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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-09-19 · 38 (19.9.1902) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
38 (19.9.1902)
Date
1902-09-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 612 Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 38 sich der Ruhm Virchow's über beide Hemisphären. In Wien hätte er, soweit es von der Gemeindeverwaltung abhängt, nicht einmal definitiver Unterlehrer werden können, denn Deutschnationale und Socialdemvkratrn werden bekanntlich hier „weder ernannt noch befördert", und wer nicht christlich-social ist, den rechnet man eben entweder zu den Deutschnationalen oder zu den Socialdemokraten. In Wien wäre auch einem Virchow ein städtisches Local zur Abhaltung eines Volks tbümlichen Vortrages ohneweiters verweigert worden. Rudolf Virchow war für die Gleichberechtigung der Juden, Vergani, Geßmann und Consorten sind dagegen. Die Gegenüberstellung genügt, um den sittlichen Unterschied zu zeigen, zwischen den entgegengesetzten Anschauungen und den beschämenden Abstand zwischen deutscher Geistescultur und christlich-socialem Cretinismus. * * * Vom Preßbureau des Raubmörders W o b o r i l. nämlich der Redaction der „Deutschen Zeitung", werden für alles Blut, das in Czenstochau vergossen worden ist und noch vergossen werden sollte, die Juden verantwortlich gemacht. Das geschieht in demselben Artikel, in welchem erzählt wird, daß die Arbeiter in Trupps von Hunderten brüllend und johlend die Judengassen durchzogen, die jüdischen Läden aufsprengten und darin „wie Wilde hausten". Mit Knütteln hieben sie auf die Ladeninhaber los und bald setzte eine allgemeine Plünderung ein. Etwa 300 jüdische Läden bieten ein Bild der Zerstörung rc. Das Alles sollen die Juden provocirt haben. Eine arme alte Frau, die angeblich beim Einkäufe von einem Juden betrogen wurde, soll zu Tode geprügelt worden sein. Weder ist festaestellt, daß die Frau betrogen, noch daß sie erschlagen wurde. Nehmen wir aber an, was ja keineswegs unmöglich ist. weil es auch jüdische Verbrecher gibt und noch geben wird, es sei wirklich eine Frau von einem Juden betrogen und dann im Streite erschlagen worden. Ja noch mehr, es sei an ihr kein Todtschlag, sondern ein Mord begangen worden. Welche Forderung wird da jeder einsichtige und gesittete Mensch stellen? Daß die Behörde sofort einschreite, die schuldigen Juden, die betrogen, todtgeschlagen oder gemordet haben, ins Gefängniß werfe und daß sie die verdiente Strafe erleiden, eventuell daß sie sogar hingerichtet werden, wie das ja auch dem obgenannten Gesinnungsgenossen der „Deutschen Zeitung" geschehen ist. Bei Antisemiten steht das anders. Da ist es „kein Wunder", ja beinahe selbstverständlich, daß wegen der That eines Einzelnen viele Hunderte Unschuldiger von einem brüllenden und johlenden Pöbel überfallen, mißhandelt und geplündert werden. Sollten also weitere Krawalle stattfinden, weiter geplündert, Brand gestiftet und gemordet werden, so können die Mordbrenner wenigstens in dem einen Punkte beruhigt sein: die Absolution seitens der „Deutschen Zeitung" ist ihnen sicher. Sie hat ihnen sogar schon im Vorhinein alle weiteren Plünderungen verziehen; sie haben ein leeres Blanquett in Händen, das sie nach Belieben aussüllen können. Die „Deutsche Zeitung" begleitet die Plünderer und Mordbrenner von Czenstochau mit denselben Sympathien, die sie dem Mörder des jüdischen Trödlers Keßler weihte. Wenn der selige Woboril noch athmen würde im rosigen Licht, könnte er an den ihn betreffenden „lobenden Zeitungsausschnitten" seine Freude haben. * * * Beinahe hätten wir der „Deutschen Zeitung" Unrecht gethan; auch das „Deutsche Volksblatt" sympathisirt mit den Plünderern von Czenstochau, und zwar gleichlautend mit denselben Worten wie die „Deutsche Zeitung". Jetzt wissen wir nicht: hat die „Deutsche Zeitung" das „Deutsche Volksblatt" bestohlen oder das „Deutsche Volksblatt" die „Deutsche Zeitung"? Keines von Beiden. Sie haben alle Beide ein deutsches Antifemitenblatt bestohlen. Weil sie Charakter haben. * * * Einige christlich-sociale Ehrenmänner in Wien, in der Provinz und im Auslande haben die antisemitische Galerie der „Gehangenen" bereichert. Zumeist Freunde, Collegen und selbstverständlich „stramme" Gesinnungsgenossen Vergani's. Ein wenig gefälscht, betrogen, defraudirt, durchgegangen oder eingesperrt, je nach Bedarf. Wegen Raummangel können wir die einzelnen Fälle nicht aufzählen, es sind ihrer zu viele. Nur von dem Mißgeschick, das einen sicheren Otto Heinrich Böckler traf, sei kurz Erwähnung gethan.- Der Mann hat bei der Berliner „Staatsbürgerzeitung" die Judenhktze so frech betrieben, daß er wegen Aufreizung zu sechs Monaten Gefängniß vernrtheilt wurde. Um die Strafe nicht absitzen zu müffen, flüchtete er nach Wien und Vergani nahm ihn mit offenen Armen, wenn auch nicht mit offener Casse auf. Auf Veranlassung des Berliner Gerichtes wurde der Durchgegangene in Wien verhaftet. Der Gefühlsmensch in der Josefsgasse ist empört über diese „That" und verdächtigt dabei die preußischen Richter, indem er schreibt oder richtiger schreiben läßt: „Bei dem Einflüsse des Judenthums auf die preußische Justizbehörde war eine Verurtheilung schließlich selbstverständlich". Diese Lumperei wird nur noch durch die Unverschämtheit übertroffen, mit welcher das Verganiblatt selbst erzählt:„Um sich dieser Strafe zu entziehen, begab er sich nach Wien". Zum Märtyrerthum fühlen diese antisemitischen Helden von der Feder nicht den Beruf in sich. Im Nothfalle befördern sie ihre Ueberzeugung mit dem nächsten Schnellzug. Unwillkürlich denken wir an die Märtyrer, die für ihre Ideen den Feuertod erduldet haben. So ideal angelegt ist ein Vergani freilich nicht, im schlimmsten Falle würde er an Obersscheiterhaufen sterben, falls er einmal allzugroße Quantitäten dieser Mehlspeise vertilgen sollte. lseZriw. Wieder ein mißglückter Ritualmord. Vor wenigen Tagen berichtete das „Deutsche Volksblatt" und nach ihm andere antisemitische Blätter über den Fund einer Mädchenleiche in der ungarischen Gemeinde Szt. Marton-Käta. Nach diesem Berichte soll an der Leiche ein tiefer, bis an die Wirbelsäule reichender Halsschnitt bemerkt worden und unter der Leiche ein Rasirmeffer gefunden worden sein. Es ist selbstverständlich. daß die erwähnten Blätter offen oder versteckt auf einen Ritualmord hindeuten und hiezu den Sachverhalt in unverschämter Weise fälschen. Nach den von der Staatsanwaltschaft für den Budopester Landbezirk gepflogenen Erhebungen stellt sich der Thatbestand folgendermaßen dar: Am 31. August d. I. begab sich die 15jährige Tochter Esther des Nagy-Marton-Kätaer Landmannes Szabo zu dem in diesem Orte stattfindenden Jahrmärkte. Dort trat eine etwa 27jährige unbekannte Frau, die städtisch gekleidet war, an das Mädchen heran und forderte es auf, mit in ihren Weingarten zu kommen und mit ihr dort Pflaumen zu pflücken. Seither wurde das Mädchen nicht mehr gesehen. Die besorgten Eltern erstatteten die Anzeige bei der Gendarmerie und am 10. Slptember fanden Gendarmen in einem Gehölze nahe dem Orte die Leiche der Verschwundenen. Der Körper war von vielen Tausenden kleiner Käferchen bedeckt und bereits stark in Verwesung übergegangen. Der Kopf war gänzlich abgeschnitten und lag zu den Füßen der Leiche, ebenso fehlte der linke Arm, welcher einige Schritte seitwärts im Gebüsche gefunden wurde. Am Bauche zeigte sich eine senkrecht geführte Schnittwunde, aus welcher die Eingeweide hervortraten. Die Kleider der Ermordeten fehlten; die Leiche war nur mit dem Hemde, Schuhen und Strümpfen bekleidet. Bei näherer Nachforschung fand sich unweit der Leiche e i n gewöhnliches Bauernmesser, dessen Klinge stark verbogen und mit getrockneten Blutklümpchen bedeckt war. Die Gesträuche in unmittelbarer Nähe der Leiche waren stark mitBlut bespritzt und derBoden unter demKörper war mitBlut vollständig getränkt. Der Localaugenschein wurde von dem Nagy-Kätaer Untersuchungsrichter Csengey Kälmän und dem Gerichtsnotär Heller Vilmos vorgenommen. Die gerichtliche Obduktion wurde von dem Nagy-Kätaer Aizte Dr. Rudolf Krajcsik und dem Budapester Gerichtsarzte Dr. Andreanszky Jerö durchgeführt. Es ist ganz zweifellos, daß das Messer bcl der Abtrennung des Kopfes dadurch verbogen wurde, daß es auch auf Knochen stieß. Die Feststellung, ob an der Ermordeten ein unsittlicher Act vorgenowmen worden sei, war durch die starke Verwesung des Leichnams und durch den Mangel der Kleider erschwert. Gewiß ist, daß die Verletzungen der Leiche nicht mit einem Rasirmesser vorgenommen wurden und mit einem Schächtschnitte nicht die gering st e Aehnlichkeit Haben. Mehrere Zeugen sind der verdächtigen Frau auf dem Wege vom und zum Markte begegnet und gaben an, daß dieselbe bemüht war, ihr Antlitz zu verbergen. Ein Mädchen sagte aus, daß sie trotzdem das Gesicht der Unbekannten sah und auf der Oberlippe starke Bartstoppeln bemerkte; ebenso waren die Hände der Frau von auffallender Größe. Darnach ist die Bermuthung nicht unbegründet, daß die der That Verdächtige ein verkleideter Mann gewesen sei.

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