Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 40 (5.10.1902)
- Date
- 1902-10-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 642 Dr. Bloch's Wochenschrift^ Nr. 40 Chamberlain: „Ich bin jeder Verfolgung aus religiösen Gründen durchaus abgeneigt, und ich bedauere tief die unvernünftigen Beeinträchtigungen der jüdischen Bevölkerung in so vielen Ländern. Die Geschichte beweist, daß die Juden, während sie mit außerordentlicher Zähigkeit ihre nationalen Charaktereigenschaften und die Lehrsätze ihrer Religion bewahrten, zu den loyalsten Unterthanen der Staaten gehörten, in denen sie ein Heim fanden, und es ist die Unklugheit einer derartigen Verfolgung fast noch größer als ihre Grausamkeit." Sir Charles W. Dilke: „Ich bedauere tief die fortgesetzte, antijüdische rumänische Gesetzgebung, und ich bin der Ansicht, daß eine derartige Gesetzgebung eine scheußliche Grausamkeit und einen Schandfleck für die moderne Civilisation darstellt." Herbert Gladstone: „Ich beklage jede Intoleranz gegen Juden, die dem Gesetz gehorchen, in welchem Lande sie auch immer wohnen mögen. Ich kann kaum daran zweifeln, daß die rumänische Regierung ihre Politik noch einmal in Erwägung ziehen und vermeiden wird, Unrecht zu thun." Henry Broadhurst: „Die Rumänen verdanken einen großen Theil, wenn nicht ihre ganze Freiheit den Engländern, und wir haben ein Recht, von ihnen zu verlangen, daß sie Jeden innerhalb ihrer Grenzen anständig und gerecht behandeln. Meiner Ansicht nach ist es Pflicht unseres Auswärtigen Amtes, Sie in Ihrem Humanitären Bestreben zu unterstützen." Professor Dicey (Oxford): „Der Vertrauensbruch von Seiten der rumänischen Regierung erschüttert die Achtung vor Verträgen, welche schließlich die einzige Garantie für die Unabhängigkeit der kleineren europäischen Staaten bietet. Die Austreibung der Juden aus Rumänien ist eine directe Benachtheiligung anderer Länder, die dadurch von fremden und natürlich verarmten Auswanderern überfüllt werden." General Booth, Vorsteher der Heilsarmee, läßt mittheilen: „General Booth wünscht seine ernsteste Hoffnung zum Ausdruck zu bringen, daß es Ihrem Comite gelingen möge, eine Aenderung des Gesetzes vom März 1902 durchzusetzen. Er ist der Ansicht, daß die verfolgten Juden in Rumänien in vollstem Maße auf die Sympathie aller Christen in diesem Lande Anspruch haben." Das von Booth erwähnte „Gesetz vom März 1902" ist das bekannte Gewerbegesetz. * * * Paris. Anatole Leroy-Beaulieu schreibt im „Europäen" in einem Artikel, betitelt „Für die Juden Rumäniens": Selbst wenn die Mächte nichts thun als einen Platonischen Protest an Rumänien senden, ist auch das besser als das fünfundzwanzig Jahre beobachtete Stillschweigen. Europa würde zeigen, daß es sich von den allzu plumpen Fiktionen der rumänischen Gesetze nicht täuschen läßt. Jüdische Landwirthe. Bor Kurzem erst haben wir nach dem Londoner „Standard" auf die Juden im östlichen Kaukasus aufmerksam gemacht, die nur Landwirthe sind. Ein ganz intereffantes Beispiel aber für die Fähigkeit der Juden, Landwirthschaft selbst unter den ungünstigsten Bedingungen zu treiben, sehen wir in Amerika. In Chesterfield gedeiht eine Anfiedlung eingewanderter russischer Juden ganz kräftig auf einem Boden, den selbst die zähen Connecticuter Farmer als unergiebig verlassen hatten. Doch führen wir einen ganz speciellen Fall au. In den Vereinigten Staaten bemüht man sich, die in dem sogenannten New-Aorker Ghetto eingepferchten Juden zum Theil auf Farmen unterzubringen. Ein Rabbiner Dr. Levy widmet sich dieser Aufgabe mit großem Eifer und Erfolg. So übergab er auch eine Farm von 110 Morgen, für die er eine jährliche Pacht von 310 Dollars zahlte, einem Juden, der bis dahin nichts von der Landwirthschaft verstanden hatte. In einem Zeitraum von nur drei Jahren war aus dem armen unterstützungsbedürftigen jüdischen Gerbergehilfen ein glücklich vorwärts kommender Landwirth geworden. Bor nur drei Jahren ein wirtbschaftlich verkommener Mann, besitzt er heute achtzehn Stück Rindvieh, fünf Pferde und die dazu nöthigen Wagen re. Vierzehn Melkkühe bringen ihm fünfundvierzig Dollars monatlich ein, genug, um die Pacht zu bezahlen und die laufenden Ausgaben der Famile zu bestreiten. Der Ertrag der Wiesen und Kornfelder ist der Nettonutzen. Noch ein Jahr, und der Mann wird schuldenfrei sein und anfangen zu sparen und die Farm zu kaufen. In fünf Jahren wird dieser Jude, der sich so schnell in dir Landwirthschaft hineingelebt hat, das Gut selbst schuldenfrei besitzen, das einen Werth von neun- bis zehntausend Dollars haben dürfte. Ueber die Getreideversorgung Sachsens durch einen Juden im Theuerungsjahr 1720 entnehmen wir einer verdienstvollen Studie Alphonse Levy's „Geschichte der Juden in Sachsen" folgende Schilderung des Leipziger Magister Heinrich Engelbert Schwartze: „In Meißen, Dresden und den herumliegenden Gegenden war die Noth um deswillen um so viel größer, weil auch nicht einmahl vor das schönste Geld etwas von Getrayde, sonderlich dem lieben Korne, zu bekommen war, biß sich endlich der Hofjude Jonas Meyer aufwurff, welcher in Pommern, Hollstein u. a. Nieder-Sächs. Landen eine unsägliche Menge Korn aufkauffte und nach Dreßden brachte, u. weil er von Kgl. Mj. als u. allergnäd. Landesherrn, viele Freiheiten und Begnadigungen erhalten, den Scheffel Korn Dreßdener Maaß durch die Bank vor 3 Rthlr. an Reiche und Arme Verkauffete. Da kamen die armen Leute nicht nur aus unfern Provinzen, sonderlich dem Ertzgebürgischen und Chur- Creyß und der Lausitz, allwo die Hungersnoth am stärksten grassierte, sondern auch aus Böhmen, Schlesien und Mähren, lagen offt Tag und Nacht zu 200 u. 300 vor des Hof-Juden Hause und warteten, bis wiederum eine Lieferung von 20,. 30 und mehr Fudern ankam, alsdann wenn der Hof und die Stadt versorget war, eine ordentliche Eintheilung gemachet und jedem nach Proportion etwas Korn gegeben wurde, du mancher vor eine große Wohlthat erkennen mußte, wenn er einen kleinen halben Scheffel Korn vor sein Geld bekommen konnte, ob er wohl 10, 12 und mehreren Meilen darnach gereiset war." Jedenfalls steht fest, daß der Hofjude Jonas Meyer, welcher mit königlicher Bewilligung die Versorgung Dresdens übernahm, bis im Mai 1720 bereits über 40.000 Scheffel Getreide auf Schiffen von der Unterelbe und selbst von Danzig hatte herbeischaffen lassen und den Scheffel Korn für 3 Thaler 15 Groschen an die Bürger verkaufte, denen diese Getreidezufuhr also wohl zu Statten kam. Die Wahl des Lord-Mayors von London. London. Sir Marcus Samuel wurde als Lord- Mayor erwählt, der sechste oder siebente Jude seit der Emancipation. Die Wahl fand mit allen historischen Ceremonien statt. Der bisherige Lord-Mayor fuhr in großer Gala zur Guildhall, von wo alle Citybehörden in ihren Amtsroben und mit ihren Ketten, Jeder einen großen Blumenstrauß tragend, in feierlichem Zuge nach der St. Lawrence Jewry-Kirche zogen. Aw Gottesdlenst nahm auch Sir Marcus theil. Nach dem Ende der Ceremonie lud der Schwertträger des Lord-Mayors den Pfarrherrn feierlich zur Mittagstafel ein, und die Proceffion kehrte unter dem Klange der Kirchenglocken nach der Guildhall zurück. In der Guildhall hatten sich alle Zunftmitglieder, die einzigen Stimmberechtigten, versammelt, und der Cityherolb forderte alle Nichtzünftler bei Vermeidung von Gefängnißstrafe auf, die Halle zu verlassen. Der Stadtrichter Sir Forest F u l t o n erhob sich dann und erklärte nach den vorgeschriebenen ceremoniellen Verbeugungen den Zweck der Versammlung. Die Zünftler hätten das Privilegium, den Aldermen zwei Candidaten zur engeren Wahl vorzuschlagen. Der Lord-Mayor und die Aldermen verließen den Saal zur Sondersitzung, und der Citymarschall hielt vor ihrer Thür Wache. Sodann verlas ein anderer Richter die Namen der passiv wahlberechtigten Aldermen, den von Sir Marcus Samuel als Dienstältesten zuerst. Laute Acclamation begrüßte seinen Namen, und auf weiteres Befragen wurde er als in erster Linie einstimmig vorgeschlagen erklärt. Vorher hatte er sich noch nach altem Brauche dem Kreuzverhöre der Zünftler über Gesinnung nnd Lebensführung zu unterwerfen gehabt. Er wurde gefragt, ob er sich imAmtsjahre aller Gründungen enthalten wolle. Darauf antwortete er: „Ich bin keinGründer und hoffe es nie zu werde n." In zweiter Linie wurde Sir John R i t ch k e übungsgemäß vorgeschlagen. Die Candidaten wurden in die Sitzung der Aldermen geführt und kehrten nach vorgenommener endgiltiger Wahl mit den Aldermen zurück. Sir Marcus wurde vom bisherigen Lord-Mayor hereingeführt — das traditionelle Zeichen der Wahl — und lauter Beifall begrüßte ihn. Richter F u l t o n erklärte amtlich das Wahlergebniß. Der