Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 23 (6.6.1902)
- Date
- 1902-06-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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?K. 23 Dr. Bloches Wochenschrift. Seite 377 Arisch-christliche Menschenliebe. Dem Abendblatt der .Münchner Allgemeinen Zeitung" vom 26. Mai 1902, Nr. 143. entnehmen wir nachstehende Gerichtsverhandlung, datirt Amberg, 24. Mai: Der erste Angeklagte, Pfarrer Bergler, Borstand der Armenpflege in Neukirchen, lagt aus: Nach Rückkehr des Max Graf aus der Anstalt wurde für diesen von der Armenpflege Turnuskost bei den einzelnen Gemeindemitgliedern bewilligt und dem Graf auch das sogenannte Turnusbüchel ausgehändigt. Ob eine Benachrichtigung der Gemeindemitglieder stattgefunden habe, wisse er nicht. Ihm war bekannt, daß Max Graf von Jugend auf epileptisch und schwachsinnig war und daß solche Leute nicht im Turnus verpflegt werden sollen. So genau kenne er aber die bestehenden Vorschriften nicht. Er selber habe sich um Graf nicht gekümmert, dies vielmehr seinem Vertreter, dem Armenpflegschaftsrath Trettenbach, überlassen, ohne diesem aber besondere Instructionen zu ertheilen. Vorsitzender: Das war aber keine ordnungsmäßige Erfüllung Ihrer Pflichten als Vorstand der Armenpflege. — Pfarrer Bergler: Ich hatte mit der Seelsorge vollauf zu thun. Am 27. December wurde ich zu Graf gerufen, der schwer krank auf einer Strohschütte lag. Ich spendete ihm die letzte Oelung und habe veranlaßt, daß ihm eine Bettstelle gegeben wurde. — Vors.: Nun, wenn er schwer krank war, da kann er sich doch nicht sein turnusmäßiges Essen geholt haben? — Pf. Bergler: Ich habe mich zunächst um die geistlichen Bedürfnisse des Kranken gekümmert. — Vors.: Ja, aber die leiblichen Bedürfnisse dürfen doch nicht vernachlässigt werden. Haben Sie nicht wenigstens nach einem Arzt geschickt? — Pf. Bergler: Nein, das habe ich der Mutter des Graf überlassen. — Vors.: Wenn Sie Herr Pfarrer, in schärferer Weise Ihren Einflnß geltend gemacht hätten, dann hätte dieses traurige Ereigniß nicht eintreten können. — Pf. Bergler: Ich habe mich auf meinen Vertreter verlassen. Der angeklagte Bürgermeister Lautenschlager gibt an, daß Graf mit der Armenhauspflege außerordentlich zufrieden gewesen sei. Auf Befragen gibt Angeklagter zu, daß Graf in einem nassen, feuchten Raum, ohne Luft untergebracht war. Der Raum sei aber sehr gesund, es seien schon Ortsarme dort 90 Jahre alt geworden. (Heiterkeit.) Der Angeklagte Lautenschlager sagt weiter aus, daß er sich wenig um den Graf gekümmert habe. Von dessen Krankheit habe er durch seinen Sohn erfahren und angeordnet, daß Alles geschehen solle, was einem Kranken gebührt. Nach einem Arzt habe er nicht geschickt, das habe der Herr Pfarrer übernommen. Am 4. December v. I. sei er vom Bezirksamtsassessor aufgefordert worden, sich des Graf anzunehmen. er bestreite aber, daß er dem Bezirksamtsassessor gesagt, er hafte für den Graf. Das Armenhaus habe er am 4. December bis zum Tode des Graf nicht betreten, dagegen dem Armenpflegschaftsrath Trettenbach den Auftrag gegeben, sich um Graf zu kümmern. Was Trettenbach gethan, wisse er nicht. Er müsse sich auf seine Vertreter verlassen. Armenpflegschäftsrath Trettenbach: Ich habe mich um die Armenpflege nur dann zu kümmern, wenn der Pfarrer krank ist. Ich bestreite, daß mir der Bürgermeister Lautenschlager im December den Auftrag gegeben hat, für den Graf zu sorgen. Ich habe von dessen Krankheit erst zwei Tage vor dem Tode erfahren. Die Zeugin Scheubinger bewohnt ebenfalls das Armenhaus in Neukirchen. Sie hat gewußt, daß Graf Weizen entwendet und mit den rohen Weizenkörnern seinen Hunger gestillt habe; sie hat aber niemand davon Meldung erstattet. — Gendarm Stipper bekundet, daß die Zeugin Bürne gewußt habe, daß Graf acht Tage ohne Nahrung sei. Sie habe geäußert, sie thue es der Gemeinde zum Trotz, weil ihr die Gemeinde auch trotze. — Vors.: Das ist doch eine erbärmliche Handlungsweise, wie sie schauderhafter kaum gedacht werden kann. (Zur Zeugin Bürne): Also Sie haben gewußt, daß Graf acht Tage nichts gegessen hatte, und es nicht der Mühe Werth gehalten, Anzeige zu erstatten? — Zeugin Bürne: Gewußt habe ich es. — Vor s.: Das ist doch unerhört. Blos um die Gemeinde zu necken, lassen Sie einen Menschen verhungern! Der Sachverständige Bezirksarztstellvertreter Dr. Held läßt sich dann über den Obduktionsbefund des Graf aus. Der Körper des Graf wimmelte von Ungeziefer und Schmutz. Graf, der auf einem neuen Bett lag, war vollständig abgemagert, das Fettpolster verschwunden, in den Därmen wurden unverdaute Körner und Stofffetzen vorgefunden, der Magen war leer und zum Theil eingeschrumpft. Der Tod sei durch Erschöpfung infolge Hungerns eingetreten. Der zweite Sachverständige Landgerichtsarzt Dr. Mayer-Amberg schließt sich dem Gutachten des Dr. Held voll an. In den Därmen des Graf sind außer unverdauten Weizenkörnern Baumwoll- und Leinwandfetzen gefunden worden. In den letzten 10 bis 14 Tagen habe Graf sicher nichts anderes genossen, da er aber die Weizenkörner nicht verdauen konnte, sei er verhungert. Bezirksarzt Dr. Gmeling gibt an, daß er wiederholt die. Aufnahme des Graf in eine Anstalt gefordert habe. Staatsanwalt Dr. Dames begründete die Anklage: Wir haben hier einen Fall, wie er zum Glück nur selten vorkommt, der aber durch seine Schauderhaftigkeit allgemein berechtigtes Aufsehen erregt hat. Man sollte es nicht für möglich halten, daß mitten in Deutschland, mitten in Europa derartiges Vorkommen kann, daß ein Mensch mitten unter anderen Menschen in einem reichen Dorfe des Hungers sterben kann. Es wirft das ein sehr bedenkliches Licht auf die Einwohner und den Behördenapparat des wohlhabenden Ortes. Das Bezirksamt hat seine volle Schuldigkeit gethan; es hat den Zustand nur für vorübergehend angesehen, was daraus hervorgeht, daß der Bezirksamtsassessor noch am 4. December sich nach der Unterbringung des Graf erkundigte. Die Grundlage des schrecklichen Ereignisses ist in der Person des Bürgermeisters Lautenschlager zu suchen, der lange genug in der Oeffentlichkeit gelebt hat, so daß das Bezirksamt mit Recht erwarten konnte, daß er volles Verständniß für die Sache haben und das Bezirksamt unterstützen werde. Das war den Bock zum Gärtner gemacht. Lautenschlager kennt nur sein Interesse und wenn der Pflegschaftsrath vorher auch einen anderen Beschluß gefaßt hätte, so entschied dann sein Einfluß, die Macht des Geldsackes anders, die brutale Macht des Reichthums, der sich die anderen Mitglieder beugen mußten. Der Ortspfarrer ist nicht weniger schuldig. Er sagt uns, er habe sich um den leiblichen Zustand des Graf nicht gekümmert, weil er mit der Seelsorge beschäftigt war. Wie kann uns das von jemand gesagt werden, der den Kindern und dem Publicum die edle Lehre christlicher Nächstenliebe lehren soll! In einer entsetzlich leichtfertigen Weise hat er diese Lehre nicht befolgt und sich lediglich darauf beschränkt, die Seelsorge auszuüben. Der Staatsanwalt beantragt schließlich gegen Pfarrer Bergler eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten, gegen den Bürgermeister Lautenschlager von 6 Monaten, gegen Moritz und Trettenbach von 4 Monaten und gegen Kagerer 8 Tage Gefängniß. Das Urtheil lautete, wie schon mitgetheilt: Pfarrer Bergler wird zu einer Woche Gefängniß, der frühere Centrumsabgeordnete Bürgermeister Lautenschlager zu 6 Monaten und Armenpflegschaftsrath Trettenbach zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt, der Gemeindediener Kagerer und der Ortsführer Moritz freigesprochen. „Ueber die Religion der Semiten" findet sich folgende Stelle in Friedrich Delitzsch' Bortrag „Babel und Bibel": „Seltsam! Niemand weiß mit Bestimmtheit zu sagen, was unser deutsches Wort „Gott" ursprünglich bedeutet. Die Sprachforscher schwanken zwischen „Scheu-Erregung" und „Besprechung". Dagegen ist das Wort, welches die semitischen Cananäerstämme, denen die Babylonier nächstverwandt sind und aus denen späterhin die Israeliten hervorgingen, für Gott ausgeprägt haben, nicht allein klar, sondern er erfaßt den Begriff der Gottheit in einer Hoheit und Tiefe, daß an diesem einzigen Wort schon nicht nur das Märchen von „den an religiösem Jnstinct von jeher erstaunlich armen Semiten" zerschellt, sondern ebenso auch die beliebte moderne Ansicht, daß die Jahve-Religion und damit unser christlicher Gottesglaube sich aus einer Art Fetischismus und Animismus emporgearbeitet habe, wie solcher den Südseekannibalen (und) oder Feuerländern eigenthümlich ist." Die Bemerkung spielt auf Ch amb e rla i n's „Grundlagen" an, welche die semitische Armuth an religiösem Empfinden entdeckt haben. Die „Daily Mail" über die Juden im Londoner Osten. In der „Daily Mail" vom 24. v. M. schildert der bekannte Schriftsteller George R. Sims einen Sonniag-Abend in dem Londoner Judenquartier, bemerkt, wie vortheilhaft sich das jüdische Armenquartier von dem dicht daran grenzenden christlichen Armenquartier unterscheidet, sowohl hinsichtlich der Wohnungen als der Bewohner und schließt dann: „Ueber diese Leute sind viele abfällige Urtheile ausgesprochen worden. Vieles davon überschreitet nicht die Grenzen der Billigkeit, anderes ist über die Maßen ungerecht. Sie haben ihre Fehler, einige von ihnen ihre Laster, aber im Großen und Ganzen gehorchen sie den Gesetzen, sind sie nüchtern und fleißig. Man kann mit Frauen ohne Furcht zu jeder Tages- und Nachtzeit unter ihnen sich bewegen. Man ist viel sicherer in den überfüllten Gassen und Gäßchen des Ghetto als in so mancher Hauptstraße des Westens. (In den nichtjüdischen Theilen des Londoner Ostens gibt es sehr viele Straßen, die Niemand am Hellen Tage ohne Gefahr passiren kann, so zwar, daß der Polizist den Fremden, der sich hierher verirrt oder Studirens halber hier flaniren will, sogar unaufgefordert, ja gegen dessen Willen begleitet, damit ihm nichts passire. Anm. d. Red.) Was wir auch darüber denken mögen, ob dies Anwachsen dieser fremden Colonie wünschenswerth sei oder nicht, Keiner, der die Juden wirklich kennen gelernt hat, wird in Abrede stellen, daß die Reichen wie die Armen Tugenden besitzen, welche sie berechtigen, auf Rücksicht und Achtung Anspruch zu machen. Die armen Juden haben bei allen ihren Prüfungen und Verfolgungen niemals gewankt in ihrer Familienliebe und ihrem Glauben an den Gott Israels. Die reichen Juden haben niemals ihre armen Brüder im Ghetto vergessen und geben nicht nur Allen, die es nöthig haben, Gold, sondern gewähren auch loyale herzliche Theilnahme, welche die wahrste Mildthätigkeit ist."