Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 30 (25.7.1902)
- Date
- 1902-07-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 490 Nr. 30 Dr. Bloch's Wockenfchrifk. Allein die Leiter des Congresies ließen sich vor Allem von der Erwägung bestimmen, daß man der türkischen Regierung die Behandlung der Finnländer durch Rußland, der Polen in Preußen und der Juden in Rumänien gar nicht in Erinnerung bringen dürfe, denn solche Facten, je bedauerlicher und trauriger sie sind, desto eher sind sie geeignet, das Verhalten der türkischen Regierung gegen die Armenier zu rechtfertigen oder wenigstens zu entschuldigen. Die Losung wurde darum ausgegeben und festgehalten, die Angelegenheit der Armenier zu isoliren, allein und gesondert zur Verhandlung zu bringen. Ihr Correspondent hatte Gelegenheit, mehreren hervorragenden Theilnehmern des Congresies seine Bedenken über die beobachtete Methode freimüthig auszusprechen. Es ist zweifellos richtig, daß eine Verquickung der armenischen Frage mit der Sache der Finnländer und der Polen der türkischen Regierung nur willkommen sein würde. Schon die bloße Discuffion solcher Fragen auf einem internationalen Congreß müßte Deutschland und Rußland verstimmen und der Regierung des Sultans den bequemen Vorwand bieten, das Verlangen nach Reformen in Armenien rundweg abzulehnen. Ganz anders verhält es sich mit den rumänischen Juden, welche gerade so wie die Armenier in der Türkei die Ausführung desBerliner Vertrages reclamiren. Wenn "man an die Türkei herantritt mit dem Verlangen, den Artikel 61 des Berliner Vertrages auszuführen, könnte es leicht geschehen, daß der türkische Staatsmann seinen Besucher mit der Frage heimsucht oder heimschickt, ob denn die christliche Regierung des Königs Carol von Rumänien den Artikel 44 des gleichen Vertrages bereits ausgeführt habe und warum die in Brüssel versammelt gewesenen Philanthropen, Publicisten und Politiker Europas sich nicht veranlaßt gesehen, vor Allem das christliche Rumänien an seine vertragsmäßige Verpflichtung zu eri n n e r n. Müffen Verträge blos von Türken gegen Christen eingehalten und respectirt werden und nicht auch von Christen gegenüber Andersgläubigen? Deutschland in Bezug auf die Polen, die russische Regierung in Bezug auf Finnland, unterstehen nicht einer europäischen Controle und haben keine besondere Verpflichtung übernommen in irgend einem europäischen Völkervertrag. Allein, wenn man die Autorität und die Rechtsverbindlichkeit des Berliner Vertrages der Türkei gegenüber anruft, so erscheint es nicht blos ungerecht und unbillig, sondern auch unklug, die Verhöhnung und Mißachtung dieses Vertrages durch die rumänische Regierung zu ignoriren. Mit dem Geschick der A r m e n i e r in der T ü rk e i wären die Juden in Rumänien glücklich und zufrieden. Nunmehr aber ist es Pflicht, das, was in Brüssel verabsäumt wurde, noch «achzuholen. Es scheint nun an der Zeit, ja dringend nothwendig, Anstalten zu treffen, einen Congreß wie jenen in Brüssel zu Gunsten der Armenier, das ist eine Zusammentretung hervorragender Menschenfreunde, Politiker und Publicisten aus allen Ländern Europas, auch zu Gunsten der verfolgten rumänischen Juden einzuberufen. Nahezu sämmtliche Theilnehmer des Brüsseler Congresies haben sich bereit erklärt, an einer solchen Veranstaltung mitzuarbeiten. Man empfindet es als einen öffentlichen Scandal. als eine Verhöhnung des Völkerrechtes, die Art wie Rumänien mit dem Artikel 44, des Berliner Vertrages umspringt. Einen solchen Congreß anzuregen und vorzubereiten, wäre eine dankenswerthe Aufgabe für die jüdische Publicistik. Z«m Prorrß Während Hilsner in der Strafanstalt zu Pankratz seine Unschuld betheuert, spricht man in Polna und Umgebung von zwei Vorkommnissen der jüngsten Zeit, die wohl geeignet sind, die Phantasie kleinbürgerlicher und bäuerlicher Elemente in heftige Erregung zu versetzen. Es gewinnt immer mehr den Anschein, als sei mit dem Spruche des Piseker Schwurgerichtes und der Urtheilsbestätigung durch den Cassationshof die Polnaer Affaire noch nicht abgethan, und als wollte die Vorsehung sich eigener und überraschender Wege bedienen, um die volle Wahrheit in diesem noch so vielfach dunklen Gerichtsdrama an den Tag zu bringen. Wir sagen die volle Wahrheit: Denn selbst angenommen, daß Hilsner an dem Morde der Agnes Hruza resp. der Marie Klima mitbetheiligt gewesen wäre, so lautet das Verdict der Geschworenen doch unzweideutig dahin, daß er Mitschuldige gehabt haben müsse, ein Fingerzeig, der den geschäftigen Gendarmerie- Wachtmeister Klenovec wohl hätte veranlassen müssen, seine Nachforschungen auch nach dem Piseker Processe mit allem Eifer fortzusetzen, statt seine Aufgaben mit der Verurtheilung Hilsner's als abgeschlossen zu betrachten. Die Vorkommnisse, von denen wir sprechen, sind auffallend genug. Bisher sind drei Genossen Leopold Hilsne r's, mit denen er intimen Verkehr pflog und in deren Kreise er sich auch an dem angeblichen Tage des Mordes auf dem Katharinenberge bewegt hatte, irrsinnig geworden. Schon die Thatsache dieser drei Jrrsinnsfälle allein mag zu denken geben, sie wirkt aber geradezu sensationell, wenn man die Umstände in Betracht zieht, unter welchen der Wahnsinn bei diesen dreien als Tagediebe, Wüstlinge und Trinker bekannten Freunden Leopold Hilsner's zum Ausbruche gelangte. Es sind dies der Kürschnergehilfe Carl I a n d a, der Glasschleifer Vincenz Z e l i n g e r und der Kürschnergehilfe Franz Jost, der Schwager I a n d a's. Der Erste, dessen Geist sich unter den sonderbarsten Erscheinungen umnachtete, war Carl Janda. Er wurde nach einem Berichte des officiellen k. k. Telegraphen-Correspondenz-Bureau vom 25. April 1899 an diesem Tage, also kurz nach Entdeckung des Verbrechens, als des Mordes an der Agnes Hruza verdächtig, in Prag verhaftet. Janda hatte vom 9. März bis 6. April 1899 in Polna geweilt. Am 1. April, dem Tage der Auffindung der Leiche, begab er sich in ein Polnaer Gasthaus und berauschte sich bis zur Besinnungslosigkeit. Wiederholt besuchte er den Ort des Verbrechens. Unter Thränen klagte er seiner Umgebung, er fürchte, daß der Mörder auch ihn tödten würde. Am 6. April reiste er nach Lieben bei Prag. Schon am 7. April bemerkte sein Quartiergeber, daß Janda sich in heftiger physischer Erregung befand. Er fand keinen Schlaf und schrie Nachts wiederholt : „Johann bei Polna, ich bitte Dich, schieß' nicht auf mich!" Der Arbeiter Jankovsky machte die Wahrnehmung, daß Janda ein besonderes Verlangen nach Zeitungsnachrichten über den Polnaer Mord trug. In der Nacht vom 7. auf den 8. April ergriff er eine Hacke, kroch auf das Dach des Nachbarhauses, von wö er sich herabstürzte, ohne sich erheblich zu verletzen. Er wurde zur Polizei gebracht, wo er erzählte, er werde von Mördern verfolgt, er sei bei dem Polnaer Morde anwesend gewesen und habe gesehen, wie ein magerer Mensch der Agnes Hruza den Hals durchschnitt; er selbst habe aber an dem Morde nicht theilgenommen. Janda wurde am 8. April der Irrenanstalt übergeben und daselbst vom Polizei-Obercommissär Clic verhört. Er gab an, an dem Orte der Mordthat anwesend gewesen, selbst aber nicht der Mörder zu sein. Gleichzeitig wurde bei Janda eine Hausdurchsuchung vorgenommen und bei demselben blutbespritzte Kleider gefunden. Eine Hose wies 6 kleine Blutflecken auf, während der untere Theil des dazugehörigen Rockes 14 Blutflecken zeigte. Ferner bemerkte man, daß mehrere größere Blutflecken ausgewaschen waren; auch auf einem Geldtäschchen entdeckte man Blutflecke. Nach der Entlassung aus dem Jrrenhause wurde Janda verhaftet. Beim Verhöre antwortete er auf die Frage, woher die Blutspuren rühren, es seien keine; wenn es aber doch welche wären, so sei er wahrscheinlich von dem Thäter mit Blut bespritzt worden. Beim Verhöre suchte Janda alle Schuld a u f seinen Schwager Jost zu schieben. Die erwähnte Depesche des amtlichen Correspondenzbureau, welcher diese Mittheilungen entnommen sind, bezeichnete Janda als Wüstling und Trunkenbold. Der zweite Camerad Hilsner's, der vor wenigen Wochen in der Strafanstalt Murau irrsinnig geworden ist und nun in die Sternberger Irrenanstalt gebracht wurde, ist der 22jährige Glasschleifer Viucenz Z e l i n g e r, der eine dunkle Vergangenheit hinter sich hat. Der Vater Zelinger's stammte aus Polen und trieb in Polna das Gewerbe eines Wasenmeisters. Vincenz Zelinger war ein arbeitsscheuer Bursche, der wegen Gewaltthätigkeit mit den Behörden wiederholt in Conflict gekommen ist. Während der Verhandlungen in Kuttenberg und