Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 17 (25.4.1902)
- Date
- 1902-04-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 278 Dr. Blvch's Wochrnschrift. Nr. 17 Rede. Aus dem biblischen, vollends aus dem späteren jüdischen Schriftthum tönt uns fortwährend die Ermahnung entgegen: Äjodato, „Du sollst wissen." Schon für die Propheten besteht das höchste Ideal der Zukunft darin, daß „die Erde voll sein :oerde von Erkenntniß, wie die Gewässer den Meeresgrund bedecken." Freilich handelt es sich dabei um ein religiös-sittliches Listen; aber auf eben dieses kommt es, wie Lazarus in der ..Ethik des Judenthums" treffend auseinandersetzt, an, um das Volksgemüth selbst als Quelle seines ethischen Jdealgehaltes zu betrachten. Die Ausbreitung der Erkenntniß wurde in unmittelvare Verbindung mit dem Gottesdienste selbst gebracht, ja noch mehr, sie ist frühzeitig und vollends nach der Zerstörung des Tempels allgemein der eigentliche Mittelpunkt des Gottesdienstes geworden und bis heute geblieben. Und damit hängt es wiederum auf das Innigste zusammen, daß schon früh und dann mehr und mehr alles Studium, alle Beschäftigung mit Misten und Erkenntniß nicht blos als allgemeine ethische Pflicht, sondern zugleich als höchste und edelste religiöse Uebung angesehen wurde. Dieser Hochschätzung der Forschung entspricht es auch, daß im Talmud und Midrasch die Autorität des Lehrers in Mannigfachen Wendungen als gleichgiltig im Vergleiche mit der sachlichen Bedeutung und zwingenden Kraft des Inhaltes selbst dargestellt wird. Es sei hier nur auf den Grundsatz verwiesen, daß auch des Geringsten Ausspruch, wenn er Wahrheit enthält, dem des Höchsten und auch des Allerhöchsten gleich zu achten sei: „Was man von einem Geringen hört, soll dem, was man von einem Großen, von einem Weisen, vom Sanhedrin, von Moses, ja aus dem Munde Gottes selbst gehört hat, gleich sein". Noch wichtiger aber ist der im talmudischen Schriftthum oft wiederkehrende Gedanke, daß jedes Zeitalter nicht blos berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, über das geschriebene Gesetz hinwegzuschreiten, sobald Vernunft und Gesinnung es gebieten. Damit ist der zum erstenmal von de Wette und seitdem unter Anwendung eines reichen gelehrten Apparates mit desto größerem Nachdruck behaupteten Meinung, als ob nach dem babylonischen Exil die Religion des Volkes Israel von den Nachkommen desselben verballhornt worden sei, die Grundlage entzogen. Güdemann hat wiederholt den Befähigungsnachweis dafür erbracht, daß er ein? ferne Klinge zu führen weiß. In dem fünften Abschnitt: „Die Lehre und das Leben" übertrifft er sich selbst. Auch Adolf H a r n a ck, der in seinem vor Kurzem erschienenen „Wesen des Christenthums" in die herkömmliche Manier verfällt, in maiorem Dei gloriam das Judenthum zu erniedrigen, wird nach Gebühr in die Schranken gewiesen. Jntereffante Streiflichter fallen bei dieser Gelegenheit aus den wenig oder fast gar nicht gekannten, gleichwohl aber vielverlästerten Talmud. Güdemann's Buch, welches einen wahren Kiddusch hasehem bedemet, schließt mit den dem jüdischen Idealismus und Universalismus gerecht werdenden Worten: „Es ist im innersten Wesen des Judenthums begründet, daß es sich nicht für alleinseligmachend hält. Für das Judenthum ist das Entscheidende und das dre Manschen Einigende die Heiligung Gottes durch die Heiligung des Lebens. Wem immer dies gelingt, der ist wahrhaft fromm und des höchsten Lohnes werth. Das Judenthum anerkennt, daß es auch außerhalb seiner solche Fromme gibt und es gesteht ihnen die ewige Seligkeit zu . . Ein Himmelreich, in das nur Juden Einlaß finden, kennt das Judenthum nicht." Charakteristisch hiefür ist ein Ausspruch des R. Simon hin Lakisch: „Der Fremde, der aus freier Ueberzeugung das Gesetz annimmt, steht höher in den Augen Gottes, als jene ganze Schaar der Kinder Israels, die am Berge Sinai gestanden; diese haben Donner und Blitz, den Schofar und Gottes Worte vernommen, sonst hätten sie eben das Joch der göttlichen Weltordnung nicht auf sich genommeu; der Fremdling aber hat nichts von alledem gehört, aber er sucht aus freiem Antrieb die Harmonie mit Gott und tritt in die sittliche Weltordnung ein; wer kann höher stehen als dieser?" (Tanchuma Lech lecha.) m. b. Vom Jahrmarkt des Lebens. Glossen zur Tagesgeschichte. (Die „Deutsche Zeitung" fürJohann Woboril. — Der arische Mörder und der jüdische Trödler. — Strobach und Neumayer beschwören die Staatsgrundgesetze. — Ein Verwaltungsscan dal. — Der Ritualmord anFrau Baumberg.) Der Raubmörder Woboril konnte in einer Stadt, in welcher der Josef Strobach erster Vice-Bürgermeister ist und der Ritualmordspitzel Hans Arnold Schwer im Gemeinderath sitzt, auf eine wohlwollende Beurtheilung von Seite jener Presse rechnen, die als die offiziellen Organe der in Wien herrschenden Partei anerkannt und in den christlichen Frauenversammlungen empfohlen werden. Ein Mann, der das edle Vorhaben äußert: „Na wart', Du Saujud', Dir werd' ich ein paar schmieren!" bekundet an und für sich, daß er an Gesinnung und Gesittung den maßgebendsten Führern der christlich-socialen Partei in Wien nachstrebt und nahe steht. Hätte er sich auf diese angekündigte Action allein beschränkt, so wären jene Kundgebungen der Sympathie, die angesichts des nachträglichen Raubmordes einigermaßen eingeschränkt werden mußten, viel deutlicher ausgefallen, als es nunmehr in den Einleitungen zu den Verhandlungsberichten geschehen ist. So konnte nur angekündigt werden, daß vor dem Schwurgerichte die Verhandlung gegen den Mörder des jüdischen Trödlers Keßler stattfindet. Nicht der Mörder des Trödlers Keßler stand vor Gericht, sondern der Mörder des jüdischen Trödlers Keßler, und wenn sonst die fluchwürdige That eines Verbrechers Abscheu und Entsetzen hervorruft, so sollten diese Gefühle wenigstens durch den Hinweis, daß das Todesopfer ein Jude ist, einigermaßen gemildert werden, und wenn man noch hinzufügt, daß im Auditorium vorwiegend Damen mit mehr oder minder auffallenden Toiletten, darunter auch zahlreiche Jüdinnen erschienen sind, so wird der verständnißvolle Leser des Berganiblattes damit angeleitet, seine sonst vielleicht obwaltende Entrüstung über einen bestialischen Raubmord durch den Gedanken an die Nokhwendigkeit zu mildern, den auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens fühlbaren jüdischen Einfluß zurückzudrängen. Der Umstand, daß der Ermordete ein Jude war, führt von selbst zu. der Untersuchung, ob das eigentliche Verschulden nicht auf Seite des Opfers gelegen ist, und die „Deutsche Zeitung" hat auch diese Seite der Angelegenheit mit dem an ihr so oft gerühmten Jnstinct herauszufinden gewußt, indem sie hervorhebt, daß Woboril zwar die That selbst zugestand, „dieselbe aber mit dem unerhört wucherischen Vorgehen des Angegriffenen, dem jüdischen Trödler Israel Keßler entschuldigte, über das er so in Zorn gerathen sei, daß er an ihm einen im Affecte verübten Todschlag begangen habe". Nur nebenbei sei bemerkt, daß wir gern bereit wären, der „Deutschen Zeitung" auf unsere Kosten eine zweite E "düng machen zu lassen; nur fürchten wir, nach dem hier abgedruckten Satze zu schließen, daß sie von dem ihr beigestellten Genitiv nicht den richtigen Gebrauch machen wird. Das. wollen wir ihr aber weiter nicht nachtragen. Es kann Einer ein ordentlicher Mensch sein, auch wenn er grammatikalische Fehler macht. Dagegen gehört ein ungewöhnlicher Grad von Verworfenheit dazu, im Widerspruche mit der Wahrheit nach psychologischen Erklärungs- und Rechtfertigungsgründen für einen Raubmord zu suchen. Schon in der Anklageschrift war das, wodurch Woboril nach dem elastischen Ausspruche des Antisemitenblättchens seine That entschuldigte, als vollkommen unwahr nachgewiesen. Die Behauptung Woboril's, er habe seinen Ehering bei Keßler verpfändet und dieser habe dafür exorbitante Zinsen verlangt, war in der auch der „Deutschen Zeitung" vorliegenden Anklageschrift in detaillirtester Darstellung widerlegt, und wenn trotzdem gesagt wird, Woboril sei durch das „unerhört wucherische" Vorgehen des jüdischen Trödlers zu einem „im Affecte verübten" Todschlag veranlaßt worden, so gewinnt man einen Maßstab, um den Gedankengang des antisemitischen Reporters nach seinem wahren sittlichen Werthe zu beurtheilen. „Die Anklagebehörde", heißt es dann weiter in dieser trefflichen Einleitung, „steht dagegen auf dem Standpunkte, daß hier ein tückischer Raubmord vorliege, so daß eine volle Klärung dieser dunklen As faire wohl erst von dem Beweisverfahren in der Hauptverhandlung erwartet werden darf". Wie gütig, daß auch der „Standpunkt" der Anklage neben dem Standpunkte des Raubmörders Woboril zugelaffen wird. Die volle Klärung der dunklen Affaire — dieser Wendung begegnen wir auch, wenn die Antisemitenblätter ihren Lesern Ritualmordmärchen zum Frühstück