Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 18 (2.5.1902)
- Date
- 1902-05-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 290 Str 18 Dr. BLoch's Wochrnschrifk. Wahr ist vielmehr, daß die angegebenen Beträge der Bank tatsächlich zugefloffen sind. Es ist ferner unwahr, daß „die Activpost: Eigene Effecten 25.661 Pfd. St. (513.220 Mk.) sich auf nichtverkauste eigene Actien bezieht/ Wahr ist vielmehr, daß der Betrag von 25.661 Pfd. St. sich aus Nominale 27.550 englische Consols bezieht, welche in den Caffen der Bvnk erliegen. Es ist ferner unwahr, daß „die Depots ohne fixe Termine 29.578 Pfd. St. auf Beträge sich beziehen, die von zionistischeu Gruppen unbezahlt geblieben sind/ Wahr ist vielmehr, daß diese Depots ohne fixe Termine bei vertrauenswürdigen Zahlstellen der Bank erliegen. Es ist ferner unwahr, daß „bei einem von den Actionären eingezahlten Capital von baren 225 894 Pfd. St. die Einnahmen aus Zinsen, Provisionen rc. im Ganzen für ein Jahr nur mit 2041 Pfd. St.- fungiren/ Wahr ist vielmehr, daß diese 2041 Pfd. St. sich nur auf die zwei Monate der Geschäftsthätigkeit vom.l. Jänner bis 28. Februar 1902 beziehen. Es ist endlich unwahr, daß „factisch nur die ausgewiesenen 15.230 Pfd. St. Caffa und 75.797 Depots mit fixen Terminen im Besitze der Bank seien/ Wahr ist vielmehr, daß das ganze ausgewiesene Capital sich im Besitze der Bank befindet und somit für jede bezahlte Actie mindestens der volle Gegenwerth von 20 Schilling gleich 1 Pfd. St. sich in den Caffen der Bank befindet. Es ist im Weiteren unwahr, daß „die Bilanz im Londoner .Jewish Chronicle' eine .ähnliche' Beleuchtung gefunden hat/ Wahr ist vielmehr, daß der „Jewish Chronicle" genau die gleiche Notiz vom gleichen Tage aus demselben Ursprungsorte (Berlin) brachte, wie der Mainzer „Israelit". Es ist aber ferner auch wahr, daß der „Jewish Chronicle" über Aufforderung des Sollicitators des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited, Harry R. Lewis, London, 6 Old Jew: y, E. C. vom 24. März 1902, mittels welcher er alle Darstellungen und Vermuthungen in Allem und Jedem für falsch und unbegründet erklärt hat, in der Nummer von 28. März 1902 den berichtigenden Brief des Sollicitators vollinhaltlich gebracht und daran eine redactionelle Erklärung geknüpft hat, worin die Redaction des „Jewish Chronicle" ihr tiefes Bedauern und ihre aufrichtigen Entschuldigungen wegen der genannten Veröffentlichung ausdrückt. Es ist ferner unwahr, daß „der Aufsichtsrath der Bank nur einige der in den Auslassungen des Mainzer „Israelit" und „Jewish Chronicle" gebrauchten Ausdrücke aufgegriffen hätte, um bei den Gerichten die Strafverfolgung der beiden Blätter einzuleiten". Wahr ist vielmehr, daß der Aufsichtsrath der Bank gegen alle in den erwähnten Notizen der Journale gebrachten unrichtigen Darstellungen und Bermuthungen sich das weitere strafgerichtliche Verfahren einzuleiten Vorbehalten hat. Wir fordern Sie auf, den Empfang dieser Berichtigung, zu bestätigen. Wenn wir nach unseren laienhaften buchhalterischen Begriffen den Versuch machen, aus den veröffentlichten Ziffern eine eigentliche Bilanz zu construiren, so ergibt sich folgendes Bild. Schuldig ist die Bank zweifellos — sie führt ja diese Ziffern selbst an, an deren Richtigkeit ist ja nicht zu zweifeln: An die Actionäre des Actiencapitals per Pfd. St. 225894.—.— Reserven. „ 31824.08*11 Accepte.. . „ 10 — Creditoren. „ 3203*13*06 An Fonds.. 5938*18*10 Zusammen . . „ 266871*01 03 Die „Reserven" bestehen in 8428 Pfund „Reserve für verfallene Beträge" und 22.596 Pfund „Reserve für andere Zwecke". Die erste Reserve ist klar: Eine Anzahl Personen haben lieber 8428 Pfund verfallen lassen, ehe sie die Actien durch Vollzahlung erwarben. Wie viele Actien dabei in Frage sind, ist nicht gesagt, so daß dem Urtheil entzogen ist, ob die Erscheinung sich einfach durch Todesfälle von Actionären u. s. w. erklärt, oder ob daraus auf ein sich regendes Mißtrauen zu schließen ist. Woher die „Reserve für andere Zwecke" stammt, bleibt völlig im Dunkel. Wir haben unter die Passiven die Fonds ausgenommen — ohne für. diese die Sicherheit zu haben, daß diese eine besondere Schuld bilden, ob Schenkungen oder sonstigen Einnahmen diese Conti ihre Entstehung verdanken. Dieser Schuld gegenüber weist die Bank als A c t i v u m aus: (wir trennen hier das effective Activum von den durch den Mangel jeder Aufklärung als zweifelhaft erscheinenden Posten und kommen dabei zu folgendem Resultate:) 1. Effectives Activum: Barbestand Pfd. St. 15230*02 - Depots: ohne die Ueberzeugung für deren zweifellose Sicherheit zu haben, nehmen wir jene mit fixen Terminen voll an mit.Pfd. St. 75797*17*07 Lombard — unter der Voraussetzung, daß zweifellose Sicherheit der Unterlage vorliegt — voll mit. „ 5391*12*02 Effecten.> ... ■ „ '* 25661*01*— und schließlich das Mobiliar, das -eigentlich abgeschrieben sein sollte ... „ 402*07*02 Zusammen. Pfd. St. 122482*19*11 Wenn diese Ziffern unzweifelhaft fcststehen, dann ergibt sich gegenüber dem Schuldenstande ein Fehlbetrag von.Pfd. St. 144388*01*04 etwa 64% vom Actiencapitale per . . „ 225894*—*— Zu unserer kritischen Beleuchtung gehören aber selbstredend auch die anderen angeführten Posten des Activstandes, und da ergibt sich Folgendes: 2. Activumposten, deren innerer Werth uns zweifelhaft erscheint: a) Depots ohne fixe Termine. Im Aufträge des Aufsichtsrathes des Jewish Colonial Trust (Jüdische Colonialbank) Limited in London: Dr. Leopold Kahn. Dr. O. K o k e s ch. Die Berichtigung erwähnt nicht, daß sie sich lediglich gegen die von uns mit Quellenangabe citirten Ausstellungen des Mainzer „Israelit" wendet; wir fügen hinzu, daß wir gleichzeitig mit dieser Kritik auch die jenem Blatte von Dr. Bodenheimer im Namen des Aufsichtsrathes der Bank zugemittelte Berichtigung abgedruckt haben. Wir aber sind noch immer der ketzerischen Meinung, daß der Sache der Bank weder mit „Berichttgungen" noch mit Preßproceffen, sondern nur mit einem detaillirten Geschäftsbericht, der jedem Laien verständlich ist, gedient sein kann. Daß die Colonialbank so ängstlich vermeidet, eine wirkliche Bilanz und einen wirklichen Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen und lieber zu dem § 19 Zuflucht nimmt, der oft bereits zum Schutze offenkundiger Unwahrheiten mißbraucht wurde, ist bedauerlich, doppelt bedauerlich, weil die verschwommenen Conti-Berzeichnungen der sogenannten „Bilanz" Alles eher denn ein klares Bild von der Situation der Bank geben und dadurch zu Bermuthungen Anlaß bieten, die besser vermieden werden sollten. Dieser Meinung haben wir objektiv und rein sachlich, ohne jeglichen Hintergedanken, Ausdruck gegeben. Was heißt das? Hat die Bank hiebei ein Kündigungsrecht? Oder die Clientel? Wer sind die Clientel? Worin besteht die Rechtsbasis für solche Depots ohne fixe Termine? ...... Pfd. St. 29,678.13*— b) Discontirte Wechs el. Bon wem stammen diese Wechsel, die in Escompte genommen sind? Sind das börsenmäßig discontirte Wechsel, oder in gegebenen Fällen lediglich Aushilfen gegen * Wechsel ohne jede Unterlage? . . . Pfd. St. 48,762.18*7 e) Correspondenten. Sind in diesen Ziffern Rückstände von Actienzeichnungen? Wieso besteht überhaupt ein solch horrender Außenstand bei Correspondenten? Zu welchem Zwecke ist diese Ziffer ausständig? .... Pfd. St. 40,228*0*3 ä) D e b i t o r e n. Wieso hat die Bank Debitoren in offenem Conto? Welche Geschäfte sind das, welche der Bank -Debitoren mit offenen Conti aufzwingen? .. Pfd. St. 3134.14*7