Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-06-13 · 24 (13.6.1902) · page 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
24 (13.6.1902)
Date
1902-06-13
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021439-3021464--11841-3036401
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 396 Dr. Bloch's Wochsnschrifk« Nr. 24 daß, den geäußerten Wünschen entsprechend, der von Herrn Salo Cohn angeführte concrete Fall Gegenstand von Erhebungen bilden werde, daß sich aber aus einem einzelnen Falle generelle Rückschlüffe auf das Vorgehen der Lehrer nicht ziehen lassen. Im Präsidialbericht gedenkt der Präsident der Auszeichnung, welche dem hochverdienten Director des Spitales der israelitischen Cultusgemeinde Herrn Regierungsrath Professor Dr. Leopold O s e r durch die vom Kaiser erfolgte Verleihung des Titels und Charakters eines ordentlichen österreichischen Universitäts-Professors zu Theil wurde, und gibt bekannt, daß er in einem Glückwunschschreiben der freudigen Antheilnahme des Vorstandes Ausdruck gegeben habe. (Allgemeine Zustimmung.) Des Weiteren gibt der Präsident einen Ueberblick über die bisherigen Eingänge an Steuern und Gebühren im lausenden Verwaltungsjahre und macht Mittheilung über den Cassastand der Gemeinde. Den hervorragendsten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Beschlußfassung über die „Geschäftsordnung für die Bezirkscommiffionen". Der Präsident leitet die Berathung mit dem Bemerken ein, daß diese ihm als überaus wichtig erscheinende Angelegenheit, welche seit langer Zeit auf der Tagesordnung stehe und nunmehr gemäß der statutarischen Bestimmung der Erledigung zugeführt werden müsse, die Commission für die Reform der inneren Verwaltung sowie das Vertreter-Collegium in vielfachen Sitzungen beschäftigt habe. Der zur Discussion stehende Entwurf enthalte Vermittlungsanträge, welche die Ausgleichung der diesfalls bestehenden gegensätzlichen Anschauungen bezwecken. In der hierüber eröffneten Generaldebatte erklärt zunächst der I. Bicepräsident Dr. Stern seine grundsätzliche Gegnerschaft gegen die Schaffung der Bezirkscommiffionen, welcher Anschauung sich die Herren Salo Cohn und Baurath Ritter von Goldschmidt anschließen. Für das Eingehen in die Special-Berathung auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes sprechen die Herren Oberfinanzrath Dr. Rappaport, Wilhelm Kuffner, Vertreter Dr. Steiner, Bice-Präsident Dr. K o h n, kais. Rath Weil, und betont insbesonders der Vorsitzende in längerer Ausführung die ersprießliche Wirksamkeit, die er sich von der Thätigkeit der Bezirkscommissionen zur Behebung der im Kreise der Gemeinde leider um sich greifenden Indolenz durch Heranziehung würdiger Mitglieder zur Verwaltung der Gemeinde verspreche. Die Institution der Bezirkscommissionen sei im Statute gegeben und er ersuche um das Eingehen in die Special-Debatte. Bemerkt sei noch, daß kais. Rath Wilhelm P o l l a k den Standpunkt vertrat, er wünsche den Wirkungskreis der Bezirkscommissionen erweitert zu sehen. Nachdem sohin mit allen gegen drei Stimmen das Eingehen in die Specialdebatte beschlossen wird, betheiligen sich an derselben die Herren Oberfinanzrath Dr. Rappaport, Dr. K atzau, Rudolf Auspitz, Gewitscy, Director Simon, R o s n e r, Dr. Spitzer, kais. Rath Weil, Wilhelm K u f f n e r und Vice-Präsident Dr. K o h n und gelangen sodann die Anträge des Vertreter-Collegiums unter Ablehnung aller Abänderungsanträge mit großer Majorität zur Annahme. Die beschloffene Geschäftsordnung lautet wie folgt: GeschäftsordnungfürdieBezirkscom Missionen. § 1. Die gemäß § 6 Anhang II (Cultussteuer-Regulativ) des Statutes der israelitischen Cultusgemeinde Wien vom Cultusvorstande aus den Vertrauensmännern für den I. Bezirk, „ „ n. und XX. Bezirk, - - III. und XL „ „ IV., V. und X. Bezirk, „ „ VL und VII. Bezirk, „ „ VIII. und IX. „ - „ XIL bis XV. „ , „ XVI. und XVII r „ , XVIII. und XIX. Bezirk gebildeten Cultussteuer-Bezirkscollegien fungiren für die betreffenden Bezirke zugleich als Bezirkscommissionen (§ 30 Statut). § 2. Die von dem Cultussteuer-Bezirkscollegium aus seiner Mitte gewählten Functionäre (§ 6. Abs. 2, Anhang II des Statutes) sind zu den gleichen Functionen in den Bezirkscommissionen berufen. 8 3. Die Bestimmungen des § 12, Anhang ll des Statutes haben auch für die Bezirkscommissionen mit der Maßgabe zu gelten, daß bei Abstimmungen im Falle von Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden doppelt gezählt wird. 8 4. Ueber schriftliches, die Angabe des Berathungsgegenstandes enthaltendes Verlangen von mindestens einem Drittel der Commissionsmitglieder hat der Obmann oder dessen Stellvertreter die Bezirkscommission zu einer Sitzung einzuberufen. 8 5. Von jeder Sitzung der Bezirkscommission ist dem Cultusvorstande unter Bekanntgabe der Tagesordnung vorher Anzeige zu machen. 8 6. Die Bezirkscommiffionen haben Angelegenheiten ihres Bezirkes zu berathen und diesfalls Anträge an den Cultusvorstand zu stellen, sowie die ihnen vom Cultusvorstande über Angelegenheiten ihres Bezirkes abgeforderten Aeußerungen zu erstatten. Insbesondere können die Bezirkscommissionen, sei es aus eigener Initiative, sei es über Aufforderung des Cultusvorstandes, folgende Angelegenheiten zum Gegenstände der Berathung und Antragstellung machen: a) Cultusangelegenheiten des betreffenden Bezirkes; b) Angelegenheiten betreffend die im Bezirke bestehenden gottesdienstlichen und rituellen Anstalten und Einrichtungen der Cultusgemeinde; e) Angelegenheiten betreffend die im Bezirke befindlichen confessionellen Stiftungen, Anstalten und Vereine; ä) Angelegenheiten betreffend die im Bezirke bestehenden oder zu errichtenden Vereins- und Privatbethäuser, sowie die Zusammenkünfte zu gottesdienstlichen oder rituellen Uebungen; e) Angelegenheiten betreffend die Ertheilung des Religionsunterrichtes im Bezirke. 8 7. Die Bezirkscommissionen haben über ihre Wahrnehmungen mindestens dreimal im Jahre an den Cultusvorstand Bericht zu erstatten. Gemäß einer von Herrn Wilhelm K u f f n e r dem Vertreter-Collegium gegebenen Anregung und des diesbezüglich vom Vertreter-Collegium gestellten Antrages betreffend den Vorgang . bei Cultussteuer - Neubemessungen innerhalb eines Steuer- Trienniums wird beschlossen: Bezüglich aller gemäß § 14 Anhang II (Cultussteuer- Regulativ) innerhalb des Trienniums von der Schätzungs- Commission vorzunehmenden Cultussteuerbemessungen haben sich die betreffenden Cultussteuer-Bezirkscollegien vorher gutachtlich zu äußern. Zu diesem Behufs sind dieselben erforderlichen Falles einzuberufen. Ueber ein Ansuchen der Testamentsexecutoren nach dem am 26. Februar 1902 verstorbenen Herrn Karl Goldschmidt, welcher sein in Wien I., Schottenring 25 befindliches Haus für eine wohlthätige Stiftung bestimmte, deren Ertrag zu einem Drittel für arme Verwandte, zu einem Drittel für das Versorgungshaus und zu einem Drittel für arme jüdische Waisen zu verwenden sein wird, gibt der Vorstand über Antrag des Vertreter-Collegiums die verlangte Zustimmungserklärung zu der vom Erblasser letztwillig angeordneten Errichtung einer Karl und Rosalia Goldschmidt'schen Stiftung, indem er gleichzeitig die Verpflichtung übernimmt, das Grab des Herrn Karl Goldschmidt und nach dem Ableben seiner Gattin auch deren Grab zu erhalten und an den Sterbetagen die Jahrzeitfeier abzuhalten. Ueber Vorschlag des Präsidenten werden die Herren Emil Horner und Director Simon zu Verificatoren für das Protokoll bestellt, worauf die Sitzung um halb 2 Uhr Nachmittags geschlossen wird. * * * In Ergänzung des Berichtes aus der Plenarsitzung des Cultusvorstandes vom 25. Mai 1902 wird mitgetheilt, daß das Ignaz Blumenfeld'sche Stipendium über einstimmigen Vorschlag der Juroren Isidor Kaufmann, David Kohn und Professor Kasimir Pochwalski dem Maler Lazar Krestin verliehen worden ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.