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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-09-26 · 39 (26.9.1902) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
39 (26.9.1902)
Date
1902-09-26
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 89 Dr. Bloch's Wochrnfchrifk. Sette 627 Rumäniens eine ganz andere, weit größere Rolle als in anderen Staaten spielen, und daß der Unternehmer oder Gewerbsmann, welcher an diesen Arbeiten oder Lieferungen hierzulande nicht theilnehmen kann, des besten Theiles seiner materiellen Existenzbedingungen verlustig geht. Freilich ist im Reglement des Gewerbegesetzes nur von öffentlichen Arbeiten und Lieferungen bis zum Werthe von 30.000 Lei die Rede. Da aber selbst die größte Unternehmung und die umfangreichste Lieferung in kleinere Lose vertheilt zur Vergebung gebracht werden kann, so hat diese Beschränkung keine besondere Bedeutung zu beanspruchen. Daß laut Artikel 142 des Reglements die gesetzmäßig organisirten rumänischen Gewerbegenossenschaften bei öffentlichen Licitationen für den Staat, die Dillricte, die Gemeinden und alle welchen Namen immer habenden Civil- und Militärbehörden nur die Hälfte der in der Ausschreibung verlangten Caution zu erlegen haben, fällt zwar weniger ins Gewicht, trägt aber doch zur Charakterisirung des mit dem gewerblichen Gleichberechtigungsgrundsatze der bestehenden Handelsverträge absolut unverträglichen national-protectionistischen Geistes der neuen rumänischen Gewerbegesetzgebung bei. Will Rumänien ferne künftigen Handelsverträge unter Wahrung des gewerblichen Gleichberechtigungsprincips abschließen, so muß es an eine rechtzeitige Abänderung seines Gewerbegesetzes denken, ganz abgesehen davon, daß dasselbe voraussichtlich verschiedenen Auslandsstaaten Veranlassung zu Reclamationen wegen Schädigung der durch Verträge gesicherten gewerblichen Gleichberechtigung ihrer Unterthanen geben wird. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. Vergani gegen Amerika. — Ein jüdischer College Lueger's. — Der gute Ton im Gemeinderath. — Eine Ausstoßung aus dem Officierscorps. — Herrn Jlger's Abschied von der „schönen Armee". — Eine Bilder-Jdee für den „Kikeriki". Amerika und Großbritannien haben es gewagt, den Zorn Bergani's auf sich zu laden. Bergani hat gegen die Note der amerikanischen Regierung an die Signatarmächte des Berliner Vertrages „protestirt". Wenn das der Präsident Roosevelt geahnt hätte, wer weiß, vielleicht hätte er sich die Sache nicht noch ein wenig überlegt. Die Frage: „Wie denken Sie über Rumänien?" weckt in jedem Antisemiten die hellste Begeisterung. Den Juden seiner politischen und bürgerlichen Rechte zu berauben, ihm den Erwerb unmöglich machen, ihn von seinem Besitz und seiner Wohnstatt zu vertreiben, das ist eine Action, die der rumänischen Regierung den Beifall der antisemitischen Schandpresse aller Länder sichert. Dagegen hat Amerika sie in die komischeste Wuth versetzt, und wenn es ihnen möglich wäre, würden sie das Sternenbanner in Fetzen reißen und die Freiheitsstatue von New-Jork in's Meer werfen. Am meisten schmerzt sie die ausdrückliche Hervorhebung in der amerikanischen Note, daß die Juden taugliches Material abgeben, um gute Staatsbürger zu werden, und daß sie der amerikanischen Nation als solche Mitbürger willkommen sind. Der Ernst Schneider möchte sie erschießen, dem Dr. Lueger ist es egal, ob man die Juden hängt oder köpft, der Biehlolawek schleudert ihnen mit affenartigem Ingrimm unfläthige Schimpfworte zu. Die ersten Staatsmänner der nordamerikanischen Nation und des britischen Reiches hingegen verurtheilen vor der ganzen Welt die Verfolgung von Menschen um ihres Glaubenwillens und erinnern Rumänien an die Pflichten des Rechtes und der Menschlichkeit, die Signatarmächte des Berliner Vertrages an die Verpflichtungen, die Rumänien ihnen gegenüber eingegangen ist und die es durch die empörende Behandlung der Juden mit Füßen tritt. Diese großen internationalen Kundgebungen nicht bloß zu Gunsten unserer mißhandelten Glaubensgenossen in Rumänien, sondern auch zu Gunsten aller Juden der Welt gewähren uns das Vergnügen, die Wiener Bezirksberger mit ihrem verbohrten Antisemitismus nach seinem eigentlichen Werthe zu taxiren und ihre judenhetzerische Kleinarbeit komisch zu finden. Herr Dr. Lueger hält sich fürbedeutender als Mr. Hay und als Sir Chamberlain, darüber sind wir uns klar. Aber die Nebensächlichkeit dieser localen Größe und die Albernheit des sogenannten Programmes unserer einheimischen christlich-socialen Partei findet erst den richtigen Maßstab, wenn man unsere Strobachs und Gregorigs den Engländern und Amerikanern gegenüberstellt. -e * * Herr Dr. Lueger, der sich auch für den größten Bürgermeister aller Länder und aller Zeiten hält, wird demnächst einen jüdischen Collegen erhalten. Am 9. November d. I. wird der Jude Dr. M a rcus Samuel Lord-Mayor in London werden, in einer Stadt, die es an Intelligenz ihrer Bewohner vielleicht noch mit Wien aufnehmen kann, unbeschadet der Schönheit und der Größe unserer Stadt, die wohl auch wieder von dem Uebel einer antisemitischen Verwaltung, mit dem sie derzeit noch behaftet ist, befreit sein wird. Zum fünftenmale wird ein Jude Bürgermeister der Fünfmillionenstadt. Daraus folgt zweierlei: Erstens, daß das englische Volk nicht von jenem blöden Borurtheil befangen ist, das vor einer vorgeschrittenen Cultur verschwindet. und zweitens, daß die Juden das volle Vertrauen ihrer Mitbürger genoffen und gerechtfertigt haben, denn sonst würde man nicht zum fünftenmale einen Juden zum Bürgermeister wählen. In der Wiener Gemeinderathssitzung vom 23. September unter dem Vorsitze des Dr. Carl Lueger, ist das Wort „Saujuden" gefallen. Herr Bielvhlawek, diese Zierde der christlich-socialen Majorität, hat es in den Saal gerufen und Herr Dr. Lueger hat es aufgegriffen und. indem er es zu einem schalen Witz verarbeitete, gemeinderathsfähig gemacht. Daß wir eines solchen Gemeinderathes uns schämen müssen, bereitet uns, die dieser Stadt treu zugethan sind, nicht blos als Juden, sondern als Bürger dieser Stadt ernstlichen Kummer. Es wird eine Art historische Zurechtweisung sein, wenn einer der von Dr. Lueger und seinem Anhang geschmähten Juden in der größten Stadt der Welt an die Spitze der Communalverwaltung tritt. * * * Die Judenkrawalle in Czenstochau betreffend, ist es richtig so gekommen, wie wir es vorausgesagt, die Behauptung, die Juden hätten die Unruhen dadurch provocirt, daß sie eine christliche Frau erschlugen, hat sich als erlogen herausgestellt. Das hindert die Antisemitenblätter natürlich nicht, fortgesetzt von „jüdischer Brutalität" und ihren Folgen zu sprechen. An die Mordbrenner von Czenstochau werden demnächst Sympathiekundgebungen aus Wien gerichtet werden. * * * Die Galerie der antisemitischen Ehrenmänner vom Scheitel aufwärts hat wieder eine Bereicherung erfahren. Ein militärischer Ehrenrath hat den Oberlieutenant Fritz Gabriel I l g e r als unwürdig erklärt, das Officiers-Portepee zu tragen und hat ihn aus dem Officierscorps ausgestoßen. Der Name dieses Herrn wäre der Oeffentlichkeit niemals bekannt geworden, wenn er nicht durch „Einheirat" in die Familie O. F. Berg und durch verschiedene Transactionen, auf deren Einzelnheiten einzugehen nicht der Mühe werth ist, in den Besitz des seinerzeit von O. F. Berg gegründeten Witzblattes „Kikeriki" gerathen wäre. Herr Jlger betreibt den „Kikeriki" als antisemitische Greislerei. Man sieht in dem Blatte Zeicknungen von Juden mit riesigen krummen Nasen, mit Schläfenlöckchen und Säbelbeinen, häßliche dickbäuchige Jüdinnen und ähnlich gezeichnete Judenkinder abgebildet. Im Text werden die Juden als Gauner geschildert. Für den antisemitischen Pöbel ist das die richtige Lectüre. Anständige Menschen schieben das Blatt, wenn es ihnen zufällig in einem Local unterkommt, mit Verachtung bei Seite. Besagter Fritz Gabriel Jlger behauptet, er sei wegen seines Antisemitismus vielfach angegriffen worden und nur die Rücksicht auf seinen bekannten Muth habe die Gegner eingeschüchtert. Tatsächlich kümmerte sich Niemand um die Existenz dieses Menschen, noch weniger um sein Privat- oder Familienleben, und er selbst bringt die schmutzige Geschichte, mit welcher der militärische Ebrenrath sich befaßte und die dazu führte, daß Herr Jlger als Officier infam caffirt wurde, zur Kenntniß der Oeffentlichkeit. Er selbst erzählt im „Kikeriki", daß der Anwalt seiner Gattin, mit welcher er Proceffe führt, im Gerichtssaale erklärt habe, man könne nicht blos mit Knoppern, sondern auch mit Ehebrüchen handeln, und einen Zettel hervorzog. auf welchem Herr Jlger seiner Gattin und deren eventuellen Liebhabern einen completen Freibrief für künftige Ehebrüche, die sie zu begehen Lust hätte, ausstellt. Das ist nicht dem Wortlaute, wohl aber dem Sinne nach der Inhalt dieses Zettels. Bor dem Ehrenrath gab Jlger an, seine Unterschrift sei entweder falsch oder erschlichen. Er könne sich nicht erinnern, eine solche Erklärung jemals unterschrieben zu haben. Schon aus der Angabe, er könne sich „nicht erinnern", geht hervor, daß seine Unterschrift echt war und daß er die schändliche Erklärung in Kenntniß ihres Inhaltes unterschrieben hat. Wenn man Jemandem nachsagen wird, er habe schriftlich bestätigt, daß er gestohlen oder betrogen hat. wird er, wenn das auf Berleumdung beruht, sagen, er könne sich nicht erinnern? Gewiß nicht, er wird feierlich erklären, daß er eine solche Erklärung niemals unterschrieben hat. Aber ein Sichnichterinnern gibt es doch in einem solchen Falle nicht. Der Ehrenrath hat denn auch die Ueberzeugung gewonnen, daß Herr Fritz Gabriel

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