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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-07-11 · 28 (11.7.1902) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
28 (11.7.1902)
Date
1902-07-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 28 Seit« 481 Dr. Bloches Wochenschrift. Grund. Ueber die Köpfe der Harrenden hinweg, werden von von diensteifrigen Anhängern des Dc. Dulemba Legitimationskarten der rückwärts Stehenden auf den Cornmissionstisch hingeworfen und von den vorerwähnten ab- und zugehenden, bezahlten Agitatoren werden von der Seite her Haufen frischer Legitimationskarten auf den Tisch gelegt. Wir sehen eine Weile dem regen Treiben dort oben zu und finden reichliche Gelegenheit für lehrreiche Wahrnehmungen in puneto unparteiischer Führung des Wahlactes. Wird eine Legitimation verlesen, die auf den Namen eines jüdischen Wählers lautet, dann hören wir den Ruf, der Betreffende möge sich der Wahlcommiffion zeigen. Herr Schulim Schargel, Restaurateur, Herr Asriel Eibel, Gerichtskanzlist, mögen sich zeigen! Die Betreffenden sind aber inzwischen weggegangen — ihre Wahlzettel werden zerrissen. Gelangt aber eine christliche Legitimation zur Verlesung, dann bleibt die sorgsame Fragerei weg und ohne Sang und Klang gleitet der Wahlzettel in die Urne. Der rückwärtige Theil des Wahllocales, der gut zwei Drittheile des ganzen ausmacht, ist beinahe frei. Außer den Gendarmen, die die Ausgangsthüre sechs Mann hoch besetzt halten, den invigilirenden Concepts- und Manipulationsbeamten der Bezirkshauptmannschaft, den geschäftig ab- und zugehenden Agitatoren und einigen Wählern, die warten, bis sie an die Reihe kommen oder nach den Strapazen der Abstimmung ausruhen, ist es hier so ziemlich leer, und wir fragen den maitre de plaisir, den Herrn Commissär Dniestrzanski, warum er denn eigentlich die Leute nicht in den Saal hineinlasien will? „Das geht nicht/ antwortete der liebenswürdige Herr, „die Leute oben vor dem Tisch müssen erst erledigt werden, und für die dort draußen bleibt ja noch genug Zeit." „Aber das kann ja Gott weiß wie lange noch dauern, wenn über die Köpfe der Leute immer neue Legitimationskarten hinübergereicht werden/ „Bedauere, es kann nicht anders sein \* so lautet die verbindliche Schlußantwort — und es dauert noch eine gute halbe Stunde, bis ein neuer Schub zugelassen wird. So ist die Sache im Wahllocale arrangirt, so spielt sie sich bis halb zwei ab, und man muß sagen, die Herren von der Bezirkshauptmannschaft haben es gut gemacht. Um 11 Uhr 50 Minuten telegraphirte Dr. Rawicz aus Brzezany, daß 680 Wähler gestimmt haben. Um halb zwei Uhr wird in Tarnopol mit 620 Stimmen unterbrochen. Man weiß wirklich nicht, welche Leistung geschickter ist und größere Bewunderung verdient. Bei dieser Gelegenheit muß aber noch die soeben erwähnte Unterbrechung gerügt werden, weil dieselbe eine Nichtigkeit des Wahlactes involvirt. In den Legitimationskarten und den vorangegangenen Verlautbarungen wurde den Wählern bekanntgegeben, daß die Wahl am 12. Mai um 9 Uhr Früh beginnen und um 6 Uhr Abends, mit Vorbehalt der im Wahllocale befindlichen Wähler, geschlossen werden wird. Die Commission, die um 12 Uhr einen Imbiß zu sich genommen hat und deswegen auch eine längere Pause eintreten ließ — war absolut nicht berechtigt, um halb 2 Uhr zu unterbrechen und bis 3 Uhr auszusetzen. Hierdurch, daß sie in der Weise vorgegangen ist, wurden die Wähler in ihrem Rechte verletzt, denn vor allen Dingen konnten und durften sehr viele derselben gerade zur Zeit der Unterbrechung im Wahllocale erscheinen und hatten den vollgiltigen Anspruch darauf, daß ihnen die Möglichkeit der Abstimmung gegeben werde — und weiterhin wurden auch viele andere Wähler, die im Laufe des Tages nach der Unterbrechung erschienen sind, ihres Wahlrechtes verlustig, weil die nach der zweistündigen Pause — von halb 2 bis halb 4 Uhr — übrig bleibende Zeit für die 1500 Wähler, die noch vor der Pause von ihrem Wahlrechte keinen Gebrauch gemacht haben, viel zu knapp bemessen wurde. Wir haben nun die Zustände besprochen, unter denen der Wahlact am Vormittage bis zur Unterbrechung sich abgespielt hat. Es erübrigt noch zu bemerken, daß eine Anzahl von Wählern einen schriftlichen Protest an die Wahlcommission überreichte und auf Abstellung der Mißbräuche und Uebelstände gedrungen hat; daß der Dr. Luczakowski als Vorsitzender der Commission das Begehren der protestirenden Wähler dem Obercommissär Ziemba vorgetragen und die Beseitigung der Gendarmerie verlangt hat, und daß dieser ihm hierauf im brüsken Tone erwidert hat „ich werde auch Militär requiriren"; schließlich, daß es im Laufe des Vormittags einen Moment gegeben hat, in welchem der Obercommiffär Ziemba sechs Gendarmen in vollster Rüstung herbeirief und sie vor der Urne Posto fassen ließ, wodurch die bereits im Wahllocalr versammelten Wähler verdrängt, in Furcht gesetzt und an der Ausübung ihres Wahlrechtes durch eine geraume Zeit behindert worden sind. Auch dieses Manöver hatte zum Zwecke, die volle Betheiligung der Wählerschaft zu vereiteln und auf das Wahlergebniß zu Gunsten des Dr. Dulemba einzuwirken — und involvirt dasselbe eine Gesetzwidrigkeit, eine Vergewaltigung und offenkundige Nichtigkeit des Wahlactes. Die Vorgänge nach der Unterbrechung bilden den Höhepunkt der in Anwendung gebrachten Mißbräuche und Gewaltacte und bedeuten nicht nur eine Verletzung aller verfaffungsmäßig gewährleisteten Rechte, sondern direct einen gewaltsamen, gesetzwidrigen Eingriff in die Rechtssphäre der legitimen, autonomen Behörden, des Bürgermeisteramtes, des Stadtmagistrates und des zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung competenten Apparates. Vor Beginn der angesagten Wiederaufnahme des Wahlactes war bereits das Magistratsgebäude und das Wahllocal wieder vollständig cernirt, im Magistratshof Gendarmerie in voller Rastung ausgestellt. und wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Kunde, daß eine Dragonerpatrouille in den Magistratshof eingerückt sei. Um 3 Uhr erschienen der Bürgermeister und Vicebürgermeister der Stadt vor dem Wrhlloeale, verlangten die Zurückziehung der Gendarmerie und der Dragoner aus dem Bereiche des Magistratsgebäudes, weil in Anbetracht der ruhigen und friedfertigen Haltung der gesammten Wählerschaft kein vernünftiger Grund für die Anwendung dieser außergewöhnlichen Maßregeln vorliege, übernahmen im Vereine mit dem städtischen Polizeicommiffär SUka die volle Verantwortung für die Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung und erklärten entschieden, daß sonst absolut an dem weiteren Verlaufe des Wahlactes weder der Bürgermeister noch dessen Stellvertreter sich betheiligen, noch den Borfitz in der Wahlcommission übernehmen könnten, da es doch nicht angehe, daß die freie Bürgerschaft einer Stadt, welche sie repräsentiren, ihr verfassungsmäßig gewährleistetes Recht unter Bajonetten und Militärbereitschaft ausüben solle. Trotzdem bereits am Vormittage, wegen der in Rede stehenden Maßnahmen der Bezirksbehörde, dringende Telegramme an die Statthalterei und Se. Excellenz den Ministerpräsidenten abgegangen waren, welche doch irgend welche positive Weisungen zur Folge gehabt haben mußten, trotzdem thatsächlich nicht der geringste Anlaß für die in Anwendung gebrachten Maßnahmen Vorgelegen ist, war die Antwort der amtirenden Commissäre eine abweisliche und dabei eine so brüske, daß die beiden Bürgermeister sich veranlaßt sahen, den Platz zu räumen und auch ein anderes Mitglied der Wahlcommission, der Gemeinderath Moses Rappaport sein Amt niederlegte und aus der Wahlcommiffion schied. Dem leitenden Wahlcommiffär Ziemba machte dieser Vorfall keine Sorgen. Er wollte seinen Willen haben und dem gegenüber hatten offenbar alle aus den klaren Bestimmungen des G-setzes refultirenden Bedenken keine Bedeutung. Nach dem Gesetze (§ 33 der R.-W.-O.) müffeu drei Mitglieder von der Gemeindevertretung in die Wahlcommiffion entsendet werden, während der Wahlcommiffär seinerseits auch nicht mehr als diese Anzahl zu berufen berechtigt ist. Die Gemeindevertretung hat im gegebenen Falle ursprünglich den Vicebürgermeister Ludwig Puntschert, und da derselbe zufällig verhindert war, an seine Stelle den Bürgermeister Dr. Luczakowski, ferner die Gemeinderäthe Moses Rappaport und Anton Stachiewiz zur Wahlcommiffion delegirt, und da von allen diesen nur der Letztgenannte in der Wahlcommiffion verblieb, so ist es nur allzu einleuchtend, daß dieselbe im Sinne des Gesetzes als nicht mehr gehörig besetzt angesehen werden muß. Jedoch solche Lappalien si*d nicht im Stande, einen Wahlcommissär, der seinen Stolz dareinsetzt, friedliche Bürger ohne den geringsten gesetzlichen Anlaß mittelst Gendarmen und Bereitschaft zu terrorifiren, und dem es nur darum zu thun ist. den favorisirten Candidaten par force durchzubringen, die geringsten Verlegenheiten zu bereiten. Was bekümmert ihn Gesetz, Gemeindevertretung, Zusammensetzung der Wahlcommiffion? Das Alles find Lappalien, um die

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