Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 26 (27.6.1902)
- Date
- 1902-06-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 422 Dr blocht zu wollen, aber man muß doch an jene Blätter und überhaupt an alle Apologeten der Juden, die bis jetzt immer nur von einem B l u lmärchen sprechen und es für absolut unmöglich erklärten, daß je ein Jude einen Christen der Religion wegen ermordet und sein Blut zu einem religiösen Zwecke benützt habe oder dies je thun könne, ernstlich die Frage stellen: Halten diese Blätter und diese Leute auch jetzt noch an dem Ausdrucke „M ärchen" fest? Wenn ja: Wie erklären sie sich dann die Beschaffenheit der Leiche des Mädchens von Polna V‘ Es ist nicht wahrscheinlich, daß Graf Schönborn auch der Verfasser dieses Artikels ist, obwohl es ja ein öffentliches Geheimniß ist, daß der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes zu jenen „aufgeklärten" Christen gehört, welche sich mit der Absurdität des Ritualmordglaubens durch die Annahme abfinden, daß doch irgendwo im finstersten Galizien oder im tiefen Rußland eine jüdische Secte Christenblut zu rituellen Zwecken gebrauche; ohne an der auffälligen Thatsache Anstoß zu nehmen, daß die meisten Ritualmordgeschichten in den letzten Jahren sich nicht dort ereigneten, wo jene angebliche Secte ihren angeblichen Wohnsitz hat, sondern in dem culturell entwickeltsten Kronlande der Monarchie, mitten in der gebildetsten Und fortschrittlichsten Judenschaft, in Böhmen. Seit jenem 17. September 1899 ist nun Manches vorgefallen, was anständige Leute, wenn ihnen nicht schon vorher Zweifel in die bona fides des „Vaterland" anfgeftiegen sind, doch nachträglich hätte stutzig machen müssen. Das Kuttenberger Urtheil wurde auf Grund des Gutachtens der Prager Facultät vom Obersten Gerichtshöfe mit der Begründung cassirt, daß der Polnaer Mord in die sexuelle Sphäre zu verweisen sei. Auf derselben Linie bewegte sich die Anklage des Piseker Staatsanwaltes, durch welche somit die famose Argumentation des Kuttenberger Staatsanwaltes, daß mindestens drei an dem Morde betheiligt gewesen sein mußten, über den Haufen geworfen wurde. In der letzten Zeit sind überdies die professionellen Blutlügner durch einen ganzen Schwarm von Thatsachen dem Fluche der Lächerlichkeit überantwortet worden, von Thatsachen, die weitaus greifbarer und überzeugender sind, als die angeblichen geschichtlich'beglaubigten Facta, von denen das „Vaterland" spricht, dabei aber klug verschweigt, welche Rolle in all' diesen Fällen die Folter gespielt hat. Das klägliche Fiasco, daß der Großproducent in Ritualmordsachen Herr H. A. Schwer mit den beiden Dienstmädchen aus der Pramergasse machte, die Riesenblamage, die sich Herr Eisenkolb in Aussig geholt hat, die Entdeckung, daß eine auf einem Friedhofe hinterlegte altegyptische Mumie rituell geschachtet wurde, die rituellen Wanzenstiche von Kuttenberg, die Beschuldigung, daß ein waschechter Antisemit seinem christlichen Dienstmädchen Blut abzapfen wollte, das Alles berechtigt wohl, die Frage des „Vaterland" au die „Apologeten der Juden" umzukehren und die Verleumder der Juden zu interpelliren, wie lange sie denn noch fortfahren werden, immer neue Blutmärchen zu erfinden? Geradezu vernichtend für die Blutlügner ist aber der Ausgang des Mädchenmordprocesses von Peklo. Die Aehnlichkeit dieses Verbrechens mit jenem von Polna war vom ersten Momente an geradezu verblüffend, und die Bluthetzer säumten auch nicht, aus dem Parallelismus aller Begleitumstände den Schluß zu ziehen, daß der Pekloer Mord von denselben jüdischen Ritualmordgesellen vollbracht worden sei, wie jener von Polna. Der Mörder war bemüht, die gerichtliche Untersuchung irrezuleiten und den Verdacht auf Juden zu lenken „des Blutes wegen", wie er sagte, und seine antisemitischen Parteigenossen im österreichischen Parlament beeilten sich, ihm helfend bei zu springen. Am 25. October 1901 wurde an die Regierung die denkwürdige Interpellation gerichtet, von den Herren Axmann, Dr. Weißkirchner, Dr. Geßmann, P. Scheich er, Dr. Pattai gezeichnet, in der es heißt: „Die Umstände, unter denen dieser Mord vollzogen wurde, rechtfertigen den Verdacht, daß an der Ermordung der Marie Suchanek Wochenschrift. Nr. 26 auch jene noch unbekannten Thäter betheiligt waren, die den Mord an Agnesr n z a und Marie Klima in P o.l n a, sowie jenen des Gymnasiasten Winter in Könitz in Preußen verübten." „So wie in Polna, wurde auch in Peklo ein Fichtenstamm in der Nähe des Thatortes abgeschnitten, abgeschält und als Waffe zur Betäubung des Opfers verwendet aufgefunden. Der Stock wurde so wie jener zu Polna mit einem überaus scharfen Messer abgeschnitten, und haben die an Ort und Stelle von der Gerichtscommission vorgenommenen Versuche ergeben, daß mit einem scharfen Taschenmesser der Fichtenstamm nicht abgeschnitten werden kann. Es muß hiezu ein starkes, längeres, sehr scharfes Messer verwendet worden sein." „Allein so wie zu Könitz bei dem Morde an Winter, wies auch der Leichnam der Ermordeten im Peklo eine totale Zerstückelung auf, so wie in Könitz, war auch der Leiche der Suchanek die Bauchhöhle eröffnet worden. Allem Anscheine nach haben die Mörder aus den Ergebnissen des Processes des Meuchelmörders Leopold Hilsner und die in Könitz stattgehabten Processe die für sie entsprechenden Nutzanwendungen gezogen." Nicht genug au all dem, spricht die Interpellation schließlich von der „Thatsache, daß auch diesmal die Presse diesen mysteriösen Mord zu verschleiern sich bemüht nnd die Schuld Personen in die . Schuhe zu schieben sucht, die an denl Morde nicht betheiligt sein konnten" und fordert die Regierung auf „durch eine amtliche Darstellung des Mordes jene Gerüchte zu entkräften, die sich vorläufig mit Recht an jene Mordthat knüpfen". Noch am 1. Juni, kurz vor Schluß des Beweisverfahrens, schrieb das „Deutsche Volksblatt" in der Absicht, die Juden zu belasten, wörtlich Folgendes: „Der Thäter hat, das ist Allen klar geworden, eine reine Copie des Polnaer Mordes geliefert. Alle jene Eigenthümlichkeiten, die den Polnaer Mord zu einem so außerordentlichen Ereigniß machen, sind beim Morde in Peklo vorhanden. Wie in Polna, befand sich die Beobachtungsstation des Thäters in einem Dickicht, von wo man den Weg hinauf und hinunter beobachten konnte, ohne selbst gesehen zu werden. Der Mörder Marie Suchanek's mußte das Mädchen bereits in dem Momente gesehen haben, als es aus der Ortschaft Lipi heraustrat. Er übersah das ganze Thal, konnte wahrnehmen, wie sie die Kleider ablieferte, wie sie. danü langsam über die von Bäumen entblößte Halde herauf schritt. Dann wählte der Thäter den Standpunkt genau so, wie ihn die oder der Thäter in Polna gewählt hatte. Er stand hinter dem Dickicht verborgen und schlug mit einem ebensolchen Stock, wie er in Polna verwendet wurde, das Opfer nieder. Dann schleppte er es in das Dickicht. Nichts fehlte in der getreulichen Wiederholung dieser M o r d 1 h a t." Wenige Stunden später legte der Angeklagte Jarosch das Gest ändn iß ab, daß er der Mörder der Marie Suchanek sei und die Unthat aus sexuellen Gründen vollbracht habe. Also endete der zweite Polnaer Mord. All' das ist geschehen, ohne daß das „Vaterland" bisher Anlaß genommen hätte, seine perfide Verdächtigung des Judenthums vom 17. September 1899 zu widerrufen. Graf Friedrich Schönborn hat seine gefestete christlich-couservative Ueberzeugung, die ich achte und würdige. Er gilt allgemein für einen ehrlichen, rechtlich denkenden und wissenschaftlich gebildeten Mann. Das hat ihn freilich nicht' gehindert, schon einmal, als Justizminister, für den ärgsten antisemitischen Haderlumpen, für den Stampiglienfälscher und Falscheidwerber sein rettendes Fürwort einzulegen. Ist es ihm noch nicht zum Bewußtsein gekommen, daß er damals mißbraucht wurde und daß er auch heute, indem er das „Vaterland" zu seinem Organe macht, nicht dieses erhöht, sondern sich selbst herabsetzt? U. A. w. g.