Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 33 (15.8.1902)
- Date
- 1902-08-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 33 Dr. Bloch's Wochsnschrifk. Seite 545 bau sich als Landeskinder bethätigen wollen. Wir finden die Juden in der Armee und sie haben sich in dieser als hingebungsvolle Vaterlandsvertheidiger bewährt. So sieht es also in Wirklichkeit mit der Verdrängung des nationalen Elementes aus. Aber nehmen wir den Fall, 250.000 Menschen wären im Stande, fünf Millionen zu depossediren. Folgt nicht daraus, daß diese fünf Millionen Menschen gewisse Eigenschaften haben, welche sie als unfähig erscheinen lassen, sich im Besitz zu erhalten, und werden etwa diese Eigenschaften verändert, wenn man die 250.000 besseren Elemente austreibt? Wäre es nicht ehrlicher und rationeller, an der Verbesserung der Race und der Sitten der sogenannten Eingeborenen zu arbeiten, als die Rechtsungleichheit zum constitutionellen Princip zu erklären? So verlogen die Prämisse ist, daß die Juden sich in den Besitz der fünf Millionen Rumänen hätten setzen können, so falsch ist auch die Schlußfolgerung, daß sie die Volkssouveränetät, die auf dem Census basirt, hätten an sich zu reißen vermögen. Der Versuch, das Princip der Rechtsungleichheit auf nationale und wirthschaftliche Motive zu basiren, ist sonach als ein vollständig mißlungener zu erklären, und es bleibt nichts übrig, als confessionelle Unduldsamkeit. Diese steht aber mit den in den europäischen Gesetzen noch geltenden Principien in Widerspruch, und Rumänien hat sich nicht nur mit seiner Gesetzgebung außerhalb der europäischen Civilisation gestellt, wenn es an angeblichen constitutionellen Grundsätzen festhält, sondern es hat hiedurch auch die Bedingungen seiner Anerkennung als selbstständiges Staatswesen unerfüllt gelassen. A. Wiener. (Korrespondenzen. Wohnungsnachweisämter der Commune Wien. Anfangs dieses Jahres hat die Wiener Commune versuchsweise im IV. und V. Wiener Bezirke städtische Wohnungsnachweisämter eingeführt, die nun in allen anderen Bezirken errichtet wurden und mit Ersten dieses Monats ihre Thätigkeit begonnen haben. Die neue städtische Institution, welche darauf hinzielt, die bisher in privaten Händen befindliche Wohnungsvermittlung zu besorgen, wird sich noch zu bewähren haben, denn die Wiener Communalverwaltung ist ein so schwerfälliger und complicirter Apparat, daß angenommen werden kann, er werde nicht die nöthige Fixigkeit zu entwickeln vermögen, die eine Wohnungsvermittlung erfordert. Den derzeitigen Machthabern in der Wiener Communalverwaltung war es offenbar auch nur darum zu thun, die WienerHausbesitzer zu captiviren, deren gewichtige Stimmen man bei den bevorstehenden Wahlen unbedingt benöthigt, um auch weiters die Macht in Händen zu behalten. Die Wohnungsvermittlung, von der Commune mit geringfügigen Kosten besorgt, ist eine sehr schöne Einrichtung, verträgt sich jedoch nicht mit den antisemitischen Tendenzen, von welchen man sich auf Schritt und Tritt im Palais am Franzensring leiten läßt. Eine communale Institution muß uoleus volens Jedermann ohne Unterschied der Confession zugänglich sein. Man darf denjenigen, der eine communale Einrichtung zu benützen die Absicht hat, nicht erst fragen, welcher Confession er angehört; es ist daher ganz und gar unthunlich, einen Juden von der Benützung auszuschließen. Aber auch die arischen Hausherren würden entschieden Einspruch dagegen erh ben, wenn die communalen Wohnungsnachweisämter ihnen die Wohnungsvermittlung mit einer jüdischen Partei durchzuführen ablehnen wollten, denn die jüdischen Wohnungsmiether sind es gerade, von welchen die arischen Hausbesitzer die höchsten Wohnungsmiethen zn erreichen vermögen, da der Jude aus sanitären und familiären Rücksichten großen Werth auf eine comfortable Wohnung legt. Jede communale Einrichtung, die, weil sie aus öffentlichen Mitteln erhalten wird, allgemein, daher auch Juden zugänglich sein muß, ist so recht geeignet, die Hohlheit, den Blödsinn der .Judenhetze" zu documentiren und den widersinnigen Antisemitismus ad absurdum zu führen. Man kann den Juden nicht verweigern die Aufnahme ihrer Kinder in den öffentlichen Volksschulen, man kann ihnen weiters nicht die Benützung der im Betrieb der Gemeinde stehenden Berkehrsanstalten versagen. Chicaniren, drangsaliren und cujoniren kann man freilich den Juden, namentlich wenn er den unteren socialen Schichten angehört, wenn er ein armer Teufel ist, der im Kampf des Lebens unter Bitternissen den Lebensunterhalt erwirbt, aber ex officio müssen sich ihm die geschworensten, erbittertsten Judenhetzer in der communalen Verwaltung unweigerlich dienstbar erweisen. Die hohen Behörden verhalten sich gegenüber dem antisemitischen Regime in der Wiener Communalverwaltung möglichst nachsichtig, das Auge des Gesetzes wacht nicht, wenn den Juden Unbill, Unrecht zugefügt wird; soweit kann die Sympathie jedoch nicht gehen, den Lueger, Strobach, Geßmann et tutti quanti zu gestatten, die Juden von der Benützung, von dem Genuffe der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen communalen Einrichtungen auszuschließen. Man sollte meinen, daß die Würdigung dessen geeignet sein könnte, auch den verbohrtesten und verbissensten Judenfresser zur Besinnung zu bringen, namentlich aber die derzeitigen Machthaber der Wiener Communalvertretung zur Vernunft, zur Raison zu bringen, die jedem nüchtern Denkenden dahin führen müssen, daß die höchste Stupidität darin zum Ausdrucke gelangt, wenn der Mitbürger seiner Confession, seiner Race wegen feindselig, gehässig und differenzirend behandelt wird. Eduard Beer. Wien. Das officielle Zionistenorgan meldet: .Nach zehntägigem Aufenthalte in Constantinopel find die Herren Dr. H e r z l, Präsident des Zionisten-Congreffes und D. Wolfssohn, Präsident des Jewish Colonial Trust, zurückgekehrt. Die Herren Dr. Herzl und Wolffsohn waren am 22. Juli nach Constantinopel gefahren; Dr. Herzl hatte eine telegraphische Einladung Sr. Majestät des Sultans erhalten. Er wurde mit der größten Auszeichnung behandelt und war während der ganzen Dauer seiner Anwesenheit Gast des Sultans. Die Verhandlungen wurden von türkischer Seite diesmal durch Se. Hoheit den Großvezier Said Pascha, sowie durch Ihre Excellenzen den ersten Secretär des Sultans Tahsin Bey, den Ober-Zeremonienmeister und Dragoman des kaiserlichen Divans Ibrahim Bey und den Kämmerer des Sultans Aarif Bey, geführt. Herr Dr. Herzl hatte zwei lange Conferenzen mit dem Großvezier und jeden Tag im Mdiz-Kiosk eingehende Besprechungen mit den Vertretern des Sultans. Für den Sultan arbeitete Dr. Herzl in diesen Tagen mehrere Exposes in französischer Sprache aus und ließ sie durch seinen eigenen Uebersetzer in das Türkische übertragen, worauf sie dem Sultan unmittelbar vorgelegt wurden. In diesen Exposes führte Dr. Herzl den Standpunkt der Zionisten aus und formulirte die Bedingungen der jüdischen Ansiedlung in einem zusammenhängenden Theile von Palästina und in noch anderen Gebieten Kleinasiens auf der Grundlage eines Charters. Diese Präpositionen wurden von türkischer Seite in Erwägung gezogen. Der Sultan ließ durch seine Vertreter zunächst seine vollen Sympathien für das jüdische Volk erklären, aber die Zugeständnisse, die Se. Majestät einer jüdischen Ansiedlung zu machen sich bereit erklärte, konnten nicht als ausreichend nach unserem zionistischen Programm erkannt werden. Die Verhandlungen sind somit auch diesmal ohne Resultat geblieben. Indessen ließ der Sultan Herrn Dr. Herzl seiner Achtung und Sympathie versichern. Die Verbindung ist keineswegs abgebrochen. Wir dürfen vielmehr hoffen, daß der Bortheil, welchen eine geordnete und rechtlich gesicherte Anfiedlung der Juden nach unserem Programm bedeutet, von der türkischen Regierung noch in vollem Umfang eingesehen werden wird. Für