Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 29 (18.7.1902)
- Date
- 1902-07-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 476 Dr. Bloch's Wochenschrifl. Nr. 29 zu sein, und es liegt viel Mist vor der Thür des Vergani'schen Hauses in der Josefsgaffe. Der Versuch des „Deutschen Volksblattes", den Ruf eines österreichischen Curplatzes zu schädigen, dürfte, nach dem Beispiele Dr. Lueger's selbst zu schließen, kaum den gewünschten Erfolg haben, nachdem es ihm nicht einmal gelungen ist, Herrn Dr. Lueger selbst den Aufenthalt in Karlsbad zu verekeln, und es wäre intereffant, diesen nach beendeter Cur über seine Erlebnisse und Wahrnehmungen in Karlsbad zu interviewen. Bergani, wenn er ein rechtschaffener Antisemit wäre, könnte es dort nicht 24 Stunden aushalten; ein wahres Glück, daß er nicht rechtschaffen ist. Es trifft sich gerade zeitgemäß, daß uns in derselben Woche, in welcher der Öberbonze der Wiener Antisemiten nach Karlsbad reift, von dort her eine anmuthige Collection von Ansichtskarten zukommt, die von dort aus versendet wird. Das witzig sein sollende Thema dieser Grüße aus Karlsbad ist natürlich der Jude, u. zw. der polnische oder russische Jude in Kastan und mit Pajes. Wir sehen da eine Gruppe polnischer buckliger und krummnafiger Juden, die ein Wechselchen begucken, eine „Familie Löw beim Frühstück", darstellend ein „jüdisches" Löwenpaar mit seinen Jungen, Zwiebel verzehrend. Eine andere Karte zeigt uns den Hirschensprung; von dem steilen Felsen springt ein Jude herab, der „Hirsch". Eine Abbildung des Sprudels zeigt diese Heilquelle von dicken Juden und Jüdinnen umgeben, und ein Karlsbader Zukunftsbild aus dem Jahre 2000 stellt die Ankunft einiger dickleibiger Juden und Jüdinnen im Luftballon dar. Die allerwitzigste Ansichtskarte bietet den Anblick eines „Hier", aus welchem ein krummnafiger Jude herausschaut und welches mit der Aufschrift „Koscher" versehen ist, und um dieses Culturbild antisemitischen Geistes zu vervollständigen, citiren wir noch den Text einer Ansichtskarte, auf welcher zwei polnische Juden folgendes Gespräch führen: „Moriz! Moriz! Du scheinst mer nix zu sein gewaschen!" — „Gott über die Welt! Warum soll a Mensch auch sein gewaschen, wo is hier doch jeder Dreck su theier." Wir anerkennen ohneweiters, daß diese künstlerischen und literarischen Leistungen vollkommen würdig sind der ethischen Bedeutung des Antisemitismus; der citirte Text gehört zu dem Geistreichsten, was jemals von Antisemiten geschrieben wurde und würde dem „Deutschen Volksblatt" selbst zur Zierde gereichen. Derlei wirkt anregend und veredelnd auf jenes Volk, das dem Dr. Lueger zujubelt und den Ernst Schneider in den Reichsrath wählt, und man kann sich vorstcllen, welche sympathische Beurtheilung unseres Culturzustandes solche Erzeugnisse der Anfichtskartenindustrie bei jedem gebildeten Ausländer finden dürften. Die Karlsbader Behörden und die dortige Curverwaltung mögen diese Ansichtskarten als heilsam für Leberleidende ansehen und gestatten vielleicht aus diesem Grunde den unbehinderten Verschleiß. Es wundert uns auch durchaus nicht, daß diese Karten von der k. k. Post anstandslos befördert werden, und da sie dem Geschmack des Herrn Dr. Lueger und seiner Parteigenossen so sehr entsprechen, so dürsten die Letzteren bald durch ihren Führer sich erfreut und erheitert sehen durch einen derartigen, mit dicken polnischen Juden und Jüdinnen garnirten „Gruß aus Karlsbad." * ♦ * Die Karlsbader Cur ist für unser städtisches Oberhaupt umso dringender von Nöthen, als das Betragen seiner eigenen Parteigenoffen ihm die Galle wesentlich alterirt hat und als er das Bedürfniß fühlen mag, sich auch einmal in besserer Gesellschaft zu bewegen. So widerlich und verkommen wie die antisemitische Clique sind auch die allerschmutzigsten Juden nicht. Der Proceß, den Herr Dr. Lueger gegen den Fleischhauer Jedek anhängig gemacht und durch einen schäbigen Vergleich beendet hat, zeigt uns die christlich-sociale Partei in ihrer ganzen Erbärmlichkeit und Verworfenheit. Da hören wir zunächst von Herrn Jedek, er habe die Fleischhauer in das christlich-sociale Lager geführt unter der Bedingung, daß die gewerblichen Forderungen der Fleischhauer erfüllt werden. Also nicht das politische Programm war diesem Herrn maßgebend für den Entschluß, der Lueger-Partei anzugehören, nicht die sittliche Berechtigung ihrer Ansichten, nicht ihre Grundsätze, sondern ausschließlich der Bermögensvortheil der Fleischhauer. Die Freiheit, die Herr Jedek meint, bezieht sich auf den Handel mit ganzen Fleischstücken, die „Gerechtigkeit", die ihm vorschwebt, besteht in der Zuerkennung eines radicirten Gewerbes nach Art der „Schankgerechtigkeit", und um den Preis der Ausschließung des Publikums vom täglichen Fleischmarkt waren die Herren Jedek und Genoffen antisemitisch oder clerical, demokratisch oder judenliberal gesinnt. Für den Fleischverschleiß en detail der Gesinnungsverschleiß en gros. Das ist der öffentlich stattfindende politische Ochsenhandel in Wien; würden wir von Kuhhandel sprechen, so würde uns die Fleischhauergenossenschaft eine Berichtigung zusenden, in welcher sie erklärt, daß sie nicht mit Kühen, sondern mit Ochsen handelt. Eine noch traurigere Rolle als Herr Jedek, der ja schließlich doch in erster Verzehrungssteuerlinie kein Politiker, sondern Geschäftsmann ist und zunächst auf die gewerblichen Interessen seines Standes bedacht erschien, spielt der Herr Bürgermeister von Wien, der eine Ehrenbeleidigungsklage als Pressionsmittel zu benützen versucht, um die Bildung einer neuen Partei zu verhindern. Daß er auf die Frage des Vertheidigers über Vorgänge im Bürgerclub die brüske Antwort gab: „Das geht Sie nichts an!", das zeigt uns nicht blos die unerhörte Anmaßung dieses Mannes, dem das Bewußtsein der Machtfülle jeden Maßstab dafür, was sich schickt und was erlaubt ist, benommen hat, das zeigt uns, daß er sich selbst und den Bürgerclub zu compromittiren befürchten mußte, wie dies tatsächlich auch geschehen ist, durch die Enthüllungen über die Vorgänge bei jener Stadtrathswahl, bei welcher Herr Alexander P u r s ch t. der trauernde Hinterbliebene der Philomene Mark vom Spittelberg, als aussichtsvollster Candidat in Betracht gekommen ist. Er mußte nur deshalb weichen, weil Herr Dr. Lueger den Gegencandidaten Straßer für die Landtagswahlen brauchte und diesen eventuell fürchtete. Dabei blieb aber in dem Processe, weil eben Dr. Lueger durch den Nothausgang einer Ehrenerklärung den Schwurgerichtssaal verließ, die allerentscheidendste Frage ganz unerörtert. Wie? Herr Dr. Lueger fühlt sich in seiner Ehre beleidigt, weil man ihm sagt, er habe sein Versprechen nicht gehalten? Zu einer solchen Klage ist Dr. Carl Lueger absolut nicht berechtigt, denn unzählige Male ist dieser Borwurf ihm ins Gesicht geschleudert worden in öffentlichen Versammlungen und in der Presse und er hat nicht geklagt. Ja noch mehr! Das Nichthalten eines geschworenen Eides ist ihm zum Vorwurf gemacht worden. Er hat den Eid auf die Staatsgrundgesetze geschworen, den Eid auf die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Confession, und diesen Eid hat Dr. Lueger ebensowenig gehalten wie das in seiner Antrittsrede gegebene feierliche Versprechen der vollsten Objektivität. Bon unzähligen Versprechungen, durch die er die Wähler geködert und die er nicht gehalten, wollen wir gar nicht reden, denn da kann er sagen, er habe den Willen, aber nicht die Macht, diese Versprechungen zu erfüllen. Für die Verletzung des, Eides aber, den der Bürgermeister der Stadt Wien geschworen, gibt es keinerlei Ausrede, und darüber hilft diesem Manne auch die Abbitte eines Fleischhauers nicht hinweg, der die politische Gesinnung nur als Zuwage betrachtet. Isegrim. Zur Körperliche« Strafe i« de» «»ahrifche« NolKsfch«le«. Im mährischen Landtage sprach ein Abgeordneter „über die Nothwendigkeit der Wiedereinführung der körperlichen Strafe in den Volksschulen". Tausend Argumente sprechen für den moralischen Werth und Nutzen der in Oesterreich bestehenden Schulgesetze, beziehungsweise Schuldisciplin, aber auch kein einziger plausibler Grund für die Aenderung derselben, Beweis genug, welche Ungerechtigkeit man schon durch das Verlangen der Wiedereinführung einer durch nichts gerechtfertigten Maßregel begeht. Die Schule habe das Recht, ihre Interessen zu wahren und alle Schüler, welche auf die Schule störend einwirken, kraft der bestehenden Schulgesetze zu bestrafen; doch müssen die Mittel zur Bestrafung der Vergehungen an der Schule gewählt werden. Der Zweck der Bestrafung sei nicht mehr, wie er es in früheren Zeiten gewesen, das Ahnden des Vergehens, sondern die Besserung des verirrten Schülers. Diese Besserung aber wird nur durch ein Mittel erreicht, durch die Alles veredelnde, moderne Schuldisciplin, keineswegs aber durch eine dem zu Verirrungen geneigten Schüler von dem Herrn Abgeordneten des mährischen Landtages zugedachte Körperstrafe. Sollen etwa in den modernen Schulen Oesterreichs Straftheorien, wie bei der Sühnung großer Verbrechen (Lat Justitia, pereat mundus) „Gerechtigkeit muß sein und sollte die Welt dabei zu Grunde gehen", Eingang finden? In der Schule ist der vom Staate vorgezeichnete pädagogische Standpunkt der