Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 40 (5.10.1902)
- Date
- 1902-10-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 40 Dr. Bloch's WochrnfchrWk. Sette 64» defignirte Lord-Mayor unterschrieb förmlich die Annahme und wurde vom Schwertträger mitderAmtsketteinv e st i r t, worauf er die übliche Dankesrede hielt. Als er der hohen Ehren gedachte, welche die Londoner Bürger ihm verliehen haben, sagte er: „Ich kann nicht vergessen, daß nicht überall dieselbe Freiheit Jenen meines Glaubens gewährt wird, wie sie, gottlob, in der City von London vorherrscht." (Lebhafter Beifall.) Nach weiteren Ansprachen führte der bisherige Lord-Mayor seinen designirten Nachfolger in der Staatscarofse, von den Aldermen und Sheriffen in ihren Galawagen geleitet, nach seiner Residenz, wo eine große Festtafel stattfand. Den Nachmittag über wurde von der St. Lawrence-Kirche periodisch festlich geläutet. Die Wahl Sir Marcus Samuel war bei seiner Anciennetät und großen Beliebtheit in der City längst fraglos, sie ist aber bedeutsam angesichts der schwebenden Einwanderungsfrage, in die Einzelne einen antisemitischen Zug bringen möchten. Sir Marcus wird den historischen Lord-Mayors-Zug, wie üblich, durch seinen Wahlbezirk führen, also durch die ärmsten Viertel von Whitechapel. Die Juden in der Dresdener Chronik. Einer historischen Studie der .Sächsischen Arb.- Ztg." (23. August 1902) entnehmen wir folgende bemerkenswerthe Reminiscenzen: Schon als im zehnten Jahrhundert das von den Slaven bewohnte Meißnische Land deutsches Besitzthum wurde, müffen sich hier Juden vorgefunden haben. Die erste beglaubigte Urkunde, die der Juden gedenkt, ist das Protokoll des 1010 in Merseburg versammelten Fürstentages. Dieser saß über Gunzelin, den Markgrafen von Meißen, der mit den Polen conspirirte, zu Gericht und erklärte ihn wegen Hochverrathes der Markgrafschaft verlustig. Die Anklageschrift beschuldigte ihn auch, daß er ch r i stl i ch e Leibeigene, die er seinen Feinden abgenommen, an Juden verkauft hätte. 250 Jahre später beschäftigte sich bereits die Gesetzgebung mit den Juden. Markgraf Heinrich der Erlauchte (t 1288), der seit 1268 in Dresden residirte, erließ 1265 seine auch in anderer Beziehung berühmt gewordene Judenordnung. Die Juden standen damals außerhalb der Landesgesetze, doch ließ ihnen der Kaiser seinen Schutz, allerdings gegen klingende Münze, angedeihen. Der Kaiser scheint dem Markgrafen die einträgliche und willkürliche Judensteuer für das Meißner Land überlasten zu haben. Die immerhin günstige Judenordnung ermöglichte es den Juden, bei ihrem rührigen Erwerbssinn zu einiger Wohlhabenheit zu gelangen, was den Neid der Christen erregte und wohl auch infolge des Aberglaubens und der Rohheit jener Zeit zu Gewaltthätigkeiten führte. Als 134-9 die Pest in Dresden „in etwas regierte", wie der Dresdner Geschichtsschreiber Weck sagt, und dann in den Jahren 1357, 1363 und 1373 wiederkehrte, um „absonderlich auch allhier heftig zu graffiren", verbreitete sich im Volke die Meinung, die Juden hätten die Pestilenz durch Vergiftung der Brunnen absichtlich hervorgerufen. Wie in ganz Deutschland, so kam es auch hier zu Judenverfolgungen und Judenplünderungen. Im Odrooieon purvum Vresäev86 vom Jahre 1175—134-9 heißt es ganz einfach: „In dem XLIX. Jahre worden dye Juden gebrant czn Basnacht/ 1375 erhöhten die fürstlichen Brüder Friedrich Balthasar und Wilhelm schon das Judenschutzgeld auf 1100 rheinische Gulden. Dafür versprachen sie, den Juden ihren besonderen Schirm und Schutz angedeihen zu lasten, sie von dem Gerichte der Vögte und Schultheißen zu befreien, sie bei allem ihrem Judenrechte zu lasten, sie gegen geistlichen und weltlichen Bann zu vertheidigen und ihnen so gut Recht wie den Christen widerfahren zu lasten. 1425 ward der Judenzins auf 875 Gulden ermäßigt. Das Recht, Grundstücke zu erwerben, blieb den Juden auch in Dresden, wie überhaupt in den meißnischen Landen versagt. Das Jahr 1430 brachte abermals eine Judenverfolgung. Das Volk beschuldigte die Juden, heimlich zu den Huffitten gehalten und durch allerlei andere Untreue das allgemeine Elend gefördert zu haben und vertrieb sie, wie Weck sagt, für immer aus der Stadt. Nach der sogenannten „Abschaffung der Juden" wurde ihre Synagoge, auf dem Platze gelegen, der noch heute den Namen Jüdenhof führt, in ein Brauhaus verwandelt. Die Dresdner Judenabschaffung war nicht sehr radikal. Der Landgraf Friedrich kehrte sich nicht nach dem Dresdner Antisemitismus und schenkte „seinem" Juden Jordan sogar ein Haus in Dresden. Es bürgerte sich damals bereits die Sitte ein, daß die Fürsten die Wahrnehmung ihrer Geldgeschäfte einem Juden, dem Hofjuden, anvertrauten. Der Hosjude machte schließlich Alles. Seine Stellung war halb die eines PrivatsecretärS des Fürsten, halb die eines Finanzministers. Eine große Rolle spielte der Hofjude Jonas Mayer in dem Theuerungsjahre 1720. Mit königlicher Bewilligung übernahm der genannte Hofjude die Versorgung Dresdens mit Getreide. Er hatte bis Mai bereits über 40.000 Scheffel Getreide auf Schiffen von der Unterelbe und selbst von Danzig herbeischaffen lasten und den Scheffel Korn für 3 Thaler 15 Groschen an die Bürger verkauft. Nur Bäcker und Branntweinbrenner hatten nichts erhalten. Der Andrang Kornbedürftiger war vor des Juden Hause und vor dem Gewandhause täglich so groß, daß man, um Ordnung »u halten, Militär aufstellen mußte. Als der Kornpreis nach der Ernte fiel, besaß Mayer noch 6000 Scheffel Getreide. August der Starke befahl hierauf, daß die Bäcker und Branntweinbrenner diesen Borrath zu dem Nothstandspreise zu kaufen hätten. Natürlich erregte dieser Zwang viel böses Blut. Eine umfassende Judenordnung brachte daS Jahr 1746 Sie hatte den Zweck, den Aufenthalt der Juden in Dresden dergestalt zu beschränken, daß das zum Nachtheile der Unterthanen überhandnehmende Gewerbe der Juden eingedämmt würde. Es sollte u. A. den Juden nicht gestattet sein, weder eine Synagoge zu erbauen, noch einen gemeinschaftlichen Ort zur Verrichtung ihrer Religionsübungen zu haben. Vielmehr sollte jeder jüdische Hausvater seinen Gottesdienst in möglichster Stille in seinem Hause verrichten. Bei der von den Ständen 1649 bewilligten allgemeinen Steuererhöhung wurden auch die Juden Dresdens und Leipzigs mit einem erhöhten Kopfgelde belegt. Trotz der judenfeindlichen Zeitströmung gelang es den Juden, einen Begräbnißplatz für ihre Tobten zu bekommen, die si ' bisher mit großen Kosten nach Töplitz hatten schaffen müffen. Der König wies ihnen 1750 einen auf dem Sande vor Neustadt gelegenen Platz an. Den Juden wurde ihr Gottesacker aber recht theuer. Vor Allem hatten sie den leitenden Minister, den Grafen Brühl, mit 1000 Thalern „spicken" müffen. Statt des osterirten Angeldes von 300 Thalern, mußten sie 1000Thaler zahlen und außerdem für jedes Begräbniß 15 Thaler (für Kinder die Hälfte) an die Rentkammer entrichten. Nicht alle Juden gehörten übrigens im Mittelalter dem Handelsstande an. Um die Reformationszeit herum gab eS eine ganze Zahl jüdischer Aerzte, sogar an Fürstenhöfen. In Dresden erfreute sich Ende des 15. Jahrhunderts der alte Meister Waroch eines guten Rufes als tüchtiger Arzt. Die beiden wettinischen Fürsten Ernst und Albrecht ertheilten ihm einen besonderen Schutzbrief, in dem sie erklärten, daß Waroch als guter Wundarzt berühmt fei, „wie er seine Kunst zu mehreren Malen scheinbarlich bewiesen habe", und daß sie ihn zu ihrem Diener und mit sammt seiner Wirthin, seinem Weib, Kind und Gesinde in ihren Schutz und Schirm ausgenommen hätten, auch daß er sie (die Fürsten) und andere Leute, die sie ihm zuweisen würden, mit Wundarznei getreulich aufwarten und versehen sollte. Dafür wollten ihm die Fürsten, solange er ihr Diener wäre, jährlich 30 Scheffel Korn, ein Faß Wein, sechs Viertel Bier, 20 Schafe und ein Rind geben und reichen lasten. Ferner sollte Waroch in einem Hause in Dresden frei und sicher wohnen dürfen. Trotz der fürstlichen Begünstigung bekämpfte die Kirche die jüdischen Aerzte. Von Juden behandelten Kranken wurde nicht selten deswegen die Absolution verweigert. Die Mißerfolge der Judenordnung von 1746 schreckte die Dresdner Antisemiten nicht ab. 1772 gab es wieder eine Judenordnung, die abermals bezweckte, die zum Nachtheile des inländischen Handels sich vermehrende Anzahl der Juden zu vermindern. In Dresden sollte hinfort kein Jude ohne besondere Erlaubniß des Landesherrn geduldet werden. Damtt ihre Anzahl bester übersehen werden könnte, sollte jeder Jude monatlich ein dreifaches Berzeichniß seiner Familie einreichen. Die Juden durften nur in der inneren Stadt, nicht in den Borstädten, der Friedrichstadt oder Neustadt, wohnen. Fremde durchreisende Juden hatten einen Duldungsschein zu erwerben und am Thore einen Groschen niederzulegen, den sie bei der Abreise zurückerhielten.