Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 34 (22.8.1902)
- Date
- 1902-08-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 556 Dr. Bloch's Wochenschrift' srr. 34 Heranziehung der Budapester Cultusgemeinde, auch ihrerseits diese Action zu Gunsten der rumänischen Juden zu unterstützen, dies und noch vieles Andere bezeugen urkundlich unsere Thätigkeit. Die in Büchern, Broschüren, Flugschriften und Artikeln nachdrücklich und unausgesetzt geführte Campagne gegen das ebenso alberne als nichtswürdige Ritualmordmärchen hat von uns in vielen Fällen die erste Anregung und immer thatkräftige Förderung und Unterstützung nach jeder Richtung hin empfangen. Wir erwähnen beispielsweise unsere thatkräftige Förderung der czechischen Uebertragung und Verbreitung des Strack'schen Buches »Blutaberglaube". Auf unsere Veranlassung hat auch einer unserer hervorragendsten jüdischen Gelehrten in einer höchst bedeutsamen wissenschaftlichen Polemik — die allerdings nicht in die Oeffentlichkeit gelangen sollte — verschiedentliche, mitunter höchst bedenkliche Ausführungen deutscher Theologen auf das Glänzendste wiederlegt, Jrrthümer berichtigt, die Anerkennung der Wahrheit herbeigeführt und auf diese Weise gewiß nicht zu unterschätzende Gefahren beseitigt. Wir haben, durch dankenswerthe Zuschriften von da und dort hiezu aufgefordert, die Aufmerksamkeit der competenten Behörden wiederholt auf verschiedene zum Hasse gegen die Juden und zu deren Boycottirung aufreizende Artikel in den Provinzblättern gelenkt, und zwar unter Hinweis aus die gefährlichen Folgen, welche diese Hetze bereits nach sich gezogen hat. Wir haben, uns anschließend den sehr intensiven Bemühungen der Prager Cultusgemeinde und der dortigen Chewra- Kadischa, mehrfachen Actionen affistirt, um zu verhindern, daß an eine der historisch bedeutsamsten Erinnerungsstätten des Judenthums, an den altehrwürdigsten Prager jüdischen Friedhof, Hand angelegt werde. Wir haben auch in Audienz bei Sr. Excellenz dem Herrn Cultusminister sowie auch bei anderen maßgebenden Persönlichkeiten vorgesprochen und uns bestrebt, dahin zu wirken, daß die bedeutenden, von großer Opferwilligkeit zeugenden Anerbietungen, welche von jüdischer Seite in Prag gemacht wurden, um diese atthistorische Culturstätte unberührt zu erhalten, geneigtes Gehör finden mögen. Es wurde zwar eine nochmalige Berichterstattung eingeholt und hiedurch ein Aufschub erzielt, aber am Ende leider kein thatsächlicher Erfolg erreicht. Um einer Mittelschule einen bestimmten Bauplatz zuzuweisen, die gewiß ebenso gut auf einer anderen zur Verfügung stehenden Stätte, auf welche die competenten Organe aufmerksam gemacht wurden, hätte erbaut werden können, wird der altehrwürdige jüdische Friedhof demnächst zu einem beträchtlichen Theil abgeräumt werden. Inwiefern hierdurch auch allgemeine, aus culturhistorischen Momenten sich ergebende Interessen der Prager Stadtgemeinde überhaupt in Mitleidenschaft gezogen wurden, entzieht sich unserer Beurtheilung, aber bezeichnend ist immerhin der ganze Vorgang uach allen den hier angedeuteten Richtungen. Wir waren aufgefordert worden, bezüglich eines vor einem außerösterreichischen Gerichtshöfe stattfindenden Verfahrens in einem leider heute nicht mehr ungewöhnlichen Ritualmordproceffe über einen vom Gerichte nominirten Gutachter — aus Oesterreich — Auskünfte zu ertheilen. Wir waren in der Lage, dieser Aufforderung durch die Vorlage eines reichhaltigen und überzeugenden Materials zu entsprechen, welches die Berufung des erwähnten Gutachters unmöglich machen mußte. Die Vorstände verschiedener Cultusgemeinden, welche gegen verleumderische Blutbeschuldigungsanklagen — zumeist gegen Schächter oder andere jüdische Funktionäre erhoben — für diese einen Rechtsbeistand zu schaffen hatten, wendeten sich mit diesbezüglichen Ansuchen an uns. Wir waren in der Lage, in allen Fällen dem Ansuchen zu entsprechen und Rechtsanwälte zu nominiren, die selbstlos und gewissenhaft ihrer Aufgabe nachkamen. Anläßlich der im Parlament und in den antisemitischen Blättern bettiebenen Hetze gegen die Juden hat der Vorstand des »Allgemeinen Oesterreichischen Israelitischen Bundes" eine umfangreiche, durch ein reichhaltiges Materiale begründete Denkschrift ausgearbeitet und überreicht. In dieser wurde auch auf die Gefahren hingewiesen, die eine derartige ungehinderte, das Rechts- und Sittlichkeitsgefühl der Bevölkerung untergrabende Bewegung nicht nur für die Juden, sondern auch für den Staat zur Folge haben müsse und thatsächlich auch zur Folge habe. Eine Cultusgemeinde in Galizien, welche seit Jahren eine Baron Hirsch'sche Stiftungsschule anstrebt, hat sich diesbezüglich an uns gewendet. Ueber Intervention bei dem Curatorium der Baron Hirsch-Stiftung wurde uns die Zusage ertheilt, daß dem Wunsche der Gemeinde, sobald es nur dce Verhältnisse gestatten, entsprochen werden soll. Eine Anzahl von Glaubensgenossen in einer galizischen Gemeinde infolge hier nicht näher zu bezeichnender Umtriebe von der Expropriation bedroht, die ihren materiellen Ruin bedeutet hätte, wandte sich an uns wegen ihrer Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshofe. Dieselbe wurde ihnen gewährt und der von uns bestellte Anwalt hat ihre Angelegenheit selbstlos und erfolgreich vor dem Verwaltungsgerichtshofe durchgeführt. Auch in anderen Fällen, in denen sich arme Glaubensgenossen aus Galizien um die Beistellung eines Rechtsanwaltes zu ihrer Vertretung vor dem Obersten Gerichtshöfe an uns wandten, indem sie von der Ansicht ausgingen, daß in ihren Angelegenheiten das confessionelle Moment mitspielte, haben wir diesem Ersuchen willfahrt. Desgleichen sind wir Glaubensgenossen, denen es sich um die Berichtigung von verleumderischen Behauptungen in antisemitischen Blättern handelte, zur Seite gestanden. Verschiedene Cultusgemeinden, die wegen finanzieller Streitfragen untereinander die Gerichte oder die politischen Behörden anzurufen im Begriffe standen oder auch schon angerufen hatten, entschlossen sich, nachdem wir sie auf den Chilul haschem aufmerksam gemacht, den eine derartige Austragung ihrer Streitfrage bedeuten würde, auf Grund der ihnen von uns gemachten Vorschläge zur friedlichen Beilegung ihrer Angelegenheiten. Mihr^re Gemeinden in Niederösterreich, Böhmen und Mähren hatten sich mit den principiell berechtigten Wünschen betreffs einer zu erwirkenden Subvention für ihre den Religionsunterricht an Mittelschulen ertheilenden Rabbiner, sowie auch in anderen Schulangelegenheiten, beziehungsweise den Religionsunterricht betreffenden Angelegenheiten an uns gewendet. Wir haben nichts unterlassen, was zu der (in den meisten Fällen erreichten) Verwirklichung berechtigter Wünsche führen konnte. Von vertrauenswürdiger Seite wurde die Befürchtung ausgesprochen, daß in Galizien die Abschaffung der den Gemeinden zukommenden Schechita-Gebühr geplant und ihnen dadurch die Existenzmöglichkeit unterbunden würde. Man wendete sich an uns um Rath und Hilfe. Glücklicherweise ergab sich, daß jene Befürchtungen unbegründet seien. ch * * Unsere Thätigkeit erstreckte sich sonach, wie sich aus obiger Darlegung ergibt, vorwiegend auf allgemeine, die gesammte Judenschaft in Oesterreich betreffende Angelegenheiten, Abwehr der auf den verschiedenen Gebieten gegen sie gerichteten Angriffe, Hilfeleistung in Fällen, in denen wir angerufen wurden rc. Wir sind uns aber dessen wohl bewußt, daß hiemit die statutarischen Aufgaben des Bundes lange nicht erschöpft sind, und ohne uns auf eine Aufzählung derselben an der Hand des Statuts einzulassey, fügen wir die Versicherung bei, daß wir sie im Auge behalten und uns, sowie es Zeit, Umstände und insbesondere die uns zur Verfügung stehenden Mittel gestatten, denselben nachzukommen bestrebt sein werden. Wir bitten Sie demnach, die Thätigkeit des »Allgemeinen Oesterreichischen Israelitischen Bundes" auch ferner mit Ihrer freundlichen Unterstützung zu begleiten, an denselben in allen Angelegenheiten, die in dessen Wirkungskreis fallen, heranzutreten und ihm auch Ihre geschätzten Anregungen zur Verfügung zu stellen. Wien, im Juli 1602. Der Vorstand des »Allgemeinen Oesterreichischen Israelitischen Bundes" Unterrichtstage«. ii. Im vorigen Artikel habe ich zugegeben, daß ein wirklich ersprießlicher hebräischer Unterricht immerhin nur für einen Theil unserer Jugend möglich wäre, wenn ich mir auch diesen Theil bei einer guten Unterrichtsmethode erheblich größer denke, als man anzunehmen geneigt fein dürfte. Jedenfalls aber läßt sich nicht in Abrede stellen, daß m an in erster Reihe für die weibliche Jugend und dann auch für die große Zahl der nicht genügend sprachbegabten Knaben einen Ersatz für die Kenntniß der hebräischen Sprache suchen muß. Außerdem ist ja klar, daß das Judenthum kein philologisches Studium ist; die Kenntniß der hebräischen