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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-05-16 · 20 (16.5.1902) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
20 (16.5.1902)
Date
1902-05-16
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seite 332 Nr. 20 dr. Vlock's WoäMschrM» Nachdem bei der Abstimmung über den erwähnten Antrag des Herrn Oberfinanzrathes Dr. Rappaport sowie über den Antrag des Herrn kaiserl. Rathes Wilhelm Pollak, die Errichtung einer unter der besonderen Aufsicht stehenden Fleischbank Von dem localen Bedürfnisse abhängig zu machen, sich nur 4 Stimmen für diese Anträge ergeben, werden hierauf die Anträge mit der vorgeschlagenen Abänderung des Maximalsatzes, betreffend die Jahrespauschalbeträge für die Maschgichim, en bloc mit großer Majorität angenommen. Zum nächsten Punkte der Tagesordnung — „Historische Borcommifsion" — ergreift Referent Dr. Steiner das Wort. Ec führt aus, daß die aus Gelehrten und Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte historische Borcommifsion sich damit befaßt habe, ein bestimmtes Programm auszuarbeiten. Die Herren von dem Fache waren der Meinung, daß, um ein praktisch durchführbares Programm zu entwerfen, eine Reihe von Vorarbeiten notwendig seien, ltub machten sich erbötig dieselben zu besorgen, wenn der Cultusvorstand zur Vorlage des Programmes eine einjährige Frist und die nöthigen Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für gewiffe Vorarbeiten bewilligen würde. Redner beantragt deshalb namens des Bertretercollegiums, für Zwecke der historischen Vorcommission für die Jahre 1902 und 1903 Beiträge von je Kronen 3000 zu bewilligen. Cultusvorsteher Salo Cohn erklärt, mit Rücksicht auf das Vorhandensein einschlägiger ausgezeichneter Werke gegen den Referentenantrag stimmen zu wollen. Der Vorsitzende betont demgegenüber die hohe ethische Bedeutung des Zieles, welches sich die historische Commission gesteckt hat. indem sie es ermöglichen will, daß die österreichischjüdische Geschichte erforscht und ihre Kenntniß in den weitesten Kreisen verbreitet werde. — Nicht Jeder sei in der Lage, kostspielige Werke sich anzuschaffen. Referent habe sich heute wegen der vorgeschrittenen Zeit kurz gefaßt; er, der Vorsitzende, müsse aber auf die glänzende Motivirung dieses Gegenstandes seitens des Referenten in früheren Sitzungen Hinweisen, und gewiß sei der von der Commission beanspruchte Betrag nur ein verschwindend kleiner Bruchtheil der von der Gemeinde für physisches Wohl bedürftiger Glaubens genoffen verausgabten Summen. Der Referentenantrag wird hieraus angenommen. Cultusvorsteher Director Simon referirt sodann über das Ansuchen des Jüdischen Schulvereines im X. Bezirke (X., Hasengaffe) um Subventionserhöhung. Im Sinne der gestellten Anträge wird eine Subventionserhöhung auf Kronen 1000 bewilligt. Weiters in Angelegenheit der Ertheslung von fallweisen Aushilfen an wiederholt präterirte provisorische Unterlehrer, welche in Diensten der Commune Wien stehen, in besonders dringlichen FAlen. Nachdem Commercialrath Leopold Pollak in warmen Worten für diese Subventionirung gesprochen hat, wird aus der Reserve der Schulcommiffion ein Betrag bis zur Höhe von 2000 L für diese Zwecke bewilligt. Der Vorsitzende schließt hierauf um 1 Uhr Mittags die Sitzung. Spenden im Stadt-Tempel, Samstag den 10. Mai 1902. Albert Brüll für verschiedene Wöhlthätigkeits- Anstalten. 50 Kronen Ignaz Kohn Armenanstalt ........ 10 „ Moritz Deutsch Speiseanstalt.10 „ Dr. M. Güdemann, Oberrabbiner, Talmud Thora 40 „ Mannheimer-Verein..40 „ Waisen-Berein ..40 „ Ferienheim ........... 40 , Verband zur Unterstützung ärmer Wöchnerinnen 20 „ Summa 250 Kronen. Wien. (Chewra-K a d ischa, Berein für fromme uu.d wöhlthätige Werkr.) Soeben ist.der Rechenschaftsbericht dieses iin Jahre 1764 gegründeten ehrwürdigen Vereines für bas Jcchr 1901 erschienen. Nicht in ruhmrediger, breitspuriger Weise weist der Vorstand in dem kurzgefaßten Vorwort .auf die überaus ersprießliche und, fege Wiche Tbätgkeit des ^Vereines hm — d'e gute That spricht für sich selbst «— et bäükt vielmehr allen WohlthÜtdcn, welche. die, Chiewra-KädWa im abgeläuftneü Jahre mit Spenden bedöcht, mit schlichten Worten und ersucht, auch fernerhin Kohlwollen und fördernde Theilnahme dem ehrwürdigen Vereine zuwenden zu wollest. Dasü sprechen die Ziffern der Bermögensgcbahrung eine desto deutlichere Sprache; sie zeigest, in welch' hümaner SEBeife der Vorstand seiner schönen Aufgabe Nachgekommen ist, helfend und rettend da einzugreifen, wo verzweiflungsvoller Kummer und Schmerz ihren Einzug gehalten. Für Kranken- und Reconvalescentenpflege wurde au 4645 Parteien die Summe von £. 23.989 vertheilt; 362 Parteien erhielten Curbeiträge per X 5039; für Bandagen und Maschinen wurden K 14.265, für Arzneien K 18.216 verausgabt. Diese wenigen Z'ffern geben wohl ein hinreichendes Bild von der eminent Humanitären Thätigkeit des Vereines, der durch sein rasches Eingreifen in so vielen Fällen lindernden Balsam auf blutende Herzen gegossen, oftmals Hilfe und Rettung gebracht, dort wo Roth und Elend und Sorge ständig zu Gast gewesen. Diese umfangreichen Hilfeleistungen waren indeß nur möglich dank der rastlosen und intensiven Werbearbeit der Vorstandsmitglieder, denen es gelungen ist, die Mitgliederanzahl, welche im Jahre 1899 noch 850 betrug, auf 1500 zu erhöhen! Unter den neu geworbenen Mitgliedern finden wir fast alle Stände vertreten: Staatsmänner, Großindustrielle, Financiers, Gelehrte, Künstler und Gewerbetreibende aller Branchen. Möge die rührige Vereinsleitung, an deren Spitze der Präsident Moriz Karpeles steht, auf diesem Wege weiter fortfahrcn, damit die Chewra-Kadischa, kraftvoll durch die imposante Anzahl hervorragender jüdischer Männer, sich entwickle und entfalte zum Heile und zum Segen des Judenlhums. Berlin (R i t u a l m o r d g e s ch i ch t e n.) Der Redacteur der „Israelitischen Wochenschrift", M. A. Klausner, stand wegen Beleidigung des antisemitischen Reichstagsabgeordneten Bindewald vor der vierten Strafkammer des Landgerichts! unter Vorsitz des Landgerichtsdirectors Dr. Oppermann. Im vorigen Jahre hatte der „germanische Volksbund" eine Umfrage über den Ritualmord veranstaltet, und die „Staatsb.-Ztg." hatte einige darauf erstattete „Gutachten" veröffentlicht. In Nr. 378 vom 14. August 1901 veröffentlichte sie das Gutachten des Abgeordneten Bindewald, der etwa Folgendes ausführte: Der Mische Blütmord sei in 200 Fällen geschichtlich nachgewiesen, die Kinder müssen vor diesen Mördern geschützt werden, die Juden dürfen keine Mordfreiheit genießen, man müßte sie eigentlich so behandeln, wie es Mördern gegenüber am Platze sei; da aber die Deutschen zu allzu großer Sentimentalität erzogen seien, so begnüge er fich damit, vorzuschlagen: Die Landesverweisung aller Juden ist auf ewige Zeiten zu erstreben, damit man in Deutschland vor dieser Mörderbande sicher sei, Polizeiaufsicht über die Juden in der allerschärfsten Form, Duldung der Juden nur in kleinen controlirbaren Gruppen, Schächt- und Schlachtverbot für die Juden, Jsolirung der Juden in den Schulen, Ausschluß derselben von Staatsämtern, bei vorkommenden Blutmorden Confiscation der Hälfte des Vermögens aller Juden rc. Auf diese Vorschläge antwortete Klausner in Nr. 34 der „Israelitischen Wochenschrift" vom 23. August in einem „Aus der Verbrecher- und Narrenliste" überschriebenen Artikel, in welchem es unter Anderem hieß: „Der als Kronzeuge für die „Mordslüge" auftretende Herr Bindewäld erreichte den Gipfel der verbrecherischen Narrheit. Bindewald ist bereits irre gewesen, als er so etwas schrieb, oder er hat alle Ursache, den Beweis für den bekannten Strafausschließungsgrund vorzubereiten. — Der Beleidigte trat als Nebenkläger auf. — Der Angeklagte Machte geltend, daß er nur in Erwiderung und Abwehr von ungeheuerlichen Angriffen gehandelt habe, die ganz allgemein gegen das Judenthum ohne alle Ausnahme gerichtet gewesen seien. Er sei zu dieser energischen Abtvehr berechtigt gewesen in seiner Eigenschaft als Jude und als Redacteur einer den Gesammtiütereffen des Judenthums dienenden Zeitschrift. Der Gerichtshof hielt es für ganz unbedenklich, daß Klausner der Schütz des ß 193 zuzusprechen sei, glaubte aber, daß die Schützgrenzeü weit überschritten seien, da er auf, immerhin doch noch sachliche Erörterungen mit persönlichen Angriffen und Schimpfworten geantwortet habe. Allerdings sei et durch das Gutachten und di'e darin angegebenen Radikalmittel, die ernst zu nehmen eigentlich schwer sei, aufs Schwerste gereizt worden, und dies bilde einen erheblichen Milderungsgrund, Der Gerichtshof erkannte deshalb aus hundert Mark Geldstrafe eventuell 20 Tage GefangNiß, Unbrauchbarmachung der Platten litt# Formen und Publicatiönsbefugniß für den Beleidigten in der „Stäätsb.-Ztg:" und der ^Israelitischen Wochenschrift". — In einem früheren Falle war Klausner wegen Beleidigung des antisemitischen Schriftstellers Giese und anderer Antisemiten durch energische Abwehriartikel Men ähnliche ^Ritual Word gut-

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