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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1902-05-16 · 20 (16.5.1902) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
19 (1902)
Issue
20 (16.5.1902)
Date
1902-05-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 20 Dr. Bloch's Wochvnschrift. Seite 323 „Definirung" der Zuständigkeit der rumänischen Israeliten ließe sich sonach sehr bald durchführen, — wenn die Signatarmächte des Berliner Vertrages wollten. Aber daran liegt es eben. Rumänien wird mit Sammethandschuhen ungefaßt und daraufhin sündigt es erst recht. Bequem mag der Standpunkt des Grafen Goluchowski sein, gerecht ist er nicht und menschlich auch nicht. Gegenüber der Noth von einer halben Million Menschen, die um ihres Glaubens willen verfolgt werden, keinen anderen Ausweg zu wissen — als sich mit den beiden — österreichischen und ungarischen — Regierungen zu verständigen, daß sie „die in Rumänien erwerblos Gewordenen nicht über die Grenzen lassen, damit „eine solche Calamität, wie sie die Masseneinwanderung Mittelloser für unsere Monarchie heraufbeschwören könnte, abzuwehren" — dazu braucht man überhaupt kein Ministerium des Aeußern, das trifft jeder Polizist und Gendarm. Eines Staatsmannes wäre es wohl würdiger, in einem solchen Falle nicht ein Abwehr-, sondern ein Hilfsmittel zur Anwendung zu bringen, und der Minister, der ein solches Hilfsmittel nicht ausfindig machen kann, stellt sich ein offenes Armuthszeugniß aus. Es ist um den Werth internationaler Verträge schlecht bestellt, wenn der Minister einer „Großmacht" ihnen keine Geltung verschaffen kann, und die Civilisation des Staates steht auf einer sehr niedrigen Stufe, wenn sie der Noth gegenüber nur die Polizeigewalt kennt. Mit der Androhung der Polizeigewalt gegen die — übrigens gar nicht beabsichtigte — Masseneinwanderung ist zudem gar Niemandem geholfen, nicht einmal den Rumänen, denn diese behalten dann die „Fremden" (Israeliten) und können somit aus der Sackgasse nicht heraus. Herr Dr. Max Falk hätte jedenfalls gut gethan, vor dem Einbringen der Interpellation beim Minister des Auswärtigen Grafen Goluchowski sich zu erkundigen, ob und welche Antwort er auf die beabsichtigte Frage zu ertheilen gedenkt. Anstatt eine derart unbefriedigende Antwort zu provociren, wäre lieber die Anfrage unterblieben. „Srimimus der Jüngere." Der kleine Chaim Kraus sendet uns nachstehende „Berichtigung": Wien, am 6. Mai 1902. An den verantwortllichen Redacteur der „Oesterreichischen Wochenschrift"! Auf Grund des § 19, Preßgesetz, hat die folgende Berichtigung der in dem Artikel „Brimanus der Jüngere" in Nummer 18 enthaltenen unwahren Angaben zu erscheinen, und zwar an derselben Stelle in denselben Lettern und derselben Aufschrift, an der bezw. in denen bezw. unter der der berichtigte Artikel erschienen ist: Es ist unwahr, daß aus dem übrigens stilistisch falsch citirten Satz in Nummer 100 der „Fackel" hervorgeht, daß ich meinen Leserkreis glauben machen will, es gebe jüdische Secten, in denen der Ritualmord geübt wird. Wahr fft, daß aus dem citirten Satz blos hervorgeht, daß ich die Taktik der jüdischen Presse dem Ritualmordglauben gegenüber mißbillige. Es ist unwahr, daß ich „den Ritualmord glauben brauche", unwahr, daß ich eine „journalistische Speculation auf den Blutaberglauben" unternehme, unwahr, daß ich den „Aberglauben vom Ritualmord vertheidige". Wahr ist im Gegentheil, daß ich in den bisher erschienenen Nummern der „Fackel" wiederholt und in der unzweideutigsten Weise, durch Ernst und Spott, die Benützung des Ritualmordglaubens zu Zwecken der antisemitischen Propaganda vernrtheilt habe. Wahr ist, daß ich auch in Nummer 100 der „Fackel" ausdrücklich von einer „M ä r von irgend einer Blutabzapfung" sprach, von einer „Dummheit", die man sich ausleben lassen müsse, und von einer „A lbernheit", auf die die jüdische Presse jedesmal pünktlich hereinfalle. Wahr ist,' daß ich mit klaren Worten auch diesmal wieder meinen Standpunkt in dieser Frage vertreten habe, indem ich einerseits betonte, daß die jüdische Presse durch ihr Treiben „dem auf Irrwege gerathenen Antisemitismus die besten Vorwände liefere" und anderseits beklagte, daß einer antisemitischen Presse, die „der capitalistischen Blutsauger des Volkes im Text der Annoncenseiten gedenkt", der Ritualmord „die bessere Agitationswaffe dünke, als jener hundertmal gefährlichere Ritualraub, der erwiesen ist und auf den Blättern der österreichischen Wirthschaftsgeschichte mit schreienden Lettern verzeichnet steht." Karl Kraus, Herausgeber der „Fackel". Gegenüber dieser „Berichtigung" begnügen wir uns vorläufig, folgenden Satz aus Nr. 100 der „Fackel" wörtlich zu citiren: „Durch ihr aphoristisches Verneinen hat sie dem schwersten Verdacht Thür und Thor geöffnet, der Frage, ob nicht auch, das Zeitalter der drahtlosen Reclame und des noch nicht construirten Luftschiffes für traurige Residuen dumpfen Sectenglaubens Raum haben könnte, von vornherein ihren ganzen blödsinnigen Anfklärungshochmuth entgegengestellt und jenes Ideal der Toleranz bethätigt, das höchstens Meldungen über christliche Ritualmorde in Belgien, Rußland und Chjna glaubhaft findet." Wird in diesem Satze die Aufklärung gepredigt gegen den Blutaberglauben oder die Aufklärung verhöhnt zu Gunsten der Blutlüge? . '. Schmock schreibt bald rechts, bald links. Chaim Kraus aber übt eine Virtuosität des modernen „Ueberschmock", gleichzeitig rechts und links zu schreiben; er bemüht sich die Sätze derart zu construiren, daß einerseits die Blutlüg'ner ihn als ihren Kronzeugen anzurufen in der Lage sind, während er andererseits auf Grund des § 19 des Paßgesetzes von der „Oesterreichischen Wochenschrift" die Sonst atirung fordern darf, daß er ausdrücklich das Blutritual als „Mär" abgewiesen habe. Die „Arbeiter-Zeitung" vom 14. Juli I960 hat diese Art journalistischer Kunst gelegentlich folgenderweise charakterisirt: „Seit wir genöthigt waren, einige kleine Unverschämtheiten des Herrn Karl Kraus zurückzuweisen, haben wir uns seine Gunst verscherzt, ein Mißgeschick, das wir mit der uns eigenen philosophischen Ruhe ertragen. Daß wir auf seine guten oder schlechten Witze nicht reagiren, hält Herr Kraus nicht aus, und er geht einen Schritt weiter — zur Verleumdung. Nicht etwa zur offenen Verleumdung, gegen die man sich wehren kann, zu der bei aller ihrer Niedrigkeit doch immerhin eine Art von Banditencourage gehört, sondern zur feigen Verdächtigung zwischen den Zeilen, die verleumdet, ohne die Verleumdung auszusprechen." und weiter: „-das Wesentliche ist, daß Herr Karl Kraus mit vollem Bewußtsein einen verleumderischen Anwurf gegen die „Arbeiter-Zeitung" richtet, von dessen absoluter Haülosigkeit er selbst überzeugt ist. Gewiß, Herr Kraus behauptet nicht, sondern er läßt blos e rrathen nnd schützt sich so vor dem Gerichtssaal, und da er annehmeu darf, daß wir unsere Hände mit den Ohrfeigen, die er reichlich verdient, nicht besudeln werden, so fühlt er sich ganz sicher. Die Verachtung der anständigen Menschen scheint er nicht mehr zu fürchten."

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