Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 37 (12.9.1902)
- Date
- 1902-09-12
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 87 Dr. Bloches Wochenschrift. Seite 593 deutsche Dichter Goethe den Betrug, die Lüge, den Diebstahl und den Ehebruch verherrlichen wollte, als er in humorvoller Weise die Spitzbübereien eines Reineke Fuchs erzählte, und ob die Deutschen deshalb, weil die elastische Dichtung ihnen zur Belustigung gereicht, ein Volk von Betrügern, Dieben und Ehebrechern sind. * * * Der Redactionsmauschler Vergani's befaßte sich auch mit der Beleuchtung des Wortes »Koscher" und gibt darüber folgende ergötzliche Auseinandersetzung: »Das Wort Koscher weist mit seinen drei hebräischen Buchstaben deutlich auf einen zwischen Christen und Juden bestehenden Unterschied hin, es weist darauf hin, daß die Juden diesen Unterschied festhalten wollen, daß ihnen selbst nichts ferner liegt, als diesen Unterschied auszugleichen zu trachten. Mag der liberale Christ hundertmal den Juden ans Herz drücken und mag sich dieser den Hinweis auf die Gleichheit aller Menschen und die Umarmung auch schmunzelnd gefallen lassen, so hat der Christ doch täglich und im Tag etlichemale Gelegenheit, zu bemerken, daß sie Beide nicht zu einander passen und zu einander gehören. Wenn der Templer sich von seiner Menschenliebe hinreißen ließ, den Juden Nathan zu küssen, so täuschte er sich ganz gewaltig, wenn er durch diesen Theatercoup der Welt zu beweisen glaubte, daß Christ und Jude Brüder sind. Der Jude selbst beweist das Gegentheil. Der Christ kann nicht des Juden Bruder sein, weil Brüder sich miteinander an denselben Tisch setzen und dieselben Speisen genießen. Das thut aber der Jude nicht, denn zwischen ihm und dem Christen ist eine Scheidewand gezogen, die durch das Wort »Koscher" bezeichnet und gefestigt ist. Mag der Jude seinen einfältigen christlichen Bruder im civilen Leben gerne in dem schönen Glauben vollkommener Gegenseitigkeit, Gleichheit und Ebenbürtigkeit lassen, zur Essenszeit zerstört er diesen Wahn auf die grausamste Weise. Vor Tisch gehen ihre Wege auseinander, denn der Jude hat ein Grauen davor, mit dem Christen aus derselben Schüssel zu essen, ja der richtige Jude leidet lieber Hunger, als einen Teller oder ein Besteck zu benützen, die der Christ möglicherweise zum Speisen verwendet hat. Verirre dich einmal, du einfältiger christlicher Allerweltsmenschenbruder, auf der Reise in ein jüdisches Wirthshaus, stoße dich nicht an den ungewohnten Speisen und ihren Düften und lass' dir geben, was die jüdische Küche dir bieten kann; lass' dir aber ja nicht einfallen, wie du vielleicht gewohnt bist, dein Taschenmesser hervorzuziehen und damit auf dem jüdischen Teller herumzuschneiden, denn ehe du noch damit den Teller berührt hast, macht dich der Wirth oder die Wirthin darauf aufmerksam, daß du mit deinem »trefe" Messer nicht den koscheren Teller berühren sollst. Bist du in dem schönen und edlen Wahn, mit Menschen ein Mensch zu sein, in das jüdische Gasthaus getreten, so verläßt du es nun mit dem peinlichen Gefühl, wie ein unreiner Paria am jüdischen Tische nur mit Widerwillen geduldet worden zu sein. Das schmerzt dich, aber dir gehen die Augen auf. Es fällt dir nun sicherlich ein, daß alle die Juden, mit denen du in dem freundschaftlichsten Verkehr stehst, dich noch niemals — es müßte denn ein von seinen Glaubensgenoffen selbst verachteter Reformjude gewesen sein — im Schoße ihrer Familie zu Tische geladen haben, weil deine Anwesenheit den koscheren Tisch eben verunreinigen könnte. Und nun geht dir vielleicht doch ein Licht auf, daß du klar siehst, wie sehr du dich getäuscht hast, da du den Juden für den Ausgestoßenen hieltest. Nicht die christliche Gesellschaft hat den Juden ausgestoßen, sondern der Jude hat sich selbst isolirt und zwischen sich und der christlichen Gesellschaft eine Schranke aufgerichtet." Es soll also ein Kriterium der Eintracht unter den Menschen sein, daß sie dieselben Speisen effen. Daraus folgert, daß Christen, die am Charfreitag Fleisch essen, nach der Anschauung Vergani's die Feinde ihrer eigenen Stammes- und Volksgenossen sein müssen. Die Auffassung einer rituellen Speisevorschrift als Scheidewand zwischen den Menschen ist eine überaus heitere Entdeckung. Wir können Herrn Vergani versichern, daß auch in den Familien strenggläubiger Juden sehr ordentliche Christen zu Tische geladen werden, und wenn er das Haupt der Antisemiten, Herrn Dr. Lueger, befragen will, so wird ihm dieser mit großen Vergnügen bestätigen, daß er in früheren Jahren sehr häufig in den Häusern frommer Juden sehr gut gespeist hat. Es geht Niemand etwas an, nach welcher Art jeder Einzelne seine Speise zubereiten will. Niemand wird einen Türken Haffen, weil er keinen Wein trinkt, deshalb Haffen, weil seine Religion ihm das Weintrinken verbietet, und kein anständiger Mensch wird ihn deshalb verspotten. In Wien aber, wo die Antisemitenpreffe die Bevölkerung durch Lügen gegen die Juden aufzuhetzen sucht, da dürfen ungehindert die religiösen Gebräuche einer gesetzlich anerkannten Confession dem Spotte preisgegeben werden. »Das Wort Koscher", heißt es weiter, »hat die gewaltige Kraft, das Judenthum durch die Zeiten zu tragen und die Judenschaft inmitten der Völker als ein immer fremdes Element zu erhalten. Und es hat auch diesen Zweck." Leider hatten die einstigen jüdischen Gesetzgeber nicht die Prophetengabe, den Vergani des zwanzigsten Jahrhunderts voraus zu ahnen. Sonst hätten sie die Speisegesetze vielleicht nicht erlassen oder sie den Wünschen des „Deutschen Bolksblattes" angepaßt. Bei diesem Anlaffe aber darüber zu sprechen, welch sittliche Kraft das Judenthum durch die Zeiten trägt, davor hält uns die Selbstachtung zurück. Die sittliche Kraft des Judenthums, seine ethische Bedeutung, den Grundgedanken seiner Religion, darüber werden wir mit Ernst Vergani nicht reden, weil es eine Blasphemie wäre, den Antisemiten Perlen vorzuwerfen. l 8 e g r i m. Statistik der jüdischen Handwerker in Rumänien. Bukarest. Ein gelegentlicher Correspondent übersendet uns eine sorgfältige, über die israelitischen Handwerker in Rumänien aufgenommene Statistik. Gezählt sind 18.015 Handwerker, welche mit ihren Familien einer Bevölkerung von etwa 100.000 Seelen entsprechen. Die wirkliche Summe der Handwerker dürfte, da aus verschiedenen Gründen die Zählung in einzelnen Städten unvollständig ist, 21—22.000 betragen. Unter den gezählten sind: 5 Grobtuchweber, 110 Weber, 11 Waffenschmiede, 187 Barbiere, 716 Bäcker, 220 Kummetmacher, 3258 Schuster, 32 Stickerinnen, 55 Bürstenbinder, 31 Polierer, 23 Pappemacher, 126 Hutmacher, 290 Wagner, 142 Kupferschmiede, 82 Zimmerleute, 110 Kistenmacher, 67 Zuckerbäcker, 828 Näherinnen, 59 Gelbgießer, 46 Lichterzieher, 1135 Spengler, 32 Blumenmacherinnen, 430 Schmiede, 753 Kürschner, 44 Graveure, 139 Uhrmacher, 18 Lithographen, 691 Maurer, 131 Matratzenmacher, 122 Mechaniker, 1050 Schreiner, 122 Modistinnen, 50 Passamenter, 643 Häuseranstreicher, 118 Buchbinder, 46 Seifensieder, 88 Sattler, 160 Schlaffer, 4446 Schneider, 79 Steinhauer, 129 Gerber, 176 Tapezierer, 173 Färber, 381 Küfer, 152 Drechsler, 90 Schriftsetzer, 269 Glaser. Die 18.015 Handwerker theilen sich in 13.141 Meister, 3722 Gesellen und 1152 Lehrlinge. — Von den 13.141 Meistern besitzen nur 196 fremde oder rumänische Meisterbriefe. — Von den 3722 Gesellen und 1152 Lehrlingen sind nur 39 mit Zeugniffen versehen. — 731 Meister find aus verschiedenen Gründen von jeder Steuer befreit, desgleichen 251 Gesellen und Lehrlinge, so daß die Zahl der von den Steuern Befreiten 982 beträgt — Hinsichtlich der ökonomischen Verhältnisse der israelitischen Handwerker ist zu sagen, daß 5736 Meister und 1997 Gesellen und Lehrlinge ihren Lebensunterhalt verdienen und auf keine Unterstützung Anspruch machen können. Fügt man zu diesen beiden Elasten, die zusammen 7733 Personen ausmachen, die 982 Steuerfteien hinzu, so sind es (von den 18.015) 8715 Handwerker, die eines Beistandes nicht bedürfen. Die übrigen 9300 setzen sich alsdann zusammen aus 1. 2681 Meistern und 925 Gesellen, die theilweiser Hilfe bedürfen, 2. aus 4008 Meistern und 1686 Gesellen und Lehrlingen, welche vom Tage an, da das neue Gesttz in Kraft treten wird, der dauernden Unterstützung bedürftig sind. Die jüdischen Berliner Anwälte. Die Festnummer des „Juristischen Literaturblattes" zum 26. deutschen Juristentag, der am 10. September in Berlin zusammentrat, enthält u. A. einen Aufsatz »Die Berliner Anwaltschaft" von Justizrath Dr. I. S t r a n z, dem wir folgende Stellen entnehmen: »Bekannt sind die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, die dem Eintritt jüdischer Affefforen in den Verwaltungsdienst und seit einigen Jahren auch in die richterliche Laufbahn entgegengestellt werden. Was bleibt nach jahrelangem Warten, nach unverdienten Zurücksetzungen Anderes übrig, als die Flucht in die Advocatur! Sie, welche eine Pflanzstätte der richterlichen Beamten sein müßte, wird umgekehrt künstlich zu einem Sammelbecken anderweitig zurückgestoßener Kräfte gemacht. Man beklagt die Ueberfluthung der Großstädte, namentlich Berlins, mit jüdischen Anwälten und führt doch diesen Zustand selbst herbei. Auch die Art und Weise, in welcher das Notariat verliehen wird, ist geeignet, die Stellung der Anwaltschaft in der Reichshauptstadt zu gefährden. Geschieht doch Verleihung und Versagung für Berlin, wie auch für andere Großstädte nach konfessionellen Gesichts»