Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 31 (1.8.1902)
- Date
- 1902-08-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 31 Dr. Bloch's Wochenschrift. Seite 519 w 12712N N2D W1? “W Billigste Bezugsquelle für Grossisten in Gratulationskarten jeder Art in Gold- und Seidenprägung. Humoristische Drucksorten, jüdisch-historische und zionistische Ansichtskarten. I. Wiener Luxuspapier-Fabrik Leo Sperling II., Stefaniestrasse 10. Muster gegen Vorhereinsendung von 4 Kronen. INSTITUT SIMONSON Wien, l.y Werderthorgasse Nr. 12. Mädchen-Pensionat, Lehr- und Erziehungs-Institut. Privat-Btirgerschule mit Oeffentlichkeitsrecht, sammt 2 Fortbildungsclassen mit Lyceum-Lehrplan. Modernst eingerichtete Schlaf- und Lehrsäle. Gesunde Lage im Centrum der Stadt. 1130 -■ Prospecte auf Verlangen. " " Zu einer Urlaubsreise durch Tirol und Schweiz auf 2—3 Wochen sucht ein Herr (Geschäftsmann) passenden Partner. Zuschriften unter „B. ß. 125“ Wien, I., hauptpostlagernd. Israelitische Cultusgemeinde Wien. Kundmachung betreffend die Errichtung von Minjanim für die hohen Feiertage. Vom Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde wird hiemit zur Kenntniß gebracht, daß zur Errichtung temporärer Betlocalitäten für die hohen Feiertage durch Vereine und Privatpersonen im Sinne des ß 80 des Statutes der Wiener israelitischen Cultusgemeinde die Bewilligung des Cultusvorstandes einzuholen ist, und sind hiefür folgende Normen festgesetzt: 1. Die mit einem Kronen-Stempel versehenen Gesuche zur Erlangung der Erlaubnis sind bis längstens 15. August d. I. im Einreichungs-Protokolle der israelitischen Cultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock zu überreichen. Später einlangende Gesuche werden zurückgewiesen und auf nicht gehörig belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 2. Die Gesuchsteller haben für sich und die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind in dem Gesuche anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 3. An weibliche Personen wird weder direct noch indirect eine Bewilligung ertheilt. 4. Die als Betlocale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Zusicherung des Vermiethers, sowie des Hauseigeuthümers wegen der diesfalligen Verwendung schriftlich beizubringen. 5. Wohnungen und andere Locale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen b l o s für den erwähnten Zweck benützt werden. 6. In derNähe von ständigenBethäusern wird die Errichtung eines temporären Betlocales nicht bewilligt. 7. Der Vorstand beabsichtigt, den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen allmälig zu verringern, und wird daher nur im Falle thatsächlichen Bedürfnisses dieGenehmigung für eintemporäres Bethaus ertheilen. Ansuchen von neuen Bewerbern können nur unter besonders berücksichtigenswerthen Verhältnisien bewilligt werden. 8. Die Bewilligung wird den Betlocal-Jnhabern nur gegen dem ertheilt, daß dieselben der Cultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Theil der von der Behörde genehmigten Sitzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen 9. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncirung oder Plakatirung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei-Aufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Wien, im Juli 1902. Der Vorstand der israel. Cultusgemeinde. Ausschreibung. Bei dem gefertigten Tempel- und Schulverein gelangt am 15. September a. e. die Stelle eines »nbsn bjn" zweiten Cantors der zugleich «anp* sein muss, zur Besetzung. Jahreseinkommen Kronen 1000 und Emolumente. Bewerber wollen Zeugnisse der bisherigen Thätigkeit unter Angabe des Alters und Familienstandes an den Vorstand richten. Bewerber, welche in unserer Talmud-Thora-Scbule Unterricht zu ertheilen fähig sind, werden bevorzugt. Nur vom Vorstande berufene werden zum Probevortrag zugelassen, Beisespesen werden nur dem Acceptirten vergütet. Wien, im August 1902. Für den israelitischen Tempel- und Schulverein VI., Stumpergasse 42 Salo Viertel Moritz Felsenburg Schriftführer. uz5 Präses. Ein Schulleiter einer öffentlichen Volksschule in einer Provinzstadt Mährens wünscht ein die Volksschule besuchendes, jedoch körperlich und geistig gesundes Kind ans besserem Hause zur sorgfältigen Erziehung und in gute Pflege aufzunehmen. Honorar mässig, laut Uebereinkommen. Nähere Auskunft ertheilt die Administration d. Blattes. 1129 Stelle als erster Geistlicher bei der israelitischen Gemeinde in Kopenhagen. Bei der vorgenannten Gemeinde ist die Stelle eines ersten Geistlichen zu besetzen. Der betreffende Candidat muss das vollständige Babbinats- Examen abgelegt haben und würde die mit dem Amte verbundenen Pflichten in Gemässheit eines näher festgesetzten Beglements wahrzunehmen haben. Der feste Gehalt beträgt Kronen 5000.— (C. M. 5600) pro anno und hierzu kommen noch verschiedene Legatszinsen in Höhe von Kronen 1248 66 (C M. 1400) pro anno, sowie die mit dem Amte verknüpften üblichen Sporteln. Nähere gedruckte Aufschlüsse über die zu besetzende Stelle ertheilt auf Wunsch der Vorsitzende der Bepräsentanten, Herr Etatsrath Is. Glückstadt, Holmens Kanal 12, Copenhagen K, an den auch die Gesuche in Begleitung von Prüfungszeugnissen, Legitimationen und aller sonstigen erforderlichen Aufschlüsse einzusenden sind, und zwar vor dem 31. August 1902. Kopenhagen im Juli 1902. "ro Die Repräsentanten der israelitischen Gemeinde in Kopenhagen Israelitische Cultusgemeinde Wien. Z. 4952 ex 1902. Kundmachung. betreffend Koscher-Fleisch-Verkauf. Es wird Hiermit zur Kenntniß gebracht, daß ausschließlich die nachbenannten Verkaufsstellen für Koscherfleisch unter der besonderen Aufsicht des Rabbinats der Cultusgemeinde stehen: Im I. Bezirk, Ignaz Weinstein, Seitenstettengasse Nr. 3; II. HI. V. X. XIV. XVI. XX. I. Axelrad, Krummbaumgasse Nr. 2; I. Reiß, Leopoldsgasse Nr. 31; I. Reiß, Custozzagasse Nr. 3; Johann Fleischhacker, Schönbrunnerstraße Nr. 15 Bernhard Winter, Landgutgasse Nr. 21; Ernst Fuchs, Sechshauserstraße Nr. 35; Heinrich Kohn, Neulerchenfelderstraße Nr. 76; AnnaWillnervormals Weiß, Grundsteing.Nr.12; Franz Swadosch. Hofferplatz Nr. 10; Elo Kalter» Jägerstraße Nr. 18; Nur für die hiergenannten Verkaufsstellen übernimmt das Rabbinat die Verantwortlichkeit in Betreff des Kaschrus. Die Fleischbank I. Reiß, III., Custozzagasse Nr 3 steht wieder unter der Aufsicht des Rabbinates, welches daher für diesen Fleischverschleiß die Verantwortlichkeit bezüglich Kaschrus nunmehr wieder übernimmt. Wien, am 21. Juli 1902. Der Vorstsnd der israel. Cultusgemeinde Wien.