Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 19 (1902)
- Issue
- 17 (25.4.1902)
- Date
- 1902-04-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 276 Dr. Blortz's Wvchenschrifi« Nr. 17 über ergibt sich klar, daß derselbe keine Anwendung findet auf die in Rumänien ansässigen jüdischen Handwerker, welche keiner fremden Staatsangehörigkeit unterstehen, denn es wird ausdrücklich auf die Reciprocität hingewiesen, die in deren Heimatsstaate bestehen muß, eine Bedingung, die auf jene genannten jüdischen Handwerker keine Anwendung finden kann." Darauf antwortet in derselben Zeitschrift ein Sachkundiger: „Die erste Frage ist, welche rechtliche Stellung nehmen jene Juden in Rumänien ein. die seit vielen Generationen im Lande wohnen, die keinem fremden Schutz unterstehen und die selbst als Soldaten dem rumänischen Staat gedient haben? Sie werden als Fremde behandelt, und sie werden naturalisirt nur auf Grund eines besonderen Gesetzes, also nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Parlaments, das heißt, in neuerer Zeit niemals. Sie sind Fremde, die dem Schutze einer fremden Macht nicht unterstehen, da sie und ihre Vorfahren in den Grenzen des heutigen Rumänien gelebt haben, und sie können daher auch nicht Nachweisen, daß irgend ein Vaterland außerhalb Rumäniens, — das sie nicht besitzen, — gegen Rumänien Reciprocität übt. Indem Artikel 4 des Handwerkergesetzes von Fremden — als solche werden die Juden in Rumänien behandelt — diesen Nachweis verlangt, so sind die Juden in Rumänien nach dem Wortlaut des Gesetzes von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschloffen. Diese Interpretation ist logisch, und diese Interpretation kann nach dem Wortlaut des Gesetzes in jedem Augenblick zur Anwendung gelangen. Hat nun etwa der Gesetzentwurf bei den Verhandlungen in den parlamentarischen Körperschaften eine Interpretation erfahren, die die Absicht einer entgegengesetzten Auslegung darthat? Ganz und gar nicht. In einem Artikel des rumänischen „Adeverul" werden die parlamentarischen Vorgänge recapitulirt, und dieser Artikel ist darum von besonderem Werth, weil der Director des Blattes, Const. Mille, unmittelbar in die Debatten des Parlaments als Deputirter eingegriffen hat. In jenem zusammenfassenden Artikel heißt es: „Bei der Debatte des Gesetzes haben in der Kammer Herr Mille und der General Lahovary im Senat von Herrn Mrssir (dem Minister für Landwirthschast, Industrie, Handel, Gewerbe und Domänen, der das Gesetz eingebracht und vertreten hat) verlangt, er solle eine Erklärung abgeben über die Artikel 4 und 92, in denen man von der Reciprocität spricht, welche die Fremden Nachweisen müssen, wenn sie ein Handwerk in Rumänien treiben wollen. Herr Mille hat sogar zweimal die Frage gestellt, einmal bei der Generaldiscussion und das zweitemal bei der Debatte über die einzelnen Artikel, und er hat seine Frage dahin präcisirt, ob die Juden auch den Nachweis der Reciprocität werden erbringen sollen, und er hat sogar einen Vorschlag gemacht, daß man ausdrücklich den Vermerk aufnehme: nur die Fremden, welche einem anderen Staat angehö'ren. Aber Herr Missir hat immer, wie wir auch damals mitgetheilt haben, sich geweigert, die Frage zu bearüworten, und den Vorschlag hat er abgelehnt." Also der Mknister hat nicht nur nicht das Gesetz in einer Weise intcrpretirt, wie es der Darstellung des rumänischen Generalconsulates in Berlin entsprechen würde, sondern er hat sich nicht einmal Herbeigelaffen, auch nur eine klare Antwort zu geben, und er hat sich ausdrücklich geweigert, in das Gesetz selbst eine Bestimmung aufzunehmen, die ihm die Hände gebunden hätte. Das freÜich war eine deutliche Antwort. Die parlamentarische Behandlung des Gesetzes durch die Volksvertreter und durch die Minister beweist also ganz unzweideutig, daß das Gegentheil von dem, was das rumänische Generalconsulat in Berlin behauptet, den Thatsachen entspricht. Freilich, nach der endgiltigen Verabschiedung des Gesetzes, nachdem also eine bindende Interpretation überhaupt nicht mehr möglich war, erfolgte der Umschlag. Die Juden begannen bereits zu emigriren, das Ausland wurde aufmerksam, und diese Aufmerksamkeit wurde Rumänien sehr unangenehm, denn wie die Londoner „Stock Exchange Gazette“ (5. April) zutreffend mittheilt. beabsichtigt das überschuldete Rumänien, eine neue Anleihe von 10.000.000 Lstr. aufzunehmen. Als die Schwierigkeiten wuchsen, einen neuen Pump zur Ausführung zu bringen, da bequemte sich das Ministerium dazu, die Auswanderungsbewegung mit allen Mitteln zum Stillstand zu bringen, und nunmehr erklärte der Minister Missir in einer Versammlung der Delegirten der Handelskammer das Folgende; ich citire nach dem „Bukarester Tagblatt": „Herr Missir, welcher als erster das Wort ergriff, gab zunächst einige Erklärungen über den Geist des Gewerbegesetzes und drückte den Wunsch aus, daß die rumänischen Handwerker friedlich, ruhig und duldsam seien, damit das Ausland sich nicht einen falschen Begriff betreffs des vom Gesetze angestrevten Zweckes mache. Nach langer Discussio», an welcher zahlreiche Redner theilnahmen, wurde hierauf beschlossen, daß bis zum 5./L8. September, wo das neue Gesetz in Kraft tritt, den Fremden bezüglich der Ausübung ihrer Gewerbe keinerlei Schwierigkeit gemacht, und daß z. B. bis zu diesem Termine von keinem Fremden die Nachweisung der Reciprocität verlangt werde. Was die im Lande geborenen Juden betrifft, welche einem fremden Staatsverbande nicht angehören, so wird von denselben auch in Hinkunft der Nachweis der Reciprocität nicht verlangt werden. Man hofft inzwischen das nöthige Geld im Auslande aufzubringen, und was dann? Das ist klar. Der „Adeverul" ist wiederum so ehrlich, die Interpretation zu liefern. Was bedeutet denn eine solche nicht einmal im Parlament abgegebene Erklärung — gar nichts, und Minister kommen und gehen in Rumänien, und ein kommender Minister hat sich ganz gewiß nur an das Gesetz, das ihm die Hände ganz frei läßt und nicht an eine außerparlamentarische Aeußerung des Herrn Missir zu halten, der im Parlament jede bindende Bestimmung ausdrücklich bekämpft hat. Mithin nur der Druck der Verhältnisse veranlaßt Herrn Missir, zurückzuweichen, aber es besteht nicht die geringste, aber auch gar keine Garantie, daß nicht das Gesetz zu gelegener Zeit mit aller Rücksichtslosigkeit gegen fremde Staatsangehörige und einheimische, rumänische Juden zur Anwendung gelangt. So weit die „Nation". Mit Recht erklärt die „Bossische Zeitung": „Es thut noth, die Aufmerksamkeit der Völker auf diese halbasiatische Mißwirtschaft zu lenken. Inwieweit Graf Bülow, der heutige Reichskanzler, augenblicklich über diese Dinge eine ebenso offene Sprache führen wird, wie es sein Vater gethan, steht dahin; daß er sie ebenso beurtheilt, kann keinem Zweifel unterliegen. Und vielleicht ist der Tag nicht mehr fern, wo die Großmächte ernstlich in Bukarest die Durchführung des Berliner Vertrages verlangen werden, wo es keine Bank, selbst wenn sie es wollte, mehr wagen darf, dem überschuldeten Rumänien Geld vorzustrecken, ehe es seine Gesetzgebung den Geboten des Völkerrechts und der Menschlichkeit angepaßt hat." * * Bukarest, 21. April. Der „Adeverul" vom 4./17. April theilt aus sicherster Quelle mit, daß die Regierung, der die Kritik seitens der ausländischen Presse außerordentlich unbequem ist, einen Betrag von einer Viertelmillion Francs dazu bestimmt hat, diese ausländischen Zeitungen zu bestechen. Andere Zeitungen bestätigen diese Nachricht des „Adeverul", und die Zeitung „Evenimentul" in Jassy kündigt sogar an, daß sie tn nächster Zeit die Namen aller derjenigen Personen nennen würde, welche von der Regierung mit dem heiklen Geschäfte beauftragt worden sind, die ausländische Presse zu bestechen. Es hat hier sehr großen Eindruck gemacht, daß dem Vorgehen des „Berliner Tageblatt" und der „Frankfurter Zeitung" gegen das Handwerkergesetz jetzt auch die großen englischen Zeitungen, wie „Times", „Economist" rc. und die großen französischen wie „Temps", „Journal des Dsbats, „Siecle" rc. gefolgt sind. Das Wesen des Indenthnms. Der Oberhirt der Wiener Cultusgemeinde hat uns anläßlich des Befreiungsfestes mit einer würdigen und zeitgemäßen literarischen Gabe *) erfreut, welcher die Kraft innewohnt, denjenigen unter uns, welche dem Glauben ihrer Väter kühl und gleichgiltig gegenüberstehen, die Binde von den Augen zu reißen, sie innerlich, geistig zu erhöhen, aber auch unseren nichtjüdischen Gegnern, wenn sie überhaupt Vernunftgründen zugänglich sind, den grauen Staar zu stechen, sie von den Ketten haltloser Vorurtheile zu befreien. Von der dem Jahrmarkts des Lebens entrückten hohen Warte der Wissenschaft verkündet er denen, welche Ohren haben, um zu hören, was das Judenthum in seinen Grundzügen und nach seinen geschichtlichen Grundlagen bedeutet. Er hat nicht das Judenthum an und für sich im Auge, sondern seine Erscheinung in der Geschichte und im Leben der Juden, und beschränkt sich daher auf die Krystallisirung der das Wesen des Judenthums constituirenden Momente, die sich als solche in *) „Das Judenthum in seinen Grundzügen und nach seinen geschichtlichen Grundlagen", dargestellt von Dr. M. G ü d e m a n n, Öberrabbiner in Wien. Verlag von R. L ö w i t, Wien, I., Rothenthurmstraße 22.