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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-09-19 · 38 (19.9.1902) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
38 (19.9.1902)
Date
1902-09-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 38 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite SIS genügsam bekannt, hatte er wohl Alles im Leben versucht, war Schwimmmeister, „Volksadvocat", antisemitischer Zeitungsredacteur, ja sogar Reichsrathscandidat jener Partei, deren Vertreter jährlich eine große Anzahl christlicher — Defraudanten liefert. Sollte es nur ein Jude wagen, mit 320.000 Kronen zu verschwinden, alle Glocken der Welt würden seine Frevelthat verkünden. „Die ausgesogenen Christen sollten sich aufraffen, „wie lange wird es noch dauern", so würden Vergani und Consorten berichten. Wie viele Opfer aber die Großmannssucht dieses Christen verschlang, darum kümmert sich keines dieser Blätter. Staunenswerth ist die Art und Weise, wie sich Genscha Geld verschaffte: Mit allem Pomp umgeben, ständiger Schnellzugspassagier, das Centrum einer zahlreichen Agentengesellschaft erzählte er von dem wunderbaren Gang seines Geschäftes und berichtete von einem Secretär, Procuristen, Geschäftsführer, wofür er einen bei ihm wohnenden — jüdischen'Studenten, der von seinen Manipulationen nichts ahnte, bezeichnete. Das kleine Lotto hat die mühsam ersparten Gulden anderer Leute verschlungen, weil dieser gläubige Christ hoffte, der Himmel werde ihn für seine Verdienste um seinen Glauben Glück zutheil werden lassen. Ueber das Vermögen des Freundes unseres Herrn Bürgermeisters Lueger wurde der Concurs verhängt und nach seiner Persönlichkeit, die sich wahrscheinlich in Rumänien oder in der Türkei befindet, wird eifrig gefahndet! Olmütz. Das „Mährische Tagblatt" schreibt: Seit einigen Jahren bereits hat die liebliche Parole des „svuj k sv6mu“ in Mähren ihre Wirkung erprobt. Um dieselbe zu verstärken, haben es die hiesigen tschechischen Blätter für nothwendig erachtet, die hiesige Geschäftswelt als durch diese Parole wirthschaftlich erschüttert hinzustellen, und es entstanden bald die Firmen, welche glaubten, die Aufschrift „prvni narodni a krestansky obchod“ („Erstes nationales und christliches Geschäft") genüge allein schon, um ihr Geschäft zur Blüthe zu bringen. Einer, der diesen Glauben hegte, war Herr August Roskos in Proßnitz, der bekannte Held vom Duber Jahrmärkte, wo er das Hilsnerlied sang und seine Religion als Mittel benützte, um Kunden jüdischer Geschäftsleute an sich zu locken. Die Geschworenen, vor denen er deshalb erscheinen mußte, haben ihn bekanntlich f r e i g e s p r o ch e n. Allein der politische Freispruch war kein Freibrief für wirthschaftliche Sünden. Herr Roskos hat längst aufgehört, seinen deutschen und jüdischen Concurrenten gefährlich zu sein. Er ist heute nur mehr seinen deutschen und jüdischen Gläubigern gefährlich. Denn von diesen fordert er. daß sie ihm 75 Percent ihrer Forderungen an ihn Nachlassen. Fünfundzwanzig Percent will der christlichnationale Held dafür bezahlen — jedoch nicht auf einmal, sondern in 4 Raten. Die Geschichte ist lehrreich. Sie zeigt, wie wirkungslos d'e Hetzparolen sind. August Roskos hätte vielleicht auch heute noch nicht nöthig, an die Nachsicht seiner deutschen Gläubiger zu appelliren. wenn er, statt nationale Agitation zu treiben, seinem Geschäfte mit ehrlichem Fleiße obgelegen wäre. Prag. Sonntag um 10 Uhr Bormittags wurde hier die Einweihungsfeier des neuerrichteten Bethauses der czechisch-jüdischen Gemeinde „Or Tamid“ abgehalten. Die Feier war eine sehr würdige und es wohnten derselben bei: Herr Dr. Ludwig Bendiener als Vertreter der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde, die Herren Rabbinen: Oberrabbiner Dr. N. Ehrent h e i l, Dr. Aladar Deutsch und der Feldrabbiner Dr. Alex. Kisch, die Vertreter aller czechisch-jüdischen Vereine, viele katholische Gäste und ein zahlreiches, den besten Kreisen angehörendes Publicum. Der Vicepräses Herr Dr. Max Reiner begrüßte mit einigen warmen Worten die Anwesenden. Die eigentliche Festrede wurde von dem Rabbiner und Prediger der Weinberge bei Prag, Herrn Dr. G. W e i n e r. in czechischer Sprache gehalten. Trotz seiner Einfachheit zeigt das neuerrichtete Bethaus, daß die czechischen Juden Prags weder Mühe noch Auslagen gescheut haben, um ein in jeder Beziehung würdiges Bethaus herzustellen. Breslau. In Betreff der Verpflichtung jüdischer Kinder zum Schulbesuch an jüdischen Feiertagen hat das Kammergericht folgende Entscheidung getroffen: Nach § 61 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 über' die Verhältnisse der Juden sind die Juden schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Theilnahme an dem Unterrichte in der Ortsschule während des gesetzlich vorgeschriebenen Alters anzuhalten oder ihnen durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer anderen vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privat-Lehranstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elementarkenntnifsen zu Theil werden zu lassen. Nur zur Theilnahme an dem christlichen Religionsunterricht sind die jüdischen Kinder nach § 62 a. a. O. nicht verpflichtet. Da sonach eine regelmäßige Theilnähme für den Unterricht in den Orts schulen vorgeschrieben und von den Unterrichtsgegenständen ausdrücklich nur der christliche Religions-Unterricbt ausgenommen ist, so besteht an sich für jüdische Kinder, wenn sie die Ortsschule besuchen, die Verpflichtung, auch den an jüdischen Feiertagen an dieser Schule statifindenden Unterricht zu besuchen. Der Cultusminister hat jedoch angeordnet, daß. wenn die Eltern der jüdischen Kinder aus religiösen Motiven wünschen, daß ihre Kinder an den Sonnabenden und jüdischen Feiertagen von dem Besuchs der Schule entbunden werden, die Ansprüche Berücksichtigung finden und die Kinder, und zwar auch solche, welche die Volksschule b suchen, an diesen Tagen von der Theilnahme au dem Unterrichte durch die Schulaufsichtsbehörde d i s p e n s i r t werden sollen. Die Eltern können sonach nicht für befugt erachtet werden, nach ihrem Belieben ihre Kinder an den jüdischen Feiertagen ohne Weiteres von dem Besuche der Schule fern zu halten, vielmehr ist ihnen dies nur gestattet auf Grund einer von Seiten der Schulaufsichtsbehörde erfolgten Dispensation, über deren Ertheilung die angezogenen Erlässe des Ministers ergangen sind. Eine Schulv^rsäumniß, die ohne dieser Dispensation stattgefunden hat, kann daher als eine solche, für die ein genügender Grund vorliegt, nicht angesehen werden. Birchow über den Antisemitismus. Als gewähltes Haupt der Berliner Universität hielt Rudolf Birchow, der berühmte Gelehrte, dessen soeben erfolgtes Hinsch.iden in der ganzen Welt beklagt wird, 1893 eine Rectoratsrede. in der er die Herrschaft unklarer Geistesrichtungen in der Gegenwart, die einen Rückschlag gegen die naturwissenschaftliche Richtung bilden, behandelte. Unter dcn fick jetzt breit machenden Mysticismus rechnete Birchow die Entwicklung der Lehre vom Hyanotismus, vom thierischen Magnetismus und den auch unter cwr akademischen Jugend eingerissenen — Antisemitismus. Nach Birchow kann der Antisemitismus, soweit er nicht einer verderbten Sittengrundlage entsprossen ist. nur in einer besonderen Art, die Eigenthümlichkeiten von Racen und Religionen aufzufassen, wurzeln. Diese aber beruht beim Antisemitismus, wie seine Geistesverwandtschaft mit dem Fremdenhaß der Naturvölker beweist, auf ganz unklaren, wenn auch durch unvordenkliches Alter befestigten Anschauungen über die Eigenart fremder Stämme. Der Racenhaß hat, wie er in Deutschland und Oesterreich auftritt, nicht im Mindesten eine feste Grundlage in den Ergebniffen methodischer Forschung, und deshalb bezeichnete ihn Birchow als eine Form des Mysticismus. Birchow sagte damals in seiner letzten Rectoratsrede über das Berhältniß zwischen Religion und Wissenschaft: „In der Wissenschaft ist es gleichgiltig, welcher Religion man angehört, ebensowenig bedarf es einer solchen, um Gutes zu thun." Memel, (Dr. ing. Benno R ü l f.) Während fast alle die, die bisher die Bezeichnung „Patentanwalt" führten, einfach auf Grund ihrer bisherigen Thätigkeit im Besitz der Führung dieses Titels belassen wurden, ist unser einstiger Mitbürger, Herr Dr. ing. Benno Rülf in Nürnberg, der dritte Sohn unseres früheren Rabbiners, der erste deutsche Maschinenbau-Techniker, der zum Dr. ing. pcomovirt war, auch einer der ersten deutschen Patentanwälte, die auf Grund der durch ein neues Gesetz eingeführten Fachprüfungen diesen Titel erworben haben. Dem „Memeler Dampfboot" zufolge hat Dr. ing. Rülf die technische und juristische Prüfung, von deren Ablegung fortan die Ernennung zum Patentanwalt abhängig ist, vor Kurzem vor der Prüfungscommiffion des kaiserl. Patentamets mit Auszeichnung bestanden. Die wissenschaftlichen Leistungen Rülf's haben dadurch Anerkennung gefunden, daß ihn die bedeutendste Fachzeitschrift, nämlich die „Zpiischrift des Vereines deutscher Ingenieure", um die Erlaubniß zum Abdruck seiner Dissertation gebeten hat. Die Verlagsbuchhandlung von Julius Springer in Berlin kündigt übrigens das baldige Erscheinen eines wissenschaftlichen Werkes von Dr. Benno Rülf an, das den Titel „Der Regulirvorgang bei Dampfmaschinen" führen und das Ergebniß neuer Berechnungen bringen wird, die eine sichere Unterlage für den Bau von Dampfmaschinen, als sich bisher feststellen ließ, ermöglichen sollen.

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