Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 27 (4.7.1902)
- Date
- 1902-07-04
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021439-3021467--11900-3036463- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Ostroh 2× ep/1047766
- Dubno 1× ep/1000595
OCR text
Seite 452 dx. Vlmir's WochrnlchriM Nr. 37 Lutzk (Wolhynien). Bekanntlich verbieten die berüchtigten Maigesetze (1889) den Juden die Neuansiedlung in den im »Grenzstriche" liegenden Ortschaften (50 Werst). Die Messung ergab, daß die Städte Dubno und Lutzk innerhalb dieses Grenzstriches liegen. Wer nicht den Beweis erbringen kann, daß er bereits vor dem Erlaffe der Maigesetze hier ansässig war, muß sich darauf gefaßt machen, ftüher oder später ausgewiesen zu werden. Lutzk hat übrigens eine glücklichere Lage als Dubno, nicht die ganze Stadt, sondern nur ein T h e i l derselben, u. zw. der weit größere liegt im Grenzstriche. Die fatalen 50 Werst endigen inmitten der Stadt und die glücklichen Bewohner des Stadtviertels »Wulka" (ein schmutziges Nest, meist von armen Handwerkern, Melamdim, Lastträgern rc. bewohnt) wurden vom Würgengel verschont. Sie dürfen also ruhig in ihrem Kothe stecken bleiben, nach Herzenslust mit ihren zahlreichen Familien hungern und Niemand darf sie stören. Dieser Umstand hindert jedoch nicht, daß jahraus jahrein zahlreiche jüdische Familien nach Lutzk übersiedeln und sich im Stadtviertel Wulka ansässig machen. Die Ursache davon ist das Gymnasium. Das Gouvernement Wolhynien mit seinen 3 Millionen Einwohnern hat vier Gymnasien, zwei in Zitomir, eines in Ostrog und in Lutzk. Der christlichen Bevölkerung, die in ihrer überwiegenden Mehrzahl aus Bauern besteht, scheint dieser Mangel an Lehranstalten nicht besonders empfindlich zu sein. Von einer Ueberfüllung der Gymnasien kann noch nicht die Rede sein. Allein die 300.000 Juden Wolhyniens, die in den Städten und Städtchen zusammengepfercht leben, kein anderes Gewerbe als den »kleinen Handel" treiben dürfen und demzufolge keinen anderen Ausweg haben, um ihren Kindern eine leidliche Existenz zu sichern, als dieselben in den Mittel- und höheren Lehranstalten zu erziehen, diese Aermsten fühlen diesen Mangel am furchtbarsten. Dazu kommt noch der fatale Umstand, daß auch diese wenigen Lehranstalten nur 10 Percent Juden aufnehmen dürfen. Die zwei Gymnasien zu Zitomir haben bereits angekündigt, daß in diesem Jahre gar keine Aufnahme jüdischer Schüler stattfinden wird. Das Osttoger Gymnasium weist 6—8. das Lutzker 5—6 jüdische Vacanzen auf. Die 300.000 Juden Wolhyniens können also nur 11—14 Knaben ins Gymnasium entsenden. Es ist nun begreiflich, daß der Andrang in die zwei Gymnasien Lutzk und Ostrog ein enormer ist und daß von 100 jüdischen Petenten kaum einer Aufnahme findet. Die Maiprüfungen sind soeben beendigt worden. Es war ein herzerschütternder Anblick, wie das hiesige Gymnasialgebäude von einer enormen Menge förmlich umlagert war, die den Ausgeng der Prüfungen erwartete. Als Maßstab für die Aufnahmsfähigkeit gelten die höheren Noten. Wer lauter Fünfer (vorzüglich) erhalten hat, der darf sich als Candidat betrachten, vorausgesetzt, daß die Anzahl der Vorzugsschüler die Anzahl der Vacanzen nicht überschreiten wird, sonst wird auch aus diesen Borzugsschülern eine Auswahl vorgenommen. Das endgiltige Resultat wird erst nach den Augustprüfungen bekanntgegeben. Charakteristisch ist noch der Umstand, daß das hiesige Gymnasium von der Fleischtoxe (Korobka), also von jüdischen Geldern erhalten wird. Das hindert jedoch nicht, daß unter den 300 Schülern nur 30 Juden sich befinden dürfen. Das hiesige Gymnasium ist im Jahre 1895, wie gesagt, mit jüdischem Gelde eröffnet worden, und zwar wurden 1895 nur 4 Claffen eröffnet. Jetzt fungiren bereits 6 Claffen und in diesem Jahre soll die letzte Claffe (das reformirte Gymnasium hat bekannntlich nur 7 Claffen) zur Eröffnung gelangen. Zu diesem Zwecke werden Gelder gesammelt und sind es wiederum Juden, die die nöthigen Summen herbeischaffen. Denn nach dem neuen Ministerialerlaffe (Wannowsky) dürfen Juden, die ein Progymnasium verlaffen, nicht ohneweiters in die höhere Claffe eines anderen Gymnasiums ausgenommen werden, sondern müssen mit den Neueintretenden einen Curs bestehen und nach Maßgabe der Vacanzen Aufnahme finden. Um diesem neuerlichen Wettbewerb zu entgehen, sehen sich die Eltern der Sextaner gezwungen, aus Eigenem beizusteuern, um die Eröffnung der siebenten Claffe zu bewirken und somit ihre Kinder vor Unterbrechung ihrer Studien zu schützen. Dies sind die Eindrücke, die ich während meines kurzen Aufenthattes hierorts empfangen habe und werde ich nicht ermangeln. Ihnen weitere Berichte zugehen zu laffen, wiewohl ich Ihren Lesern beim besten Willen keine Aussichten auf erfreulichere Nachrichten bieten kann. Ueberall hört man nur die resignirten Worte: »Gebe Gott, daß es nicht schlechter werde!" A. M. Vermilchtes. Kranzablösungsspenden zu Gunsten der „Chewra-Kadischa" in Wien, I., Seitenstettengaffe 4, für arme kranke Glaubensgenoffen. Anläßlich des Ablebens des seligen Herrn Hermann Eckstein: Bon Herrn S. Heit, I., Rudolfsplatz 10, K 20'—; Herrn E. Braun (Firma S. Heit), K 5 —; Herrn F. Popper (Firma S. Heit), K 5'—; E. Kohn & Mittler, L 5*—. Zusammen K 35'-. Anläßlich des Ablebens des seligen Herrn Nathan Königsberger: Bon Herrn Josef Fuchs, II.. Ferdinandsstraße 23, K 2 —; Herrn Heinrich Schramm, II., Ferdinandsstraße 23, K 2 —; Herrn Capitän Holzer, II., Praterstraße 23, K 2 —; Herrn Dr. A., L 3'—; Herrn Otto Singer, K 2 —. Zusammen K 11--. Anläßlich des Ablebens der seligen Frau Regine Mandler: Von Herrn Ignaz Deutsch, II., Konradgasse 1, K 6. Wien. (Grabdenkmal für Leopold Stern.) Die Ruhestätte des emerit. Obercantors und Religionslehrers am Fünshauser Tempel, Leopold Stern, ist nunmehr durch ein würdiges Grabdenkmal geziert, das die Wiener israelitische Cultusgemeinde dem verdienstvollen Functionär und Lehrer gewidmet hat. Der Obelisk, aus schwarzem Syenit, weist folgende Inschrift auf: »Dem Gedächtniffe an Leopold Stern, emerit. Obercantor und Religionslehrer am Tempel zu Fünfhaus, in Anerkennung seines ausgezeichnetenWirkens, gewidmet vom Vor stände der Wiener israelitischen Cultus gem einde". — Sodann folgen der jüdische Name und eine kurze, in hebräischer Sprache verfaßte Biographie des Dahingegangenen — eine der letzten schriftlichen Arbeiten des seligen Rabbiners Dr. Jonathan Wolf. Zum Schluffe heißt es: „Mit Treue und Hingebung waltete er 42 Jahre seines Amtes. Er starb im 75. Jahre seines arbeitsreichen, frommen Lebens, tief betrauert von seiner Familie und seiner Gemeinde". Den Sockel des Grabsteines ziert der Psalmenspruch: »Anmuth war ausgegossen über Deine Lippen". — Am 30. Juni, dem Tage der Aufstellung des Obelisk, versammelten sich die Mitglieder der Familie des Verewigten um dessen Ruhestätte. Der Schwiegersohn und ehemalige Amtsgenosse Stern's Obercantor I u rberger sprach die vorgeschriebenen Gebete. Wien. (»Jüdischer Volksverein".) Wie wir erfahren, hat sich in der Leitung des »Jüdischen Volksvereines" ein Wechsel vollzogen. Herr Cultusvorsteher Hermann Eltbogen, der seit Jahren an der Spitze dieses Vereines stand, hat wegen anderweitiger Berufspflichten das Präsidium zurückgelegt und ist von der Leitung zurückgetreten. An seiner Stelle hat der Hof- und Gerichtsadvocat Dr. Jacob Kohn das Präsidium übernommen. Wien. (Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen.) An der mit dem Oeffentlichkeitsrechte ausgestatteten, im Jahre 1868 gegründeten und derzeit unter der Leitung des Directors Max Fischer stehenden Privatbildungsanstalt für Kindergärtnerinnen in Wien, II., Schiffamtsgasse 15, fand am 28. Juni unter dem Vorsitze des k. k. Landesschulinspectors Dr. K. Ri eg er die Befähigungsprüfung statt, bei welcher 15 Candidatinnen approbirt wurden, während einer Candidatin eine Nachtragsprüfung nach den Ferien bewilligt wurde. Anmeldungen für den 35. Jahrescurs der Anstalt werden auch in den Ferialmonaten bei der Direction entgegengenommen, welche auch über Wunsch Prospecte versendet. Wien. (Die erste Uhrmachergehilfin in O e st e r r e i ch.) Gestern wurde Fräulein Gisela E i b u s ch i tz, ein Mündel des gleichnamigen Advocaten, als erste Uhrmachergehilfin in der Monarchie freigesprochen. Bemerkenswerth ist, daß Fräulein Eibuschitz eine Jüdin ist und daß ihr Vormund zahlreiche Schwierigkeiten überwinden mußte, ehe er von der Genossenschaft ihre Freisprechung erzwang. Wien. Bei der am 18. Juni stattgefundenen Generalversammlung des Humanitären Vereines „Ungar-Herz" im Vereinslocal, XVI., Weyprechtgasse 5, wurden folgende Herren in den Ausschuß gewählt. Als Obmann Salomon L ö w y, der in den Bezirken XVII. und XVIII. durch seine Wohlthätigkeit bestbekannt ist. Obmann-Stell-