Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 24 (13.6.1902)
- Date
- 1902-06-13
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 24 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 397 „Kauft nur bei Christian" Christian Schodl war einer der Führer der antisemitischen Partei im IX. Bezirke, er spielte eine hervorragende Rolle bei den Wahlen, und auf dem Schilde seiner Firma hatte er seinen Vornamen Christian zweimal unterstrichen, um damit seine Angehörigkeit zur christlich-socialen Partei hervorzuheben. Er schimpfte parteimäßig über die verderbte „jüdische Gefchäftsmoral" und widmete seine Kraft der Partei, welche in ihrer Art die christlich-germanische Gesittung vor semitischer Beeinflussung schützen will. Christian Schodl stand in den ersten Junitagen vor dem Wiener Schwurgericht und wurde wegen Verleumdung und Betrug verurtheilt und die Gerichtsverhandlung hat uns in ihm den Typus eines christlich-socialen Kaufmanns im modernen Wien enthüllt. Was die Zeugen von ihm und über ihn deponirten, verdient in der Erinnerung festgehalten zu werden. Ließ eine Kundschaft aus Vergeßlichkeit einen „Fünfer" im Laden liegen, so steckte ihn Schodl ein und wies seine Verkäuferin an, der reclamireuden Kundschaft zu sagen: „Es ist nichts gesunden worden." Ein Nachbar ersucht, ihm Kleingeld in Banknoten auszuwechseln. Herr Schodl ist so gefällig. Da es lauter Kreuzer sind und das Zählen zu umständlich ist, wiegt er das Geld, aber nicht ohne seinen Commis zu sagen: „Pocken S' immer 102 oder 103 Kreuzer zu einem Gulden zusammen." Jede Lage von Kreuzern, die für einen Gulden gewogen wird, enthält also ein paar Kreuzer mehr. . . . Die Verkäuferin erzählt, alle Preise im Geschäfte des Herrn Schodl waren vorgeschlagen. das heißt die gutmüthigen Leute, denen das „Herunterhandeln" eine zu schmähliche Beschäftigung ist, zahlten zu viel. Es lag, wie man sieht, System in diesen Betrügereien. Sie hatten einen kaufmännischen Anstrich. Das Geschäft mußte den Schwindel verdecken. Hätte die Kundschaft, die aus der Budel des Ladens ihren Fünfer liegen ließ, dem Herrn Schodl gesagt: „Sie haben ihn eingesteckt", so hätte der Beleidigte gewiß entrüstet erwidert: „Solche Zumuthungen verbiete ich mir. Ich bin ein alter Geschäftsmann, der in Ehren besteht." Dieser Ehrenmann hatte auch eine Verkäuferin. Da sie ein hübsches junges Mädchen war, so sollte sie ihm — nach dem Schodl'schen Princip — neben dem geschäftlichen Gewinn noch einen anderen abwerfen. Der Chef irrte sich. Seine Verkäuferin war verlobt und ihrem Bräutigam — was kümmert sich der gemeine Lüstling um das Verlöbniß des Mädchens — wahrhaft treu. Da er mit dem Werben keinen Erfolg hatte, setzte er harte Schrauben an. Der Chef droht ihr aufs Gerathewohl mit dem Criminal, wenn sie sich ihm nicht hingibt. Er war aber an die Unrechte gekommen. Die Verkäuferin hatte, wie sie vor Gericht erzählte, mit dreißig Gulden ihr Auslangen gefunden, indem sie Mittags statt eines ordentlichen Mittagmahles um zehn Kreuzer Kaffee zu sich nahm. Tapfer widersteht das Mädchen dem Elenden. Da treibt der Chef die Sache auf die Spitze. Er zeigt die Verkäuferin wegen Diebstahles an. Die Polizei hat nichts Eili'geres zu thun, als die Beschuldigte sofort zu verhaften. Warum auch nicht? Er, der Anzeiger, ist „ein geachteter Geschäftsmann", sie ist ja nur ein armes Mädel. Zwei Tage bleibt die Beschuldigte in Haft. Nun aber, da sich ihre volle Unschuld zeigt, bricht ein gerechtes Schicksal über Herrn schodl herein. Er ist als Verleumder und Betrüger verurtheilt worden. Unabhängig von der strafgerichtlichen Qualification seiner Handlungen, erwies er sich als im hohen Grade brutal, liederlich und gewissenlos. Als Don Juan bestrafte er diejenigen, die ihn erhörten und die ihn abwiesen. Dieser Mann von guter Repräsentation. bis vor Kurzem Inhaber eines besuchten Geschäftes, war in seinem Thun und Lassen von wahrhafter Moral insanity. Daß solche Leute den Kampf gegen die semitische Unmoral führen, ist nur recht und billig. Die Ehre weiblicher Handelsangestellter. Am 16. Jänner 1898 brachte das „Deutsche Bolksblatt" die Nachricht, daß der „Hilfsverein für weibliche Angestellte" in Berlin eine Liste derjenigen Chefs und Leiter von Handelsbetrieben angefertigt habe, die sich gegenüber ihrem weiblichen Personale Uebergriffe in sittlicher Beziehung zu Schulden kommen lassen, und fügte dieser Meldung hinzu: „Wir meinen, eine solche Schutzaction wäre im Interesse unserer armen Christenmädchen in Fabriken, Confectionshäusern rc. auch in Wien am Platze." Zwei Tage später schlug Herr G r e g o r i g aus der Veröffentlichung des „Deutschen Bolksblatt" im niederösterreichischen Landtage Capital gegen die jüdischen Chefs. Gelegentlich der Berathung über ein Subventionsgesuch des Schulvereines für Bea'.utentöcht?r erklärte der streitbare Recke vom Neubau wörtlich : „Es ist eine Gefahr ritt* unsere Christeumädcheu, in die Judenhäuser zu gehen, weil die Moral dort leidet! Es ist eine Gewissenlosigkeit von den Leuten, ihre Kinder in Judenhäuser zu geben. Ich habe gehört, daß sich in Berlin ein Verein zum Schutzs dieser armen Wesen constituirt hat. Ich würde es lebhaft und mit Freude begrüßen, wenn ein ähnlicher Verein auch in Wien existiren würde, von welchem solche arme Wesen, die, um ihr Brot zu suchen, in solche Häuser eintreten, beschützt würden, damit sie nicht der Schande verfallen." Die „Oesterreichisch-Jsraelicische Union" hat damals die Verlogenheit der cvmbiuirtsu Verleumdungsaction Vergani— Gregorig in einer an den Landtag gerichteten Petition aufgedeckt. Es wurde ein authentisches Zeugniß des Präsidenten des Berliner Hilfsvereines für weibliche Angestellte, Rechtsarnvalt Dr. Bieber, vorgelegt, aus welchem hervorging, daß die Wirksamkeit dieses Vereines weit davon entfernt ist, gegen Angehörige einer bestimmten Confession gerichtet zu sein. Die „Uniou" nahm Anlaß, die verleumderischen Anwürfe Gregorig's gegen jüdische Kaufleute zurückzuweisen und dem ehrenwerthen Landmarschall, der diese Ehrabschneiderei ruhig geduldet hatte, ihre Mißbilligung auszusprechen. Seither sind vier Jahre vergangen. Noch immer ist Herr Gudenns Landmarschall und Herr Gregorig Landtagsabgeordneter. Bon der Bedrohung der Frauenehre weiblicher Augestkllter in jüdischen Geschäftshäusern hat nran nichts gehört. Wohl aber wurde vor wenigen Tagen vor dem Wiener Landesgericht gegen eine Leuchte der antisemitischen Partei, den doppelt unterstrichenen Herrn Christian Schodl. der seine Cassierin, Fräulein H a r a s ch i n, deshalb fälschlich des Diebstahls beschuldigt hatte, weil sie seinen unsittlichen Anträgen sich beharrlich widersetzt hatte, ein vernichtendes Urtheil gefällt. Eine christliche Handelsangestellte in einem christlichen Geschäftshaus ist nicht nur den schlimmsten Anfechtungen ihrer weiblichen Ehre ausgesetzt gewesen, ihr christlich-socialer Chef häufte auch noch Schmach und Schande aus ihr Haupt und bezichtigte sie eines schimpflichen Verbrechens. Die Verhandlung ergab noch andere bemerkenswerthe Charakterzüge dieses antisemitischen Ehrenmannes, dieses edlen Parteigenossen der Herren Vergani, Gregorig und Putscht. Frauen, die sich ihm ergeben hatten, suchte er nachher ins Unglück zu bringen, und als ihm selbst das Wasser an die Kehle ging, bewarb er sich bei den Opfern seiner Bosheit um falsches Zeugniß. Und nun fragen wir Herrn G r e g o r i g : Möchte er die Affaire Christian Schodl nicht zum Anlasse nehmen, um im niederösterre-chischen Landtage eine Action zum Schutze christlicher Mädchen gegen die unsittlichen Zumuthungen christlich-socialer Chefs anzuregen? Sein edler Gesinnungsgenosse Baron Gudenns wird ihm dazu gewiß hilfreich die Hand bieten. Die constituirende Versammlung eines solchen Schutzvereines könnte wohl am passendsten beim Wimberger stattfinden und zum' Vorsitzenden schlagen wir den von christlich-arischer Moral gesättigten Herrn P u r s ch t vor. Wien. (Ehrung.) Der?. k. Landesgerichtsrath Herr Doctor Michael Spitz köpf wurde vom Kreisgerichte Wr.- Neustadt zum k. k. Landesgerichte Wien übersetzt. Die israelitische Cnltusgemeinde Wr.-Neustadt, deren Cultusausschuß der Genannte seit dem Jahre 1896 angehörte, hat demselben nachstehende Dankadresse in sehr hübscher kalligraphischer Ausführung übermittelt: Ew. Hochwohlgeboren! Hochverehrter Herr Landesgerichtsrath! Unter den zahllosen Corporationen und Personen, welche Ihr Scheiden vom hiesigen Platze tiefinnig bedauern, beansprucht unsere Cnltusgemeinde mit Recht die erste Stelle. Verlieren wir ja doch in Ihnen nicht nur das ausgezeichnete und hervorragende Mitglied, auf das die ganze Gemeinde, vom Geringsten bis zum Höchsten, stolz war, sondern auch insbesondere den treuen Freund und stets bewährten Berather, der mehr als fünf Jahre in unserem Cultusaussc^usse an der Erhaltung und dem Ausbau der Gemeinde und ihrer Institutionen mit hingebendem Eifer, mit unermüdlichem Fleiße und mit ganz außerordentlicher Pflichttreue mitgearbeitet hat und dessen weisen