzburg. Bukarest. Odessa. Major Gordon in Rußland. Die Juden in Egypten. — Vermischtes: Kranzablösungsspenden zu Gunsten der Chewra-Kadischa in Wien. Wien, Baden, Nachod, Breslau, Lemberg. — Feuilleton: Bilder aus Sibirien. Der Consequente. — Literatur. — Briefkasten. — Inserate. Könitz und Polna. Man schreibt uns aus Berlin: Nach neun Verhandlungstagen wurde am 11. October, am jüdischen Versöhnungstage, wie einer der Angeklagten vor Gericht höhnend betont hat, der Proceß gegen den Verleger und einem Redacteur der bekannten und berüchtigten „Staatsbürger- Zeitung" zu Ende geführt. Das Urtheil ist im Vergleich zu den schweren Verfehlungen, die sich jene Ehrenmänner hatten zu Schulden kommen lassen, noch immerhin sehr milde ausgefallen. Denn ein Jahr resp. 6 Monate Gefängnißstrafe ist gewiß keine ausreichende Sühne für das große Unheil, das die antisemitische Zeitung durch ihre Stellungnahme zu den Ereignissen in Könitz gestiftet. Für Alle, die diese traurige Sache von Anbeginn verfolgt haben, ist es kein Zweifel, daß „der Ritualmord von Könitz" ausschließlich das Werk der „Staatsbürger-Zeitung" war. Mehrere Tage, nachdem Leichentheile des Gymnasiasten Ernst Winter gefunden worden waren, sprach kein Mensch in Könitz von einem „Ritualmord". Sogar die „Staatsbürger-Zeitung" wagte zuerst nicht, mit diesem Wahnwitz zu kommen. Dann aber kamen die berufsmäßigen Hetzbolde nach Könitz, und das Unglück war fertig. Das Ergebniß dieser Machinationen war nun, daß die Criminalbeamten, die mit der Aufspürung des grausigen Mordes beauftragt waren und sich vielleicht auf der richtigen Spur befanden, gleichermaßen gewaltsam von da weggedrängt worden sind, so daß der Mord bisher ungesühnt blieb. Die einzelnen Phasen dieses überaus traurigen Ereignisses wurden in dem Proceß gegen die „Staatsbürger-Zeitung" nochmals mit großer Ausführlichkeit erörtert und durchgenommen. Die Herren von der „Staatsbürger-Zeitung" machten von dem Rechte der Vertheidigung den weitgehendsten Gebrauch; sie wollten den „Beweis der Wahrheit" erbringen. Natürlich handelte es sich bei ihnen nur darum, den Gerichtshof möglichst einzuschüchtern, was sie ja oft genug zu thun versucht haben. Welches Gericht wird sich an die nochmalige Prüfung des Konitzer Mordes wagen, über den bereits sechzig dicke Actenbände vorhanden find? Aber die Herren haben sich getäuscht. Mit unsäglicher Geduld ging das Gericht auf die Sache ein, und das Ergebniß war für die Ehrabschneider geradezu vernichtend. Freilich find bei der Verhandlung Dinge zur Sprache gekommen, die in den Annalen der preußischen Rechtspflege noch nie verzeichnet waren. Es war bisher in Preußen unerhört, daß sich neben den mit der Untersuchung und Erforschung des begangenen Verbrechens betrauten Beamten ein „Ueberwachungscomitö" bildet, nicht etwa um den Gang der Untersuchung zu fördern und zu erleichtern, sondern gegen die Beamten zu agitiren. Jeder Zeuge wurde, bevor er gerichtlich vernommen worden war, von jenem Comite gründlich präparirt und ihm seine Aussagen eingepaukt. Fiel die Aussage nicht ganz nach Wunsch der dreisten Berdunkelungsmänner aus, so wurde der Zeuge noch nachträglich bearbeitet, damit er seine Angaben nachher modificire. Die Beamten wurden terrorifirt und mit allen Mitteln einzuschüchtern versucht; in Könitz und in dessen Umgegend wurde die Bevölkerung gegen die Behörden verhetzt; die staatlichen Organe wurden als im jüdischen Solde stehend verdächtigt An dieser Arbeit betheiligten sich außer den Angeklagten auch andere Personen: ein Zahnarzt, ein Lehrer, Bürger, Kaufleute rc. So wurde künstlich eine Atmosphäre geschaffen, in der jede ruhige und objective Erörterung unmöglich war. Was da vorkam, ist fast unglaublich. Herr Erster Staatsanwalt S e t t e g a st, der nachher nach Naumburg versetzt werden mußte, ging forsch gegen die Juden vor, indem er in den Synagogen Hausdurchsuchung abhalten ließ und auch die jüdischen Cultusbeamten zur Untersuchung beizog. Der Oberstaatsanwalt W ü l f f fand dieses Borgehen einseitig, da nach seiner Auffassung auch die Untersuchung nach der anderen Richtung hin. wie sie Criminalcommiffarius Wehn vorgeschlagen hatte, mit derselben Energie hätte geführt werden sollen. Sonst wollte er sich grundsätzlich nicht in die Angelegenheit mischen. Bald aber hieß es, die Tochter des Ersten Staatsanwalts habe in Gesellschaft die Aeußerung gethan, ihr Vater sei in seinem Aufspnren der gegen die Juden vorliegenden Verdachtsmomente amtlich gehindert worden; „von oben" wehe ein den Juden günstiger Wind. Ein junger Mensch, übrigens Akademiker, ließ sich vom famosen „Ueberwachungscomits" dazu verleiten, in die Acten seines Vaters, einer Gerichtsperson, Einsicht zu nehmen und den antisemitischen Hetzern den Inhalt zu verrathen. Criminalcommiffarius Wehn ist, wie er selbst vor Gericht aussagte, mit Borurtheilen gegen die Juden nach Könitz gekommen. Dort ist er aber von seinem Antisemitismus gründlich geheilt worden, denn es überkam ihn ein Ekel über das Treiben dieses Gelichters. Zum Frohlocken über das Urtheil vom 11. Oktober ist für uns Juden gar kein Grund vorhanden. Denn wohl lautet die Urtheilsbegründung für die Angeklagten vernichtend; aber dieser Hydra erwächst bald ein neues Haupt, nachdem ihr das eine zertreten worden ist. Es ist eine feststehende Thatsache, daß sich