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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-06-13 · 24 (13.6.1902) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
24 (13.6.1902)
Date
1902-06-13
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 398 Dr. Bloch's Wochenschrift. 9fr. 24 Rath, dessen werkthätige Hilfe wir künftig leider nur allzuoft schmerzlich vermissen werden. Wir waren uns dessen stets bewußt, daß die außergewöhnliche Hochachtung und Verehrung, die Ihnen hier von Allen zu Theil wurde, mittelbar auch unserer Gemeinde zugute kam, die in diesen trüben Zeiten mit doppelt berechtigtem Stolze darauf Hinweisen konnte, Sie seien ein glaubenstreuer Jude. Gestatten Sie uns. Ihnen hochverehrter Herr Landesgerichtsrath, nun Sie uns verlassen, für alles Gute, das Sie uns erwiesen haben, herzlichst Dank zu sagen und daran zwei innige und tiefempfundene Wünsche zu knüpfen. Der Erste: Sie mögen noch recht lange in voller rüstiger Gesundheit, Ihren hohen Beruf, wie bisher zur Ebre des gesammten Judenthums auszuüben im Stande sein. Der Andere: Sie mögen unsere Gemeinde in freundlichem, liebevollem Gedenken behalten, wenn auch formell das Band gerissen ist, das Sie mit uns vereinte, wie auch wir Ihrer nie vergessen und uns stets freudig und dankbar daran erinnern werden, daß Sie fast neunzehn Jahre lang zu uns gehörten. Israel. Cultusgemeinde Wr.-Neustadt den 30. Mai 1902. (Folgen die Unterschriften.) Das Rrtualmordmärchen mit irrthümlicher Adresse. Vor dem Währinger Strafrichter Gerichtssecretär Doctor Wohlschläger wurde kürzlich über die Ehrenbeleidigungsklage verhandelt, welche der Bau-Obercommissär Bohuslav Arnold Schwamberg gegen den im 3. Bezirk. Kölblgaffe 21 wohnhaften Privaten Wenzel P ö t s ch e r weger einer Ritualmordbeschuldigung eingebracht hat. Der von dem Schwager des Klägers, dem Advocaten Dr. Rabenlechner, vertretenen Klage ist Folgendes zu entnehmen: Im H^use des Klägers war eine gewisse Aloisia Jiro vom 15. Februar bis 4. Mai bedienstet. Sie wurde entlassen, weil sic ohne Entschuldigung über Nacht ausgeblieben war. Am Nachmittag des 4. Mai erschien Herr Schwamberg, ein waschechter Arier, auf dem Polizeicommissariat Währing, um die Jiro abzumelden. Der amtirende Beamte, Concipist Ehrenfest, theilte ihm mit, es sei soeben gegen ihn von einem gewissen Wenzel P ö t s ch e r die Anzeige gemacht worden, daß er (Schwamberg) an seinem Dienstmädchen Jiro eine rituelle Blutabzapfung vorgenommen habe. In Anwesenheit des über diese Mittheilung natürlich überaus erstaunten Herrn Schwamberg wurde die Aloisia Jiro auf dem Commiffariate von dem Polizeiarzte untersucht, ohne daß die geringste Spur einer „Blutabzapfung" constatirt werden konnte. Nach Schilderung dieses Sachverhaltes bemerkt Herr Schwamberg in der Klage, daß weder er noch ein Mitglied seiner Familie jemals dem mosaischen Glauben angehört habe und daß es ihm unerfindlich sei, zu welchem Zwecke der Anzeiger gegen ihn die Beschuldigung erhoben habe. Es stehe fest — bemerkt der Kläger — daß durch diese Beschuldigung seine und seiner Familie Ehre aufs Empfindlichste verletzt worden sei, daß diese Beschuldigung eine Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre involvire. Es ist auch — heißt es am Schluffe der. wie schon erwähnt, von Dr. Rabenlechner vertretenen Klage — hoch an der Zeit, daß diesen Ritualmärchen energisch an den Leib gerückt werde. Schließlich behält sich der Kläger vor, die Klage auch auf das Dienstmädchen Jiro auszudehnen. Der Angeklagte Wenzel P ö t s ch e r ist 31 Jahre alt, in Friedberg (Böhmen) geboren, verheiratet, von Beschäftigung Werkführer. Nach Verlesung der Anklage erklärte der Angeklagte, er habe eine Anzeige erstattet, jedoch nicht direct gegen Herrn Schwamberg. Richter: Was fällt Ihnen ein, eine Anzeige zu machen? Angeklagter: Das Dienstmädchen Jiro hat mir erzählt, daß es Schmerzen im Rücken verspürte, und da habe ich die Anzeige erstattet, aber nicht gegen Herrn Schwamberg. Richter: Sie haben die Anzeige gegen den Dienstgeber des Mädchens erstattet? Angeklagter: Nicht gegen Herrn Schwamberg. Richter: Gegen wen denn? Angeklagter: Das weiß ich nicht. Richter: Haben Sie vom Blutabzapfen gesprochen? Angeklagter: Nein ich Hab' nur gesagt, daß das Mädchen im Rücken Schmerzen hatte. Eine Blutbeschuldigung habe ich nicht vorgebracht. — .Der Richter constatirt aus der Polizeinote, daß der Angeklagte bei der Polizei ausdrücklich erzählte, daß die Jiro bei einer jüdischen Familie in Diensten stand, um Ostern herum von dem Dienstgeber eingeschläfert wurde und am nächsten Tage Schmerzen im Rücken hatte. Der Angeklagte leugnete, eine Beschuldigung erhoben zu haben, er wollte nur eine ärztliche Untersuchung des Dienstmädchens herbeiführen. Richter: Das hätten Sie bei jedem Arzte thun können, da müssen Sie nicht schnurgerade von der Landstraße aufs Polizeicommissariat Währing gehen und eine solche Erfindung vortischen. — Angeklagter: Ich habe nichts erfunden. Richter: Die Jiro ist sofort vom Polizei-Bezirksarzte genau untersucht worden. Wie aus dem Parere ersichtlich ist, fand sich am Rücken keinerlei Verletzung oder auch nur eine Spur einer solchen. Dr. Rabenlechner: Wie kommen Sie dann dazu, eine solche Ritualmordgeschichte vorzubringen. Sind Sie nicht Provisionsagent für Ritualmorde? — Angeklagter: Nein. Dr. Rabenlechner: Es scheint aber, daß Sie es doch sind. Offenbar wollten Sie einmal den hohen Politiker spielen, Ihr erstes Auftreten hat mit einem kläglichem Durchfall geendet. Sie haben halt geglaubt, daß die Dienstgeber der Jiro Juden sind, da dies sich als nicht richtig heraus stellte, blasen sie zum Rückzuge. Da der Kläger sich mit einer Ehrenerklärung nicht zufrieden geben will und der Angeklagte seine Schuld leugnet, wird die Verhandlung behufs Einvernahme des Dienstmädchens und des Polizeibeamten vertagt. Belrugsversuch durch das Blutmärchen. Die Verbreiter des Märchens vom Ritualmord in Wien haben es bei den Dienstmädchen so weit bekannt gemacht, daß diese es schon für kleine betrügerische Zwecke verwenden. Beim Polizei-Commissariat Landstraße erschien gestern der Fleischhauermeister Simon Spitzer, um gegen sein Dienstmädchen Francisca S o u k u p eine Strafanzeige zu erstatten. Seine Frau habe, erzählte er, einen Brief in die Hand bekommen, welchen die S o u k u P an ihre in Leitomischl wohnhaften Eltern gerichtet, aber noch nicht abgeschickt hatte. In dem Briefe sprach das Mädchen die Befürchtung aus, daß von ihren Dienstgebern an ihr ein Ritualmord verübt werden könne, und erzählte den Eltern von einem derartigen Attentat, das in der letzten Zeit an einem Dienstmädchen begangen worden sei. Diese Befürchtung begründete der Brief damit, das sich in dem Hause des Spitzer ganz eigentümliche Messer befänden und daß sehr viel polnische Juden dahin kämen. Spitzer ging mit dem Briefe, den seine Frau ihm zeigte, sofort zur Polizei, erklärte dort, daß er das Mädchen keine Stunde länger in seinem Hause behalte, und bat, daß gegen sie eine Strafuntersuchung eingeleitet werde. Francisca Soukup gab bei ihrer Einvernahme durch den Polizeicommissär an, sie habe ihren Dienstort verlassen wollen, weil ihre Frau sie quälte. Sie habe aber Geld gebraucht, um allenfalls einige Wochen ohne Stelle leben zu können, und habe geglaubt, das Geld leichter von ihren Eltern erlangen zu können, wenn sie ihnen ein solches Märchen a u f t i s ch e. Sie selbst habe keine Angst vor einem Ritualmorde gehabt. Francisca Soukup, ein 17jähriges Mädchen, wurde dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Landstraße, Gerichtssecretär Dr. W a g n e r, als Häftling vorgeführt. Der Richter fand indeß nach dem bisherigen Stande der Angelegenheit keine Handhabe, gegen Francisca Soukup strafgerichtlich einzuschreiten. Die Verbreitung beunruhigender Gerüchte (§ 308 des Strafgesetzes) ist bekanntlich nur dann strafbar, wenn sie auf dem Wege öffentlicher Verlautbarung geschieht, und wegen des an ihren Eltern versuchten Betruges könne die Soukup nach § 525 des Strafgesetzes nur auf Antrag ihrer Eltern bestraft werden. Da überdies auch der Kanzleibeamte, der zur Uebersetzung des czechischen Briefes berufen wurde, die Uebersetzung nicht recht zu Stande brachte, beschloß der Richter, die Verhandlung zu vertagen. Der Brief wird durch einen Gerichtsdolmetsch übersetzt, und die Erhebungen werden gegen die Soukup fortgesetzt werden. Diese wurde auf freiem Fuß gestellt. Brünn. Im Jänner und April sind in E i b e n s ch i tz zwei Kinder, und zwar die zehnjährige Beatrix Martine! und Josef Taborsky, plötzlich verschwunden. Es verbreitete sich bald das Gerücht, daß die Kinder von Israeliten zu rituellen Zwecken benützt wurden. Die Gendarmerie pflog mit Ausdauer Nachforschungen, welche umso schwieriger waren, als keine Spur von den Kindern entdeckt werden konnte. Endlich gelang es,

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