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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-06-27 · 26 (27.6.1902) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
26 (27.6.1902)
Date
1902-06-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 430 Dr. Vloch's Wochenschrift. str. 26 Schmied!, k. k. Gerichtsadjuncten, des verewigten Sohnes des Herrn Rabbiners Dr. Adolf Schmied! und seiner Gattin Charlotte Schmied!. Das Elend der jüdischen Hauslehrer. Wie bekannt, hat jüngst eine Enquete stattgefunden, die sich mit dem Elend der Hauslehrer befaßte. Aushilfslehrer ist ein exitdeton ornans für die uns Juden älterer Generation geläufigere Bezeichnung eines „Bachur". Denn „Bachur" wurde bei uns Juden früherer Zeit ein Individuum genannt, das sich damit beschäftigte, kleineren und größeren Kindern hiebet* holungsunterricht zu ertheilen, häufig aber auch in besser situirteu oder fern von der Schule wohnendenFamilien die Hauslehrer- oder Hofmeisterstelle zu versehen. Die Entlohnung bestand in der Regel bei der Ertheilung des Wiederholuugsunterrichtes je nach der Zahl der Stunden, zwei, im Maximum drei Gulden pro Stunde und Monat, währenddem der Hauslehrer vollkommen freie Station und monatlich fünf, im Maximum zehn Gulden erhielt. An den jüdischen Bachur vergangener Zeit knüpft sich eine Legende, eine von Glorienschein umgebene Historie. Der Wissensdrang dieser Bachurim war derart mächtig, daß sie die fteigebliebene Zeit zur weiteren eigenen Fortbildung benützten. Aus diesen Bachurim sind in früherer Zeit die Herren der jüdischen sowohl, als auch der profanen Wissenschaft hervorgegangen. Sie kannten nur ein Ziel, und dieses war, die Höhe der Wissenschaft und der modernen Bildung zu erklimmen, und brachten diesem Ziele jedes Opfer. Während nun der traditionelle Beruf eines Bachur in der Regel Selbstzweck gewesen, bildet der Privatunterricht des jüdischen Jünglings derzeit nur das Mittel zum Zweck, nahezu ausschließlich sind es arme Studenten, die mit der Ertheilung von Unterricht den Lebensunterhalt suchen, um ihr Studium zu vollenden. Unsere besser situirten Glaubensgenossen haben gewiß keine Ahnung, welches Elend, welche Noth unter diesen armen Studenten herrscht. Besäßen sie diese Ahnung, dann würden sie mehr Menschlichkeit und Barmherzigkeit gegenüber diesen Jüngern der Wissenschaft walten lassen. Denn gerade aus der Elaste dieser jüdischen Bettelstudenlen sind unsere modernen großen Männer, die Leuchten der Wissenschaft hervorgegangen, die dem Judenthum zur Ehre, Ruhm und Zierde gereichen. Nur daß gar viele von diesen Geistesheroen das Opfer des Jntellectes, und den Abfall von abgestammten Glauben bringen mußten. Wir erwähnen nur beispielsweise die geläufigen Namen: Die ehemaligen Minister Glaser und Unger und die jüngst verstorbenen Professoren Kaposi und Beer. Die jüdischen Studenten haben einen doppelt schweren Stand, denn ihre Situation verschärft sich noch. dadurch, daß sie nicht nur arme, sondern auch jüdische Studenten sind. Unter den jüdischen 'Familien hat sich die Unmanier herausgebildet, bei der Wahl eines Aushilfslehrers die arischen Studenten zu bevorzugen oder gar ausschließlich in Bettacht zu ziehen. In der gegenwärtig antisemitischen Strömung können jüdische Aushilfslehrer selbstverständlich bei arischen Familien auf ein Engagement nicht rechnen. Im Hinblick auf die im Spiele stehenden wichtigen Interessen des Judenthums richten wir an unsere mit Glücksgütern gesegneten Glaubensgenossen die Aufforderung bei der Aufnahme von Aushilfslehrern, Hofmeistern u. s. w. unserer armen in Noth und Elend darbenden, jüdischen Jugend zu gedenken und derselben dieser Art die Möglichkeit zu bieten, chre Studien zu vollenden. Eduard Beer. Das Blutmärche» nnt irrthümlichcr Adresse. In fortgesetzter Verhandlung hatte sich heute der Währivger Sttaftichter Gerichtssecretär Dr. Wohlschläger mit der Ehrenbeleidigungsklage zu befassen, welche der Bau-Obercommiffär Jaroslaw Arnold Schwammberqer gegen den Werkführer Wenzel P ö t s ch e r wegen einer Ritualmordbeschuldigung erhoben hat. Der Angeklagte hatte am 4. Mai d. I. beim Polizei- Commissariate Währing die Anzeige erstattet, daß das an diesem Tage aus dem Dienste der Eheleute Schwammberger ausgetretene Dienstmädchen Aloisia Iirko von ihren jüdischen Dienstgebern um die Osterzeit zu rituellen Zwecken eingeschläfert und an ihr eine rituelle Blutabzapfung vorgenommen worden sei. Herr Schwammberger, der ein g u t e r C h r i st ist, bemerkte in einer durch Dr. V. Rabenlechner vertretenen Klage, es sei die h ö ch st e Zeit, der Blutlüge energisch an den Leib zu rücken. Bei der ersten, vor drei Wochen stattgehabten Verhandlung suchte der Angeklagte Wenzel P ö t s ch e r seiner polizeilichen Anzeige eine harmlose Deutung zu geben; er bestritt, gegen Herrn Schwammberger, den er gar nicht gekannt habe, eine Beschuldigung erhoben zu haben und erklärte, er habe nur zur Anzeige gebracht, daß die Aloisia Jirko, eine Verwandte seiner Frau, am Rücken eine Wunde habe, die sie sich auf ihrem Dienstplatze zugezogen. Der Richter hatte damals aus den Acten constatirt, daß die Aloisia Jirko sofort nach der Anzeige Pötscher's vom Polizeibezirksarzte genau untersucht worden war und daß sich keinerlei Spuren einer etwaigen Schnittwunde oder einer Blutabzapfung vorgefunden hätten. Am Rücken befanden sich nur einige Knötchenflechten, die, wie der Richter bemerkte, offenbar von einem Ausschlage herrührten. Zur heutigen Verhandlung sind als Zeugen der Polizeiconcipist E h r e n f r e u n d, bei dem Pötscher die Anzeige erstattet hatte, und das Dienstmädchen Aloisia Jirko vorgeladen. Der Angeklagte war heute in Begleitung seines Vertheidigers, Dr. N e u g r ö s ch l. erschienen. Ec blieb bei seiner ursprünglichen Verantwortung, daß er vom Blutabzapfen bei der Polizei gar nichts gesagt habe. Als erster Zeuge wurde der Polizeiconcipist Dr. Ehrenfreund vernommen. Er gab an, daß Pötscher eine directe Anzeige erstattet habe; in einem Athem habe er von Ostern, vom Tractiren mit Wern, vom Einschläfern und von einer acht Centimeter langen Wunde am Rücken gesprochen. Richter: Wie verhielt sich das Dienstmädchen? — Zeuge: Das Mädchen schien das reinste Opferlamm gewesen zu sein, es wollte von der ganzen Sache nichts wissen und nur nach Hause gehen. Pötscher bestand jedoch auf strenge Untersuchung der Angelegenheit und es wurde sofort der Polizeibezirksarzt gerufen, der das Mädchen genau untersuchte, aber nichts fand als eine kleine Flechte. Das Mädchen war sehr schüchtern; der Anstifter war offenbar Pötscher, der bei seinem Erscheinen gleich erklärte, daß er eine wichtige Anzeige zu machen habe. Richter: Gegen wen richtete sich die Anzeige? — Zeuge: Gegen den Dienstgeber zweifellos. — Der Vertheidiger hielt dem Zeugen vor, daß das Protokoll mit der Amtsnotiz nicht überemstimme; im ersteren stehe nichts von einer Blutabzapfung und von jüdischen Ostern. Der Zeuge erklärte, daß Pötscher die Angabe von der Blutabzapfung widerrief, und sagte, er wisse nicht, ob es jüdische oder christliche Ostern waren. Als Zeugin wurde sodann die Dienstmagd Alosia Jirko vorgerufen. Die Zeugin ist 1884 in Proßnitz geboren und gibt an, daß sie die Nichte des Angeklagten ist. Der Richter hält der Zeugin in klarer Weise vor, daß sie sich der Aussage gegen Pötscher entschlagen könne. Die Zeugin gibt trotz wiederholten Befragens keine Antwort, weshalb der Richter die Zeugin zurücktreten läßt, ohne sie zu vernehmen. Der vom Angeklagten geführte Zeuge Johann L e p s ch y, Schuhmachergebilfe, gab an. eines Tages habe die Jirko in seiner Gegenwart dem PötsHer erzählt, sie habe, als sie im Dienste der Eheleute Schwammberger stand, eines Tages auf der einen Achsel einen Schmerz verspürt, den anderen Tag auf der anderen Achsel. Die Dienstgeberin habe ihr die wunde Stelle mit Carbol gespritzt und ihr gesagt, sie solle keine Anzeige machen, „denn es sei eh nix an der Sache". Richter: Was sagte Pötscher zur Erzählung der Iirko? — Zeuge: Er hatte keine Auffassung der Sache und wollte nur, daß die Jirko ärztlich untersucht werde. Richter: War davon die Rede, daß die Jirko bei jüdischen Dienstgebern in Stellung war? — Zeuge: Davon war nicht die Rede. Richter: War davon die Rede, daß die Angelegenheit sich um Ostern herum abgespielt haben soll? — Zeuge: Vor Ostern soll sich die Angelegenheit abgespielt haben. Dr. Rabenlechner stellte nach Schluß des Beweisverfahrens den Strafanttag und betonte, daß der Kläger durch

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