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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-05-30 · 22 (30.5.1902) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
22 (30.5.1902)
Date
1902-05-30
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 22 Dr. Bloch's Wochenschrift. Sette 361 Mitteln der Verdächtigung und der offenen und versteckten Bedrohung an seiner Ehre gearbeitet; seitdem er gefügiger geworden, hat sich diese Haltung bekanntlich geändert und aus dem „zugereisten Hannoveraner", wie ihn Dr. Lueger nannte, ist ein hochgeehrter österreichischer Staatsmann geworden. Ausschließlich von antisemitischer Seite und deren Liirten ist in Wien das Gerücht verbreitet worden, daß das Ehepaar Kielmansegg verschuldet sei. Als nun die Bertha Pajarola verhaftet wurde, die mit dem Namen der Gräfin Kielmansegg Mißbrauch getrieben hat, erhielten diese Gerüchte neue Nahrung, und die Gemalin des Statthalters hatte ein Interesse daran, diese Schädigung ihres makellosen Namens hintanzuhalten. Unserer Meinung nach war es vollständig in Ordnung, daß der Dame die Gelegenheit geboten wurde, eine Erklärung im Gerichtssaale abzugeben, nicht blos, daß die Pajarola die Unterschrift Kielmansegg gefälscht, sondern daß sie selbst, die Zeugin, niemals einen Wechsel unterschrieben hat. Wenn sie hinzufügte, daß auch ihr Gatte dies niemals gethan hat und daß sie Beide sich in durchaus geordneten Vermögensverhältnissen befinden, so kann man weder es ihr verübeln, daß sie dies vorbrachte, noch dem Verhandlungsleiter, daß er diese Aeußerung zugelassen hat. Dagegen wird gesagt: die Geschwornen hatten sich nur mit der Schuld oder Nichtschuld der Angeklagten, uicht aber mit der Frage zu befaffen, ob das Ehepaar Kielmansegg Schulden hat oder nicht. So steht aber der Sachverhalt nicht. Die Verdächtigung des Grafen und der Gräfin Kielmansegg stand mit dem Processe Pajarola im Zusammenhang, im Processe war von ihnen die Rede, und es ist durchaus berechtigt, daß der Gräfin Gelegenheit geboten wurde, durch Abgabe einer das Verfahren nicht im Geringsten hemmenden oder beeinträchtigenden Erklärung den Sachverhalt klarzustellen. Wenn dabei auf die Gleichheit aller Staatsbürger vor Gericht hingewiesen wird, so muß doch gesagt werden, daß die Gemalin eines Statthalters und eine Gräfin gewiß nicht mehr Rechte beanspruchen darf, als irgend eine andere Zeugin, aber doch auch nicht weniger, und wenn in einem Betrugsprocesse von Wechseln die Rede wäre, die auf den Namen einer einfachen bürgerlichen Frau gefälscht wurden, so ist es ein gutes Recht auch dieser Frau, in diesem Processe, der ihren Namen und ihren guten Ruf tangirt, zu erscheinen und öffentlich zu erklären, daß sie niemals einen Wechsel unterschrieben hat. Wir sind vollständig überzeugt, daß kein Gerichtspräsident die Abgabe einer solchen Erklärung verhindern würde, auch wenn die Zeugin nicht die Gattin des Statthalters, sondern eine Modistin oder Kleidermacherin ist. Das kann doch unmöglich wünschenswerth sein, daß Personen aus einem Processe, mit dem sie ohne irgend ein Verschulden in Zusammenhang gebracht wurden, in ihrer Ehre geschädigt hervorgehen, weil ihnen die Möglichkeit einer Aeußerung im Gerichtssaale entzogen wurde. Wir haben diese Auseinandersetzung hier vorgebracht, weil es nothwendig ist. eine antisemitische Fälschung zurückzuweisen und festzustellen, daß die Verdächtigung des Grafen und der Gräfin Kielmansegg ausschließlich von antisemitischer Seite ausgegangen ist. * * * „Wem es mit der Gesundung Oesterreichs ernst ist, der muß jede Gelegenheit benützen, um dieWnrde des Parlaments zu heben/ Diesem Lehrsätze begegnen wir in der — „Ostdeutschen Rundschau", herausgegeben von K. H. Wolf. Wie dieser „Zeitgenosse" stets bedacht war, die Würde des Parlaments zu heben, ist bekannt; er hat sie zeitweise so hoch „gehoben", daß sie mit freiem Auge nicht mehr sichtbar war. Wir wollen dem Herrn K. H. Wolf ein wirksames und sehr dringendes Mittel angeben, um das Parlament zu heben; er verschwinde so rasch als möglich aus dem Hause, dem die Mitgliedschaft eines als ehrlos erklärten Menschen zur Schande gereicht. Die „Ostdeutsche Rundschau" gibt bekannt, Wolf werde die Schrift Schalk's mit einer Gegenschrift beantworten. Was ist's aber mit der gerichtlichen Klage des Wolf gegen Schalk? Warum ist sie denn noch immer nicht eingebracht? „Schalk wird auch bestimmt Gelegenheit erhalten, den gerichtsordnungsmäßigen Beweis für seine Anschuldigungen zu versuchen", sagt das Blättchen des Herrn K. H. Wolf, aber es meldet nicht, daß Wolf den Schalk geklagt hat, obgleich das der kürzeste und einzig zuläffige Weg ist, diesen Versuch eines Wahrheitsbeweises herbeizuführen. Wir fürchten, der Karl Hermann wird auskneifen. Er thut Unrecht daran, denn das Beispiel Vergani's sollte ihn darüber belehren, daß auch der erbrachte Wahrheitsbeweis entehrender Handlungen eine robuste Natur nicht genirt. Die Hauptsache ist, ein strammer Antisemit zu sein. Ehre kann man nicht essen und nicht pauschaliren. Häuser am Spittelberg und Häuser iu der Josefsgaffe bieten immer ein gutes Erträgniß, und für die Ehre ist keine Rubrik in der Zinsfaffion. Isegrim. Der Jude als Ackerbauer. Daß der Jude zur Bebauung des Ackers geeignet ist, mag aus Folgendem deutlicher werden. Nicht nur in den ältesten Zeiten, sondern auch im Mittelalter bebauten die Juden den Acker. Der altjüdische Staat gründete sich gänzlich auf den Ackerbau, ja das mosaische Gesetz verwarf sogar den Handel. In Palästina hatten die Juden ihren größten Getreidevorrath, sie machten es zu ihrer Kornkammer. Sie trieben schon im 12. Jahrhundert in der Gegend um Ninive den Landbau und 200 von ihnen wohnten auf dem Parnaß, auf welchem sie Gemüse zogen. Die am Cap Sportel, nordwärts von Tanger wohnenden Juden ziehen ihre Nahrung von dem nach Guinea gebrachten Producte ihrer Tabakspflanzungen. Am kaukasischen Gebirge, in Rustan, Cuban und anderen Ländern, wo sie in Dörfer angesiedelt sind, ist der Ackerbau und die Viehzucht ihr Hauptnahrungszweig. Schon im grauen Alterthum war der Ackerbau in Polen ihre Beschäftigung, und in Surinam sind sie die angesehensten Grundeigenthümer. („Brünner Wochenblatt" v. I. 1824, Nr. 34.) Juden im italienischen Heere. Ueber den neuernannten italienischen Kriezsminister wird der Berliner „Bolks-Zeitung" aus Rom berichtet: Ottolenghi ist heute noch Jude. Seiner Ernennung hat dieser gelehrteste und tüchtigste Osficier des italienischen Heeres gerade die Erwägung entgegen gehalten, daß in den Heeren der verbündeten Staaten Deutschland und Oesterreich kein Jude ein actives Commando von Bedeutung innehabe. König Victor Emanuel III. erklärte demgegenüber, den modernen Verfaffungsstaat Italien könne das nicht geniren. Die gesammte Presse Italiens, von der hochconservativen „Sera" bis zum socialdemokratischen „Avanti", ist einig in freudiger Anerkennung darüber, daß der König mit der Ernennung Ottolenghi's zum Kriegsulinister eine außerordentlich glückliche Wahl getroffen habe.' Der „Corriere della sera“, Italiens vornehmstes Blatt, schreibt: Wir haben endlich einen neuen Kriegsminister. Der General Ottolenghi hat sich am 13. d. zusammen mit Zanardelli zum Quirinal begeben und hat den Posten des Kriegsministers angenommen. Am 14. d. hat er den Eid in die Hände des Königs abgelegt und alsdann sein Amt angetreten. Er hat lebhaft Zanardelli gebeten, Unterstaatssecretär zu bleiben und Zanardelli, an den der König das gleiche Ansuchen gerichtet hatte, gab seine Zustimmung, zu verbleiben. Ottolenghi reiste hierauf nach Genua, um sich von dem von ihm befehligten Armeecorps zu verabschieden. Vorher richtete er an den stellvertretenden Commandanten des Armeecorps nachstehendes Telegramm: „Mit heutigem Decrete hat Seine Majestät geruht, mich zum Kriegs minister zu ernennen. Ich übernehme das schwere Amt mit jener unbegrenzten Ergebenheit für den König und das Vaterland, welche die Religion im Dienste ist. Bei der Erledigung meiner Pflichten, angesichts meiner vollen Verantwortung, rechne ich auf die erleuchtete, thätige und eifrige Mitwirkung der Commandanten. Unsere gesammte Thätigkeit muß dahin gerichtet sein, die Erziehung in unserem Berufe stetig zu verbessern, den moralischen Werth der Disciplin hochzuhalten und die Manneszucht ebenso dauerhaft zu erhalten wie die Tüchtigkeit im Dienste." Zur Zeit dienen, wie wir dem „Antisemitenspiegel" entnehmen, in der italienischen Armee im Ganzen 526 jüdische Officiere, unter denen sich eine stattliche Reihe Generaloberste, Majore, Hauptleute u. s. w. befinden. Im Generalstab sitzen außer dem Generalfeldmarschall Ottolenghi zwei Oberste, Segre und . Debenedetti; zu verzeichnen sind ferner 8 Majore, 42 Hauptleute und eine große Reihe von Lieutenants und Unterlieutenants, außerdem Stabsärzte, Oberste im Jntendanturcorps, im Corps der Contabili und im Beterinärcorps, ferner eine große Anzahl von Reserveofficieren. Man sieht also, daß es ein historischer Boden ist, auf dem Ottolenghi groß geworden und zu Ehren gelangt ist. Erst seit dem Jahre 1848 wurden die Juden dort überhaupt zum Militärdienst zugelaffen und schon in den nächsten Jahren wußten sie sich Ansehen und Stellung in der Armee zu

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