Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 18 (2.5.1902)
- Date
- 1902-05-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021439-3021458--11732-3036286- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 18 Dr. Bloch's WochonsthrM Seite 393 Eine kleine Fälschung, durch welche die Rathhaus-Correspondenz, gewiß nicht aus eigener Initiative, zur Verdunkelung des Sachverhaltes in dieser Angelegenheit beizutragen sich bemühte, darf zur richtigen Beurtheilung der christlich-socialen Rechtlichkeit nicht unbeachtet bleiben. Die Statthalterei hat erklärt: Maßgebend für ihre Entscheidung seien die Statuten des kaufmännischen Gremiums und die Wahlausschreibung gewesen. Nach diesen Bestimmungen liegt nicht der geringste Anhaltspunkt vor, der den Magistrat berechtigt hätte, Stimmzettel, deren Farbennuance von der in der Wahlausschreibung erwähnten weißen Farbe abweicht, zu annulliren. Der Nachweis, daß die vom Magistrat beanständeten, angeblich gelblichen Stimmzettel in Wahrheit weiß sind, war nach dieser Rechtsanschauung vollkommen nebensächlich. Dennoch blieb, wie es bei der gründlichen Prüfung des Sachverhaltes angezeigt erscheint, auch diese nicht juristische, sondern rein technische Seite der Frage nicht unerledigt. Die Statthalterei befragte also Sachverständige aus dem Papierfache und diese erklärten das für die Stimmzettel verwendete Papier als »melirt-weiß" und als »weiß-concept", das sind allgemein gebräuchliche Marken für die betreffenden Papiersorten. Was berichtet nun die officiöse Rathhauscorrespondenz? Bon der juristischen Begründung, also von dem Meritum und Principiellen in der Entscheidung der Statthalterei, nicht ein Wort. Sie wußte nur zu melden: »Die Entscheidung der Statthalterei gründet sich hauptsächlich auf das Gutachten zweier Sachverständigen aus dem Papierfache". Das Nebensächliche wird also zum Hauptsächlichen gemacht, nachdem man das wirklich Hauptsächliche verschwiegen hat. Dadurch soll die Meinung hervorgebracht werden, daß der Magistrat nicht, wie es thatsächlich geschehen, eine durchaus widerrechtliche Verfügung getroffen, sondern nur über die Farbe des Papiers anderer Ansicht war als die Sachverständigen, und dem Publicum bleibt es alsdann unbenommen, wem es mehr glauben will, dem Magistrat, der das Papier als gelblich ansieht, oder den Sachverständigen, die es als weiß erklären, und über die Farbe eines Papiers kann man eben verschiedener Ansicht sein. Die Wahrheit ist, daß .es auf die technische Seite der Sache gar nicht ankam, sondern ausschließlich auf die Rechtsfrage, und diese sollte eben bei Seite geschoben werden. Wenn das geschieht, dann kann man sich auch die schuftige Verdächtigung erlauben, mit welcher die »Reichspost" sagt: »Wir wollen nicht untersuchen, wie die Statthalterei dazu komme, den jüdischen Prokuristen einer ausgesprochen jüdischen Firma als Sachverständigen einzusetzen." Als ob der zweite christliche Sachverständige nicht seinem Collegen vollständig beigestimmt hätte, als ob es gestattet wäre, einem beeideten Sachverständigen die Abgabe eines falschen Gutachtens aus dem einfachen Grunde, weil er ein Jude ist, zuzumuthen, und als ob dieser jüdische Sachverständige so dumm sein könnte, über die Farbe eines Papiers, das von Tausenden Menschen gesehen worden ist, eine unrichtige Angabe zu machen, durch die er vor seinen Standes genossen entweder als Lügner oder als Ignorant erscheinen müßte. Zu solchen infamen Verdächtigungen kann freilich nur die moralisch verlotterte, jeder Empfindung für Recht und Gesetzlichkeit bare Antisemitenpresse gelangen, die ein Entscheiden im Sinne des Gesetzes als eine Demüthigung vor der angeblichen Macht des Judenthums erklärt. »Das Votum der Magistratsräthe", sagt das „Deutsche Volksblatt", war unbeeinflußt; von dem der Statthaltereiräthe wissen wir nicht, ob es beeinflußt oder unbeeinflußt war. Woher das „Deutsche Volksblatt" das Erstere »weiß", das entzieht sich unserer Kenntniß. Was aber die Stilisirung des weiter folgenden Satzes betrifft, so kann man nach dieser Methode von dem ehrlichsten Menschen die Frage aufwerfen: »Ob er silberne Löffel gestohlen oder nicht gestohlen hat, wiffen wir nicht." Das scheint uns nicht nachahmenswerth zu sein. Wir würden beispielsweise niemals sagen: »Ob das »Deutsche Bolksblatt" Pauschalien erpreßt hat oder nicht erpreßt hat, ob Vergani corrupt und käuflich ist oder nicht, das wiffen wir nicht." O nein: Das »Deutsche Volksblatt" h a t Pauschalien erpreßt, Vergani ist corrupt und käuflich. Sv muß eine gerade herausgesagte Beschuldigung aussehen, für die man einsteht und für die man nöthigenfalls den Wahrheitsbeweis zu führen gezwungen werden kann. * * * Ueberaus erheiternd ist bei dieser Sachlage die große Freude Vergani's über die compromittirenden Enthüllungen, durch welche die Käuflichkeit und Bestechlichkeit der »Ostdeutschen Rundschau" nachgewiesen wurde. Der Kessel höhnt den Ofentopf 1 Herr K. H- Wolf, der den Juden die Satisfactionsfähigkeit abgesprvchen hat und jetzt einen Juden als Retter begrüßen würde, der sich mit ihm schlagen und ihm dadurch die Satisfactionsfähigkeit zuerkennen wollte, soll von den Schweiggeldern, die sein Administrator und volkswirthschaftlicher Redacteur mit treudeutschem Gruß und Unterschlag genommen, nichts gewußt haben, und der Vergani will ihm das nicht glauben. Wir können dem Manne nicht unrecht geben. Als im Schwurgerichtssaale constatirt wurde, daß das »Deutsche Bolksblatt" bei der Südbahn ein Pauschale erpreßt habe, und Vergani erklärte, er als .Schriftleiter" wiffe nichts davon, was die Verwaltung gethan, hat es ihm ja ebenfalls kein Mensch geglaubt. Sie find ja alle auf Einen Ton gestimmt, die großen antisemitischen Propheten: der Vergani, der K. H. Wolf und der jetzt durchgefallene Drumont, dem, nach der eigenen Mittheilung des »Deutschen Bolksblattes", die von der ,Iübre parole", dem Blatte Drumont's, begangenen Lumpereien geschadet haben sollen. Die antisemitischen Seher nehmen blind. * * * Herrn Dr. Lueger ist die Erörterung des vom Magistrat begangenen Rechtsbruches äußerst unangenehm und er versuchte, eine von den liberalen Gemeinderäthen darüber eingebrachte Interpellation durch die deutliche Drohung mit einer gerichtlichen Klage zu verhindern und er erklärte: »Es wird eine Stelle geben, an welcher dargethan werden wird, warum die Statthalterei so entschieden hat". Das ist auch eine Verdächtigung jener Art. wie sie oben gekennzeichnet wurde, darauf berechnet, den Eindruck hervorzurufen, als wären in der Statthalterei andere Gründe als das klare Recht maßgebend gewesen, und wenn Herr Dr. Lueger das behaupten kann, so müßte er auch den Muth haben, es zu sagen. Es fehlt ihm also entweder der Muth oder die Berechtigung — oder Beides, und er ist wieder einmal lieber feige gewesen. Die unlängst angekündigte medicamentöse Behandlung des Cretinismus scheint noch lange nicht überall angewendet zu werden, wo sie dringend nöthig wäre. Anders läßt fich die vom .Deutschen Bolksblatt" gemachte Entdeckung nicht erklären, daß Klinger's Beethoven eine Apotheose des Urningthums bedeute. Diese Ansicht des Verganiblattes wird von den christlich-socialen Parteigenoffen im Wiener Stadtrathe nicht getheilt. So sprachen beispielsweise der christlich-sociale Historienmaler N o l t f ch und der ebenfalls christlich-sociale Prof. Heinrich Schmidt für Erwerbung des Bildwerks, von welchem der enragirte Antisemit Profeffor Sturm sagte: »In Klinger's Beethoven steht ein Kunstwerk ersten Ranges vor uns und es ist eine künstlerische That." Klinger's Beethoven intereffirt uns an dieser Stelle nicht im Geringsten, umsoweniger, als Klinger überhaupt kein Jude ist. Der bloße Verdacht aber, daß Klinger ein. Jude sei, hat dazu hingereicht, um die schmutzige Phantasie des Verganiblattes aufzuregen und es zu einer Abhandlung anzuregen, die seine Leser in die Geheimnisse des Päderastenthums einweiht. So fieht das Blatt für die »christliche Familie" aus. Kauft nur bei Gesinnungsgenossen! Isegrim. Generalversammlung der Wiener Israelitischen Allianz. (Die Israelitische Allianz über die rumänischen Ptrsecutionsgesetze. — Dr. Theodor Herzt fragt um die diplomatischen Schritte. — Zionistische Anträge und deren Abweisung. — Tumult und Scandal. — Dr. Herzl besteigt einen Sessel und wird heruntercomplimentirt. — Dr. Bloch über die galizische Justiz. — Vice-Präfident Dr. Alfred Stern und Präsident David N. v. Gutmann gegen die zionisttschen Anträge und Anfragen. — Ablehnung der Anträge und Wiederwahl der ausscheidenden Vorstands-Mitglieder mit Acclamation. Die diesjährige Generalversammlung der Wiener Israeli tischen Allianz fand Sonntag den 27. April statt, war überaus zahlreich besucht und hatte ttotz überaus stürmischer Zwischenfälle ein befriedigendes Resultat. Der Vorsitzende Präsident David R. v. G u t m a n n begrüßte in herzlichen Worten die erschienenen Vereinsmitglieder, erwähnte die rechtzeitige Ausschreibung der Generalversammlung, constatirte ihre Beschlußfähigkeit und erklärt sie für eröffnet. Der Jahresbericht wird durch den Secretär Dr. Kaminka verlesen Der Beri.cht über die Wirksamkeit der 3sraelitischen Allianz zu Wien im Jahre 1901 beschäftigt sich