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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-06-06 · 23 (6.6.1902) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
23 (6.6.1902)
Date
1902-06-06
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 374 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sir 23 Das sind entsetzliche Nachrichten, aber sie sind uns nicht neu. Was hier von christlichen Proletariern erzählt wird, ist seit Jahren das Los Hunderttausender jüdischer Proletarier, nur mit dem Unterschiede, daß der arme hungernde Jude nicht stiehlt und raubt uud sich nicht zusammenrottct. Er duldet schweigend und verhungert langsam mit Weib und Kind, ohne zu klagen. Aber die Noth der Christen und Juden ist eine furchtbare Anklage gegen das herrschende Regime, namentlich gegen die sociale Weisheit des Grafen Pininski. Ein Land, dessen Bevölkerung zur Auswanderung gezwungen ist und in dem das allgemeine Elend periodisch wiederkehreude Revolten verursacht, geht dem Untergange entgegen. Es ist die höchste Zeit, daß die Verwaltung Galiziens Männern auvertraut werde, die gegen die grauenhaft anwachsende Noth noch andere Hilfsmittel in Bereitschaft haben, als fromme Gebete und Gewehrkugeln. Das mag sich Namentlich Herr v. Koerber sagen, der wohl die richtige Einsicht hat, dessen guter Wille aber au der Autonomie Galiziens eine unübersteigliche Schranke findet. Die Hilfe kann nur von der österreichischen Centralregierung kommen, die endlich eine vollgiltige Machtprobe in Galizien geben muß. Das Regime des Grafen Pininski hat nun gerade lange genug gedauert. 8. Fl. Die Jude« auf Martinique. Das schreckliche Schicksal, das die Antilleuinsel Martinique betroffen und das Mitgefühl der gesammten sogenannten „civilisirten" Welt hervorgerufen hat, veranlaßt uns, den Bewohnern dieser unglücklichen Insel unser Augenmerk zuzuwenden und das Interesse unserer Leser für dieselben zu erwecken. Der Mehrzahl nach war und ist Martinique von „Farbigen" oder „Mischlingen" bewohnt. Allein es lebten und leben dort auch zahlreiche Europäer und ganz gewiß viele-unserer Glaubensgenossen. Die Inden sind von den Holländern und den Engländern nach Amerika .verpflanzt worden, und so lange diese beiden Nationen die allein herrschenden waren, gestaltete sich die Lage der Juden sehr günstig. Der Pietismus und Zelotismus der alten Holländer und Engländer war — wenigstens auf den überseeischen Besitzungen derselben — kein Hinderniß, den Juden gegenüber so tolerant zu sein, als es mit damaligen Begriffen vereinbar war. Dem Juden Benjamin Da Costa aus Brasilien verdankten die französisch-westindischen Inseln, vor Allem Martinique uud Guadelope, die Einführung des Zuckerrohrs und der Fabrikationsweise (1644). Die Ketzer hatten sich zu sehr in Achtung gesetzt bei den rechtgläubigen Creolen von Martinique, als daß diese so beschränkten religiösen Anschauungen, wie sie in Paris an der Tagesordnung waren, gefolgt wären. Das Gesetz, das damals nur den Katholiken erlaubte, sich in den Colonien anzusiedeln, wurde von Niemandem mit größerer Verachtung ab gewiesen als von dem Dominikauerpater Labot, der in einem berühmten Briefe nach Paris schrieb, ihm sei es ganz gleich, ob sein Zuckerrohr bei einem Lickheraner oder einem Katholiken gewachsen sei, so lauge es nur gut und weiß sei. Blicken wir aber rückwärts auf die beiden Jahrhunderte, welche der großen staatlichen und geistigen Umwälzung in Frankreich vorangegangen sind, so tritt uns die von den Mönchen iuspirirte Verfolgung Andersgläubiger — Protestanten und Juden — als auffällige Erscheinung entgegen. Vergeblich bemüht man sich, politische oder sociale Motive tu den Vordergrund zu schieben. Es war und ist religiöse Intoleranz, also ein culturfeindliches Element, das sich in solchem Gebühren kundgibt. Von dem Momente an, in welchem einige Antilleniuselu und darunter Martinique in französischen Besitz kamen, wurden auch die der westindischen Compagnie gegebenen Versprechungen bezüglich der Juden nicht mehr eingehalten. Bei der Uebergabe wurde ausdrücklich die Bedingung gemacht und angenommen, daß die Juden alle Rechte und Freiheiten, die sie unter der westindischen Compagnie genossen, behalten sollen. Allein von diesen Rechten und Freiheiten wurde immer mehr abgezwackt, bis sie endlich mit der Verordnung vom 28. September 1683 und dem sogenannten „schwarzen Codex" völlig aufgehoben, den Juden der Aufenthalt auf den französischen Inseln verboten wurde. Vom französischen Boden vertrieben, wurden sie auf den benachbarten nichtfranzösischen Colonien mit offenen Armen ausgenommen. Manche französischen Gouverneure sahen mit Mißbehagen, wie die Nachbarcolonien, dank der energischen Thätigkeit der jüdischen Ansiedler, aufblühten, und hätten die Juden gern zurückgeführt, sie machten Eingaben an die Regierung und den König und sie wiesen auf die Verdienste hin, die sich die Juden in Surinam auch auf militärischem Gebiete erworben hatten, deren Ansiedlung in Cayenne demnach sehr vortheilhaft wäre. Es blieb aber beim allgemeinen Verbote. Von dem Verbote gab es nun freilich Ausnahmen. Theils duldeten die Gouverneure die Anwesenheit von Juden, theils wurde einzelnen Juden die Aufnahmsbewilligung uud Naturalisation förmlich ertheilt, und zwar nicht blos auf deren Ansuchen, sondern sogar über Wunsch der Behörden. Im Jahre 1723 zeigte sich der erste Lichtstrahl, indem ein Patent erschien, durch welches den Juden in Guyenne und Auch die ihnen im Jahre 1550 von Heinrich 11. verliehenen Privilegien wieder eingeräumt wurden. Allein da der Ooäe uoir nicht förmlich aufgehoben war, gab es noch immer Streitigkeiten wegen der Rechte der Juden, und mancher Gouverneur bemühte sich, aus dieser Unsicherheit materiellen Nutzen für den Staat zu ziehen und Judenvermögen zu confisciren. Welche umfassende coloniale Thätigkeit die damaligen französischen Juden entfalteten, läßt sich aus einigen Angaben entnehmen, die die zu jener Zeit hochangesehene Familie Gradis in Bordeaux betreffen. Bordeaux war der Ausgangspunkt des Colonialhandels mit Westindien, und der Jude David Gradis war es, der diesem Handel einen colossalen Aufschwung zu verleihen wußte. Er war der Erste, der eigene Schiffe ausrüstete und sie in die Colonien entsandte, der in St. Pierre auf Martinique eine Zweigniederlassung gründete und andere auf St. Domingo, in St. Louis, Cap fond de l'Jsle, Vaches, Leogane folgen ließ, die von seinen Verwandten geleitet wurden. So groß war das Ansehen dieses Mannes, daß die „krer68 äe la Charite“ seinen Sohn Samuel, der auf Martinique starb, in ihrem Friedhof nach jüdischem Ritus beerdigen ließen. Allein so groß auch das Ansehen der Familie Gradis war, der Rechtsboden war für die Juden doch kein sicherer. Namentlich war ihr Erbrecht nicht anerkannt und mancher Gouverneur wollte an jüdischer Hinterlassenschaft das Caduzitätsrecht geltend machen; wiewohl in einem Proteste der Familie Gradis vom Obersten Gerichtshöfe dieses Heimfallsrecht als nicht vorhanden erklärt wurde, hatten die Verfolgungen kein Ende. Ja eben dieser Proceß gab dem König Anlaß, die Frage zu stellen, wie es möglich sei, daß trotz des Verbotes sich Juden auf Martinique aufhalten, und die Mönche unterließen es auch nicht, durch fortwährende Denunciationen den Juden Schwierigkeiten zu bereiten, sei es aus privaten Motiven, sei es auch um Proselyten zu machen, so daß insbesondere das Heimfallsrecht immer wieder aufs Neue gegen die Juden zur Anwendung gebracht wurde. Aber aus diesen Processen ist auch ersichtlich, daß die Juden auf Martinique eine ungemein rege gewerbliche Thätigkeit entfalteten, daß sie zum Aufblühen der Colonie wesentlich beitrugen, ihren Reichthum hoben, ihren Handel belebten und sich als geradezu unentbehrliche Factoren der Colonisation erwiesen. i^-MDurch die Proclamirung der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit wurde allen Beschränkungen in Frankreich ein Ende gemacht, und seither konnten auch in den französischen Colonien die Juden ungestört ihrer Arbeit obliegen. Eine

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