Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 37 (12.9.1902)
- Date
- 1902-09-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 37 Dr. Blach's Wochenschrift. Sette 595 gemeinden entfernt nichts Seltenes sind und die Kinder dieser Eltern ohne jeden Religionsunterricht heranwachsen müßten, — leider geschieht es doch, trotz Bemühen der Religionslehrer — so bewilligt der hohe k. k. Landesschulrath für diese Kinder in je 14 Tagen oder 4 Wochen 1 Religionsstunde! Am Sitze der Cultusgemeinden werden an 1- bis 3classigen Schulen Maximum 1 Stunde pro Woche, an mehrclassigen Volks¬ und Bürgerschulen 2—3 Stunden pro Woche bewilligt. Es kann doch wohl Niemand von dem Religionslehrer verlangen, daß er unentgeltlich jede Woche 1—2 Stunden in die entfernten Ortschaften per peäes wandere. Die Cultusgemeinden sind nicht in der Lage — andere wollen nicht — dem Religionslehrer die Fahrgelegenheit zur Verfügung zu stellen, und so droht ein Geschlecht heranzuwachsen, das wohl von Allem, aber nur nicht von ihrer Religion etwas weiß. Woher soll da Hilfe kommen? Wer soll sich dessen annehmen? Der israelitische Landes-Lehrerverein in Böhmen hat diesem Uebelstande durch die ganze Zeit seine Volle Aufmerksamkeit zugewendet; er entsandte seinen Obmann und Schriftführer an deu Vorsitzenden des hohen k. k. Landesschulrathes, den Vertreter der israelitischen Confession im Landesschulrathe; sie schilderten diese desolaten Zustände und baten um Abhilfe. Was aber nicht minder von unendlichem Nachtheile ist, das ist der Mangel eines einheitlichen Lehrplanes; trotzdem ein solcher ausgearbeitet und dem hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht im Wege des hohen k. k. Landesschulrathes zur Genehmigung und Einführung für alle Schulen in Böhmen unterbreitet wurde, das hohe k. k. Ministerium fand sich hiezu bis heute nicht bewogen. Wer soll da Wandel schaffen?! Sollen wir etwa die chaotischen Zustände schildern, die da bei uns in Böhmen herrschen und die erst recht an den Tag treten, wenn ein Kind aus der Volksin die Mittelschule Übertritt. Der eine prüfende Religionslehrer verlangt Uebersetzen der Gebete, der zweite der biblischen Geschichte, der dritte wieder etwas Anderes; so konnte es geschehen, daß an einem k. k. Staatsgymnasium einige jüdische Schüler die Aufnahmsprüfung in die erste Classe nicht bestanden, weil sie nicht diejenigen Gebete zu übersetzen verstanden, die der Herr Religionslehrer in seinen Lehrplan ausgenommen hatte. Aber auch Schüler, die auf dem Volksschulzeugnisse gar keine Religionsnote hatten, weil sie keinen Religionsunterricht genösse n, hatten wir Gelegenheit zu sehen. Das sind doch Zustände, die dringend einer Abhilfe bedürfen. Wäre es da nicht am Platze, wenn der „Bund" sich beim hohen k. k. Ministerium verwenden wollte, daß dieser Lehrplan entweder genehmigt oder die eventuellen Bedenken gegen denselben bekanntgegeben würden, damit er im Sinne des Ministeriums umgearbeitet werde. Dafür aber soll es vorgekommen sein, daß ein Lehrbuch „Geschichte der Israeliten" (nachbiblische) nicht genehmigt wurde, weil der betreffende Sachverständige unter Anderem folgende Mängel fand: „Es ist in dem Buche von Christi Geburt u. s. w. nichts enthalten". Bei den Kreuzzügen und anderen Judenverfolgungen kam wiederholt vor, bemerkt der Herr Sachverständige, daß die Juden aufgeregt waren: „Ja, die Juden sind immer aufgeregt". Die Jahreszahlen, nach Grätz, Brann, Bäck angegeben, fanden keine Gnade in den Augen des Gestrengen, lieber die Qualification dieses Herrn Sachverständigen mag der Leser selbst sein Urtheil bilden. Ferner wurde es beanstandet: „Wie wilde Thiere fielen sie über die Juden her". Der „Pöbel" sollte vielleicht eine Beleidigung sein für die Herrschaft, die so gnädig war, einige Juden zu tobten! u. v. A. Aus dem Angeführten sind die traurigen Verhältnisse in den kleineren und mittleren Cultusgemeinden in Böhmen zu ersehen, die einer dringenden Abhilfe bedürfen, soll das Judenthum im Allgemeinen weiter vor solchen Schäden bewahrt bleiben. Betrachten wir die große Zahl dieser kleinen Cultusgemeinden, was können diese leisten? Sie bringen mit Mühe die wenigen Kronen auf, mit denen sie ihrem Rabbiner u. s. w. einen kärglichen Taglohn zahlen. Der Fabriksarbeiter, der Taglöhner, der keiner Studien bedarf, verdient sich mindestens soviel und noch mehr. Wer soll sich diesem Stande widmen? Wir haben aber auch keinen Nachwuchs; die kleinen und mittleren Gemeinden brauchen den Cantor ebenso dringend wie den vom Gesetze vorgeschriebenen Rabbiner. Zwar gibt es noch mehrere altgediente Functionäre, die diese Aemter würdig zu bekleiden verstehen; stirbt aber einer, ist kein Ersatz für ihn. Zudem haben viele Cultusgemeinden die abschreckende, mindestens inhumane, unjüdische Clausel in ihre Concurse ausgenommen: Bewerber bis 35 oder nicht über 40 Jahre. Was sollen also die alten thun? Sich selbstmorden? Denn wie es im Gebete in der Sefira heißt: Le fauiedeni — vese filcoelieui. Die eine Gemeinde kündigt oder veranlaßt den altgedienten Functionär zum Gehen und die andere mag ihn nicht, weil er vielleicht 45—50 Jahre alt ist. Ja, es würde uns nicht wundern, wenn die Cultusgemeinde ihrem Functionär eine Altersversorgung böte; aber woher nehmen! Eine Stelle, die mit mehr als 1500—1600 K dotirt ist, wird einer jungen Kraft verliehen, da aber eine solche nicht zu haben ist. die Rabbiner, Religionslehrer und Cantor sein könnte, — den Letzteren braucht die Cultusgemeinde wie oben bemerkt, mehr als Alles — stellt die Cultusgemeinde mit Vorliebe einen jungen piiil. voetor an, der kürzlich aus dem Seminar in Wien entlassen wurde. Es kitzelt den Herrn Vorsteher, wenn er sagen kann, wir haben einen Herrn Doctor! Da werden beide Augen zugedrückt, wenn derselbe Herr wohl ein Gelehrter in profanem Wissen — aber sonst nichts ist. Wir ahmen so gerne den Christen in Allem nach, aber nur hier nicht, oder hat man es schon gehört, daß ein eben ausgeweihter Neomit sofort ein Bisthum erhält?! Gilt die Praxis des Altgedienten gar nichts! Es sind dies noch lange nicht alle Mängel, an denen unsere Cultusgemeinden kranken, und diese Krankheit bedarf einer baldigen und radicalen Cur! Diese Hilfe könnte eine aus der Mitte der Cultusgemeinden — also Laien — und Rabbinen zusammengesetzte Corporation uns bringen, die aber auch mit einigen Machtmitteln ausgestattet sein müßte. Wohl haben wir einen „Gemeindebund" in Böhmen, dem aber nur ein sehr kleiner Theil unserer Cultusgemeinden angehört. Der Rabbinerstand ist in demselben gar nicht vertreten — besauclom al towou nafschi — meinen die Herren Cultusvorsteher, die nach dem unseligen Gesetze von 1890 die autonomen Herrscher über alles Jüdische gelten. Diese Corporation hätte dafür zu sorgen, daß sie den von der Cultusgemeinde vorgeschlagenen Candidaten in seinem Amte bestätigen und ihn auch entlassen könnte, daß ein gewiffes Avancement eingeführt und für eine Altersversorgung getrachtet werde, daß bei uns in Prag z. B. eine Anstalt errichtet werde, in der die künftigen Religionslehrer und Cantoren sach- und fachgemäß herangebildet werden, daß ein einheitlicher Lehrplan für alle Schulen, von der Volksschule beginnend bis zur letzten Claffe der Mittelschulen bestimmt werde, daß aber auch den kleinen Gemeinden die nöthigen Mittel zugeführt werden, daß sie ihren Rabbiner orts- und standesgemäß honorire. Bei uns in Böhmen saugen die Großgemeinden, gleich dem Badeschwamm, alle zahlungsfähigen Mitglieder vom Lande auf und überlaffen dann die armen Gemeinden ihrem Schicksale! Der am Lande wohlhabend gewordene Jude zieht dann, wenn er schon ein Sümmchen beisammen hat und jetzt den Aufgeklärten spielen kann, d. h. die jüdischen Religionsgesetze gerne abstreifen möchte, in die Großstadt; seine bisherige kleine Cultusgemeinde, der er eine bedeutende Cultussteuer leisten konnte und mußte, verliert durch seinen Abgang den größten Steuerträger oft und reducirt den Gehalt des Functionärs aus das größte Minimum. Diese concreten Beispiele dürften genügen, auch den Gleichgiltrgsten aus seiner Lethargie zu wecken. Darum auf Ihr Cultusgemeinden, ermannet Euch, wenn Ihr noch länger jüdische Cultusgemeinden sein wollet — und versammelt Euch diesen Monat in Prag um die Fahne des Cultusvorstehers von Hokowitz, Herrn Julius Bondi, der Euch alle hiezu geladen, und berathschlaget über das Wie einer Abhilfe! Die verlorenen Zehn Stamme. Ein in der britisch-indischen Provinz Sind in der Stadt Barkana lebender Jude, Herr E. Salomon, schreibt der in London erscheinenden „Jewish Chronicle" folgende, zum großen Theil wohl noch nicht bekannte Einzelheiten - über den muthmaßlichen Verbleib der verlorenen Zehn Stämme Israels: „Ueber den Verbleib der Zehn Stämme ist eigentlich schon genug geschrieben worden. Nach dem Verlust der Königreiche Juda und Israel sind diese Stämme durch die verschiedensten Länder der Welt gewandert, um eine Heimstätte zu finden; sie haben sich allmählich so vollständig mit den Heiden vermischt, daß von ihrer Identität kaum eine nachweisliche Spur zu finden