Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 32 (8.8.1902)
- Date
- 1902-08-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Sette 622 Dr. Vloch's Wochsnschrifk. Nr. 32 Menschen auf allen Punkten der Erde unausgesetzt laut und dröhnend ihr Menschenrecht fordern, schaffen wir einen C o n g r e ß für die Verfolgten in Rumänien. Mit der rein charitativen Behandlung dieser Frage kommen wir nicht mehr vorwärts. Die Anwendung des neuen Gewerbegesetzes in Rumänien wird eine Katastrophe Hervorrufen, welcher die Judeuschaft mit ihren materiellen Mitteln nicht mehr gewachsen ist. Die Expatriirung der bedrängten Glaubensgenoffen ist ein Palliativ, welches gerade in dem Augenblicke versagen wird, in welchem die Hilfeleistung nicht nur Hunderten und Tausenden, sondern Hunderttausenden wird gewährt werden müffen. Das Heil liegt einzig und allein in der Möglichkeit, durch einen Druck der ganzen gebildeten Welt die rumänische Regierung zu einer Aenderung ihrer Politik zu zwingen. Das Beispiel von Muth und Energie, welches die Judenschaft durch eine Bereinigung all' ihrer Kräfte bieten würde, würde die ehrlichen, anständigen, von wahrer Menschenliebe durchdrungenen Elemente aller Völker veranlaffen, ihre Stimmen mit den unserigen zu vereinigen. Wir wiederholen: Wer mit der kühlen Leidenschaftslosigkeit der europäischen Diplomatie rechnet, der verrechnet sich. Die selbstischen Jntereffen der einzelnen Staaten werden immer stärker sein als alle Sentimentalitäten. Aber eine Agitation, welche zielbewußt und consequent durch die ganze Welt getragen wird und die Völker in ihrem innersten Empfinden aufrüttelt, muß auch schließlich von Jenen beachtet werden, denen die Politik nichts anderes ist als der Inbegriff kleinlicher und zünftiger Diplomatenkniffe. Englisches Wrtheil gegen Rumänien. Von Rumänien war in der letzten Woche viel die Rede. Die Reise des rumänischen Königspaares nach Europa gab dazu Gelegenheit, und alle im officiösen Solde stehenden Organe, die freiwilligen und die unfreiwilligen, haben sich beeilt, ihren Katzenbuckel zu krümmen und sich nach großherzoglich Gerolstein'schem Recept zu bücken, immer tiefer zu bücken und nicht blos den wirklichen Verdiensten des Königs und der Königin von Rumänien Weihrauch zu streuen, sondern zugleich dem rumänischen Volk Lobhudeleien entgegen zu bringen, die einem ehrlichen Menschen die Schamröthe in die Wangen treiben, ein ehrliches Volk, das feiner Schwächen sich doch bewußt sein muß, zwingen müßten, mit Verachtung derlei unverdientes Lob von sich zu stoßen. Freilich hat ein solcher Officiosus, der allerdings nicht wenig naiv ist, das Geständniß gemacht, daß man den rumänischen Schandthaten gegenüber ein Auge zudtücken müsse, weil man mit dem Preise der Nichteinmischung in „innere" Angelegenheiten die politische Anhänglichkeit und das ruhige Verhalten bezahle. Dieser unerfahrene Soldschreiber hat eben übersehen, daß das, was er innere Politik nennt und wozu seine Brotgeber schweigen, gar nicht Gegenstand einer inneren Frage sein könnte, wenn die Siguatarmächte des Berliner Vertrages ihre Pflicht erfüllen und auf die Einhaltung der von Rumänien übernommenen Verpflichtungen drängen würden. Die Frage der Gleichberechtigung aller Bewohner Rumäniens ohne Unterschied der Race und des Glaubens ist durch einen Wettvertrag zugesichert; indem Rumänien diese Gleichberechtigung mtt Füßen tritt, verletzt es diesen Vertrag, und ein solches Vorgehen ist nie und niemals Sache der inneren Politik. In die Lobeshymnen der officiösen Blätter hat sich aber ein Mißton eingeschlichen, der den Rumänen viel schmerzlicher in die Ohren gelungen haben muß, als ihnen das „Anstrudeln" settens der Officiösen wohl gefallen haben mochte. Am Tage, bevor das rumänische Königspaar, von dem Hosiannah der Soldschreiber begrüßt, in Wien einzog, widerhallten die Mauern dieser Stadt von den Klagen armer rumänischer Juden, welche durch die menschenmordende rumänische Gesetzgebung, durch die brutale Willkür der Behörden, durch die Rohheiten des hohen und niederen rumänischen Pöbels gezwungen wurden, ihre alte Heimat zu verlassen, von den Gräbern ihrer Familien Abschied zu nehmen, ihrer Arbeit zu entsagen, den mit ihrem Schweiß und ihrem Blut gedüngten Boden Fremden zu übergeben, in die weite Wett zu wandern, ein neues, besseres Vaterland zu suchen. Nicht freiwillig gehen sie, nicht allgemeiner Landesnoth entweichen sie — nein, gezwungen kehren sie dem Lande den Rücken, dem sie ihre Dienste, ihre Treue geweiht hatten. Von ihren Klagen widerhallt ganz Rumänien, ihr Jammer wird auch hier laut — aber zu den Ohren des Königspaares dringt der Schmerzensschrei nicht, die rumänischen Staatsmänner hören ihn nicht oder verleugnen ihn, das rumänische Volk ist halsstarrig und stocktaub. Diese Hilferufe wären ein ganz anderes Präludium zur Begrüßung der Gäste, als die Jubelhymnen der Soldschreiber. Haben auch die Rumänen ihre Ohren verschlossen, und wenngleich die Diplomaten des Dreibundes und des Zweibundes ihr Kind verlassen undgeduldig zusehen, daß Loch auf Loch in den Berliner Vertrag gerissen wurde, die Rumänen können dennoch nicht mehr sagen, daß Europa ihre Gewaltthaten stillschweigend gutheißt. Wie der Drommetenton am Tage des Weltgerichts dem Sünder schmetternd an die Ohren dringt und ihn mit Zagen und Angst erfüllt, so mußte den Rumänen die Antwort in die Ohren dröhnen, die der englische Unterstaatssecretär Lord Cranborne im offenen Parlamente auf eine Anfrage gab, wie die englische Regierung das Verhalten Rumäniens mit Bezug auf den Artikel 44 des Berliner Vertrages beurtheile. Mit einer Ehrlichkeit und Offenheit, die würdig iu der großen Traditionen des Rechts und der Freiheit, deren Hort England war und ist, hat der Minister nicht blos geradeheraus gesagt, daß Rumänien den Berliner Vertrag nicht erfüllt hat, sondern auch die trostreiche Versicherung gegeben, daß die englische Regierung diese Frage, die sie bereits bei der rumänischen Regierung zur Sprache gebracht hat, auch strnerhin verfolgen werde. Die anderen „verbündeten" Staaten sind machtlos dem kleinen Rumänien gegenüber und lassen sich die Fußtritte gefallen, die dem Berliner Vertrage von dem kleinsten Königreiche versetzt wurden, das „isolirte" England aber ist stark genug, da es um Niemandes Gunst buhlt und Niemandes Ungunst fürchtet, sich des verletzten Rechtes anzunehmen. Wir geben uns deshalb keiner Täuschung hin, als ob dadurch allein schon die Gekränkten in ihr Recht eingesetzt wurden. Dennoch müssen wir unserer Befriedigung Ausdruck geben, daß der Appell, den gerade wir speciell an Englands Staatsmänner wiederholt gerichtet haben, nicht ungehört verhallt ist. Der materielle Effect der englischen Verurtheilung Rumäniens mag noch kein sichtbarer sein, der moralische ist vorhanden und wird früher oder später auch praktisch zur Geltung kommen. Das Recht und die Wahrheit haben in diesem Urtheil gesiegt über Lüge, Heuchelei und Wohldienerei, über politische Unehrlichkeit, über die Käuflichkeit, mit der das Schweigen von Großmächten gewonnen wird, wie über die widerlichen Katzenbuckeleien der Soldschreiber. Das ist der wahre Sinn des Ausspruches des Lord Cranborne. England, das in Südafrika „gleiches Recht für Alle" ohne Unterschied der Sprache, der Race, des Glaubens proclamirt und sich mit diesem großherzigen Programm die Feinde zu Freunden macht, wird auch in Europa dafür Sorge tragen, daß das Wortseiner Staatsmänner, die Unterschrift, die es auf einen Vertrag gesetzt, nicht zum Gespötte werde. Wenn auch alle Anderen gute Minie zum bösen Spiele machen, England nicht. England hat den wort- und Vertragsbrüchigen Rumänen die Wahrheit gesagt, und dieser Ton wird ihnen so lange in die Ohren klingen, bis sie Menschlichkeit gelernt haben werden. A. Wiener,