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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-10-10 · 41 (10.10.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
41 (10.10.1902)
Date
1902-10-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 656 E-r. j&ivtn ü ^SoÄMfchrifL Nr. 41 Der Prinz hatte die Liebenswürdigkeit, seine Fechtstunde zu unterbrechen, um unserem Mitarbeiter die gewünschte Erklärung zu geben. Als der Prinz die betreffende Zeitungsnotiz, die ih.n bis dahin noch unbekannt war, zur Hand nahm und den Namen des Gewährsmannes des „Berliner Tageblatt" Meyer Cohn las, lächelte er vornehm — er wußte genug. Er erklärte in seiner einfachen, gewinnenden Weise: „Graf Andraffy hat mir die angezweifelte Erklärung bald nach der Tisza-Eszlarer-Affaire gegeben, und zwar im adeligen Casino, sie aber nicht, wie diese Zeitung behauptet, im Parlament gemacht. Es waren, als jene Aeußerung fiel, mehrere Zeugen zugegen. Ich behandelte die Sache discret und machte erst lange darnach davon Gebrauch, und zwar wieder nicht — soweit ich mich erinnere — in offener Rede, sondern gelegentlich in privatem Gespräch. Ich habe dieser Erklärung nichts beizufügen." Wir auch nicht." In der Thal hat die „Neue Freie Presse" sofort ihrer Verwunderung Ausdruck gegeben, daß Prinz Alois Liechtenstein über die Aeußerung des Grafen A n d r a s s y bis nach dessen Tode gewartet hat, und verwies darauf, daß das Erinnerungsvermögen des Prinzen Liechtenstein zu „Mißverständnissen" auch sonst beanlagt scheint. Als in der „Neuen Freien Presse" aus einer Flugschrift des Prinzen ein wörtliches Cttat angeführt worden, leugnete der Autor, eine solche Flugschrift je verfaßt zu haben, bis ihm ein Exemplar in natura vorgelegt worden. Wir unsererseits möchten blos hinzufügen: Bei Prinz Alois Liechtenstein sind wir an derartige Mißverständnisse gewöhnt, sie sind ihm nicht blos ein gestattetes, sondern auch ein bereits wiederholt probirtes Mittel im Kampfe gegen politische Gegner. Nachstehend ein classisches Beispiel: Das „Vaterland" vom 11. Jull 1891 Nr. 188 meldete, „daß ein Ministerialbeamter, evangelischer Confession, das Verlangen gestellt habe, daß wegen seines Töchterchens in erner Schule des dritten Wiener Bezirkes das Kreuzzeichen ohne Aussprechen der drei göttlichen Personen gemacht werde und bei dem Schulgebete das Ave Maria unrerbtelbe." Wir wiederholen, es war ein der protestantischen Religion angehörender Staatsbeamter im dritten Bezirke, welcher beim Landstraßer Ortsschulrathe Beschwerde darüber fühlte, daß in der Schule, welche sein Kind besuchte, die katholischen Schülerinnen beim Gebet zum Kreuzzeichen die Formel sprechen. Er hatte noch wegen einer anderen Sache, einer erfolgten Ausichulung, Differenzen mit dem Ortsschulrathe, welcher die Angelegenhett dem Bezirksschulrathe zur Entscheidung vorlegte. Der Bezirksschulrath hat im Sinne der Beschwerde des protestantlschen Beamten einen Erlaß heraus gegeben, nach welchem beim Schulgebete von den katholischen Kindern beim Kreuzzeichen die dazu gehörenden Worte nicht laut gesprochen werden dürfen — eine Verfügung, welche die Statlhalterei erst zur Kenntniß genommen und dann annullirt hat. Der Ortsschulrath Landstraße, welchem die betreffende Schule gehört und von dem die Anregung zu der bezirksschulräthlichen Verfügung ausging, war aus Mitgliedern der antisemitischen Partei zusammengesetzt und es spielten in demselben Dr. Brzobohaty, Dr. Lueger's Compagnon, und P. Schnabel eine bervorragende Rolle. Und der Bezirksschulrath hat seinen bezüglichen Beschluß nahezu mit Stimmeneinhelligkeit mit allen gegen die eine Stimme des Magistratsrathes Preyer gefaßt. Rath Preyer hatte aufmerksam gemacht, daß die Sache sehr heikler Natur, die Competenz des Bezirksschulrathes zur Entscheidung fraglich sei, und er hatte empfohlen, die letztere dem Landesschulrathe anheimzustellen. Die antisemitischen Mitglieder des Bezirksschulrathes haben also für diesen Beschluß gestimmt, der antisemitlsche Ortsschulrath hat diesen Beschluß beantragt, die Juden hatten mit dieser Angelegenheit nichts zu thun, nichtsdestoweniger hat es die antisemitische Schurkerei zustande gebracht, aus diesem Anlasse eine Judenhetze zu provociren. Der bezirksschulräthliche Beschluß datirte vom 29. April 1891. In der Rechtssection des Wiener Bezirksschulrathes, in welcher der ominöse Beschluß gefaßt worden, saßen nachstehende Mitglieder: I. Fachsection für Organisations-, Personal- und Rechtsangelegenheiten. Obmann: Dr. Daum Adolf; Obmann- Stellvertreter: Dr. Reisch Theodor; Schriftführer: Katschinka Anton; Schriftführer-Stellvertreter: Schnitt Mathias; a) Referent für administrative Schulangelegenheiten: Preyer Moriz; b) K. k. Bezirksschulinspectoren: Hinterwaldner Joh. M., Homolatsch Franz, Mayer Laurenz, Dr. Stejskal Karl, Dr. Suchomel Vincenz; c) Durch die Lehrerconferenz gewählte Mitglieder aus dem Stande der Bürger- und Bolksschullehrer: Katschinka Anton, Rosenkranz Karl, Stift August; 6) Mitglieder aus dem Stande der Mittelschuldircctoren: Dr. Alth Titus, Ritter von, Halmschlag Johann; e) Von der Gemeindevertretung gewählte Mitglieder: Dr. Daum Adolf, Dorfleuthner Leopold, Gschwandner Johann, Holly Leopold, Dr. Klotzberg Emerich, Dr. Reisch Theodor. Dr. Schindler Robert, Schnitt Mathias, Dr. Uhl Eduard, Wagner Heinrich, Zagorski Anton, Dr. Zimmermann Karl. Daraus ist zu ersehen, daß bei diesem Beschluß kein Jude mitgewirkt hatte. Im Plenum des Bezirksschulrathes haben die antisemitischen Mitglieder dem Erlaß zugestimmt. Ueberdies publicirte der katholische Religionslehrer der betreffenden Schule in einem Wiener Blatte nachstehendes Schreiben: Berehrliche Red action! In der Mittwoch-Nummer ihres vielgelesenen Blattes schreiben Sie bei Besprechung der Kreuzaffaire im Gemeinderathe: „Es ist uns bekannt, was den Bezirksschulratb im vorigen Jahre veranlaßt hat, seinem Erlasse von 1874 bezüglich des Kreuzzeichens eine Interpretation zu geben, von der vorauszusetzen war, daß sie zu Recriminationen führen werde". Erlauben Sie, daß ich Ihnen den merkwürdigen Interpreten des katholischen Kreuzzeichens in der Person des Herrn Dr. Johann Sontag, im Jahre 1891 noch Ministerialsecretär im Cultusmir isterium, vorstelle. Dieser Herr, welcher dem evangelischen Glauben angehört, erschien vor mehr als Jahresfrist bei dem damaligen Oberlehrer der Mädchenschule. HL, Salmgaffe 9, welche seine Tochter besuchte, und erklärte demselben, daß er es nicht dulden könne, daß von den katholischen Kindern die Formel des Kreuzes ausgesprochen werde. Als der Oberlehrer begreiflicherweise darauf nicht einging, erwiderte Dr. Sontag, er habe schon an mehreren Schulen seinen Wunsch durchgesetzt, und der Oberlehrer war damals so schwach, dem Verlangen dieses Herrn nacbzugeben, und als ich zufällig und ziemlich spät von dieser Maßregel Kenntniß erhielt, wandte ich mich an die Behörde, ohne jedoch einer Antwort gewürdigt worden zu sein. Das ist die Genesis dieser muthwillig heraufbeschworenen Störung des religiösen Friedens in der Schule, und Gemeinderath Gregorig hatte Unrecht, von „jüdischem Uebermuthe" zu sprechen; es war protestantische Intoleranz. Hochachtungsvoll Karl Perger, katholischer Religionslehrer, UL, Pfarrhofgaffe 1. Also dieser Beschluß kam nicht blos ohne jede Anregung und Theilnahme von Juden zustande, er war auch ein ureigenes Erzeugniß der antisemitischen Partei. Am 20. October 1892 betonte das „Vaterland", daß „die erste Anregung zur Einführung des lautlosen Kreuzzeichens von einem Protestanten ausgegangen sei". Das „Vaterland" fugt hinzu: „Wir konnten aus dem Protestanten, wie es das „Deutsche B olkblatt" gerne hätte, doch unmöglich einen Juden machen. Das widerspräche erstens völlig der Wahrheit u. s. w." Das war der historische Thatbestand, welcher im October 1892 allgemein bekannt war. Am 27. Jänner 1893 hielt Prinz Alois Liechtenstein im österreichischen Parlament eine Rede über diesen bezirksschulräthlichen Erlaß, mit welchem den katholischen.Schulkindern untersagt wurde, beim Schulgebet zum Kreuzzeichen die dazu gehörige Formel laut zu sprechen, und in dieser Rede, welche im stenographischen Protokoll des Reichsrathes Seite 8809 zu lesen ist, erhebt er die lügnerische Anklage, daß „die paar authentischen Juden, welche sich im Bezirksschulrathe befinden, ihrem tausendjährigen Grolle und ihrer Abneigung gegen das Christenthum durch diesen Erlaß einen consequenten Ausdruck gegeben haben." „Das Hauptgravamen aber für die Nation, welche unsere Residenz beherrscht, war und blieb das Kreuz. Auf die Nerven dieser Herrschaften hat das Kreuz immer die Wirkung einer persönlichen Beleidigung ausgeübt." „Unsere verehrten Mitbürger talmudischen Bekenntnisses halten ihre eigene Religion sehr hoch, und ich werde sie gewiß nicht dafür tadeln; aber, meine Herren, sie sind Freidenker in der Religion des Nächsten (Sehr gut! seitens der

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