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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-07-11 · 28 (11.7.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
28 (11.7.1902)
Date
1902-07-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 458 ^rvm/s L-orlrensüwM 28 Gastfreundschaft, die Unverlktzlichkeit des Fremdenrechtes zuerst gepflegt und gepredigt hat, jenem Volke, das als Erstes von einem Zeitalter sprach, in dem man das Eisen des Schwertes zur Pflugschar schmieden würde, durch Ihr Wort und durch den Einsatz Ihrer Persönlichkeit etwas von der schweren Last zu erleichtern, unter der es seit Jahrhunderten seufzt. Wien, 9. Juli 1902. L. Y s a y e. Armenische Christen und rumänische Inden. Ern Wort an den Brüffeler Congreß. Aus dem obersten Stockwerk eines brennenden Hauses drangen die gellenden Hilferufe der mit dem Flammentode bedrohten Bewohner. Einige Philanthropen, die gerade vorbeikamen, sahen betrübt das entsetzliche Schauspiel und tauschten ihre Meinung darüber aus, daß es gut und nützlich wäre, die in Lebeusgefahr befindlichen Menschen aus ihrer Lage zu befreien. Im Princip stimmten sie in der Anschauung überein, daß es recht betrübend sei, wenn Menschen verbrennen. Man dürfe Menschen nicht verbrennen lassen, sondern müsse versuchen, ihnen zu helfen. In dem brennenden Hause befanden sich Christen und Juden. Die anweseuden Philanthropen äußerten, wie zu ihrer Ehre hervorg.ehoben werden muß, die Meinung, cs sei ein Gebot der Menschlichkeit, nicht nur die Christen, sondern auch die Juden vor einem gräßlichen Flammentode zu bewahren, und nach einer längeren Debatte, in welcher von verschiedenen Rednern die entschiedene Mißbilligung über das Entstehen eines gefährlichen Brandes ausgesprochen wurde, beschlossen die von innigster Theilnahme für die Bewohner des brennenden Hauses erfüllten Menschenfreunde die Wahl eines Comites, welchem die Aufgabe übertragen wurde, eine Eingabe an die städtische Feuerwehr mit der Bitte zu richten, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um die in Gefahr befindlichen Personen, ohne Unterschied der Nationalität und der Confession, zu retten. Welchen Erfolg diese Eingabe der Philanthropen hatte, ob die Leute aus dem brennenden Hause gerettet wurden, ob man blos die Christen gerettet hat und die Juden nicht, oder umgekehrt, darüber ist uns ein Bericht noch nicht zugekommen. Die Geschichte ist nämlich nicht wahr, und doch könnte sie sich vor unseren Augen ereignet haben. In Armenien brennt es, und die dortigen Christen sind in Gefahr, zu ersticken. Türkische Bauden durchziehen plündernd, mordend und sengend das Land, die Armenier werden am Leib und am Leben bedroht, sie sind das Opfer brutalster Erpressungen und empörender Unterdrückung, man befürchtet eine Wiederholung jener furchtbaren Gräuel, die sich 1895—96 daselbst ereignet haben. Aus diesem Grunde wird am 17. und 18. Juli in Brüssel ein Congreß abgehalten werden, der die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Zustände in Armenien lenken und die europäischen Regierungen auffordern soll, auf die Türkei eiuzuwirken und diplomatische Agenten nach den bedrohten Gegenden zu entsenden. In einem schwungvollen Artikel, „kro Armenia“ macht Frau Baronin Bertha v. S u t t u e r für diesen Congreß auch in Wien Propaganda und fordert die Philanthropen Oesterreichs auf, ihre Stimmen zu Gunsten der Bestrebungen des Congresses zu erheben. Mit aufrichtiger Sympathie wird der Appell der gefeierten Schriftstellerin allenthalben ausgenommen werden, und jeder Menschenfreund wird von dem Wunsche erfüllt sein, daß die Action des Congresses von Erfolg begleitet sei. Brennt es aber blos in Armenien? Und sind nur die armenischen Christen von dem Schrecken der Verfolgung, von der Vernichtung bedroht? In Armenien befürchtet man' die Gräuel erst, in Rumänien werden sie an den dortigen Juden bereits seit Jahren begangen. Der politische und wirthschaftliche Tod wird den rumänischen Juden bereitet, es wird eine förmliche Ausrottungspolitik gegen die Juden betrieben, und diese wird nicht blos dadurch ins Werk gesetzt, daß man die Juden der Möglichkeit des Erwerbes, ihrer Habe beraubt, es werden buchstäblich zahlreiche Juden in den Flüssen ersäuft. Im Artikel 44 des Berliner Vertrages, welcher dem Königreich Rumänien seine nationale Unabhängigkeit zuerkaunte, wurde als eine Bedingung für diese Unabhängigkeit die Bestimmung festgesetzt, daß in Rumänien die Angehörigen aller Confessionen die volle bürgerliche und politische Rechtsgleichheit genießen. Indem die Vertragsmächte diese zum Schutze der Juden getroffenen Vertragsbestimmungen in der hinterhältigsten empörendsten Weise verletzen sehen, ohne gegen die Acte der Unmenschlichkeit zu protestiren, die im wortbrüchigen Rumänien an den Juden täglich begangen werden, machen sie sich zu Mitschuldigen des rumänischen Cannibalismus. Sollte der illustren Versammlung, die zum Schutze der armenischen Christen auftreten wird, nicht der Gedanke sich aufdrängen, daß auch die jüdischen Opfer rumänischer Grausamkeit des Schutzes und der Hilfe mindestens ebenso dringend bedürfen? Ist das, was in Rumänien geschieht, nicht hohnsprechend aller Civilisation, und darf ein aufgeklärtes Zeitalter solche Geschehnisse widerspruchslos dulden? Als Anwalt der jüdischen Interessen richtet die „Oesterr. Wochenschrift" an den Brüffeler Congreß die dringende Bitte und Aufforderung, über den beklagenswerthen und gefahrvollen Schicksalen der armenischen Christen nicht an die entsetzliche Lage der Juden in Rumänien zu vergessen. Europa hat die Pflicht, den rumänischen Gräueln ebenso ein Ziel zu setzen, wie es die Pflicht hat, einer Wiederholung der armenischen Gräuel vorzubeugen. Vom Standpunkte der Menschlichkeit muß beiden geholfen werden, den armenischen Christen, wie den rumänischen Juden. Vom Standpunkte des internationalen Rechtes ist der Anspruch der letzteren durch den Berliner Vertrag ausdrücklich anerkannt, und es wäre Aufgabe des Brüsseler Congresses, darauf hinzuweisen. Seine Action wäre unvollständig und einseitig, wenn er seine Stimme nur für die armenischen Christen, nicht aber auch für die rumänischen Juden erheben würde. Wien, 9. Juli 1902. England nnd „the Roumanian atrocities(t. Vor geraumer Zeit hat die ..Oesterreichische Wochenschrift" einen offenen Brief an Lord Salisbury publicirt, in welchem der englische Premier, als der letzte lleberlebende der großen Männer des Berliner Congresses und als der Erbe der Macht und der Ideen des Lord Beaconsfield, Disraeli, aufgefordert wurde, dem Werke, an dessen Zustandekommen er mitgearbeitet hat, zur Anerkennung zu verhelfen und dafür zu sorgen, daß das von Europa den unterdrückten . Völkern auf der Balkanhalbinsel gegebene Wort von Allen eingelöst werde, die aus dem Berliner Vertrage ihre Selbstständigkeit und die Anerkennung Europas ableiten. Unter den unterdrückten Völkern, deren Befreiung von einem unerträglichen und unmenschlichen Joche damals Europa einmüthig austrebte, waren aber nicht blos Slaven gemeint, welchen das muselmännische Joch lange nicht so schwer war, wie den Juden das rumänische, sondern wie es aus dem Artikel 44 des Berliner Vertrages ganz unzweideutig hervorgeht, ebenso wie die Slaven, auch die Juden in Rumänien. Jener offene Brief ist zur Kenntniß des Lord Salisbury gebracht worden. Seitens der englischen Regierung erfolgte insoferne eine Antwort, als sie erklärte, daß sie keine Kenntniß von jenen unmenschlichen Bedrückungen habe, denen, in offenem Widerspruch mit dem Artikel 44 des Berliner Vertrages, Bewohner Rumäniens, die durch Lostrennung Rumäniens vom türkischen Reiche und durch Errichtung eines selbstständigen Fürstenthums, nachmals Königthums Rumänien,

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