Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 20 (16.5.1902)
- Date
- 1902-05-16
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr. 20 Dr. Blvch's Wortzrnschrifk. Sette 333 achten" vom Berliner Schöffengericht in zwei Fällen zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Nachdem dies Urtheil ergangen war, hat die Staatsanwaltschaft dem Dr. Giese und den übrigen Personen, die sich nachträglich dem Verfahren angeschlossen hatten, mitgetheilt, daß für die Staatsanwaltschaft die Sache damit erledigt sei. Gegen das schöffengerichtliche Urtheil legten beide Theile Berufung ein, die Sache wurde der zuständigen Strafkammer 8 6 zugewiesen. Nachdem die Berufungsfrist abgelaufen, ging ein Schreiben des Staatsanwalts ein, daß er auf Grund des § 417 Absatz 6 Str.-P.-O. die Verfolgung übernehme. Darauf ist ein Beschluß her Strafkammer 8 8 ergangen, daß das Verfahren einzustellen sei, und nunmehr erhob der Staatsanwalt — ungeachtet des vorliegenden erstinstanzlichen Erkenntnisses — die öffentliche Anklage, es begann also ein ganz neues Verfahren erster Instanz. Die vierte Strafkammer erkannte aber auf Einstellung des Verfahrens, da in einem Falle wie dem vorliegenden, wenn auch durch die Uebernahme der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft die Proceßform beseitigt worden, doch das Proceßstadium dasselbe bleiben nnG das heißt die Sache mußte als Berufungssache weitergeführt werden. Deshalb sei für diese Anklage kein Raum, diese Kammer sei nicht zuständig als Berufungskammer. Karlsruhe, 30. April. Die Herren des Oberraths, welche am Montag vom Großherzog in Audienz empfangen wurden, bei der auch die Großherzogin und der Erbgroßherzog sich mit densMen liebenswürdig unterhielten, wurden am Nachmittag mit einer Einladung zur Großherzoglichen Tafel und zur Galavorstellung im Theater beehrt. Für den Oberrath der Israeliten sprach Herr Hofrath Prof. Dr. Rosin, Freiburg, und verlas eine Adresse, welche die Verse 2 bis 8 des 21. Psalms enthält. Hierauf erwiderte der Großherzog: „Es freut mich, daß der Oberrath gerade den Psalm 21 gewählt hat. Freilich steht in demselben viel mehr, als ich auf mich beziehen kann; aber ich erkenne in der Wahl des Psalmes den Wunsch, mir eine Freude zu bereiten, und in diesem Sinne danke ich dem Oberrathe herzlich. Auch das hat mich mit lebhafter Genugthuung erfüllt, daß Sie meines Großvaters, des Großherzogs Karl Friedrich, gedenken, der zuerst die entscheidenden Schritte in den beiden Richtungen gethan hat, die Sie in Ihrer Ansprache bezeichnet haben. (Emancipation und Organisation der Israeliten in Baden. Die Red.) Wenn ich selbst auf diesem Wege weitergewandelt bin und diejenigen Einrichtungen gegeben habe, welche Ihre Ansprache erwähnt, so habe ich damit nur eine mir hinterlassene Ehrenpflicht erfüllt. Ich that es aus innerster Ueberzeugung und im festen Vertrauen, und ich bin gewiß, daß Sie dieses Vertrauen auch in Zukunft rechtfertigen werden." Herr Rabbiner Dr. Bamberger dahier erhielt vom Großherzoglichen geheimen Cabinet nachfolgendes Schreiben: Nr. 1585.) Großherzogl. Geheimes Cabinet. Karlsruhe, 26. April 1902. Euer Hochwürden beehrt sich das Großherzogl. Geheime Cabinet unter Bezug auf das gefällige Schreiben vom 18. d. M. im Höchsten Auftrag ergebenst mitzutheilen, daß Se. Kgl. Hoheit der Großherzog von dem Inhalt Ihrer aus Anlaß Höchstseines 50jährigen Regierungs-Jubiläums veröffentlichten Schrift: „Documente zur Geschichte der Büchercensur" mit Interesse Kenntniß genommen habe. Seine Kgl. Hoheit lassen Ihnen für die Zusendung dieser Arbeit bestens danken. gez. von Bato. Seiner Hochwürden Herrn Rabbiner Dr. M. L. Bamberger, hier. Rastatt, 26. April. Die hiesige israelitische Gemeinde ließ am Freitag ein Glückwunschtelegramm an den Großherzog abgehen. Am Samstag traf folgende Antwort ein: „Synagogenrath Rastatt. Se. Kgl. Hoheit der Großherzog lassen der israelitischen Gemeinde für freundliche Glückwünsche bestens danken. Auf höchsten Befehl: Seyb." Gießen. Der Redacteur der antisemitischen „Deutschen Volksmacht", R e u t e r, ist wegen Beleidigung des Handelsmannes Berlin in Großen-Buseck zu vierWochenGefängniß verurtheilt worden. Reuter hatte in seinem Blatte behauptet, daß Berlin einen Einbruchsdiebstahl fingirt habe, weil er gegen Diebstahl versichert gewesen sei und die Schadenssumme einheimsen wollte. In der Verhandlung wurde nachgewiesen/ daß es sich nicht um einen fingirten Diebstahl handelte, daß vielmehr dem nicht entdeckten Thäter Gold-und andere Sachen im Werthe von 500 Mark in die Hände gefallen sind und daß der Bestohlene den Schaden selbst hat tragen müssen, weil er gegen Diebstahl nicht versichert war. Der Proceß hat den Gegenstand einer Interpellation der Parteigenossen Reuter's in der zweiten hessischen Kammer gebildet. Dem Abgeordneten K ö h l e r-Langsdorf und seinen Freunden hatte es nämllch gröblich mißfallen, daß die Staatsanwaltschaft von Amtswegen die Anklage erhoben hat. Der Amtsanwalt, welcher die Handlungsweise des Angeklagten als „überaus gemeingefährlich" kennzeichnete, hatte zwei Monate Gefängniß beantragt. Bukarest. Agenten der rumänischen Regierung bemühen sich, die rumänischen Juden zur Unterzeichnung einer Kundgebung zu veranlassen, in der sie die Behauptung von Schädigungen durch das neue Handwerkergesetz und von ihren Auswanderungsabfichten widerrufen. Die rumänischen Juden weigern sich, ihre Unterschrift unter das lügnerische Manifest zu setzen, dessen Absicht zu Tage liegt. Das „Echo de Roumanie" vom 24. April stellt fest, daß trotz der Ableugnung der Regierungsorgane eine große Anzahl von jüdischen Handwerkern, und zwar besonders Maurer und Zimmerer auswandern, ebenso wie landwirthschaftliche Arbeiter, besonders aus der Moldau. Das Organ des Herrn Carp weist darauf hin, daß in vielen Städten der Moldau keine Corporationen von Handwerkern gebildet werden können, weil es dort nur jüdische Handwerker gibt und nicht einmal soviel rumänische, daß die Vorstände solcher Corporationen aus Rumänen zusammengesetzt werden können. Die landwirthschaftlichen Arbeiter wiederum müssen auswandern, weil fie nach rumänischen Gesetzen als Juden Grund und Boden weder erwerben noch pachten können, außerdem jeden Augenblick von der ländlichen Polizei aus den Dörfern vertrieben werden können. Paris. Ein kleiner, scheinbar unbedeutender Vorgang erregte die Aufmerksamkeit der ganzen französischen Presse. Alfred Dreyfus hat die Absicht, sich in Paris niederzulassen. Er findet eine passende Wohnung in einem Hause, das Edmond von Rothschild gehört. Da dieser Herr sich augenblicklich in Australien befindet, schließt Dreyfus den Miethsvertrag mit dem Hausverwalter ab. Bald darauf trifft eine Depesche Edmond von Rothschild's ein, worin er sich energisch weigert, den neuen Miether in sein Haus aufzunehmen. Vergebens versucht der Chef des berühmten Bankhauses auf seinen Bruder einzuwirken. Edmond von Rothschild will unter keinen Umständen den Mann in sein Haus einziehen lassen, und Dreyfus ist gezwungen, den schon Unterzeichneten Miethsvertrag zurückzuziehen. Man kann sich leicht vorstellen, welchen Eindruck dieses Verhalten auf die ganze Presse machte. Antwerpen. (Jahresbericht des israelitischen Kranken-Unterstützungsvereins Chebra bikur cholim in Antwerpen.) Dieser überaus segensreich wirkende Verein zählte im Berichtsjahre circa 200 Mitglieder. Seine Gesammteinnahmen beliefen sich auf Francs 1526.03, die Ausgaben hingegen waren Francs 2149.48, so daß ein Deficit von Francs 633.45 zu verzeichnen ist, welches vom vorjährigen Caffasaldo bestritten werden mußte. Dem Vorstände gehören an die Herren: A. Ullmann, Präsident — dieser gab vor einigen Tagen seine Demisiion — I. Grünzweig, Schriftführer; N. Samuel, K. Mahler, I. Fischer, L. Schmeidler, L. Karmel, D. Fischmann. Die dieser Tage ausgeschriebene ordentliche Generalversammlung mußte wegen Mangel an Betheiligung an derselben aufgehoben werden. New-Aork. Das Denkmal, welches dem Baron Moritz von Hirsch im Centralpark Hierselbst errichtet wurde, trägt nachstehende Inschrift: „Was immer man sagen und thun mag, das Gesetz der Brüderlichkeit und der allgemeinen Menschenliebe wird stets die erste und unabweisbare Bedingung im Leben der Völker bleiben." Der Verfasser dieser Inschrift ist kein Geringerer als Präsident Roosevelt. — Der Vertreter des Staates Rew-Uork im Repräsentantenhaus ° zu Washington, Mr. G o l d v o g l e, hat nachstehende Interpellation eingebracht: „Der Staatssecretär wird um Auskunft darüber gebeten, ob mit vollgiltigen Pässen versehene Amerikaner jüdischen Glaubens die russische Grenze überschreiten dürfen? Macht die russische Regierung bei Leuten, welche mit amerikanischen Pässen nach Rußland reisen möchten, einen Unterschied in Bezug auf ihre Confession? Gibt es in Rußland Gesetze oder Verordnungen, welche amerikanischen Bürgern jüdischer Religion den Eintritt in Rußland verbietend Was gedenkt die Regierung gegen diese Gesetze oder Verordnungen, falls solche in Rußland bestehen, zu unternehmen?" New-Pork. Die Verwaltung des jüdischen Waisen- und Wohlthätigkeits-Asyls an 138. Straße und Amsterdam Avenue, konnte in der kürzlich stattgefundenen Jahresfitzung der Bereinigung erfreuliche Berichte vorlegen. Die Mitgliederzahl 'beläuft