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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-08-08 · 32 (8.8.1902) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
32 (8.8.1902)
Date
1902-08-08
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 32 Dr. Bloch's Wochvnschrrfk. Seite 523 Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die Geschwornen im Raths st überl. — Ein Telegramm an Dr. Lueger. — Die biedere deutsche Art. — Judenhetze in Karlsbad. — Die Sittlichkeit in der Stadt und auf dem Lande. — Die Hyänen des Antisemitismus.) Die moralische Verwilderung, die der Antisemitismus in Wien herbeiführt, die Verwirrung aller Rechtsbegriffe, die Trübung des Rechtsgefühls, die ihm zu verdanken ist, können gar nicht drastischer dargethan werden, als durch die corporative Kundgebung der Geschwornen der Juli-Session, die nach Beendigung ihrer Function unter Führung des gleichfalls der Geschwornenbank angehörenden antisemitischen Gemeinderathes Gräf sich im »Rathsstüberl" des Wiener Rathhauskellers versammelten, um, wie das »Deutsche Volksblatt" meldet, „nt freundschaftlichster Weise von einander als Gerichtspersonen Abschied zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit wurde auf Antrag des Geschwornen Quinz an den Bürgermeister Dr. Carl Lueger nach Karlsbad ein herzliches Telegramm mit dem Wunsche besten Curerfolges abgesendet. Hiezu bemerkt die »Wiener Allgemeine Zeitung": »Nach dieser Meldung möchte man glauben, das Institut der Geschwornen sei in Wien eine Art Vereins- Verband, ein Club von Leuten ähnlicher Gesinnung und ähnlicher Interessen. Aber nach dem Gesetze soll das Geschwornengericht ja das gerade Gegentheil einer zunftmäßigen Vereinigung Gleichgearteter sein. Zweck und Sinn der Geschwornen-Judicatur ist es ja, Recht von Männern aus verschiedensten Lebens-Sphären und Berufen sprechen zu lassen; ein Tribunal richten zu laffen, dem jede Einseitigkeit abgeht, das von möglichst vielen Standpunkten aus den Rechtsfall betrachtet und so, einander ergänzend und corrigirend, Fehlerquellen der Urtbeile möglichst auszuschließen im Stande ist. Und nun sieht man plötzlich, daß Wiener Geschwornengerichte eine Körperschaft darstellen, deren Sympathien von vornherein nach einer bestimmten Richtung überstark entwickelt sind. Wie denkt man sich, daß Geschworne, welche mit Glückwünschen für den Dr. Lueger ihre Thätigkeit beginnen und beenden, unvoreingenommen urtheilen sollten, wenn etwa politische Gegner dieses Dr. Lueger vor ihrem Richterstuhl erscheinen? Gewiß wird kein Geschworner seine politische Ueberzeugung über seinen Geschwornen-Eid stellen, aber es ginge wirklich über die normale seelische Widerstandskraft eines Menschen, sich von den starken und mit Eifer gepflegten Sympathien, die ihn im civilen Leben ganz beherrschen, gerade dann frei machen zu können, wenn er in einer den Gegenstand seiner Sympathien betreffenden Sache entscheiden soll. Die Wiener Geschwornen, welche als feierlichen Schluß ihrer richterlichen Thätigkeit Glückwunschtelegramme an Dr. Lueger absenden, können in Processen localpolitischer Natur nicht als unbefangen gelten. Wie sollten sie Verständniß haben etwa für einen strammen Schönerianer, der wegen Ehrenbeleidigung klagt, weil ihn ein christlich-sociales Blatt beschimpft hat? Wie sollten sie ein Vergehen in solcher That erblicken, die ihrem Geschmack und ihrer eigenen Meinung doch ganz entsprechend sein muß? Es hätte auch jeder Christlich-Sociale das Recht, eine Geschwornen-Jury als besangen abzulehnen, die in ihrer Eigenschaft als Jury etwa Huldigungsdepeschen an Herrn Schönerer abgehen ließe. Die Behaglichkeit, mit der das »D. V." von dieser curiosen Geschwornen-Feier im Rathhauskeller berichtet, zeigt, wie völlig ihm der Blick für die Ungeheuerlichkeit der Thatsache abgeht, daß Geschworne in dieser ihrer Eigenschaft als Geschworne — also in der Eigenschaft der Unparteilichen par exeellenee — sich als Parteimänner documentiren." Wer nur irgendwie von der hehren Bedeutung des Geschwornenamtes eine Ahnung hat, wird sich mit diesen Bemerkungen der »Wiener Allgemeinen Zeitung" vom Anfang bis zum Ende einverstanden erklären. Die corporative Kundgebung der Geschwornen erscheint umso tadelnswerther, als sie ja thatsächlich in die Lage gekommen wären, über die Ehrenbeleidigungsklage des von ihnen antelegraphirten Dr.Lueger gegen den Fleischhauer Jedek zu entscheiden. Das »Deutsche Bolksblatt" meint, die Kundgebung der Geschwornen sei kein Anlaß, Betrachtungen über die Unparteilichkeit der Geschwornengerichte anzustellen. Eher hätte man hiezu ausreichende Gelegenheit bei jüdischen Geschwornen, deren Unparteilichkeit mit Rückficht auf den ihnen innewohnenden ausgeprägten rassenhasten Gemeinfinn mit Recht in Zweifel gezogen werden kann." Es ist durchaus nichts Neues und kann füglich gleichgiltig sein, ob das »Deutsche Bolksblatt" den Juden irgend ein Verbrechen mehr oder weniger andichtet. Allein damit, daß es ohne jeden sachlichen Grund die jüdischen Geschwornen verdächtigt und im weiteren Verlaufe den Verfasser der oben citirten Bemerkungen einen »Judenbuben" nennt, kann es die schweren Bedenken nicht beseitigen, welche die Handlungsweise der Geschwornen der Juli-Session hinsichtlich der Reinhaltung der Rechtspflege von parteipolitischer Agitation Hervorrufen muß. Diese Bedenken werden vielmehr durch die Ausführung, mit welcher das Antisemitenblatt die Haltung der Geschwornen zu vertheidigen glaubt, gesteigert. Es sagt nämlich: »Die Geschwornen, die sich kürzlich im Rathhauskeller ein Stelldichein gegeben haben, haben, so lange sie Geschworne waren, die Pflichten ihres Amtes gewiß aufs Peinlichste erfüllt. Das liegt so einmal im biederen deutschen Charakter — dafür hat der jüdische Schmock natürlich kein Verständniß. Wenn sie dann, nachdem sie ihrer Geschwornenpflicht Genüge geleistet haben, sich im privaten Kreise versammeln und ihrem Zugehörigkeitsgefühl zu einer Partei durch die Abfindung eines Begrüßungs-Telegrammes an deren Führer Ausdruck geben, so geht das Niemanden etwas an." Der Affe, der seinem Herrn eine Fliege von der Nase vertreibt und ihn dabei todtschlägt, hätte die Inschutznahme der Geschwornen vor einem berechtigten Tadel nicht plumper und nicht dümmer betreiben können, als der Ernst Bergani. Aerger hätte er die Geschwornen gar nicht compromittiren können, als durch die ausdrückliche Erklärung, der Zweck des Telegramms sei nicht vielleicht der gewesen, den Bürgermeister der Stadt Wien zu begrüßen, in deren Rathhauskeller sie soeben eine gesellige Zusammenkunft abhalten und dem in Karlsbad weilenden Oberhaupte der Stadt Wien eine glückliche Cur zu wünschen. Diese vielleicht weniger bedenkliche Deutung ist nach der Angabe des Antisemitenblattes gänzlich ausgeschlossen. Ausdrücklich wird uns gesagt, sie haben dem Zugehörigkeitsgefühl zu einer Partei durch Begrüßung des Führers Ausdruck gegeben. Darin liegt ja die Tactlofigkeit, die der Herr Gemeinderath Gräf begangen und zu welcher er die übrigen Geschwornen, die im Rathsstüberl nicht in der Stimmung sein mochten, ihren Schritt zu überlegen, verleitet hat. Nicht als Privatmänner find sie dort beisammen gewesen, nicht als einfache Tischgesellschaft, sondern als Geschworne; dieses Amt hatte sie ja zusammengeführt und von diesem Amte nahmen sie soeben Abschied. Die allergewöhnlichste Schicklichkeit, das allerprimitivste Rechtsgefühl hätte ihnen sagen müssen, daß sie, wenn sie schon das dringende Bedürfniß haben, ihrer Parteizugehörigkeit Ausdruck zu geben, dies bei einer anderen Gelegenheit, wo sie wirklich nur Privatmänner find, thun können. Corporativ als Geschworne der Juli-Session saßen sie im Rathsstüberl, und in dieser Eigenschaft mußten sie vor einer Parteikundgebung sich hüten. Sie hätten sich sagen müssen: Heute geben wir unserer Zugehörigkeit zur antisemitischen oder christlich-socialen Partei Ausdruck, und wenn uns auch Niemand zumuthen darf, daß wir deshalb wissentlich ungerecht hätten urtheilen können, so wird man doch sagen, daß wir mit vorgefaßten Meinungen, erfüllt von gewissen, unsere Ueberzeugung unwiderstehlich beeinflussenden Ansichten, den Schwurgerichtssaal betreten haben. Gerade den Dr. Lueger dürfen wir, die wir hier ja nicht zufällig, sondern nur aus dem Anlässe zusammengekommen sind, weil wir Geschworne waren, nicht corporativ begrüßen, weil wir die unparteiischen Richter zu sein berufen waren und Herr Dr. Lueger ein P a r t e i führer ist, und weil er überdies in seiner eigenen Angelegenheit sich vor unser Forum gewendet hat. Und wenn wir heute den Doctor Lueger begrüßen, so wird vielleicht eine nächste Jury wirklich den Führer irgend einer anderen Partei begrüßen. Soll und darf denn wirklich auch die Stätte des Rechtes und die Institution der Geschwornen zum Mittelpunkte und zum Schauplatze parteipolitischer Agitation gemacht werden?" Das Alles haben die Geschwornen nicht bedacht. Wenn aber das Antisemitenblatt sagt, es sei biedere deutsche Art, seine Pflicht als Geschworner zu erfüllen, so ist das eine unsägliche Albernheit. Als Geschworner seine Pflicht zu erfüllen, das ist weder »bieder" noch »deutsch"; das ist allgemein menschlich und selbstverständlich. In allen Ländern und bei allen Völkern, bei denen das Richteramt den Geschwornen obliegt, find diese bestrebt, die Wahrheit zu

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