Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 31 (1.8.1902)
- Date
- 1902-08-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 518 Dr. Bloch's Wochenfchrifi. Nr. 31 Neue Kuchee. Wird das Gute belohnt? Erläuterung zur Lehre des Antlgonos aus Socho. Aus einem Cyklus von Vorträgen über die „Sprüche der Väter*, gehalten in der Synagoge des Vereines „Liwias Chen*, von Rabbiner Dr. Armand Kaminka. Vom Vorstande des Vereines dem Drucke übergeben. Reinertrag zum Besten der Krankenunterstützungscafse. Wien, 1902. Meine fünfundzwanzigjährige zionistische Agitation von Dr. Med. K. Lippe. Die Königsgleichniffe des Midrasch beleuchtet durch die römische Kaiserzeit. Bon Dr. Ignaz Ziegler, Rabbiner in Karlsbad. (680 S., Lex.-8°). Preis geheftet Mk. 10, geb. Mk. 12. (Breslau, Schlesische Verlagsanstalt von S. Schot tl a e n d e r.) Briefkasten. R. Den ersten Preis bei dem Wettbewerb um den besten Münchener Roman hat die Schriftstellerin Leonie Meyerhof aus Bildeck bei Frankfurt a M. für ihre Arbeit „Töchter der Zeit" erhalten. Sie schreibt unter dem Namen Leo Hildeck. K. Der Zar hat der Familie Antokolsky's telegraphisch sein Beileid ausgedrückt und den Wunsch geäußert, daß der Künstler in Rußland beerdigt werde. B. Ueber die angeborene arische Natur und die erziehlichen Wirkungen der christlichen Nächstenliebe und Civilisation belehrt ein von der „Staatsbürger-Zeitung" in Berlin abgedruckter Brief, in dem mitgetheilt wird, daß in einer Stöcker-Versammlung bei der Erörterung der Judentaufen in der Discussion ein Handwerksmeister, Vorstand eines conservativen Bürgervereines, aufstand und sagte: „Ja. meine Herrschaften, ich bin auch für das Taufen der Juden; aber wenn sie getauft werden, dann müssen sie so getauft werden, daß der Kopf fünf Minuten unter Wasser gehalten wird, sonst nicht." Dr. Victor Z.. Innsbruck. Diese „Seelenwanderung" des verantwortlichen Schriftleiters Hugo G r e i n z befremdet uns nicht im Mindesten. Jedenfalls besten Dank für Ihre Zusendung. Es wird sicherlich weite Kreise interessiren, daß Greinz aus dem unter seiner Leitung in's volksparteiliche Lager hinüberbugsirten „Tiroler Tagblatt" scheidet und in die Redaction des von Prof. Singer, Dr. K a n n e r u. A. geleiteten Journals „Die Zeit" eintritt; aber noch mehr wird es für seine zukünftigen Collegen von der „Zeit" von Interesse sein, zu vernehmen, daß Herr Greinz den gehässigsten antisemitischen Notizen aus der erzclericalen „Brixener Chronik" Gastfreundschaft gewährt, wie eine solche in der Nummer vom 22. Juli des „Tiroler Tagblatt" zu lesen ist. Dort findet man unter dem Schlagworte „Jüdische Touristen" einen offenen, von der widrigsten Gehässigkeit dictirten Bericht über eine Angelegenheit, deren Wahrheit wohl erst erwiesen werden muß. Das „Tiroler Tagblatt", dessen erster Schriftleiter eben der neue „Zeit"-Redacteur Hugo Greinz ist, macht sich mit breftem Behagen zum Dolmetsch der sonst so heftig von ihm befehdeten clericalen Presse! Was verschlägt's? Wenn man den Juden eins am Zeug flicken kann, verbindet man sich selbst mit Tod und Teufel. Noch sei hier der erste Satz jener in der „Brixener Chronik" enthaltenen und vom „Tiroler Tagblatt" reproducirten Notiz wiedergegeben. Er lautet: „Schäbigkeit und Schmutzerei sind die charakteristischen Eigenthümlichkeiten einer gewissen Menschenc l a s s e. die man nirgends gern sieht." Nun, unerfindlich bleibt es, warum Herr Hugo Greinz jetzt in eine Redaction eintritt, wo er Angehörige einer „gewiffen Menschenclasse", der die liebenswürdige „Brixener Chronik" so nette Eigenschaften zuschreibt, als Berufsgenossen um sich sehen wird. P. In dem deutschnationalen Falkenauer „Boten aus dem Egerthal" liest man unter den „Nachrichten aus Stadt und Land" folgenden gegen den Schönerianischen Abgeordneten Schalk gerichteten „Steckbrief": „Der vierunddreißigjährige Sch . . . Anton, Doctor Juris, ausgedienter Staatsanwaltslehrling, Tttularkronprinz einer Pattei, unverantwortlicher Schriftleiter und Verfasser einer Correspondenz, alter Herr beiderlei Geschlechtes, ist am 11. d. M. zufolge der am 10. d. M. beschlossenen gerichtlichen Sconttirung seiner Wahrheitsbeweise unter Mttnahme des gesummten, seiner Verwaltung anvertrauten Beweisvermögens und seiner heiligsten Pflichten gegen das deutsche Volk aus Prag geflohen und ist im Betretungsfalle in den wohlverdienten Arrest abzuliefern. Personsbeschreibung: Kopf: Katzenkopf; Bart und Haare: ä!a roi de Prusse; Zähne: zum größten Theil schon ausgebissen; Körperumfang: aufgeblasen; Fähigkeiten: ist zu Allem fähig, hervorragender Erfinder und Dichter; Bildung: eingebildet; Charakter: mandatsklebrig. Besondere Merkmale: Erzählt gerne geheimnißvolle Enthüllungen und ist ein guter Fußgänger, weil er keine Neigung zu Wolf hat. Muthmaßliche Richtung seiner Flucht: Nicht in die Nähe von k. k. Bezirks- und Landesgerichten. — Dagegen bringt die letzte Nummer der „Unverfälschten deutschen Worte" der Abgeordneten Schönerer und Jro einen langen Attikel über den ehemaligen Clubgenoffen K. H. Wolf, den „Liebling des deutschen Volkes", der folgende Schimpfereien enthält: ,,... es gibt einen Käfer — und ihm gleicht Wolff — der beim Angreifen einen übelriechenden Saft von sich läßt ..." — „. . . durch und durch fauler Apfel..." — „. . . an Wolff ist nur etwas echt, sein Schmutz nämlich, denn der — stinkt ausgiebig . . ." Der Artikel, der einen „höheren deutschen Jugendbildner" in Mähren zum Verfasser hat, schließt mit den Worten: „Pfui Teufel!" — So wird uns die Ueberlegenheit der arischen Race deutlich demonstrirt. Zur gefälligen Beachtung! Wir ersuchen diejenigen unserer Abonnenten. welche noch mit der Abonnernentsgebühr m Rückstände stnd, die zur Einhebung derselben von uns versendeten Vostuuftruge gefälligst honoriren zu wollen. Die Administration. Katharina und Lazar ' " '' -Stiftung. Am 15. October 1902 gelangen die verfügbaren Interessen der Katharina und Lazar G o l d st e i n'schen Stiftung aus dem Jahre 1901 im Betrage von 2100 L an fünf hilfsbedürftige Witwen aus dem Civilstande in der Weise zur Vertheilung, daß drei Witwen mosaischer und zwei Witwen einer christlichen Confession je der fünfte Theil dieser Interessen eingehändigt wird. Auf die Stiftung haben dürftige, im Polizeibezirke Wien wohnhafte Witwen aus dem Civilstande von nachgewiesener tadelloser moralischer Haltung, deren Ehemänner in der Zeit vom 16. Juli 1901 bis 15. Juli 1902 ohne Hinterlassung eines Vermögens gestorben sind und namentlich dem Rabbinats- und Lehrerstande angehört haben, Anspruch. Bei gleicher Dürftigkeit haben jene Bewerberinnen den Vorzug, welche die größere Anzahl unversorgter Kinder besitzen. Bewerberinnen haben ihren Gesuchen den Todtenschein des Gatten, den eigenen Geburtsrespective Taufschein, den Trauungsschein, die Geburts-, respective Taufzettel der Kinder, ein von der k. k. Polizei- Direction in Wien bestätigtes Sittenzeugniß, den abhandlungsbehördlichen Bescheid, daß die Verlassenschaft ihres verstorbenen Gatten armuthshalber abgethan wurde, endlich ein legales Armuthszeugniß beizulegen. Zur Einbringung der in der vorstehend bezeichneten Weise belegten, im Einreichungs-Protokolle der Magistrats-Abtheilung XIII zu überreichenden Gesuche wird hiemit der sj*#r 26. August 1902 als Einreichungstermin bestimmt. Auf verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen werden. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, am 14. Juli 1902. Theobald Uffenheimer’sche Gewerbestiftung. Am 28. November 1902 gelangen aus dieser Stiftung für verarmte oder arbeitsunfähige, wohlverhaltene Gewerbsleute vier Stiftplätze, und zwar zwei für Gewerbsleute christlicher Confession und zwei für Gewerbsleute israelitischer Confession mit dem Bezüge von je 200 Kronen zur Verleihung. Bei der Verleihung dieser Stiftplätze genießen ein Vorrecht: 1. Verwandte des Stifters; 2. nach Wien zuständige oder im Bezirke Leopoldstadt in Wien oder in Wien überhaupt geborene Bewerber. Die diesfälligen Gesuche sind längstens bis 25. September 1902 im Einreichungsprotokolle der Magistratsabtheilung XIII oder bei den Bezirksvorstehern des II. und XX. Wiener Gemeindebezirkes oder bei der Vorstehung der israelitischen Cultusgemeinde Wien zu überreichen und denselben die Tauf(Geburt)-scheine, der Ausweis über die Zuständigkeit,^ ein Armuths- oder Mittellosigkeitszeugniß, ferner der Ausweis über die Mitgliedschaft einer Genossenschaft, eventuell die Bestätigung der Genossenschaft, daß Bewerber sein Gewerbe wegen Arbeitsunfähigkeit zurücklegen mußte, sowie Ausweise über die Verwandtschaft mit dem Stifter beizulegen. Auf nicht gehörig belegte oder verspätet einlangende Gesuche kann feine Rücksicht genommen werden. Nur die mit einem legalen Armuthszeugnisse versehenen Gesuche sind stempelftei. Vom Wiener Magistrate am 19. Juli 1902. 7882