Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 26 (27.6.1902)
- Date
- 1902-06-27
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Ar. 26 Dr. Bloch's Wochenjchrist. Seite 423 Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Graf Pückler und Mechaniker Schneider. — Wieder Einer! — Die rumänischen Inden und das ungarische Parlament. — Der gefälschte Brief des D r. Glaser.) Das deutsche Muster unseres Mechanikers Schneider, der hochgeborene Graf Pückler zu Klein-Tschirne, hat bei seinen Unternehmungen gegen „jüdische Vorherrschaft und Anmaßung" einen kleinen Unfall erlitten. Ec wird für kürzere Zeit den Arrest mit seinem Aufenthalt beehren oder für längere Zeit eine Irrenanstalt besuchen müssen. So will es das Urtheil des Richters, vor dem er sich wegen boshafter Beschädigung und renitenten Benehmens zu verantworten hat. Bei aller Hochachtung vor der Person des Angeklagten und bei aller Rücksicht auf die Allüren des edlen Grafen konnte der Richter nach dem klaren Gutachten des Geheimen Sanitätsrathes N e u m a n n zu keinem anderen Erkenntniß kommen. Man kann ein Axiom für die Bestrebungen der Pücklers von Oesterreich in dem erwähnten Gutachten finden: Entweder Arrest oder Irrenhaus, jedenfalls staatliche Obhut und Entfernung aus der anständigen menschlichen Gesellschaft. Herr Graf Pückler ist auf diese Weise ein Opfer seines Antisemitismus geworden; er wird seine Reformbestrebungen für geraume Zeit einstellen und seinen Freunden bleibt nur der Trost übrig: Ec ist aus Math über die Inden wahnsinnig geworden. Doch das ist nicht die einzige Eigenthümlichkeit, die er mit der österreichischen Ausgabe, dem Herrn Schneider, gemeinsam hat. Der „Dreschgraf" fürchtet, von den Inden vergiftet zu werden, und Herr Schneider erzählte kürzlich im Parlamente, die Inden stellen ihm nach und wollen seinen Tod herbeisühren. Während Graf Pückler die Inden erschlagen will, ist Schneider für Schußgeld. Man hat längere Zeit dem Grafen die amtliche Vorladung nicht zustellen können, da er verreist war, und auch Herr Schneider liebt es, in der immunitätslosen, der schrecklichen Zeit sich unsichtbar zu machen. Vielleicht wird eine spätere Zeit auch noch auffallendere Uebereinstimmungen in den Charakterzügen dieser Herren herausbilden, denn Herrn Schneider wird es gewiß nicht schwer fallen, seinem deutschen Vorbild — nachzustreben. * * Herr Georg Hütter, der christlichsociale Gemeinderath der Brigittenau, gehört nunmehr auch zu den: „Wieder Einer!" In einer Gerichtsverhandlung, die in der abgelaufenen Woche vor dem Wiener Landesgerichte stattfand, konnte man erbauliche Dinge über den wohlgenährten, mit Würden und Aemteru von der Antisemiten Gnade ansgestatteten Herrn hören. Wie es schon unseren Christlich-Socialen zu gehen pflegt, verwandelte sich Herr Hütter vom Kläger in den Schuldigen. Das Urtheil spricht klar aus, daß der bezeichnete Herr wider sein.Amt und unmoralisch gehandelt habe, indem er sich ein als Vorsteher auszuübendes Recht — im Vorhinein bezahlen ließ. Herr Hütter bleibt auch, jetzt noch dem Bürqerclub erhalten — denn er wird dort noch einige Leidensgenossin finden, die bei Gericht — kein Glück gehabt haben. * * * Im ungarischen Reichstag gelangte die rumänische Judenfrage zur Discussion. Die magyarischen Patrioten fürchten die verhetzten, verschüchterten, verelendeten Gestalten, die ein ungastliches Vaterland austreibt. Die rumänischen Juden, deren Verbrechen die Treue zur Religion ihrer Altväter ist, müffen die Scholle verlassen, die sie mit ihrer Arbeit Mühe bestellt haben, werden von dem Orte vertrieben, in dem ihre Wiege stand, und aus dem Vaterlande gewiesen, dem sie gute Unterthanen und nur zu gut eingeschätzte Steuerträger waren. Ihres Eigenthumes beraubt, ausgeplündert, krank durch Elend, Roth und Sorge, ziehen sie fort, um eine neue Heimat zu suchen. Jeder Staat weigert sich, den Lmten, welche ihm nur zur Last fallen könnten, ein Heim anzubieten, und erst über dem großen Oceanfinden sie wieder eine Stätte, wo sie ruhen dürfen. Im österreichischen Parlament, dieser Hochschule für gute Sitten und Anstand, hat man von den Gefahren der „Inden-Einwanderung" gesprochen in jenem rüden Tone, der uns einen gewiffen Ruf bei allen Völkern bis zu den Menschenfressern in Centralafrika gemacht hat. In Ungarn jedoch hat der Antragsteller ausdrücklich betont, er wolle die Frage frei wissen von antisemitischer Rohheit, und Niemand Geringerer unterstützte ihn hiebei, als der Ministerpräsident. Die Ungarn sinv eben noch von der Cultur unserer Christlich-Socialen nicht beleckt. 4c * * „Wenn Juden Minister werden", so betitelte das „Deutsche Volksblatt" seine miserable Fälschungscampagne gegen das Andenken eines Staatsmannes, deffen Ruhm in der wissenschastlichen Welt und deffen Reinheit des Charakters hoch erhaben ist über den Schmutzwellen der antisemitischen Bewegung. Wenn Juden Minister werden — was geschieht alsdann? Dann beschmutzen antisemitische Strolche das Andenken seines Vaters, indem sie ihm andichten, daß er im Zuchthause gesessen, dann dichten sie ihm selbst Aeußerungen an, die ihn lächerlich und verächtlich machen sollen. Das Verganiblatt muß ein Document seiner eigenen Schande abdrucken, den Nachweis, daß es gefälscht und gelogen hat. Der angebliche Brief des Dc. Julius Glaser, für jeden Unbefangenen sofort als apok-yph erkennbar, ist wiederholt ausdrücklich als ein Falfificat erklärt, und das Blatt, welches dieses Machwerk zuerst zum Abdruck brachte, ist sogar confiscirt worden. Die betreffende Erklärung des ehemaligen Staatsanwalts Grafen Lamezan aber gilt dem Verganiblatt nur als ein „historisches Moment für den Einfluß, den Juda vor noch gar nicht langer Zeit in Oesterreich genoß". Graf Lamezan wird gewiß sehr erstaunt sein, daß man auch ihn schon zu den „Judenkaechten" zählt. Thatsächlich ist es ihm niemals eingefallen, die Juden vor Verleumdungen und Verhetzungen zu schützen. Jene Confiscation erfolgte vielmehr nur zum Schutze der Regierung, deren Mitglied Dr. Julius Glaser war. Daß im Kampfe gegen diese Regierung auch verbrecherische Fälschungen als Waffe bienten, macht die Sache dem antisemitischen Moniteur sympathisch, und so hat denn Vergani die Fälschung von Neuem aufgegriffen, weil sie, wenn auch unwirksam gegen einen todten Münster, vielleicht doch den lebenden Juden "in der Meinung des Volkes schaden könnte. Isegrim. Die rumänische Iudenfrage im ungarische« und engtische« Parlament. Budapester Blätter berichten vom 20. Juni: , Abgeordneter B u z a t h (Volkspartei) motivirt in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses seine dringliche Interpellation in Angelegenheit der jüdischen Einwanderung. Er verweist auf die große Bewegung, welche die durch die Verfolgungen in Rumänien und Rußland zur Auswanderung gezwungenen Juden nach Ungarn führt. Diese ungebildeten, moralisch und körperlich herabgekommenen Proletarier bedeutkn sür Ungarn eine große Gefahr, auf welche Redner, ohne in dieser Frage antisemitische Tendenzen zu verfolgen, umsomehr die Aufmerksamkeit der Regierung und der Legislative lenkt, da nach den Berichten der Zeitungen in nächster Zukunft wieder große Schwärme nach Ungarn zu kommen beabsichtigen. Er fragt den Ministerpräsidenten, was er gegen das massenhafte Eindringen rumänischer und galizischer Juden zu thun gedenke, und warum er nicht den schon in der Thronrede angekündigten Gesetzentwurf über die Einwanderung einreiche. Ministerpräsident v. Szell beantwortet diese Interpellation sofort. Er verweist auf die Einwanderungs-Bewegung im Jahre 1900, als in Folge des rumänischen Gewerbegesetzes maffenhaft rumänische Juden ihr Land verließen und die ungarische Grenze überschreiten wollten. Redner habe damals die Gefahr dieser Einwanderung erkannt und die Behörden angewiesen, diese mit allen Machtmitteln zn verhindern; da jedoch die rumänischen Behörden die zurückgewiesenen Juden wieder zurückdrängten, entstand eine unmögliche Lage, der Redner durch sofortige Verhandlungen mit der rumänischen Regierung ein Ende bereitete. Letztere verpflichtete sich, den rumänischen Juden, welche an der ungarischen Grenze zurückgewiesen werden, die Rückkehr ins Land nicht zu verwehren. Gleichzeitig erließ der Ministerpräsident eine Verordnung an die Behörden, in welcher die Frage, betreffend die Einwanderung rumänischer Juden, provisorisch geregelt wurde. Nach dieser Verordnung dürfen nur jene Juden aus Rumänien die Grenze passiren, die einen regelmäßigen Reisepaß nach einem ausländischen Bestimmungsorte besitzen und ein Reisegeld von 400 Kronen (Kinder unter 10 Jahren 200 Kronen) ausweifen können oder einen zur Reise ins Ausland lautenden