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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-10-10 · 41 (10.10.1902) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
41 (10.10.1902)
Date
1902-10-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Rr. 41 Dr. BLoch's Wochenschrift. Sette 65? Parteigenossen), welche sie in Wort und Schrist verhöhnen, und welche sie gesetzlich und thatsächlich, wo sie nur können, zurückdrängend .Fortlaufende Beschwerden jüdischer Kinder und Eltern über angeblich verletzte Parität unter Anrufung der Majestät des Gesetzes, lärmende Zeitungsartikel oder Androhung derselben, das waren die Mittel, durch welche unsere Behörden in den letzte» 20 Jahren zur Nachgiebigkeit genöthigt wurden." .Wozu wäre die Presse in solchen Händen, als um Pressionen auszuüben!" (Sehr gut! seitens der Parteigenossen.) .Meine Herren! Ein gewaltiger Ausbruch des Zornes der Wiener Bevölkerung war die Antwort auf diesen beleidigenoen Erlaß. Es war kein Strohfeuer, das aufflammt und sich rasch verzehrt, sondern dieser Zorn war ein nachhaltiger, er war aus dem tiefsten Innern der Volksseele vulcanisch bervorgebrochen und er hat im Landtage, im Gemeinderathe und auch hier im Reichsrathe und in vielen Dutzenden von Versammlungen einen mächtigen Widerhall gefunden. Er hat auch, wie ich glaube, bis hinauf in die höchsten Höhen überrascht und belehrt, da man dieser Belehrung nothwendig bedurfte". So weit aus der damaligen Rede des Prinzen Liechtenstein, welche Werth wäre, vollständig reproducirt zu werden, er hat sich nicht gescheut, auf der öffentlichen Tribüne des Parlaments unter dem Schutze der Immunität crasse Lügen vorzutragen, die aber geeignet sind, die gehaßten Juden auf das Empfindlichste zu treffen und fie der Wuth der Massen auszuliefern. Einen weiteren Beitrag zu den „Mißverständnissen" des Prinzen Alois Liechtenstein und seiner politischen Moral lieferte am 21. März 1895 das „Vaterland" in einer Correspondenz aus Oberösterreich, welche folgendermaßen lautet: .Endlich komme ich dazu, der Aufforderung der .Reichspost" zu entsprechen. Sie will wissen, wer von den Führern der christlich-socialen Partei privatim gegen das allgemeine gleiche Wahlrecht sei. Mein Gewährsmann, ein bekannter Abgeordneter, weigerte sich lange, mir die Erlaubniß zur Nennung des Namens zu geben. Die unausgesetzten Angriffe der .Reichspost" auf die Conservativen entrangen ihm schließlich doch das Jawort. Und so können wir mittheilen, daß Abgeordneter Prinz Liechtenstein dem erwähnten Abgeordneten gegenüber bald nach Vorlage des Taaffeschen Wahlreform-Entwurfes erklärte: „Ich bitte Sie um Gotteswillen, sind Sie -und Ihre Freunde doch gegen das allgemeine Wahlrecht; es wäre ein Unglück. Wir muffen wegen unserer Wiener Wähler dafür sein". Bald darauf hielt er in Floridsdorf oder in der Nähe in der That eine begeisterte Rede für das allgemeine, gleiche Wahlrecht. Sind das Führer des Volkes?" Man ersieht daraus, welche Mittel Prinz Alois Liechtenstein im politischen Kampfe für gestatret hält, und darnach ist die Zuverläßigkeit seiner Mittheilung über die durch und durch unglaubliche Aeußerung des Grafen Julius An drassy zu taxiren. Vom Isyrmsrki de« Irden». Glossen zur Tagesqeschichte. (Emil Zola und Karl Lueger. — Christlich-sociale Wahlmogelei. — Politisches Champagnerbad. — Wie der Gewerbe ft and gerettet wird. — Wenn Antisemiten irren.) Das Wahrzeichen des öffentlichen Gewissens nannte ein Grabredner den dahingeschiedenen Emil Zola. Herr Dr. Carl Lueger hat in der ihm eigenen Bescheidenheit sich mit Gladstone verglichen; es ist selbstverständlich, daß der Vergleich zu Ungunstei Gladstone's ausgefallen ist. Mit Zola den Dr. Lueger zu vergleichen, wäre allerdings gewagt. Was Dr. Lueger im Laufe seiner Thätigkeit .verfaßt" hat, waren höchstens Klagen, Pfändungsgesuche und Berichtigungen nach §19 des Preßgesetzes. Unser Bürgermeister ist eben kein Schriftsteller, sondern ein „Staatsmann". Die erwähnte Grabrede zu Ehren Zola's erinnert uns aber dennoch an den Bürgermeister von Wien insoferne, als von ihm ein ehrlicher Grabredner wird sagen müssen: er war das Wahrzeichen der öffentlichen Gewissenlosigkeit, die unter der Herrschaft der christlich-socialen Partei in Wien die Signatur des öffentlichen Lebens bildet. Die Gewissenlosigkeit, sie ist das hervorstechendste Merkmal der politischen Thätigkeit des Dr. Lueger und seiner Partei, und was derzeit anläßlich der bevorstehenden Landtagswahl in Wien geschieht, um den Willensausdruck der Bevölkerung zu fälschen, durch List und Betrug die gefährdete Stimmenmehrheit zu ergattern, das ist die Gewiffenlosigkeit zur höchsten Potenz erhoben, das ist die Schamlosigkeit in ihrer empörendsten Gestalt. Die Berichtigungsmaschine im Rathhause arbeitet mit vollem Dampf, um die begangene Willkür und den Wahlrechtsraub frech abzuleugnen. Allein es genügt, die Thatsachen festzustellen, die nicht abgeleugnet worden find, um das Vorgehen der herrschenden Partei als die Verhöhnung des geltenden Rechtes zu kennzeichnen. Die Wählerlisten wurden nicht durch den Druck vervielfältigt, angeblich aus Ersparungsrückfichten. Das will uns eine Cvmmunalverwaltung einreden, die innerhalb weniger Jahre der Stadt Wien eine Schuldenlast von vielen hundert Millionen aufgetü-det hat, deren Verzinsung die Erhöhung der Umlagen unvermeidlich machen wird, eine Verwaltung, die beim Gasabenteuer ungefähr 50 Millionen Gulden leichtfertig verschleudert hat. Diesen Leuten ist es plötzlich auf die Kosten für die Drucklegung der Wählerlisten angekommen! Eine gesetzliche Verpflichtung, die Wählerlisten zu dr». cken, besteht nicht, sagt Herr Dr. Lueger. Sie mögen damit Recht haben, Herr Bürgermeister. War es aber nicht eine Pfl'cht des politischen Anstandes, Herr Bürgermeister, dieses Opfer zu bringen? Hatte eine Partei, die sich im unbeschränkten Besitze der Macht befindet und der von ihren Gegnern die Wahlmogelei, der Wahlbetrug und der Wahlrechtsraub zum Vorwurf gemacht wird, nicht die unabweisbare moralische Pflicht, die Prüfung der von ihren Organen an gefertigten Wählerlisten aller Well zu ermöglichen, um ihre Correetheit darzuthun und jedem Verdachte einer Fälschung vorzubeugen? Die Wählerlisten wurden nicht gedruckt und nur einzelne wenige Exemplare wurden in der Millionenstadt den Hunderttausenden von Wählern zur Verfügung gestellt, richtiger gesagt, fie wurden in einzelnen Amtsloealen aufgelegt, und zwar, wie es in der Kundmachung hieß, „zu Jedermanns Einsicht". Mit dieser Einsicht hatte cs allerdings ein aar curioses Bewandtniß. Da wollten die magistratischen Organe zuerst nicht den Erscheinenden die persönliche Einsichtnahme gestatten. Man sollte die Namen jener Wähler, von deren stattgefundenen Eintragung man sich überzeugen wollte, auf einen Zettel aufschreiben, diesen den fungirenden Magistratsbeamten überreichen, und dieser sollte dann nachschauen, ob der betreffende Wähler in der Liste enthalten sei oder nicht. Also nicht zu Jedermanns Einsicht lagen die paar Wählerlisten auf, sondern nur zur Einsicht der von Dr. Lueger commandirten Magistratsbeamten. Um diesen Unfug abzustellen. mußte erst beim Statthalter intervenirt werden und der Statthalter mußte erst den Magistrat zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften verhalten. Ja, es ereignete sich sogar, daß auch die Weisungen des Statthalters nicht befolgt wurden und daß Herr Graf Kielmansegg seine „Verwunderung" darüber aussprach, daß ungeachtet seiner an den Bürgermeister gerichteten Note die von ihm gerügten Vorgänge sich noch immer wiederholten. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mußte erst von einem Tag zum anderen und förmlich schrittweise erzwungen werden und dabei hatte die christlich-sociale Partei umfassende Vorkehrungen getroffen, um durch ihre Agitatoren die Listen zu blockiren und den fortschrittlichen Wählern den Zutritt in die Amtslocale und die Einsichtnahme in die Wählerlisten zu erschweren und unmöglich zu machen. Was die herrschende Partei nur irgend thun konnte, um die Prüfung der Wählerliste zu vereiteln, hat sie gethan. Zu diesen Mitteln gehört auch das Verbot, von den Listen Abschrift zu nehmen. Anfänglich wollte man auch verbieten, Notizen zu machen; die Listen, hieß es, liegen dlos „zur Einsicht" auf. nicht aber zum Abschreiben. Gerade das Gegentheil ist richtig. Wenn fie zu Jedermanns Einsicht aufliegen, so ist es auch Jedermann selbstverständlich gestattet, das, was ihn interefsirt, zu notiren. Es ist auch nirgends das Abschreiben verboten, ja es folgt aus der öffentlichen Einsichtnahme von selbst für Jedermann auch das Recht der Abschriftnahme. Welcher gesetzliche oder sachliche Einwand läßt sich denn dagegen erheben? Das Grundbuch ist eine öffentliche Urkunde und liegt zu Jedermanns Einsicht auf. Wird bei Gericht irgend einer Partei verwehrt werden, die Hypotheken abzuschreiben. die auf einer Realität haften, und wird nicht vielmehr Jedermann dies gestattet? Wenn die christlich-sociale Partei nur einen Funken von Anstand und Ehrgefühl besäße und wenn die an gefertigten Wählerlisten wirklich correct wären, hätte fie da nicht Alles aus dielen müssen, um die genaueste Prüfung der Listen zu erleichtern und j.dem Mißtrauen die Spitze abzubrechen? Das gerade Gegentheil ist geschehen und die fortschrittliche Wählerschaft ist zum größten Theile um ihr Reelamationsrecht geprellt, das ja nicht blos darin besteht, unterlassene Eintragungen nachzuholen, sondern stattgefundene un-

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